Demografische Lage
Die Gesamtfläche der Schweiz beträgt 41 285 km2. Die produktive Fläche, d.h. Siedlungs- und Landwirtschaftsflächen (ohne Gewässer, Gebirge und unproduktiven Vegetationsflächen) umfasst 30 753 km2, gut ein Viertel der Gesamtfläche ist unproduktiv. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Waldflächen bedecken 35,9% bzw. 31,3% der Landesfläche. Die Siedlungsfläche umfasst 7,5%, wovon rund ein Drittel auf den Verkehr entfällt.
Der Jura, das Mittelland sowie die Voralpen und Alpen bilden die drei geografischen Haupträume der Schweiz. Nördlich der Alpen überwiegt gemässigtes, mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen mediterranes Klima.
In der Schweiz leben über 8,5 Millionen Menschen. Das Mittelland ist der wirtschaftliche Ballungsraum der Schweiz.
84,8 % der Bevölkerung wohnen heute in Räumen mit städtischem Charakter: rund die Hälfte der städtischen Bevölkerung lebt in einer der fünf grössten Agglomerationen der Schweiz (Zürich, Genf, Basel, Lausanne und Bern).
Quellen:
Bundesamt für Statistik (BFS): Raum, Umwelt
BFS: Bevölkerung
Demografische Entwicklung
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich die Bevölkerung der Schweiz von 3,3 Millionen (1900) auf über 8,5 Millionen mehr als verdoppelt.
Die Bevölkerung wuchs 2018 im Vergleich zu 2017 um 0,7 % und überschritt die 8,5-Millionen-Grenze. Das Bevölkerungswachstum ist auf die internationalen Migrationsströme und den Geburtenüberschuss zurückzuführen. Während die Zahl der Auswanderungen zunahm (+4,2 %), gingen die Einwanderungen im Vergleich zu 2017 um 0,5 % zurück. Der Wanderungssaldo, der sich aus der Differenz zwischen Ein- und Auswanderungen ergibt, sank um 13,2 %. Der Geburtenüberschuss, d.h. die Differenz zwischen Geburten und Todesfällen, stieg im Vorjahresvergleich um 1,7 % an.
Altersstruktur
Die demografische Alterung der Wohnbevölkerung setzt sich weiter fort. Der Anteil der Personen ab 65 Jahren stieg von 15,4 % im Jahr 2000 auf 16,0 % im Jahr 2005, während der Prozentsatz der Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren im gleichen Zeitraum von 23,1 % auf 21,9 % zurückging.
2018 betrug der Anteil der unter 20-Jährigen 20 %, der Anteil der 20-64-Jährigen 61,5 % und der Anteil der 65-Jährigen und Älteren 18,5 %.
Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt betrug 2018 bei den Männern 81,7 Jahre, bei den Frauen 85,4 Jahre.
Quellen:
Bundesamt für Statistik (BFS): Bevölkerung: Stand und Entwicklung
BFS: Alter, Zivilstand, Staatsangehörigkeit
BFS: Lebenserwartung
Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit
Die Erwerbsquote (Anteil Erwerbspersonen an der Bevölkerung) bei den 15- bis 64-Jährigen beträgt 84,2 %. Die hohe Erwerbsbeteiligung wird relativiert durch den erheblichen Anteil Teilzeiterwerbstätige. Aufgrund des hohen Anteils von Teilzeiterwerbstätigen ist die Erwerbsquote in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) deutlich niedriger als die nicht umgerechnete Erwerbsquote; die Erwerbsquote der 15-64-Jährigen in VZÄ beträgt 72,8 %. Die Erwerbsquote der Frauen ist mit 79,9 % um 8,6 Prozentpunkte tiefer als jene der Männer (88,5 %).
Erwerbslosigkeit
Zwischen dem 3. Quartal 2018 und dem 3. Quartal 2019 wuchs die Erwerbslosenquote gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) von 4,4 % auf 4,6 %. 225 000 Personen waren erwerbslos, rund 8000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Jugenderwerbslosenquote (15- bis 24-Jährige) wuchs gemäss ILO im gleichen Zeitraum von 9,2 % auf 10,9 % an. Bei den 25- bis 49-Jährigen wuchs die Erwerbslosenquote von 2,9 % auf 4,1 %, während sie sich bei den 50- bis 64-Jährigen von 3,8 % auf 3,2 % verringerte. Bei den Männern stieg die Erwerbslosenquote von 4,2 % auf 4,3 %, bei den Frauen von 4,7 % auf 4,9 % leicht an. Im gleichen Zeitraum blieb die Erwerbslosenquote bei den Schweizer Staatsangehörigen stabil (3,4 %), während sie bei den Ausländerinnen und Ausländern anstieg (von 7,3 % auf 7,8 %).
Quellen:
Bundesamt für Statistik (BFS): Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit
BFS: Erwerbslosigkeit, Unterbeschäftigung und offene Stellen
Migration
Die Bevölkerung der Schweiz belief sich 2018 auf 8 544 500 Personen. Mit 2 148 300 ausländischen Staatsangehörigen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben, beträgt der Ausländeranteil an der Bevölkerung 25,1 %.
Die häufigsten Herkunftsländer waren 2018 Italien (14,9 % bzw. 319 300 Personen), Deutschland (14,3 % bzw. 306 200), Portugal (12,3 % bzw. 263 300) und Frankreich (6,3 % bzw. 134 800). Italienische, deutsche, portugiesische und französische Staatsangehörige machten damit allein rund drei Viertel (72 %) der ausländischen Personen aus einem EU-/EFTA-Mitgliedsland und nahezu die Hälfte (48 %) aller ständig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer aus.
