2025
[Keine Reformen]
2024
Steigerung der Attraktivität der höheren Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung zählt zusammen mit den Hochschulen zur Tertiärstufe des Bildungssystems. Sie umfasst die eidgenössisch anerkannten Bildungssgänge an Höheren Fachschulen sowie die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Damit verfügt die Schweiz über ein einzigartiges Instrument der beruflichen Weiterqualifizierung. Damit die höhere Berufsbildung auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot bleibt, braucht es eine Verbesserung der Sichtbarkeit und des gesellschaftlichen Ansehens. Der Bundesrat hat deshalb am 14. Juni 2024 ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Das Paket sieht die gesetzliche Verankerung eines Bezeichnungsrechts und damit Schutzes des Namens «Höhere Fachschule» sowie die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für Abschlüsse der höheren Berufsbildung vor. Zu den weiteren Massnahmen zählt auch die Möglichkeit, eidgenössische Prüfungen in Englisch durchzuführen sowie eine Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots der höheren Fachschulen.
Anpassung der Berufsmaturität an die aktuellen Herausforderungen
Die Berufsmaturität trägt wesentlich zur Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungssystems bei. Sie ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung und ermöglicht im entsprechenden Fachbereich den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen.
Damit die Berufsmaturität ein attraktives Bildungsangebot für leistungsstarke Jugendliche bleibt und der Wirtschaft praxisnah ausgebildete Fach- und Führungskräfte zur Verfügung stehen, sollen die Berufsmaturitätsverordnung von 2009 und der Rahmenlehrplan von 2012 angepasst werden. So wird Englisch neu explizit als dritte Sprache und obligatorisches Fach definiert, Vorgaben zur Kombination von klassischen Lern- und Lehrmethoden mit den Möglichkeiten digitaler Anwendungen (blended learning) werden neu in den Rahmenlehrplan aufgenommen, und die Vorgaben zur interdisziplinären Projektarbeit ergänzt. Der Bundesrat hat am 10. April 2024 die Vernehmlassung zur Revision der Berufsmaturitätsverordnung und des Rahmenlehrplans über die Berufsmaturität eröffnet.
2023
[Keine Reformen]