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Programme ausserhalb der Bachelor- und Master-Struktur

Switzerland

7.Hochschulbildung

7.4Programme ausserhalb der Bachelor- und Master-Struktur

Last update: 14 December 2023

Programme ausserhalb der Bachelor- und Master-Struktur: Höhere Berufsbildung

Die höhere Berufsbildung umfasst den berufsbildenden, nicht-hochschulischen Bereich der Tertiärstufe (Tertiär B). Es werden Qualifikationen vermittelt, die für eine anspruchsvolle Berufstätigkeit mit Fach- oder Führungsverantwortung erforderlich sind. Die Bildungsangebote sind vielfältig bezüglich Inhalt, Anforderungen und Trägerschaften und zeichnen sich durch ihre konsequente Orientierung an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes aus.

Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich gemeinsam für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein. Dieser Grundsatz der Verbundpartnerschaft aus dem Berufsbildungsgesetz bewährt sich auch in der höheren Berufsbildung.

Im Gegensatz zur beruflichen Grundbildung ist die höhere Berufsbildung geprägt durch ein höheres finanzielles Engagement von Studierenden und Arbeitgebern. Insbesondere die eidgenössischen Prüfungen und die dazugehörigen vorbereitenden Kurse werden grösstenteils privat getragen. Doch auch die öffentliche Hand spielt bei der Finanzierung eine zunehmend wichtige Rolle. Ab 2018 unterstützt der Bund direkt Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen.

Die öffentliche Finanzierung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen erfolgt seit dem Schuljahr 2015/16 durch die Kantone über die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen HFSV.

Die höhere Berufsbildung ist eine Schweizer Besonderheit. In vielen anderen Ländern werden entsprechende Ausbildungen an Hochschulen absolviert. Unterschiede in den verschiedenen Berufsbildungssystemen machen es schwierig, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung im Vergleich zu anderen Ländern ihrem Wert entsprechend einzuordnen. Der Nationale Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR Berufsbildung) und die dazugehörigen Diplomzusätze bzw. Zeugniserläuterungen sollen die internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen beruflichen Grundbildung und insbesondere der höheren Berufsbildung verbessern.

Um die höhere Berufsbildung zu stärken, hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zusammen mit den Verbundpartnern der Berufsbildung englische Titelbezeichnungen für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung erarbeitet.

Die rechtlichen Grundlagen für die höhere Berufsbildung werden definiert durch:

  • Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) von 2002 und
  • die Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) von 2003
  • Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo HF) vom 11.3.2005

Die höhere Berufsbildung gliedert sich in die beiden Bereiche

  • Berufs- und höhere Fachprüfungen
  • höhere Fachschulen (HF)

Eine Übersicht aller erreichbaren Abschlüsse der höheren Berufsbildung bietet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

 

Studienrichtungen und Organisation der Ausbildung

Die höhere Berufsbildung umfasst den nicht-hochschulischen Bereich der Tertiärstufe (Tertiär B) und richtet sich in erster Linie an Berufsleute mit mehrjähriger Berufserfahrung.

Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) (in gewerblich-industriellen Berufen traditionell als Meisterprüfungen bekannt) werden von gesamtschweizerisch tätigen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) getragen. Diese garantieren die Ausrichtung der Abschlüsse auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und den direkten Bezug zur beruflichen Praxis.

  • Berufsprüfungen richten sich an Personen, die dank ihrer mehrjährigen Berufserfahrung bereits vertiefte berufliche Fähigkeiten besitzen und sich in ihrem Aufgabengebiet spezialisieren wollen
  • Höhere Fachprüfungen sind auf den Nachweis von beruflicher Expertise und/oder der Fähigkeit zur Unternehmensführung ausgerichtet

Zurzeit existieren rund 240 Berufsprüfungen und 170 höhere Fachprüfungen. Das Berufsverzeichnis enthält die verschiedenen eidgenössischen Prüfungen mit den jeweiligen Prüfungsordnungen. Die Vorbereitungskurse für die Prüfungen sind nicht reglementiert und unterstehen keiner staatlichen Aufsicht. Je nach Studienbereich werden die Vorbereitungskurse am Abend, am Wochenende oder an Werktagen durchgeführt, sie sind ausschliesslich berufsbegleitend konzipiert und dauern 3 bis 4 Semester.

