Trägerschaft der Schule
Ein Grossteil der Schweizer Schulen ist öffentlich (87%). Rund ein Drittel der Privatschulen wird subventioniert (35%). Die Trägerschaft der Bildungsinstitutionen variiert nicht nur nach Bildungsstufe, sondern auch nach Kanton. Über alle Bildungsstufen hinweg betrachtet konzentriert sich mehr als die Hälfte, der in den Jahren 2018/2019 erhobenen Privatschulen auf vier Kantone (Zürich, Bern, Waadt und Genf).
Obligatorischer Bildungsbereich
Der durch die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Art. 62 Abs. 2 BV) garantierte Grundschulunterricht kann durch den Staat oder durch Private wahrgenommen werden. Die Kompetenz zur Regelung des Unterrichts und damit auch des Unterrichts durch Private liegt bei den Kantonen. Diese regeln den Privatschulbesuch während der Dauer der obligatorischen Schulzeit.
In allen Kantonen sind die Privatschulen bewilligungspflichtig und unterstehen staatlicher Aufsicht. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die an der Privatschule angebotene Bildung gleichwertig ist mit der Bildung an der öffentlichen Schule. Bewilligungsvoraussetzungen sind demnach Bildungsziele, Lehrplan, Ansprüche an Lehrpersonen und Räumlichkeiten, die den an die öffentlichen Schulen gestellten Anforderungen zu entsprechen haben. Entspricht der Unterricht an Privatschulen nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann die Bewilligung entzogen und der Übertritt privat geschulter Schülerinnen und Schülern in die öffentliche Schule verfügt werden.
In einigen Kantonen werden Privatschulen aus öffentlichen Mitteln unterstützt. Auch können an die Erziehungsberechtigten Beiträge an das Schulgeld ausgerichtet werden. Die Schulpflicht kann auch durch Privatunterricht, der in der Regel bewilligungspflichtig ist und der staatlichen Aufsicht untersteht, erfüllt werden.
93,7% aller Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule (Primarstufe, Sekundarstufe I, inkl. Schulen mit besonderem Lehrplan) besuchten im Schuljahr 2018/2019 eine öffentliche Schule.
Nachobligatorischer Bildungsbereich
Sekundarbereich: Sekundarstufe II
-
Die privaten allgemeinbildenden Schulen (gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen), die vom Bund oder Kanton anerkannte Abschlussprüfungen durchführen und anerkannte Zertifikate abgeben, haben bestimmte Auflagen zu erfüllen: Lehrplan, Aufnahme-, Promotions- und Prüfungsbestimmungen müssen denjenigen der öffentlichen Schulen entsprechen. Bestimmte wichtige Regelungen wie beispielsweise Lehrplan oder Prüfungsordnung bedürfen einer staatlichen Genehmigung.
Gesamtschweizerisch nicht anerkannte Privatschulen bereiten direkt auf die schweizerische Maturitätsprüfung vor. Diese wird über die Verordnung des Bundes über die schweizerische Maturitätsprüfung geregelt.
- Die berufliche Grundbildung in einem Lehrbetrieb findet in der Regel in einem auf Erwerb ausgerichteten privaten oder öffentlichen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb statt. Als Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis bedürfen die Lehrbetriebe einer kantonalen Bildungsbewilligung. Auch private Anbieter von Berufsfachschulen benötigen eine Bewilligung und stehen unter Aufsicht der Kantone. Für die berufliche Grundbildung können Private mit einer Bewilligung des Kantons auch schulische Vollzeitangebote (z. B. Handels- oder Informatikmittelschulen) anbieten.
85,3% aller Schülerinnen und Schüler einer allgemeinbildenden Schule, besuchten im Schuljahr 2018/2019 eine öffentliche allgemeinbildende Schule, 86,3% aller Lernenden eine öffentliche Berufsfach- oder Vollzeitschule.
Tertiärbereich
-
Bund und Kantone betreiben zwei Eidgenössische Technische Hochschulen, 10 kantonale Universitäten sowie acht Fachhochschulen. Neben diesen öffentlich-rechtlichen Anstalten gibt es zurzeit eine private Fachhochschule sowie private Hochschulinstitutionen.
Im Hochschulbereich wurde mit dem am 1.1.2015 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) das System der obligatorischen institutionellen Akkreditierung eingeführt, für Institutionen, die die Bezeichnungen «Universität», «Fachhochschule», «Pädagogische Hochschule» oder zusammengesetzte oder abgeleitete Formen wie «universitäres Institut» oder «Fachhochschulinstitut» führen wollen.
Alle privaten Hochschulinstitutionen, die die oben genannte Bezeichnung führen wollen, müssen dieselbe Akkreditierung wie die öffentlichen Hochschulinstitutionen durchlaufen.
Entscheidungsinstanz für die institutionelle Akkreditierungen ist der Schweizerische Akkreditierungsrat. Eine vollständige Liste aller anerkannten Hochschulen der Schweiz ist auf der Webseite der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities aufgeschaltet.
86% aller Studierenden an Fachhochschulen (ohne Pädagogische Hochschulen) belegten im Studienjahr 2018/2019 einen Studienplatz an öffentlichen Fachhochschulen.
-
Im Bereich höhere Berufsbildung unterstehen die Ausbildungen zu einem grossen Teil der Verantwortung der Wirtschaft. Die Organisationen der Arbeitswelt sind für die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen verantwortlich. Die Vorbereitungskurse für die Berufs- und höheren Fachprüfungen werden von kantonalen Bildungsinstitutionen, Bildungszentren, von Berufsverbänden oder privaten Bildungsanbietern durchgeführt.
Die Bildungsgänge an den höheren Fachschulen werden ebenfalls von den Organisationen der Arbeitswelt, von Privatunternehmungen oder von öffentlichen Einrichtungen angeboten.
Private Anbieter können durch die öffentliche Hand subventioniert werden. Der Erhalt von Beiträgen ist an bestimmte Bedingungen (Qualitätsmassnahmen, bedarfsgerechtes Angebot, zweckmässig organisiert) gebunden.
Weiterbildung
Weiterbildung steht primär in der Verantwortung des Einzelnen. Weiterbildungsaktivitäten finden ausserhalb des formalen, staatlich geregelten Bildungssystems statt. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten. Private übernehmen als Träger und Anbieter sowie bei der Finanzierung der Weiterbildung eine wichtige Rolle.
Die Stiftung Privatschulregister Schweiz untersteht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, das dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) angegliedert ist. Die Stiftung führt ein Register schweizerischer Privatschulen. Das Privatschulregister Schweiz soll in erster Linie bescheinigen, dass die eingetragenen Privatschulen bereit und fähig sind, ihre Ausbildungsverpflichtungen auf qualitativ gutem Niveau und vertragsgemäss zu erfüllen. Damit sich Privatschulen in diesem Register eintragen können, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Insbesondere verfügen sie über ein Qualitätssicherungssystem, das von einer national oder international akkreditieren Zertifizierungsstelle geprüft und zertifiziert ist.