Nach abgeschlossenem Masterstudium kann an universitären Hochschulen ein Doktorat bzw. ein PhD-Studienprogramm aufgenommen werden. Das Doktorat befindet sich an der Schnittstelle von Lehre und Forschung. Kernstück des Doktorats ist der Erwerb wissenschaftlicher Kompetenz durch einen persönlichen und originären Beitrag zur Forschung. Der Erwerb fachlicher, methodischer und transversaler Kenntnisse und Kompetenzen sowie die wissenschaftliche Sozialisation und Netzwerkbildung sind zentrale Zielsetzungen des Doktorats.
Aufbau von Doktorandenprogrammen
Die Ausgestaltung des Doktorats erfolgt durch die einzelnen universitären Hochschulen unter Berücksichtigung institutioneller und disziplinärer Gegebenheiten. Im Rahmen eines traditionellen Doktorats planen und schreiben Doktorierende ihre Dissertation, die durch einen Doktorvater oder eine Doktormutter betreut wird. Die strukturierte Doktoratsausbildung bezeichnet neuere Arten des Doktorats, welche unterschiedliche Formen aufweisen (Graduate School oder Programme). Die strukturierte Doktoratsausbildung basiert häufig auf einer Zusammenarbeit zwischen Institutionen.
Für die Doktoratsstufe ist kein Credit-Umfang definiert. Die Vergabe von ECTS-Kreditpunkten für curriculare Elemente ist möglich. In der Regel dauert das Doktorat 3–5 Jahre.
Zulassungsbedingungen
Die Zulassung zum Doktorat liegt in der Verantwortung der universitären Hochschulen und erfolgt sur dossier aufgrund individueller Qualifikationen (z.B. Prädikat beim Masterabschluss). In der Regel bildet ein Masterabschluss die Voraussetzung für den Zugang zum Doktorat. Das Doktorat ist auf der Grundlage universitärer Masterstudien konzipiert. Der Zugang ist auch mit einem Masterabschluss eines anderen Hochschultyps möglich; es können Auflagen verlangt werden.
Status von Doktoranden
Je nach universitärer Hochschule bzw. Fakultät sind Doktorierende Forschende oder Studierende. Der Status ist ferner abhängig von der Finanzierung bzw. Entlohnung. Doktorierende können als Assistierende an einem Hochschulinstitut oder in einem Forschungsprojekt tätig sein. Anstellungsgrad und Anstellungsdauer sowie Rechte und Pflichten sind unterschiedlich geregelt. Die Finanzierung des Doktorats erfolgt häufig über eine Anstellung als Assistentin/Assistent an einer Universität bzw. Fakultät oder durch Projekt-/Programm- oder Personenförderung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), oder über weitere Quellen respektive Drittmittel.
Betreuungsregelungen
Es existieren neben der Betreuung durch einen Doktorvater/eine Doktormutter weitere Betreuungsmodelle wie z.B. Ko-Direktion oder Betreuung durch mehrere Personen bzw. durch mehrere Personen verschiedener Institutionen (strukturierte Doktoratsausbildung).
Berufsfähigkeit
Das Doktorat bereitet auf eine forschungsorientierte Tätigkeit im universitären und ausseruniversitären Bereich vor und befähigt zur Übernahme anspruchsvoller beruflicher Aufgaben und Funktionen vielfältiger Art.
Leistungsbeurteilung
Die Ausgestaltung des Abschlusses liegt in der Verantwortung der universitären Hochschulen. Die Promotion zum Doktor erfordert eine unabhängige wissenschaftliche Arbeit – die Dissertation – und oftmals eine mündliche Prüfung (Verteidigung). Je nach dem sind zusätzliche Leistungen (z.B. Kursbesuch, Kolloquium, Seminar, Summer Schools) zu erbringen und/oder es findet eine öffentliche Disputation statt. Die Dissertation besteht in der Regel aus einer Monographie. In einer kumulativen Dissertation werden Artikel, welche bereits bei einem Verlag publiziert oder zur Publikation eingereicht wurden, in eine Dissertation integriert.
Abschlusszeugnis
Die universitären Hochschulen verleihen einen einheitlichen Doktorgrad, welcher das Recht verleiht, den durch die universitären Hochschulen festgelegten Titel Dr. (...) zu tragen. Als englische Übersetzung wird der Begriff PhD verwendet.
Andere Organisationsmodelle
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein Kernauftrag der Schweizer Hochschulen. Mit dem Ziel, die Qualität und Attraktivität der Doktoratsausbildung zu stärken, gute Karrierebedingungen für Doktorierende zu schaffen, das Angebot bedürfnisgerecht zu diversifizieren und die Forschung zu stärken, arbeiten die Hochschulen an der Weiterentwicklung der Doktoratsstufe und des dritten Zyklus. Das Projekt Doktoratsprogramme und zukunftsgerichtete Entwicklung des 3. Zyklus (2017-2020) bietet einen Rahmen für die Förderung von Doktoratsprogrammen der universitären Hochschulen einerseits und von Doktoratsausbildungen, die auf einer Kooperation der universitären Hochschulen/Akademien mit Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen basieren, andererseits. Mit innovativen Formen der hochschultypen-übergreifenden Vernetzung und Zusammenarbeit wollen die Hochschulen das Potenzial von swissuniversities nutzen und dabei gleichzeitig die spezifischen Profile von universitären Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen stärken.
Eine weitere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfolgt durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Der SNF stellt verschiedene Instrumente zur Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf verschiedenen Karrierestufen zur Verfügung. Die Instrumente sind für die Forschenden mit Bezug zur Schweiz sowie für sämtliche Forschungsdisziplinen und Themen offen und haben einen oder mehrere Eingabetermine pro Jahr.
Die Schweizer Hochschulen bieten ihrem Nachwuchs, Forschenden und Dozierenden verschiedene Angebote zur Planung und Weiterentwicklung ihrer akademischen Karriere. Diese sollen künftig weiter ausgebaut werden, so dass Hochschulangehörige auch über Optionen ausserhalb der Hochschulen informiert sind. Dies hat swissuniversities für die Jahre 2021-2024 als strategische Massnahme festgelegt.