Familienergänzende Kinderbetreuung (Programme für Kinder unter 4 Jahre)
Verantwortliche Organe
Die Kantone und ihre Gemeinden sind in der Schweiz hauptsächlich für die familienergänzende Kinderbetreuung (Programme für Kinder unter 4 Jahre) verantwortlich. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist dabei in der Regel im Bereich der Sozial- und Familienpolitik angesiedelt, nicht im Bereich der Bildungspolitik. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) koordinierende Aufgaben für die Kantone.
Kindertagesstätten (Kitas) sind bewilligungspflichtig (PAVO, Art. 13). Die Kantone können die Aufsicht in eigenen Regulierungen konkretisieren. Die Kantone können die Aufsicht auch an ihre Gemeinden delegieren.
Tagesfamilien sind meldepflichtig, in einzelnen Kantonen sogar bewilligungspflichtig. Für die Aufsicht von Tagesfamilien bezeichnet die zuständige Behörde eine geeignete Person (PAVO, Art. 12). Die Zuständigkeiten werden in den meisten Kantonen an die Gemeinden delegiert.
Massnahmen zu Qualitätssicherung
Institutionelle Ebene
Die Kantone oder Gemeinden legen Regulierungen fest, welche die Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung einhalten müssen. Zu Vorgaben für Kindertagesstätten zählen z.B. die Gruppengrössen, die Ausbildung des Personals, der Betreuungsschlüssel, das Vorhandensein eines pädagogischen Konzepts oder Vorgaben zu den Einrichtungen, zu Sicherheit, Ernährung oder Hygiene. Diese Vorgaben garantieren einen Mindeststandard und reglementieren die strukturelle Qualität. Die zuständige Behörde muss jede Kindertagesstätte so oft wie nötig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, besuchen und diese Vorgaben überprüfen.
Bei der Regulierung der Tagesfamilien werden weniger Vorgaben dieser Art gemacht. Oft wird nur das Betreuungsverhältnis (maximale Anzahl Kinder pro Tagesfamilie) geregelt. Kantonale und kommunale Regulierungen können aber auch vorsehen, dass Tageseltern einen Kurs und Weiterbildungen absolvieren müssen. Diese Kurse werden in der Regel von Tagesfamilienorganisationen angeboten. Ein von der zuständigen Behörde bezeichnete geeignete Person, besucht und überprüft die Tagesfamilie mindestens einmal pro Jahr und steht ihr beratend zur Seite.
Systemebene
Der nationale Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) fördert den qualitativen und quantitativen Ausbau der familienergänzender Kinderbetreuung. Er definiert teilweise über die kantonalen und kommunalen Regulierungen hinausgehende Qualitätsstandards und Empfehlungen und setzt sich bei seinen Mitgliedern für deren Umsetzung ein. Wichtige Richtlinien betreffen etwa die Betreuung in Kindertagesstätten und in Tagesfamilien. Diese Richtlinien dienen häufig auch bei der Ausarbeitung oder Erneuerung von kantonalen und kommunalen Regulierungen als Grundlage.
In den letzten Jahren wurden ausserdem verschiedene private Initiativen gestartet, welche die Qualität in Kindertagesstätten weiter fördern möchten. So etwa das Qualitätslabel QualiKita für Kindertagesstätten, das kibesuisse zusammen mit der Jacobs Foundation 2013 lanciert hat. QualiKita befasst sich mit der Prozess- und Orientierungsqualität. Mit dem Label wurde erstmals ein nationaler Standard festgelegt. Ergänzend dazu bietet der Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung seit 2012 ein nationales Referenzdokument und eine Grundlage zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität.
Die SODK hat 2011 Empfehlungen an die Kantone zur familienergänzenden Betreuung herausgegeben. Sie zielen darauf ab, dass die Kantone die Qualität, das Angebot und die Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung verbessern. 2015 hat die SODK einen Bericht zum Stand der Qualitätsvorgaben für Kindertagesstätten in den Kantonen herausgegeben. Eine Aktualisierung dieses Berichts ist zurzeit in Diskussion.
Gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), die für die Kantone wichtige Koordinationsaufgaben im Bildungsbereich wahrnimmt, hat die SODK zudem 2018 eine Erklärung zur familienergänzenden Kinderbetreuung verabschiedet. EDK und SODK wollen sich in den nächsten Jahren prioritär dafür einsetzen, dass in den Kantonen und Gemeinden ein Angebot an Kinderbetreuung entsteht, das dem Bedarf der Eltern entspricht. Darüber hinaus arbeiten sie darauf hin, die Qualität der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln. Zu den Zielen gehört auch, die statistische Grundlage zur Kinderbetreuung zu verbessern – um den Kantonen eine adäquate Versorgungsplanung zu ermöglichen – sowie den interkantonalen Austausch weiter zu pflegen.
Obligatorische Schule (Primar- und Sekundarstufe I)
Verantwortliche Organe
Die Kantone sind für die obligatorische Schule verantwortlich. Wo dies nötig ist, übernimmt die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) koordinierende Aufgaben für die Kantone.
Den Kantonen obliegt die Aufsicht über die obligatorische Schule. Diese wird in den kantonalen Schulgesetzen geregelt. Es gibt Schulaufsichtsbehörden auf kantonaler und kommunaler Ebene (Kanton: z.B. Schulinspektorat, Schulrat, kantonale Schulaufsicht; Gemeinde: z.B. Schulkommission, Schulpflege). Die kantonalen Schulaufsichtsbehörden beaufsichtigen die Lehrpersonen in ihrem Unterricht und überprüfen die Pflichterfüllung der Schulleitung gegenüber der Schule. Sie können den Lehrpersonen und Schulleitungen auch beratend zur Seite stehen. Die kommunalen Aufsichtsbehörden befassen sich mehr mit der administrativ-organisatorischen Aufsicht der Schulen. Sie können aber je nach kantonaler Regelung z.B. auch die Tätigkeit der Schulleitung und die Qualität der Aufgabenerfüllung der Schule überprüfen.
Etwa die Hälfte der Kantone – vorwiegend in der deutschsprachigen Schweiz – hat eine gesetzliche Grundlage zur externen Schulevaluation geschaffen und teilweise Fachstellen für externe Schulevaluation eingeführt. Diese Fachstellen können eigenständig gegenüber der Schulaufsicht oder in diese integriert sein. Ausgestaltung und Funktion (z.B. Schulentwicklung, Rechenschaftslegung, Steuerung) dieser Fachstellen unterscheiden sich je nach Kanton. Die Arbeitsgemeinschaft Externe Evaluation von Schulen (ARGEV) stellt in der Deutschschweiz Zusammenarbeit und Koordination im Bereich der externen Schulevaluation sicher.
Massnahmen zur Qualitätssicherung
Individuelle Ebene
Durch standardisierte Leistungsstandsmessungen (u.a. Stellwerk, Klassencockpit, Checks, épreuves communes, épreuves cantonales oder épreuves de référence) erhalten Schülerinnen und Schüler eine Standortbestimmung über ihre schulischen Stärken und Schwächen. Die Lehrpersonen können zudem den Leistungsstand ihrer Klasse in Bezug zum Leistungsstand anderer Klassen einschätzen. In einer Mehrheit der Kantone sind solche Tests an einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkten in der Schullaufbahn eines Kindes obligatorisch durchzuführen.
Die Beurteilung der Lehrpersonen wird in den meisten Kantonen durch die Schulleitung vorgenommen, zum Teil zusammen mit den Schulaufsichtsbehörden. Als Beurteilungsverfahren dienen oft Unterrichtsbesuche und/oder Unterrichtsbeobachtungen und anschliessend Gespräche mit den beurteilten Lehrpersonen. Selten werden Rückmeldungen von Eltern, Schülern sowie von Kollegen mit in das Verfahren einbezogen. Die Beurteilungs- und Beobachtungsinstrumente variieren je nach Kanton. Bereiche wie Klassenführung, Unterrichtsgestaltung, Engagement für das Lehrerinnen- und Lehrerteam oder Nutzung von Weiterbildungsangeboten können beurteilt werden. Nur in einer Minderheit der Kantone hat die Beurteilung der Lehrperson eine Auswirkung auf ihren Lohn.