Die meistgewählten Berufsprüfungen sind Technischer Kaufmann/frau, Polizist, Fachmann/frau im Finanz- und Rechnungswesen und HR-Fachfrau/mann. Die meistabsolvierten höheren Fachprüfungen sind Wirtschaftsprüfer/in, Elektroinstallateur/in, Experte/Expertin in Rechnungslegung und Controlling sowie Komplementärtherapeut/in.

Höhere Fachschulen

Die höheren Fachschulen (HF) vermitteln den Absolventinnen und Absolventen die Kompetenzen, in ihrem Bereich selbstständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Neben der fachlichen und theoretischen Ausbildung an der Schule bilden die begleitende Berufspraxis (Teilzeitstudium) oder die in die Ausbildung integrierten Praktika (Vollzeitstudium) einen wesentlichen Bestandteil zum Erwerb von erweiterter beruflicher Handlungskompetenz. Die meistgewählten Bildungsgänge an höheren Fachschulen sind Pflege, Betriebswirtschaft und Sozialpädagogik.

Im Unterschied zu den eidgenössischen Prüfungen sind bei den höheren Fachschulen die Bildungsgänge reglementiert und durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt.

Der Bund regelt die Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien in den Bereichen:

  • Technik
  • Hotellerie-Restauration und Tourismus
  • Wirtschaft
  • Land- und Waldwirtschaft
  • Gesundheit
  • Soziales und Erwachsenenbildung
  • Künste, Gestaltung und Design
  • Verkehr und Transport

Die vollzeitliche Bildung dauert inklusive Praktika mindestens zwei, die berufsbegleitende mindestens drei Jahre. Die Bildungsgänge basieren auf Rahmenlehrplänen, die von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) in Zusammenarbeit mit den Schulen erlassen werden. Auch hier ist eine starke Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes garantiert. Die Rahmenlehrpläne enthalten das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die zeitlichen Anteile der Bildungsbereiche. Angeboten werden 57 anerkannte Fachrichtungen verteilt auf 450 Bildungsangebote in der ganzen Schweiz, die staatlich oder privatrechtlich geführt werden. Die Höheren Fachschulen bieten auch Nachdiplomstudien an. Diese erlauben den Studierenden eine weitere Spezialisierung und Vertiefung und werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Diplom und dürfen den entsprechenden Titel führen (z.B. “dipl. Hotelmanager/in NDS HF“).

 

Bildungsform Ausrichtung/ Zielsetzung Ausweis / Titel Beispiele
Berufsprüfung

Erste Spezialisierung/ fachliche Vertiefung

Übernehmen von fachlicher Verantwortung

Eidgenössischer Fachausweis

(Berufsbezeichnung) mit eidg. Fachausweis

  • HR-Fachmann/-frau,
  • Marketingfachmann/-frau,
  • Sozialversicherungs-Fachmann/-frau,
  • Elektro-Sicherheitsberater/in,
  • Logistikfachmann/-frau,
  • Automobildiagnostiker/in
Höhere

Fachprüfung

Erwerben von Expertenwissen

Übernehmen einer leitenden Funktion im Unternehmen

Diplom
  • dipl. (Berufsbezeichnung)
  • (Berufsbezeichnung) mit eidg. Diplom
  • (Berufsbezeichnung) Meister
  • Wirtschaftsprüfer/in,
  • Grenzwächter/in,
  • Steuerexperte/in,
  • Baumeister/in,
  • Kommunikationsleiter/in,
  • Gärtnermeister/in
Bildungsgänge

höherer

Fachschulen

Spezialisierung und Erwerben von Expertenwissen

Übernehmen einer leitenden Funktion im Unternehmen

Diplom HF
dipl. (Berufsbezeichnung) HF
  • Informatik,
  • Operationstechnik,
  • Betriebswirtschaft, Pflege,
  • Sozialpädagogik,
  • Tourismus etc.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Fakten und Zahlen zur höheren Berufsbildung

 

Zulassungsbedingungen

Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer anderen mindestens gleichwertigen Qualifikation können Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) ablegen. Vorausgesetzt wird mindestens eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld. Existiert in einem Berufsfeld sowohl eine Berufs- als auch eine höhere Fachprüfung, entspricht die höhere Fachprüfung einem höheren Qualifikationsniveau. In diesem Falle kann eine Berufsprüfung oder ein Diplom der höheren Fachschule die Voraussetzung für die Zulassung zu einer höheren Fachprüfung sein.

