Skip to main content
European Commission logo
EACEA National Policies Platform:Eurydice
Leistungsbeurteilung in der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Switzerland

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.3Leistungsbeurteilung in der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Last update: 14 December 2023

Beurteilung der Schülerinnen und Schüler

Allgemeine Informationen zur Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, zu Vergleichsarbeiten oder vergleichenden Leistungstests sowie zu förderorientierten Beurteilungsinstrumenten in der obligatorischen Schule können den Ausführungen zur Primarstufe entnommen werden.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel zweimal im Jahr Zeugnisse mit Noten. Die Notenskala reicht von 1 bis 6 (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). Zusätzlich zum Zeugnis findet in der Regel ein Beurteilungsgespräch mit der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten statt. Schriftliche Lernberichte werden selten angewendet.

Um Schulabgänger und -abgängerinnen bestmöglich auf den Eintritt in die berufliche Grundbildung oder in eine allgemeinbildende Schule der Sekundarstufe II vorzubereiten, werden in verschiedenen Kantonen entsprechende Massnahmen in den Abschlussjahren der Sekundarstufe I getroffen. So können z.B. im zweitletzten Sekundarschuljahr Standortbestimmungen bei den Schülerinnen und Schüler vorgenommen werden. Diese Standortbestimmungen erlauben es, die Schülerinnen und Schüler im letzten Sekundarschuljahr mit gezielten individuellen Massnahmen zu fördern. Ihre Kompetenzen werden gestärkt und Lerndefizite behoben. Es können auch Projekt- und Abschlussarbeiten oder Portfolios mit einem persönlichen Leistungsprofil eingesetzt werden. Diese Instrumente dienen u.a. dazu, dass Lehrbetriebe die Eignung von Jugendlichen, die sich für eine Lehrstelle bewerben, besser einschätzen können.

 

Versetzung der Schülerinnen und Schüler

Die Kantone regeln die Versetzung in die nächste Klasse sowie die Bedingungen für die Repetition einer Klasse in ihren Schulgesetzen. In der Regel wird am Ende jedes Schuljahres entschieden, ob die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Leistungen in die nächste Klasse übertreten können. Die schulische Leistungsbeurteilung wird als Basis für den provisorischen oder definitiven Übertritt in die nächste Klasse (Promotion) verwendet. Ist ein Zeugnis ungenügend, erfolgt in der Regel eine provisorische Versetzung. Ist das nächste Zeugnis wieder ungenügend, erfolgt keine Versetzung in die nächst höhere Klasse. Der Schüler/die Schülerin kann die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe wiederholen oder in der nächsten Klasse in einem tieferen Schultyp bzw. einer tieferen Niveaugruppe weiterfahren. Bei sehr guten Leistungen ist in der Regel auch eine Umstufung in einen höheren Schultyp bzw. eine höhere Niveaugruppe möglich.

Beim Entscheid über die Versetzung in die nächste Klasse werden in der Regel die Erziehungsberechtigten konsultiert. Die Schülerinnen und Schüler können ebenfalls miteinbezogen werden. Zuständig für den endgültigen Entscheid über die Versetzung sind mehrheitlich die Schulleitungen oder die Lehrpersonen / Lehrerkonferenz. Neben einer Klassenwiederholung ist auch die Zuteilung von sonderpädagogischen Massnahmen möglich.

 

Abschlusszeugnis

Es gibt keine gesamtschweizerische Schulabschlussprüfung der obligatorischen Schule und somit auch kein entsprechendes Abschlusszeugnis. Wenige Kantone führen am Ende der Sekundarstufe I in den Hauptfächern eine Abschlussprüfung durch, teilweise nur in einzelnen Schultypen bzw. Niveaugruppen. 

Im Bestreben den Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II zu optimieren, wurde in einigen Kantonen ein Abschlusszertifikats für die obligatorische Schule geprüfteingeführt. Dieses hat orientierenden und nicht selektionierenden Charakter: mit dem Abschlusszertifikat werden keine Zugangsberechtigungen für weiterführenden Schulen erteilt. Die Abnehmer der beruflichen Grundbildung und der weiterführenden Schulen sollen vergleichbare Informationen zu den Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler erhalten. Gleichzeitig soll damit auch die Motivation im letzten Jahr der obligatorischen Schulzeit aufrechterhalten werden.

In wenigen Kantonen können Erwachsene, welche die Sekundarstufe I nicht abgeschlossen haben, die Sekundarstufe I nachholen.