Institutionelle Ebene
In einem Teil der Kantone werden die Schulen extern evaluiert. Funktion der Evaluationen (z.B. Schulentwicklung, Rechenschaftslegung, Steuerung), Verfahren und zu evaluierende Bereiche werden von den kantonalen Behörden vorgegeben und variieren je nach Kanton. Die externen Evaluationen führen in der Regel zu Empfehlungen, die sich in erster Linie an die Schulleitungen und in zweiter Linie an die lokalen Schulbehörden richten. Die Schulen haben einige Wochen oder Monate Zeit, sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen und allfällige Massnahmen zu entwickeln. Den Schulleitungen kommt dabei eine organisatorische Schlüsselfunktion zu. Die in der Schule entwickelten Massnahmen werden von der kantonalen Schulbehörde geprüft. Für die Umsetzung haben die Schulen je nachdem mehrere Monate bis zu mehreren Jahren Zeit.
In einer Mehrheit der Kantone gehört die interne Evaluation zum Auftrag der Schulleitungen und/oder ein schulinternes Qualitätsmanagement ist obligatorisch. Dabei haben die Schulen in der Regel viel Freiheit: Sie können eigene Modelle entwickeln oder auf bestehende Qualitätsmodelle oder -zertifizierungen zurückgreifen.
Systemebene
Die EDK hat 2011 nationale Bildungsziele eingeführt. Diese beschreiben, welche Grundkompetenzen Schülerinnen und Schüler in der Schulsprache (erste Landessprache), den Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften zu einem bestimmten Zeitpunkt erwerben müssen. Sie stehen für einen Kern der schulischen Bildung und umfassen grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie grundlegendes Wissen. Die Grundkompetenzen flossen in die neuen sprachregionalen Lehrpläne und Lehrmittel ein. Die Grundkompetenzen sind Mindestanforderungen. Praktisch alle Schülerinnen und Schüler sollen diese zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichen.
2016 und 2017 wurde im Auftrag der EDK erstmals schweizweit überprüft, ob die nationalen Bildungsziele erreicht werden. Diese ersten nationalen Erhebungen stellen den Ausgangspunkt der Harmonisierung des Bildungssystems dar: So liegen nationale Bildungsziele und sprachregionale Lehrpläne zwar heute vor. Die Schülerinnen und Schüler, die an den Erhebungen 2016 und 2017 teilgenommen haben (repräsentative Stichproben aus allen Kantonen, keine Vollerhebung), wurden allerdings noch nicht nach den neuen sprachregionalen Lehrplänen unterrichtet.
Getestet wurden die Schulsprache (Leseverstehen und Orthografie) und die erste Fremdsprache (Lese- und Hörverstehen) am Ende der Primarstufe sowie Mathematik am Ende der obligatorischen Schule. An der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung waren mehrere wissenschaftliche Institutionen aus allen Sprachregionen beteiligt.
Im schweizerischen Mittel erreichen 88% der Schülerinnen und Schüler die Grundkompetenzen in der Schulsprache (Lesen). Bei der Orthografie sind es je nach Sprachregionen 80% bis 89%. In der ersten Fremdsprache (Deutsch, Französisch oder Englisch) erreichen rund 90% der Kinder am Ende der Primarstufe die Grundkompetenzen im Hörverstehen. Beim Leseverstehen in der ersten Fremdsprache liegt der Anteil bei 65% (Französisch), 72% (Deutsch) und 86% (Englisch). In der Mathematik sind dagegen die Unterschiede zwischen den Kantonen beträchtlich (43% bis 83%). Es erreichen weniger Schülerinnen und Schüler die Grundkompetenzen. Der schweizerische Durchschnitt liegt bei 62%.
Die Ergebnisse sind ein Indikator für die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems als Ganzes und für den Harmonisierungsgrad zwischen den Kantonen. Sie fliessen in das nationale Bildungsmonitoring und die kantonalen Qualitätsentwicklungsprozesse ein und dienen damit der Weiterentwicklung des Bildungssystems. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Sie ermöglichen keine Schulrankings und keine individuelle Beurteilung von Lehrpersonen oder Schülerinnen und Schüler.