Eine Prüfungsordnung regelt die Zulassungsbedingungen für die einzelnen Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den entsprechenden gesetzlich geschützten Titel. Die Prüfungsträger reichen dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Prüfungsordnungen zur Genehmigung ein.

Höhere Fachschulen

Zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsmaturität, abgeschlossene Fachmittelschule, gymnasialer Maturitätsausweis) können für die Zulassung zu höheren Fachschulen Berufserfahrung und eine Eignungsabklärung verlangt werden. Weitere Zulassungsbedingungen sind für die verschiedenen Bereiche im Anhang der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen geregelt (z.B. müssen angehende Pilot/innen einen medizinischen Test durchlaufen). Der Umfang und Inhalt der Eignungsabklärungen werden von den Bildungsanbietern festgelegt.

 

Studieninhalte

Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Bei den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen anerkennt der Bund nur den entsprechenden Abschluss (Qualifikationsprofil). Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen keinen standardisierten Bildungsgang absolvieren und können sich daher frei auf die Prüfung vorbereiten. Verschiedene Institutionen bieten aber entsprechende Vorbereitungskurse an, die in der Regel ein bis zwei Jahre (Teilzeit, berufsbegleitend) dauern.

Höhere Fachschulen

Jeder Bildungsgang an den höheren Fachschulen beruht auf einem gesamtschweizerisch gültigen Rahmenlehrplan, den die Bildungsanbieter in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) entwickeln. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt die Rahmenlehrpläne. Diese legen u.a. das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen, Bildungsbereiche und ihre zeitlichen Anteile, sowie die Inhalte des Qualifikationsverfahrens (Abschlussprüfungen) fest. Die Semestereinteilung, die Anzahl Wochenlektionen und die Ferien werden von den anbietenden Institutionen geregelt. Unterrichtssprache ist die jeweilige Landessprache. Zweisprachiger Unterricht und Englisch als Unterrichtssprache sind möglich.

Lehrmethoden

Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Den Kandidatinnen und Kandidaten steht es frei, wie sie sich auf die Berufsprüfungen (BP) oder die höheren Fachprüfungen (HFP) vorbereiten. Neben freiwilligen Vorbereitungskursen, die in der Form von Modulen unterrichtet werden, ist eine selbstständige, individuelle Prüfungsvorbereitung möglich.

Höhere Fachschulen

Die häufigste Lehrform ist der Klassenunterricht, der je nach Bildungsgang mit Praktika und in allen Bildungsgängen mit einer selbstständigen Projektarbeit ergänzt wird. Die Projektarbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit Unternehmen und wird von den Schulen begleitet. Die Praktika werden begleitet und evaluiert. Beim Unterricht wird der Praxisbezug betont. Die Ausbildung kann in Modulen durchgeführt werden und dauert insgesamt zwischen 5 und 7 Semester.

 

Berufsfähigkeit

Berufsleute, die eine Prüfung in der höheren Berufsbildung bestehen, verbessern ihre beruflichen Aussichten mit dem Nachweis, dass sie ihre soliden praktischen Fähigkeiten mit fundierten theoretischen Kenntnissen verbinden können.

Die Qualifikationsprofile (Prüfungen und Rahmenlehrpläne) werden von den Organisationen der Arbeitswelt definiert und garantieren damit eine Ausbildung nahe den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Die Titel der höheren Berufsbildung geniessen in der Arbeitswelt einen sehr guten Ruf und eine hohe Nachfrage. Die Praxisnähe und Arbeitsmarktorientierung ermöglichen den Studierenden einen unproblematischen Eintritt in den Arbeitsmarkt, bzw. die Arbeitstätigkeit kann während der Ausbildung meist reduziert weitergeführt werden. Die Arbeitslosigkeit bei Studienabsolventen ist äusserst tief.

