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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Aufbau der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder unter 4 Jahren

Switzerland

4.Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

4.2Aufbau der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder unter 4 Jahren

Last update: 14 December 2023

Es gibt verschiedene Einrichtungen und Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Nutzung der Angebote beruht grundsätzlich auf Freiwilligkeit und liegt im Ermessen der Eltern.

  • Kindertagesstätten

Kindertagesstätten (auch Krippen oder Kitas genannt) sind Einrichtungen, die Kleinkinder ab dem Alter von 3 Monaten bis zum Eintritt in die obligatorische Primarstufe (inkl. Kindergarten oder Eingangsstufe) ganztägig oder teilzeitlich betreuen. Sie bieten eine professionelle Betreuung inkl. Verpflegung an und sind zahlenmässig die dominierende Art der formellen Betreuung. Es gibt öffentliche oder private Kindertagesstätten. Arbeitgeber können für die Kinder ihrer Angestellten Kindertagesstätten betreiben. Kindertagesstätten sind bewilligungs- und aufsichtspflichtig. Regulierung  und Zuständigkeit sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich. Kindertagesstätten werden im Vergleich mit den anderen Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung am stärksten reglementiert.

  • Tagesfamilien

Tagesfamilien betreuen ein oder mehrere Kinder bei sich zu Hause. Die Betreuung ist sehr flexibel und kann stundenweise, halbtags oder ganztags geschehen. Betreut werden Kinder im Vorschulalter sowie schulpflichtige Kinder. Tagesfamilien sind melde- und aufsichtspflichtig. Siehe Kapitel 4.5 für mehr Informationen zu Tagesfamilien.

 

Aufnahmebedingungen und Wahl der Einrichtung

Es hängt von der jeweiligen Einrichtung oder dem Angebot ab, in welchem Alter die Kinder aufgenommen werden (in der Regel frühestens ab 3 Monaten bis zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten mit 4-5 Jahren).

Die Aufnahmebedingungen richten sich nach den Einrichtungen bzw. der Art der Angebote. Öffentlich subventionierte Kindertagesstätten können die Aufnahme auf Kinder beschränken, die ihren Wohnsitz/Aufenthalt am Ort der Einrichtung haben, bzw. diesen Kindern den Vorzug geben. Andere mögliche Kriterien bei zu wenig vorhanden Plätzen sind die Erwerbstätigkeit beider Eltern, der Familienstatus (insbesondere Alleinerziehende), Geschwister, die bereits in der gleichen Einrichtung betreut werden oder die soziale Situation des Elternhauses.

Da die Nutzung der Angebote auf Freiwilligkeit beruht, liegt die Wahl der Einrichtungen bei den Erziehungsberechtigten.

 

Gruppengrösse und Betreuungsverhältnisse

Die Kantone oder Gemeinden regeln bzw. konkretisieren im Rahmen der nationalen Gesetzgebung (PAVO) die Voraussetzungen für die Bewilligung von Kindertagesstätten. Darin enthalten sind in der Regel Vorgaben zum Betreuungsverhältnis (Gruppengrösse, Anzahl Kinder pro Betreuungsperson, Verhältnis zwischen qualifiziertem und ungelerntem Betreuungspersonal, spezielle Betreuungsschlüssel für Säuglinge etc.).

Viele Kantone machen keine Vorgaben zur maximalen Gruppengrösse mehr. In der Regel werden lediglich noch Empfehlungen ausgesprochen. Dabei stimmen diese Kantone mit dem nationalen Verband kibesuisse überein, der in seinen aktuellen Richtlinien bewusst keine Vorgaben zur Gruppengrösse macht, um den Fokus auf die Kita als Ganzes und auf die Betreuungsperson-Kind-Relation zu legen.

Beim Betreuungsverhältnis gilt grundsätzlich: Je jünger die betreuten Kinder sind, desto weniger Kinder können von derselben Betreuungsperson betreut werden. In der Tendenz sind die Vorgaben der Westschweizer Kantone etwas lockerer als in der Deutschschweiz. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass in der Westschweiz die Betreuungspersonen häufiger über eine tertiäre Ausbildung verfügen. Zudem wird in der Westschweiz ein höherer Anteil ausgebildetes Personal vorgeschrieben.

Die folgende Tabelle zeigt für jedes Alter die tiefste, höchste und durchschnittliche kantonale Vorgabe bezüglich Anzahl Kinder pro Betreuungsperson in der Schweiz. Auch angegeben wird jeweils der Modalwert, also die Anzahl Kinder, die je Altersgruppe am häufigsten vorgegeben wird. Für Kinder unter 2 Jahren gilt demnach in der Schweiz am häufigsten die Vorgabe, dass eine Betreuungsperson 4 Kinder beaufsichtigen kann. Für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren sind in einer Mehrheit der Kantone 6 Kinder pro Betreuungsperson erlaubt, während ab 4 Jahren sogar 8 Kinder betreut werden dürfen.