Die EDK entscheidet über weitere Überprüfungen der nationalen Bildungsziele.
Die einzelnen Kantone könne zudem in je eigenen Bildungsberichten oder Bildungsmonitorings oder mittels Daten der Bildungsstatistik oder durch standardisierte Leistungsstandsmessungen (u.a. Stellwerk, Klassencockpit, Checks, épreuves communes, épreuves cantonales oder épreuves de référence) die kantonalen Qualitätsziele und -vorgaben überprüfen. Ausserdem gibt es zahlreiche kantonale oder regionale Evaluationen, z.B. zur Wirkungsweise von Schulversuchen oder Schulreformen.
Die Schweiz beteiligt sich auch an internationalen Vergleichsstudien (OECD-Studien und Ländervergleiche wie z.B. PISA oder OECD Länderstudie in der Berufsbildung). PISA (Programme for International Student Assessment) misst die Grundfähigkeiten bei 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften sowie fachübergreifende Kompetenzen. Die PISA-Ergebnisse erlauben eine allgemeine Positionierung der Schweiz im internationalen Vergleich.
Fünfzehnjährige Jugendliche in der Schweiz erreichen in PISA 2018 erneut ein sehr gutes Ergebnis in Mathematik. Wie bereits 2015 liegen sie auch in Naturwissenschaften signifikant über dem OECD-Durchschnitt und wie 2015 stehen sie beim Lesen im OECD-Mittel.
Sekundarstufe II
Verantwortliche Organe
Die Kantone und der Bund teilen sich die Verantwortung für die Sekundarstufe II. Wo dies nötig ist, übernimmt die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) koordinierende Aufgaben für die Kantone.
Das Institut für Externe Schulevaluation auf der Sekundarstufe II (IFES), eine Institution der EDK, überprüft in vielen Kantonen das Qualitätsmanagement der Schulen der Sekundarstufe II (sowohl Berufsfachschulen, als auch allgemeinbildende Mittelschulen).
Sekundarstufe II: Allgemeinbildung
Die Kantone sind für die Aufsicht über die Schulen der Sekundarstufe II Allgemeinbildung verantwortlich. Pro Schule besteht eine Aufsichtsbehörde (z.B. Aufsichtskommission).
Bund und Kantone sind gemeinsam verantwortlich für die schweizweite Anerkennung der gymnasialen Maturitätsausweise. Das gemeinsame Organ dafür ist die Schweizerische Maturitätskommission (SMK). Für die Anerkennung der Fachmittelschulabschlüsse sind die Kantone alleine zuständig. Das zuständige Organ ist die Kommission für die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen (AK FMS) der EDK.
Sekundarstufe II: Berufliche Grundbildung
Alle Anbieter von Berufsbildung (hier in erster Linie Lehrbetriebe, Berufsfachschulen und überbetriebliche Kurse) sind verpflichtet, die Qualitätsentwicklung sicherzustellen. Der Bund selber fördert die Qualitätsentwicklung, stellt Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung (Bundesgesetz über die Berufsbildung BBG, Art. 8 BBG).
Die Kantone haben die Aufsicht über die berufliche Grundbildung. Die Aufsicht wird mehrheitlich von den kantonalen Berufsbildungsämtern wahrgenommen. Bei der Aufsicht von Berufsfachschulen kann der Kanton eine Aufsichtskommission als Aufsichtsgremium einsetzen.
Jede der ca. 240 anerkannten beruflichen Grundbildungen (Berufe) verfügt zudem über eine schweizweite Kommission, die sich mit der Berufsentwicklung und der Qualität befasst. In diesen Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität sitzen Vertreter der drei Verbundpartner Bund, Kantone und der zuständigen Organisation der Arbeitswelt. Die Kommissionen überprüfen u.a. die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsqualität regelmässig und richten sie auf die Erfordernisse in der Arbeitswelt aus.