Im Jahr 2018 hatten 37,5 % der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren einen Migrationshintergrund. Etwas mehr als ein Drittel dieser Bevölkerungsgruppe besass die Schweizer Staatsangehörigkeit (974 000 Personen). Vier Fünftel der Personen mit Migrationshintergrund gehören zur ersten Generation, während ein Fünftel in der Schweiz geboren wurde und somit zur 2. Generation gehört.
Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren nach Migrationsstatus, 2018
In Tausend | In % | |
Total | 7165 | 100 |
Bevölkerung ohne Migrationshintergrund | 4374 | 61,0 |
Bevölkerung mit Migrationshintergrund | 2686 | 37,5 |
1. Generation | 2165 | 30,2 |
2. Generation | 521 | 7,3 |
Personen mit nicht bestimmbarem Migrationshintergrund | 105 | 1,5 |
Quelle : BFS, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Quellen:
Bundesamt für Statistik (BFS): Bestand und Entwicklung der Bevölkerung der Schweiz
BFS: Bevölkerung nach Migrationsstatus
Sprachen
Gemäss Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Art. 4 BV) gibt es in der Schweiz vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Im Jahr 2017 sprach die Mehrheit der Bevölkerung, nämlich 62,6 % Deutsch, 22,9 % sprachen Französisch, 8,2 % Italienisch und 0,5 % Rätoromanisch. Der Anteil der Personen, die eine Nichtlandessprache als Hauptsprache(n) angeben, beträgt etwas über 20 %. Das Total übersteigt 100 %, weil die Personen mehrere Hauptsprachen angeben konnten.
Mit dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) wird die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit der Schweiz gefördert und der Zusammenhalt des Landes gestärkt. Das Sprachengesetz regelt die Verwendung der Amtssprachen des Bundes, die Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften, die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben sowie die Unterstützung der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur.
Deutsch, Französisch und Italienisch sind Amtssprachen des Bundes, d.h. amtliche Erlasse müssen in diesen drei Sprachen verfasst werden. Rätoromanisch ist Amtssprache im Verkehr mit Personen dieser Sprache. Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen eigenständig.
In vier Kantonen (Genf, Jura, Neuenburg, Waadt) ist die Amtssprache Französisch. In drei Kantonen (Bern, Freiburg, Wallis) gibt es zwei Amtssprachen (Deutsch und Französisch) und in einem Kanton (Graubünden) drei Amtssprachen (Deutsch, Rätoromanisch, Italienisch). In einem Kanton (Tessin) ist die Amtssprache Italienisch, in den übrigen 17 Kantonen Deutsch.
Die Unterrichtssprache in den Schulen wird von den Kantonen festgelegt. In der Regel ist es die Amtssprache des Schulortes (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch). In den mehrsprachigen Kantonen kommt je nach Region oder Gemeinde die eine oder die andere Landessprache als Unterrichtssprache zur Anwendung.
In den deutschsprachigen Kantonen ist Dialekt bzw. Mundart die gesprochene Sprache, die geschriebene ist die Standardsprache (Diglossie). In Alltagssituationen und in lokalen Fernseh- und Radiosendungen wird Dialekt bzw. Mundart gesprochen. Der Schriftverkehr erfolgt in der Standardsprache. Die Kantone regeln den Gebrauch von Dialekt und Standarddeutsch im Schulunterricht, wobei in den meisten Kantonen der Unterricht ab der 1. Primarschulklasse mehrheitlich in der Standardsprache erfolgt.
Aufgrund der Mehrsprachigkeit in der Schweiz kommt dem Erlernen einer zweiten Landessprache eine besondere Bedeutung zu. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat zur Koordination des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule eine nationale Strategie zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts verabschiedet.
1997 hat die Schweiz die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates ratifiziert. Wesentliche Zielsetzungen der Charta sind Erhaltung und Förderung der sprachlichen Vielfalt. Für die Umsetzung der Charta ist das Bundesamt für Kultur (BAK) zuständig.
Quellen:
Bundesamt für Statistik (BFS): Sprachen und Religionen
Religion
Die Bundesverfassung gewährleistet die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV): Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen. Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen. Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.
Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig. Die Mehrheit der Kantonsverfassungen anerkennt die beiden christlichen Hauptkonfessionen, die römisch-katholische Kirche sowie die evangelisch-reformierte Kirche, in vielen Kantonen zusätzlich die christkatholische Kirche, entweder als Landeskirchen oder mindestens als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Verschiedene Kantone sehen zudem vor, dass auch andere Konfessionen anerkannt werden können. In einer Minderheit der Kantone gibt es keine Landeskirchen, Kirche und Staat sind vollständig getrennt.
In den Jahren 2015 bis 2017 gehörten 36,5 % der Bevölkerung der römisch-katholischen Kirche, 24,4 % der evangelisch-reformierten Kirche an. Anderen christlichen Gemeinschaften gehören 6 % der Bevölkerung an. Die islamischen Glaubensgemeinschaften sind mit einem Anteil von 5,2 % vertreten. Der prozentuale Anteil von Hindus, Buddhisten, Juden und Angehörigen von weiteren Religionen bewegt sich je unter einem Prozent. 25,0 % der Bevölkerung sind konfessionslos.
Durch die gewährte Glaubens- und Gewissensfreiheit ist die Teilnahme am religiösen Unterricht in Schulen nicht obligatorisch. Die rechtliche Stellung und die inhaltliche Gestaltung des Religionsunterrichts variiert von Kanton zu Kanton.
Quellen:
Bundesamt für Statistik (BFS): Sprachen und Religionen