Minimale, maximale und durchschnittliche kantonale Vorgabe zur Anzahl Kinder pro Betreuungsperson:

Alter

Min

Max

Durchschnitt

Modalwert

0

3

5

3.8

4

1

3

6

4.1

4

2

3

10

6.3

6

3

5

12

7.3

6

4

5

15

8.6

8

5

5

15

8.9

8

Tabelle: Ecoplan 2020

 

Die Bedeutung von gut ausgebildetem Betreuungspersonal für die Qualität einer Kindertagesstätte ist unbestritten. Bereits in der nationalen Gesetzgebung (PAVO) wird vorgeschrieben, dass das Betreuungspersonal über ausreichende Qualifikationen für die Betreuung von Kindern verfügen muss. In allen kantonalen Vorgaben werden diese Anforderungen zur Ausbildung des Personals präzisiert. Die meisten Kantone nennen explizite Ausbildungen als Mindestvoraussetzung. Zu diesen gehören: Fachperson Betreuung Kinder FaBeK (EFZ, [ISCED 35]); dipl. Kindererzieher/-erzieherin (HF, [ISCED 6]), oder Sozialpädagoge /-pädagogin (FH/HF, [ISCED 6]). Auch verwandte Berufe mit pädagogischem oder sozialem Hintergrund werden in der Regel akzeptiert.

Das ausgebildete Personal wird von nicht ausgebildetem Personal unterstützt. Die meisten Kantone machen Vorgaben zum Verhältnis zwischen ausgebildetem und nicht ausgebildetem Personal. In der Deutschschweiz wird meist ein Verhältnis von mindestens 50% ausgebildetem Personal vorgegeben. In der Westschweiz müssen in der Regel mindestens zwei von drei Betreuungspersonen über eine anerkannte Ausbildung verfügen. In den Kantonen gelten weiter unterschiedliche Regeln inwiefern Betreuungspersonen in Ausbildung zum ausgebildeten Personal gezählt werden können.

Häufig unterstützen auch junge Erwachsene im Praktikum oder im Zivildienst das Betreuungsteam. Meist gelten diese als nicht ausgebildet und sind ans Betreuungsverhältnis anrechenbar. Junge Erwachsene im Praktikum oder im Zivilsdienst sowie anderes, nicht pädagogisch ausgebildetes Assistenzpersonal, müssen in der Regel keine Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen.

 

Jährliche, wöchentliche und tägliche Zeitorganisation

Für Kindertagesstätten können die Kantone oder Gemeinden Vorgaben für eine minimale Anzahl offener Tage im Jahr sowie minimale Öffnungszeiten pro Tag vorsehen (mehrheitlich nur für subventionierte Betriebe).

Die meisten Kindertagesstätten haben nur einige wenige Wochen Betriebsferien im Jahr, anders als die obligatorischen Schulen inklusive Kindergarte (diese haben in der Regel 12-13 Wochen Schulferien pro Jahr). An gesetzlichen Feiertagen sind Kindertagesstätten in der Regel ebenfalls geschlossen.

Die meisten Krippen sind ganztags geöffnet, oft vom frühen Morgen bis ca. 18:30 Uhr. In grösseren Städten gibt es vereinzelt Krippen, die abends länger offen sind oder gar Nacht- und Wochenendbetreuung anbieten.

Die Gestaltung des Tagesablaufs in einer Kindertagesstätte ist in der Regel im pädagogischen Konzept der Einrichtung festgehalten. Es gibt Empfehlungen dazu, beispielsweise vom nationalen Verband kibesuisse und im Orientierungsrahmen frühkindliche Bildung, aber keine verbindliche Regulierung.

In vielen Kindertagesstätten beginnt der Tag damit, dass die Kinder, die schon früh gebracht werden, gemeinsam frühstücken. Da nicht alle Kinder gleichzeitig ankommen, folgt darauf meist eine Zeit des freien Spiels. Bis zum Mittagessen stehen Kreisspiele, geführte Aktivitäten in den Gruppen und ein gemeinsames Znüni auf dem Programm. Nach dem Mittagessen halten kleinere Kinder einen Mittagsschlaf, Grössere eine Mittagsruhe. Danach geht es mit geführten Aktivitäten, Zvieri und freiem Spiel weiter. Damit der Tagesablauf nicht zu oft unterbrochen wird, gelten vielenorts für Kinder, die halbtags betreut werden, feste Bring- und Abholzeiten vor oder nach dem Mittagessen. Für Babys steht in der Regel ein eigenes Schlafzimmer zur Verfügung, damit sie jederzeit schlafen können, wenn sie es nötig haben.