Massnahmen zur Qualitätssicherung
Individuelle Ebene
Ein zentrales Element der Qualitätssicherung auf der Sekundarstufe II sind Abschlussprüfungen (allgemeinbildende Schulen) und Qualifikationsverfahren (Berufliche Grundbildungen): Jede Person hat die entsprechende Abschlussprüfung / das entsprechende Qualifikationsverfahren zu bestehen, bevor sie den dazugehörigen Abschluss/Titel erhält. Die Erfolgsquoten in den Abschlussprüfungen und den Qualifikationsverfahren variieren beträchtlich zwischen Sprachregionen, Kantonen und Berufen (im Falle der beruflichen Grundbildungen). Die durchschnittliche Erfolgsquote liegt bei den allgemeinbildenden Schulen etwa bei 95 Prozent, bei den Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung bei etwa 90 Prozent. Wobei ein Teil der Durchgefallenen den Abschluss im zweiten Durchgang ein Jahr später schafft.
Die Beurteilung der Lehrpersonen wird in den meisten Kantonen durch die Schulleitung vorgenommen, zum Teil zusammen mit den Schulaufsichtsbehörden. Als Beurteilungsverfahren dienen oft Unterrichtsbesuche und/oder Unterrichtsbeobachtungen und anschliessend Gespräche mit den beurteilten Lehrpersonen. Selten werden Rückmeldungen von Schülern sowie von Kollegen mit in das Verfahren einbezogen. Die Beurteilungs- und Beobachtungsinstrumente variieren je nach Kanton. Bereiche wie Klassenführung, Unterrichtsgestaltung, Engagement für das Lehrerinnen- und Lehrerteam oder Nutzung von Weiterbildungsangeboten können beurteilt werden. Nur in einer Minderheit der Kantone hat die Beurteilung der Lehrperson eine Auswirkung auf ihren Lohn.
Institutionelle Ebene
Die externe Schulevaluation ist, je nach Kanton, freiwillig oder obligatorisch. Das Institut für Externe Schulevaluation auf der Sekundarstufe II (IFES) überprüft die Qualitätsmanagements der Schulen (Allgemeinbildende Mittelschulen und Berufsfachschulen). Es beurteilt, wie die Schulen die eigenen Unterrichtsqualitäten überprüfen und weiterentwickeln. In der Regel findet eine solche Überprüfung alle sechs Jahre statt. Der resultierende Evaluationsbericht dient der Schule und dem Kanton als Grundlage zur Rechenschaftslegung gegen aussen und zur Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität.
Die Durchführung von internen Evaluationen oder schulinternen Qualitätsmanagements ist, je nach Kanton, freiwillig oder obligatorisch. Die Schulen können eigene Modelle entwickeln oder auf bestehende Qualitätsmodelle oder -zertifizierungen (u.a. ISO-Normen 9000ff., eduQua, Q2E, FQS Formatives Qualitätsevaluations-System) zurückgreifen. Die Lehrpersonen und die Schulleitung bestimmen und überprüfen dabei qualitätsrelevante Bereiche ihrer Schul- und Unterrichtspraxis und ergreifen bei Bedarf entsprechende Massnahmen.
Eine Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen der Kantone bezüglich Qualitätssicherung und -entwicklung auf der Sekundarstufe II findet sich hier.
Sekundarstufe II: Allgemeinbildung
Die Aufsicht über die Schulen der Sekundarstufe II Allgemeinbildung obliegt den Kantonen. Pro Schule besteht eine Aufsichtsbehörde (z.B. Aufsichtskommission). Diese begleitet die Schule, unterstützt die Schulleitung und überprüft die Tätigkeit der Schulleitung und die Qualität der Aufgabenerfüllung der Schule. Mitglieder der Aufsichtsbehörde besuchen den Unterricht und können bei der Durchführung von Schlussprüfungen als Expertinnen und Experten teilnehmen.
Sekundarstufe II: Berufliche Grundbildung
Die Aufsicht über die berufliche Grundbildung obliegt den Kantonen. Zur Aufsicht gehört die Qualität der Bildung in der beruflichen Praxis (d.h. im Lehrbetrieb und in den überbetrieblichen Kursen). Die Kantone müssen daher jeden zwischen Ausbildungsbetrieb und der lernenden Person abgeschlossenen Lehrvertrag genehmigen. Auch über die Ausstellung oder den Entzug von Bildungsbewilligungen steuern die kantonalen Berufsinspektor/innen bzw. Ausbildungsberater/innen die Qualität in den Ausbildungsbetrieben. Die Qualität der schulischen Bildung (d.h. der Unterricht in der Berufsfachschule) sowie Prüfungen und anderen Qualifikationsverfahren fallen ebenfalls unter die kantonale Aufsichtspflicht (Bundesgesetz über die Berufsbildung, Art. 24 BBG).
