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Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe I
Switzerland

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6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.1Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Last update: 14 December 2023

Die Sekundarstufe I gehört zur obligatorischen Schule. Sie folgt auf die Primarstufe und dauert in allen Kantonen drei Jahre (9. bis 11. Schuljahr). Ausnahme ist der Kanton Tessin, für den gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) eine Sonderregelung besteht (vierjährige Sekundarstufe I).

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) hat die Schulstrukturen der obligatorischen Schule harmonisiert. Informationen dazu können den Ausführungen zur Primarstufe entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur obligatorischen Schule können den Ausführungen zur Primarstufe entnommen werden.

Die Sekundarstufe I fördert die Entwicklung und die Persönlichkeitsbildung der Jugendlichen und regt sie zu lebenslangem Lernen an. Sie fördert Eigenverantwortung und Eigeninitiative und leitet dazu an, Probleme zu erkennen und zu lösen, mit Konflikten umzugehen und individuell oder gemeinschaftlich zu arbeiten. Sie bereitet auf den Eintritt in die Sekundarstufe II vor. Da die Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I einen sehr wichtigen Entscheid über ihren weiteren Bildungsweg fällen müssen, kommt dem Berufswahl- und Berufsvorbereitungsunterricht eine besondere Bedeutung zu. Um Jugendliche, die beim Übergang in die Sekundarstufe II Schwierigkeiten haben, möglichst früh zu erkennen und diese zu unterstützen, werden entsprechende Massnahmen angeboten.

Der Unterricht auf der Sekundarstufe I erfolgt leistungsdifferenziert nach unterschiedlichen Modellen (siehe unten). Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler besucht öffentliche Schulen. Rund 6% der Schülerinnen und Schüler absolvieren die Sekundarstufe I an einer nicht subventionierten Privatschule (BFS 2019). Informationen zu anderen Organisationsmodellen und alternative Strukturen wie Privatschulen, Homeschooling oder Massnahmen bei einem befristeten Schulausschluss können den Ausführungen zur Primarstufe entnommen werden.

 

Arten von Bildungseinrichtungen

Der Unterricht auf der Sekundarstufe I erfolgt in Jahrgangsklassen und leistungsdifferenziert nach unterschiedlichen Modellen. Je nach Kanton wird flächendeckend ein Modell geführt oder der Kanton überlässt den Gemeinden die Wahl zwischen verschiedenen Modellen.

 

Geteiltes Modell

Das geteilte Modell führt verschiedene voneinander getrennte Schultypen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen (zwei bis vier Schultypen). Die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrem Leistungsniveau einem Schultyp zugeteilt.

Kooperatives Modell

Das kooperative Modell führt Stammklassen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen (z.B. allgemeine und erweiterte Anforderungen). Die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrem Leistungsniveau einer Stammklasse zugeteilt. Einzelne Fächer werden in Niveaugruppen unterrichtet.

Integriertes Modell

Das integrierte Modell führt Stammklassen ohne Selektion. Die Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsniveau besuchen die gleiche Klasse. Einzelne Fächer werden in Niveaugruppen unterrichtet.

Das geteilte Modell bietet eine geringe Durchlässigkeit. Das kooperative und vor allem das integrierte Modell ermöglichen eine erhöhte Durchlässigkeit. Das geteilte Modell ist am weitesten verbreitet. Zusätzlich zum geteilten Modell werden in vielen Kantonen aber auch Schulen mit kooperativem oder integriertem Modell geführt. Dabei überlässt der Kanton den Gemeinden die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Einzelne Kantone führen ausschliesslich das kooperative oder das integrierte Modell.

 

Geografische Verteilung

In der Regel besuchen die Schülerinnen und Schüler die Schule ihres Wohnorts. Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden, die keine Schulen auf der Sekundarstufe I führen, besuchen regionale Bildungseinrichtungen oder Schulen von anderen Gemeinden. Bei Bedarf werden Schultransporte von den Gemeinden organisiert. Die Transportkosten übernehmen die Kantone und/oder die Gemeinden.

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung

Die Leistungen am Ende der Primarstufe, die Empfehlung der Lehrperson – in der Regel unter Einbezug der Erziehungsberechtigten – sowie teilweise eine Übertrittsprüfung entscheiden über die Zuteilung zu einem bestimmten Typ bzw. einer bestimmten Niveaugruppe auf der Sekundarstufe I. Berücksichtigt werden die schulischen Leistungen sowie Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten und das Entwicklungspotential der Schülerinnen und Schüler. In einzelnen Kantonen wird diese Zuweisung der Schülerinnen und Schüler nicht zu Beginn, sondern im Verlaufe der Sekundarstufe I vorgenommen.

Die Übertrittsverfahren sind je nach Kanton und Modell unterschiedlich. Die Schülerinnen und Schüler können in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Zuständig für den endgültigen Übertrittsentscheid sind in der grossen Mehrheit der Kantone die Schulaufsichtsbehörden oder die Schulleitung. In einzelnen Kantonen sind die Lehrpersonen / Lehrerkonferenz allein zuständig.

Bei der Wahl der Schule gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Primarstufe.

 

Altersstufen und Klassenbildung

Die Schülerinnen und Schüler in den Altersgruppen zwischen 12 und 15 Jahren besuchen den Unterricht auf der Sekundarstufe I in Jahrgangsklassen. Der Unterricht erfolgt leistungsdifferenziert nach unterschiedlichen Modellen (geteiltes, kooperatives oder integriertes Modell).

Der Unterricht wird in der Regel von Fachlehrpersonen erteilt. Eine Klassenlehrperson begleitet die Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres oder über mehrere Schuljahre hinweg. Sie ist verantwortlich für die Beratung der Schülerinnen und Schüler in schulischen Fragen, für den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten und für die Zusammenarbeit mit anderen Lehrpersonen.

Die Kantone bestimmen für die Klassengrössen Minimal-, Maximal- und/oder Richtwerte. Die Gemeinden nehmen die konkrete Einteilung vor. 

 

Gliederung des Schuljahres

Informationen zur Gliederung des Schuljahres können den Ausführungen zur Primarstufe entnommen werden.

 

Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer

Die Kantone legen in ihren Lehrplänen die Wochenstundenzahlen pro Fach und Klasse fest und bestimmen die Dauer der Lektionen. Somit variieren die jährliche Unterrichtszeit sowie die wöchentliche Unterrichtsdauer je nach Kanton. Die Schulen sind verantwortlich für die Stundenpläne ihrer Klassen. Die Anzahl Lektionen pro Woche beträgt mehrheitlich zwischen 31 bis 35 Lektionen. Tagesstrukturen wie Tagesschulen, betreute Mittagsverpflegungbetreute Aufgabenhilfe liegen in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Die Nutzung solcher Angebote ist freiwillig und in der Regel kostenpflichtig.