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Validierung von nichtformalem und informellem Lernen

Switzerland

8.Allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung

8.5Validierung von nichtformalem und informellem Lernen

Last update: 14 December 2023

Der Bund definiert Weiterbildung als nichtformale Bildung (siehe Bundesgesetz über die Weiterbildung), das heisst Lernen in strukturierten Bildungsangeboten ausserhalb der formalen Bildung. Dabei definiert der Staat keine inhaltlichen Vorgaben für den Erwerb des Abschlusses und erteilt auch keine staatlich anerkannten Diplome oder Abschlüsse.

Die formale Bildung umfasst dagegen die staatlich geregelte Bildung, die in der obligatorischen Schule stattfindet oder zu einem Abschluss der Sekundarstufe II, zu einem Abschluss der höheren Berufsbildung oder zu einem akademischen Grad führt oder zu einem Abschluss führt, der Voraussetzung für eine staatlich reglementierte berufliche Tätigkeit ist.

Daneben gibt es noch die informelle Bildung, die ein persönliches, informelles Lernen ausserhalb strukturierter Lehr-Lernbeziehungen wie Selbststudium und Lernen am Arbeitsplatz, das sich jeder Regelung entzieht, beinhaltet. Informelles Lernen beinhaltet Prozesse des Selbstlernens, die sich in unmittelbaren Lebenszusammenhängen abspielen. Selbstlernen ist somit oft beiläufig, unbeabsichtigt und ungeplant.

Sämtliche im Bereich der Weiterbildung relevanten Akteure sind sich der Bedeutung der nichtformalen und informellen Weiterbildung bewusst. So hielten Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) im Leitbild der Initiative Berufsbildung 2030 fest, dass es, um den Prozess des lebenslangen Lernens zu fördern, Modelle braucht, welche zur Anrechnung von formal, nichtformal und informell erworbenen Kompetenzen an formale Berufsbildungsangebote führen. Die hohe Bedeutung, welche die nichtformale Weiterbildung einnimmt, kann auch insofern verdeutlicht werden, als dass die formale Bildung gar nicht ausreicht, um die Bedürfnisse auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt komplett abzudecken.

In der Schweiz bestehen verschiedene Möglichkeiten, bei welchen die nichtformale wie auch die informelle Bildung zu einem Abschluss in der formalen Bildung führen:

  • Eine berufliche Grundbildung kann auch ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs erworben werden. Der Abschluss erfolgt durch ein Qualifikationsverfahren. Dieses Qualifikationsverfahren kann die in der Bildungsverordnung definierte Abschlussprüfung oder ein sog. "anderes Qualifikationsverfahren" sein. Andere Qualifikationsverfahren sind gleichwertig zur Abschlussprüfung. Das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen steht in denjenigen Berufen offen, in denen die Trägerschaft entsprechende Regelungen erstellt hat, die das SBFI anerkennt. Hier belegen Erwachsene ihre Kompetenzen in einem Dossier. Andere Formen können auch aufgeteilte Prüfungen oder spezifische Prüfungen oder Verfahren für Erwachsene sein.
  • Bei den Berufs- und höheren Fachprüfungen auf Tertiärstufe besucht ein Grossteil der Prüfungsanwärterinnen und -anwärter sogenannte Vorbereitungskurse. Diese Kurse sind aber keine Voraussetzung für das Absolvieren der Prüfungen bzw. das Erlangen der Diplome. Voraussetzung für die Zulassung zu den Qualifikationsverfahren ist vielmehr die Berufserfahrung, die - zusammen mit den theoretischen Inhalten -  mittels einer Prüfung evaluiert wird und zu einem formalen Abschluss führt.
  • Auch die Schweizerische Maturitätsprüfung kann mit oder ohne vorherigen Kursbesuch absolviert werden.
  • Im Hochschulbereich gibt es keine nationalen Regelungen für Validierung von nicht-formal oder informell erworbenen Kompetenzen. Die einzelnen Institutionen sind frei, eine solche für einzelne Studiengänge vorzusehen. Eine Ausnahme bilden die Regelungen der EDK für die gesamtschweizerische Anerkennung für Quereinsteigende in die Lehrerbildung. Quereinsteigende können in die Ausbildung aufgenommen werden, indem nicht-formale und informell erworbene, für den Lehrberuf bedeutsame Kompetenzen anerkannt werden. Der Umfang der Ausbildung reduziert sich dadurch um maximal einen Drittel.

Eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt spielen auch die so genannten Branchenzertifikate. Dabei handelt es sich um nicht-formale und nicht-staatlich anerkannte Abschlüsse, die von einer Branchenorganisation getragen und von verschiedenen Weiterbildungsinstitutionen angeboten werden. Sie wurden gezielt entwickelt, um zentrale Herausforderungen des Arbeitsmarkts in einzelnen Branchen zu bewältigen. Die Branchenzertifikate bieten insbesondere für Um- und Wiedereinsteigerinnen, Migranten ohne formalen Abschluss oder ältere Mitarbeitende einen Einstieg in Bildungsprozesse und bieten teilweise einen Anschluss an andere formale oder non-formale Bildungsgänge.