2023
[Keine Reformen]
2022
Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität
Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 im Rahmen des Projekts «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» die Vernehmlassung zur Totalrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen eröffnet. Die Vernehmlassung wird zusammen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren EDK durchgeführt.
Ziel der Revision ist die Anpassung der gymnasialen Maturität an die aktuellen Anforderungen. Dazu gehören beispielweise die Globalisierung und die Digitalisierung, aber auch Fragestellungen in Bezug auf Partizipation und Nachhaltigkeit. Ein zweites Ziel ist die Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zu den Hochschulen.
Wichtige inhaltliche Neuerungen sind u.a. die Stärkung der basalen fachlichen Kompetenzen Unterrichtssprache und Mathematik, zusätzliche Grundlagenfächer (Wirtschaft, Recht, Informatik) und eine Erweiterung der Schwerpunktfächer sowie die Förderung von Austausch und Mobilität.
Gemäss aktueller Planung werden Bundesrat und EDK die revidierten Rechtsgrundlagen 2023 verabschieden. In einer zweiten Phase wird der Rahmenlehrplan überarbeitet.
2021
[Keine Reformen]