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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Personal im Bildungswesen, das für Unterstützungs- und Beratungsangebote im Elementar- und Schulbildungsbereich zuständig ist
Switzerland

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10.Leitungs- und sonstiges Bildungspersonal

10.3Personal im Bildungswesen, das für Unterstützungs- und Beratungsangebote im Elementar- und Schulbildungsbereich zuständig ist

Last update: 14 December 2023

Für weitere Informationen zur Ausbildung von Lehrpersonen und Berufen im Bereich der Sonderpädagogik wird auf die Ausführungen zur Erstausbildung der Lehrkräfte im Elementar- und Schulbildungsbereich verwiesen.

 

Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater

Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater unterstützen Jugendliche und Erwachsene bei der Wahl eines Berufs, eines Studiums oder einer Laufbahn. Mit Gesprächen, Informationen und Tests helfen sie ihnen bei der Entscheidfindung. Jeder Kanton führt eine koordinierende Stelle für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Je nach Grösse des Kantons gibt es zusätzlich regionale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen. Rechtliche Grundlage für die Ausbildung von Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater ist die Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung). Die Ausbildung wird an einer Hochschule oder an einer vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannten Institution angeboten. Sie erfolgt entweder im Rahmen eines Psychologiestudiums mit entsprechender Vertiefungsrichtung oder in Form einer Weiterbildung.

 

Fachlehrpersonen Berufswahlunterricht

Fachlehrpersonen Berufswahlunterricht unterstützen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I oder der Brückenangebote bei der Berufswahl, indem sie u.a. die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen fördern, einen Einblick in die Berufswelt vermitteln und die Jugendlichen bei der Organisation von Praktika unterstützen. Verschiedene Anbieter bieten berufsbegleitende Zusatzausbildungen mit einer Dauer von 1.5 - 2 Jahren für angehende Fachlehrpersonen Berufswahlunterricht an. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkennt Zusatzausbildungen für den Bereich Berufswahl- und Laufbahnvorbereitung auf der Sekundarstufe I oder in Angeboten für die Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (Brückenangebote).

 

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter beraten und begleiten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in schwierigen sozialen Situationen, bieten Unterstützung bei Konflikten oder Krisen in Klassen, und arbeiten präventiv mit einzelnen Gruppen oder ganzen Schulen. Die Ausbildung zur Schulsozialarbeiterin / zum Schulsozialarbeiter wird in der Regel als Weiterbildung im Bereich Schulsozialarbeit nach der Ausbildung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge absolviert. Die Ausbildung erfolgt an einer Fachhochschule oder an einer universitären Hochschule.

 

Schulpsychologische Dienste

Schulpsychologische Dienste sind Abklärungs- und Beratungsinstitutionen für alle an der Schule beteiligten Personen. Zum Aufgabenfeld gehören Abklärungen von Schulreife sowie Lern- und Verhaltensauffälligkeiten, Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen sowie Schulbehörden. Die Ausbildung zur Schulpsychologin / zum Schulpsychologen erfolgt über ein Hochschulstudium in Psychologie oder evtl. Pädagogik, mit Schwerpunkt oder Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychologie bzw. Entwicklungspsychologie und Weiterbildung in Beratung oder Therapie. Je nach Kanton ist eine spezifische Weiterbildung vorgeschrieben.

 

 

Referenzen

Verordnung über die Berufsbildung