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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Qualitätssicherung in der Hochschulbildung

Switzerland

11.Qualitätssicherung

11.2Qualitätssicherung in der Hochschulbildung

Last update: 14 December 2023

Hochschulen

Verantwortliche Organe

Alle Hochschulen sind zur institutionellen Akkreditierung verpflichtet (Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG von 2015). Deshalb wurde der Schweizerische Akkreditierungsrat als gemeinsames Organ von Bund und Kantonen für Akkreditierung und Qualitätssicherung in der Schweizerischen Hochschullandschaft neu geschaffen. Bei seinen Entscheidungen stützt er sich auf die Expertise der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ). Die AAQ ist Mitglied der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), des International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education (INQAHEE) und ist EQAR-gelistet.

Die Kantone üben die Aufsicht aus über die kantonalen Universitäten, die Fachhochschulen sowie über die Pädagogischen Hochschulen. Der Bund übt die Aufsicht aus über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH). Die Autonomie der universitären Hochschulen wurde seit den 1990er-Jahren kontinuierlich ausgebaut. In verschiedenen Hochschulen übernehmen Hochschulräte als Entscheidungs- und Aufsichtsorgane die unmittelbare Aufsicht über die universitären Hochschulen.

Die Leitungs- und Aufsichtsfunktionen bei den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sind je nach Hochschule verschieden und teilweise komplex, wenn mehrere Kantone an der Trägerschaft der Hochschule beteiligt sind. In der Regel übernimmt ein strategisches Führungsorgan (z.B. Fachhochschulrat) Aufsichtsfunktionen gegenüber der operativen Führung (Direktion, Schulleitung).

Im Rahmen des Bologna-Prozesses hat sich die Schweiz dafür ausgesprochen, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung zu verstärken und systematisch Qualitätssicherungssysteme auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene einzurichten. In diesem Rahmen wurden auch die Standards and Guidelines for Quality Assurance verabschiedet. Ferner wurden ein Register der vertrauenswürdigen Qualitätssicherungsagenturen (European Quality Assurance Register, EQAR) errichtet, an dem sich auch die Schweiz beteiligt.

 

Massnahmen zur Qualitätssicherung

Institutionelle Ebene

Akkreditierung

Die Akkreditierung für alle Hochschulen wurde erstmals 2015 einheitlich geregelt. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz, HFKG). Es verpflichtet die Hochschulen zur institutionellen Akkreditierung bis spätestens 2022. Alle Hochschulen, auch private Anbieter, müssen dieselbe Akkreditierung durchlaufen, wenn sie die gesamtschweizerisch geschützten Bezeichnungen wie "Universität", "Fachhochschule", "Pädagogische Hochschule" oder eine davon abgeleitete Bezeichnung führen wollen. Für die öffentlich-rechtlichen Universitäten und Fachhochschulen ist die institutionelle Akkreditierung zudem Voraussetzung für Bundesbeiträge.

Die Programmakkreditierung ist grundsätzlich freiwillig. Davon ausgenommen sind medizinische Aus- und Weiterbildungsgänge, die zu einem eidgenössischen Diplom oder zu Weiterbildungstiteln führen sowie Ausbildungsgänge für sieben Gesundheitsberufe, die neu zwingend akkreditiert werden müssen. (Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) respektive Gesundheitsberufegesetz (GesBG)).

Die institutionelle Akkreditierung sowie die freiwillige Programmakkreditierung sind zwei formale Verfahren, die anhand von definierten Standards (Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich) überprüfen, ob Institutionen oder Studienprogramme Qualitätsanforderungen an Lehre und Forschung erfüllen. Ein Akkreditierungsverfahren verläuft in drei Schritten. Zuerst führt eine Hochschule eine Selbstbeurteilung durch. Darauf folgt eine externe Begutachtung durch eine unabhängige Gruppe von Experten und Expertinnen der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ). Aufgrund der Ergebnisse folgt der Akkreditierungsentscheid durch den Akkreditierungsrat. Die institutionelle Akkreditierung muss alle sieben Jahre erneuert werden.

Diplomanerkennung

Pädagogische Hochschulen kannten bis anhin keine institutionelle Akkreditierung. Mit dem HFKG müssen sich pädagogische Hochschulen neu auch institutionell akkreditieren lassen. Die Diplomanerkennung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), die sich auf die Berufszulassung bezieht, wird unabhängig davon weitergeführt. Sie regelt die gesamtschweizerische Anerkennung der Lehrdiplome und der schulischen Berufe im sonderpädagogischen Bereich. Dafür prüft die EDK, ob die Studiengänge gewisse Mindestanforderungen erfüllen betreffend Ausbildungsziele und -inhalte, Studienumfang, Zulassungsvoraussetzungen sowie Qualifikation der Dozierenden und der Praxislehrkräfte. Damit wird eine Mindestqualität der Ausbildungen in der Lehrerbildung gewährleistet und die Freizügigkeit ermöglicht.