Die beträchtliche Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der Ausbildung kann dahingehend interpretiert werden, dass die Unternehmen einen hohen Nutzen in der höheren Berufsbildung sehen. Die Kosten für die Teilnahme an der höheren Berufsbildung sind höher als die Studiengebühren an den Universitäten und Fachhochschulen. Die Investition rentiert jedoch in der Regel sehr schnell, indem die Abschlüsse der höheren Berufsbildung zu höheren Lohneinkommen führen, den Absolventinnen und Absolventen meist einen Karriereschritt ermöglichen und die Ausbildung mehrheitlich mit einer Arbeitstätigkeit kombiniert werden kann.

 

Leistungsbeurteilung

Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) regeln die Qualifikationsverfahren, die Inhalte und Titel der Berufsprüfungen und der höheren Fachprüfungen in den Prüfungsordnungen. Der Bund anerkennt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Prüfungsordnungen und trägt die Aufsicht über die Prüfungen. Die Prüfungsabsolventinnen und -absolventen verfassen je nach Beruf eine Projekt- oder Facharbeit und legen je nach Beruf Prüfungen in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form ab.

Höhere Fachschulen

Die Bildungsanbieter erlassen eine eigene Promotionsordnung. Grundsätzlich gilt: die Qualifikationsverfahren bestehen mindestens aus einer praxisorientierten Diplom- oder Projektarbeit und mündlichen oder schriftlichen Prüfungen. Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) wirken in den abschliessenden Qualifikationsverfahren durch Expertinnen und Experten mit.

 

Abschlusszeugnis

Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Die eidgenössischen Berufsprüfungen werden mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen. Dem Titel der Berufsbezeichnung wird der Zusatz „mit eidgenössischem Fachausweis“ beigefügt (z.B. Informatiker/in mit eidgenössischem Fachausweis).

Die eidgenössischen höheren Fachprüfungen schliessen mit einem eidgenössischen Diplom ab. Der betreffenden Berufsbezeichnung wird der Zusatz „diplomiert“ (z.B. diplomierte/r Grafik-Designer/in) oder „mit eidgenössischem Diplom“ (z.B. Lebensmitteltechnologe/-in mit eidgenössischem Diplom) oder „Meister/in“ (z.B. Gärtnermeister/in“) beigefügt.

Die Prüfungen stehen unter der Aufsicht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Jährlich werden rund 17'300 eidgenössische Titel ausgestellt.

Höhere Fachschulen

Die Bildungsgänge an höheren Fachschulen führen zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom. Im Diplom wird der entsprechende Titel mit «dipl.» und der Ergänzung HF (Höhere Fachschule) aufgeführt. Jährlich werden rund 9'100 HF-Diplome ausgestellt.

Die Höheren Fachschulen bieten auch Nachdiplomstudien an. Diese erlauben den Studierenden eine weitere Spezialisierung und Vertiefung und werden vom SBFI anerkannt. Die Absolventen erhalten ein Diplom und dürfen den entsprechenden Titel führen (z.B. “dipl. Hotelmanager/in NDS HF“).

 

Durchlässigkeit für Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung

Ein Abschluss der höheren Berufsbildung ermöglicht auch ohne Berufsmaturität den Übertritt an eine Fachhochschule (Studium im gleichen oder verwandten Berufsfeld). Die bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten aus der höheren Berufsbildung können an einen Bachelor-Studiengang angerechnet werden.

Um im europäischen Berufsbildungsumfeld Mobilität und lebenslanges Lernen zu fördern, ist Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Ausbildungssystemen notwendig. Mit der Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung wurde die Grundlage geschaffen für die Einstufung aller formalen Berufsbildungsabschlüsse in einen nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR). Mit Hilfe des von der EU erarbeiteten Europäischen Qualifikationsrahmens, welcher als eine Art Übersetzungsinstrument dient, werden die Schweizer Abschlüsse mit Abschlüssen anderen Ländern vergleichbar.