2025
[Keine Reformen]
2024
Neue Grundlagen für die gymnasiale Maturität
Das Maturitätsanerkennungsreglement und der Rahmenlehrplan für gymnasiale Maturitätsschulen sind am 1. August 2024 in Kraft getreten. Damit kommt das Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität», das seit 2018 von Bund und EDK durchgeführt wurde, zu einem erfolgreichen Abschluss.
Die neue Maturitätsanerkennungsverordnung (Bund) und das gleichlautende Maturitätsanerkennungsreglement (EDK) umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente. Die bisher obligatorischen Fächer Informatik sowie Wirtschaft und Recht werden neu als Grundlagenfächer geführt. Bei den Wahlpflichtfächern erhalten die Kantone mehr Freiheiten. Neu müssen mindestens drei Prozent der Unterrichtszeit dem interdisziplinären Arbeiten gewidmet sein. Weiter werden unter anderem Chancengerechtigkeit, Austausch und Mobilität sowie der Einsatz für das Gemeinwohl gefördert und eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren für alle gymnasialen Lehrgänge festgelegt. Die Regeln für das Bestehen der Maturität bleiben unverändert.
2023
[Keine Reformen]