Für die Anerkennung von Diplomen für Lehrpersonen in der Berufsbildung (Berufsfachschulen, höhere Fachschulen) ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig. Mindestanforderungen betreffend Ausbildungsinhalte, Studienumfang, Zulassungsvoraussetzungen sowie das Anerkennungsverfahren sind in der Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung) geregelt.

Hochschulrankings


Hochschulen können sich im Rahmen von Rankings mit anderen Schweizer und internationalen Hochschulen vergleichen. Zentral für ein Ranking sind u.a. die Definition von Qualität, Kriterien für die Qualitätsmessung und ihre Gewichtung oder die gewählte Methode. Je nachdem können unterschiedliche Ranglisten entstehen.

Interne Evaluation

Die interne Evaluation ist bei allen Hochschulen Bestandteil der Qualitätssicherung und -entwicklung. So ist das Vorhandensein eines internen Qualitätssicherungssystems Voraussetzung für die Zulassung zur institutionellen Akkreditierung. Die Güte dieses internen Qualitätssicherungssystems wird dann im Rahmen der institutionellen Akkreditierung durch die AAQ geprüft.

Für die Fachhochschulen wurde ein fachhochschulübergreifendes Qualitätsmanagement geschaffen: Basierend auf dem EFQM Excellence-Modell wurde ein Bewertungskatalog als Instrument zur Selbstevaluation entwickelt und 2014 vollständig überarbeitet.

Für die Pädagogischen Hochschulen existieren seit 2014 Empfehlungen für die Planung, Entwicklung und Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems, Diese Empfehlungen richten sich dabei ebenfalls nach dem EFQM-Modell, lassen aber den Pädagogischen Hochschulen die Wahlfreiheit bezüglich eines Qualitätsmanagementsystems.

 

Höhere Berufsbildung (ausserhalb des Hochschulbereichs)

Verantwortliche Organe


Alle Anbieter von Berufsbildung sind durch das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) verpflichtet, die Qualitätsentwicklung sicherzustellen.
 Der Bund selber fördert die Qualitätsentwicklung, stellt Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung.

Höhere Fachschulen müssen sich einem eidgenössischen Anerkennungsverfahren stellen, wenn sie eidgenössisch anerkannte Titel vergeben möchten. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist die zuständige Behörde für die Anerkennung.

Die Kantone haben die Aufsicht über die höheren Fachschulen. Diese wird in der Regel von Aufsichtskommissionen wahrgenommen.


Für die eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sind nur die Prüfungsordnungen geregelt. Das SBFI genehmigt die Prüfungsordnungen und ist zuständig für die Aufsicht über die Prüfungen.


 

Massnahmen zur Qualitätssicherung

Institutionelle Ebene

Höhere Fachschulen müssen sich einem eidgenössischen Anerkennungsverfahren stellen, wenn sie eidgenössisch anerkannte Titel vergeben möchten. Bedingungen für die Anerkennung sind u.a. die Ausrichtung der Bildungsgänge nach den gesamtschweizerischen Rahmenlehrplänen sowie Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Das Anerkennungsverfahren ist zurzeit in zwei Leitfäden definiert. Es umfasst in der Regel die Durchführung eines ganzen Bildungsganges. Experten und Expertinnen überprüfen im Auftrag des SBFI ob ein Bildungsgang die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt. Sie übergeben dem SBFI einen Schlussbericht und einen Antrag. Das SBFI entscheidet schliesslich über die Anerkennung.

Höhere Fachschulen sind wie alle Anbieter der Berufsbildung verpflichtet, ihre Qualitätsentwicklung sicherzustellen. Sie müssen im Anerkennungsverfahren auch Auskunft über ihr internes Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungssystem geben. Sie können eigene Qualitätssicherungsmodelle entwickeln oder ein bestehendes Modell anwenden (u.a. ISO Zertifizierung, EduQua, EFQM Excellence-Modell).

Systemebene

In der höheren Berufsbildung sind die Prüfungsordnungen der eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sowie die Rahmenlehrpläne der höheren Fachschulen bewährte Instrumente der Qualitätssicherung.

Die Trägerschaft einer eidgenössischen Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung (in der Regel eine landesweit tätige Organisation der Arbeitswelt) definiert Inhalt, Ausgestaltung und Dauer der Prüfung in der Prüfungsordnung und passt diese, wenn nötig, aktuellen Entwicklungen an. Das SBFI überprüft die Prüfungsordnung und genehmigt sie. Es hat zudem die Aufsicht über die Durchführung der Prüfung.

Die rund 35 Rahmenlehrpläne der höheren Fachschulen regeln unter anderem das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Inhalte und Anforderungen des Qualifikationsverfahrens. Die Rahmenlehrpläne werden von den Organisationen der Arbeitswelt in Zusammenarbeit mit den höheren Fachschulen erarbeitet und vom SBFI genehmigt.