Mit der QualiCarte und QualüK stehen zudem zwei Qualitätssicherungsinstrumente zur Verfügung, die in erster Linie der Selbstevaluation (internen Evaluation) dienen und in vielen Kantonen zur Anwendung kommen. Die QualiCarte bietet den Lehrbetrieben ein berufsunabhängiges Instrument zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Ausbildung. Im Sinne einer Checkliste sind Qualitätsanforderungen aufgelistet, die die wichtigsten Schritte der betrieblichen Bildung beschreiben. Mit ihrer Hilfe soll Optimierungspotenzial erkannt werden. QualüK ist ein entsprechendes Instrument zur Beurteilung der überbetrieblichen Kurse (üK). Der Einsatz von QualiCarte und QualüK erfolgt freiwillig.
Systemebene
Auf der Sekundarstufe II sind die Rahmenlehrpläne der allgemeinbildenden Schulen sowie die Rahmenlehrpläne und die Bildungspläne der beruflichen Grundbildungen bewährte Instrumente der Qualitätssicherung.
Der Rahmenlehrplan für die Fachmittelschulen wurde 2018 aktualisiert und 2019 in Kraft gesetzt. Der Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen von 1994 soll ebenfalls revidiert werden. Entsprechende Arbeiten sind angelaufen.
Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan für jede der ca. 240 beruflichen Grundbildungen (Berufe) werden in der Regel mindestens alle fünf Jahre von der dazugehörigen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität auf ihre Aktualität und Qualität überprüft. Wenn nötig, beantragt sie eine Änderung der Bildungsverordnungen und des Bildungsplans.
Die einzelnen Kantone könne zudem in je eigenen Bildungsberichten oder Bildungsmonitorings oder mittels Daten der Bildungsstatistik die kantonalen Qualitätsziele und -vorgaben überprüfen. Ausserdem gibt es gesamtschweizerische, regionale und kantonale Evaluationen: z.B. die Einführung oder die Reform eines Bildungsgangs (z.B. EVAMAR) oder die Evaluation der zweijährigen beruflichen Grundbildung).
Sekundarstufe II: Allgemeinbildung
Durch die schweizweite Anerkennung der kantonalen Titel (gymnasiale Maturitätsausweise und Fachmittelschulabschlüsse) werden qualitative Mindeststandards für die Schulen und ihre Ausbildungen sichergestellt. Für die Anerkennung der gymnasialen Maturitätsausweise sind Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich. Das gemeinsame Organ dafür ist die Schweizerische Maturitätskommission (SMK). Die SMK prüft die Gesuche der Kantone für die Anerkennung von Ausweisen, die diese an kantonalen Gymnasien ausstellen. Sie überprüft auch regelmässig, ob die Anerkennungsbedingungen noch erfüllt sind. Für die Anerkennung der Fachmittelschulabschlüsse sind die Kantone alleine zuständig. Das zuständige Organ ist die Kommission für die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen (AK FMS) der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Nach einer gesamtschweizerischen Evaluation der gymnasialen Maturität von 2008 (EVAMAR II) haben sich Bund und Kantone das Ziel gesetzt, den prüfungsfreien Zugang zur Universität mit einer gymnasialen Matur, eine Besonderheit des Schweizerischen Bildungssystems, auch langfristig sicherzustellen. In der Folge hat die EDK 2016 basale fachliche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache und Mathematik in den Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen integriert und Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit gymnasialer Maturität erlassen. Im Juni 2019 hat sie zudem zusammen mit swissuniversities ein Commitment zur Optimierung des Übergangs vom Gymnasium an die Universität abgeschlossen.
Aktuell läuft ein Projekt zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität, das Bund und Kantone gemeinsam lanciert haben. Ziel ist es den Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen von 1994 und das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) / die Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) von 1995, die zusammen die Grundlage der Ausbildung an den Maturitätsschulen bilden, zu aktualisieren.