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Arten von Hochschuleinrichtungen

Switzerland

7.Hochschulbildung

7.1Arten von Hochschuleinrichtungen

Last update: 14 December 2023

Hochschulen

Universitäre Hochschulen

Es gibt zehn kantonale Universitäten sowie zwei Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH). Die Universitäten in Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich sowie die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) sind in der deutschsprachigen Schweiz angesiedelt, die Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg sowie die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (EPFL) in der französischsprachigen Schweiz. Die Universität Freiburg befindet sich im zweisprachigen Kanton Freiburg (Französisch und Deutsch), die Università della Svizzera italiana im italienischsprachigen Kanton Tessin.

Als weitere Universitätsinstitutionen mit Hochschulcharakter gelten das Institut de hautes études internationales et du développement (IHEID) in Genf und die Universitären Fernstudien Schweiz.


Die universitären Hochschulen gliedern ihre Studiengänge in ein dreijähriges Bachelorstudium (Vollzeitstudium) und in ein eineinhalb bis zwei Jahre dauerndes Masterstudium (Vollzeitstudium).

Auf der Bachelorstufe wird den Studierenden forschungsgestütztes Grundlagenwissen, auf Masterstufe vertieftes, spezialisiertes und forschungsgestütztes Wissen vermittelt. Auf jeden universitären Bachelorabschluss an einer Schweizer universitären Hochschule ist ein nahtloser Übergang in ein Masterstudienprogramm möglich. Der Masterabschluss bildet den Regelabschluss. Nach dem Masterabschluss kann ein Doktoratsstudium aufgenommen werden.

 

Fachhochschulen

Es gibt acht vom Bund anerkannte öffentlich-rechtliche (kantonale oder interkantonale) Fachhochschulen. Diese sind auf acht Regionen der Schweiz verteilt und umfassen mehrere Standorte. Daneben hat der Bund eine private Fachhochschule anerkannt.

Die Fachhochschulen bieten ihre Ausbildungen im Rahmen eines dreijährigen Bachelorstudiums (Vollzeitstudium) an; der Bachelor-Abschluss ist berufsbefähigend und stellt den Regelabschluss dar.

Auf der Bachelorstufe wird den Studierenden praxisorientiertes Fachwissen vermittelt. Die Ausbildungen sind eng mit einem Beruf und dem entsprechenden Tätigkeitsbereich verbunden und bereiten direkt auf den Eintritt ins Berufsleben vor.

Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium ein eineinhalb bis zwei Jahre dauerndes Masterstudium (Vollzeitstudium) zu absolvieren. Das Masterstudium vermittelt vertieftes, spezialisiertes und forschungsgestütztes Wissen. Im Musikbereich studiert die Mehrheit der Bachelor-Absolventen auf der Masterstufe weiter.

Die wissenschaftsbasierte berufliche Ausbildung und die Weiterbildung von Lehrpersonen sowie die Ausbildung für die Lehrberufe im pädagogisch-therapeutischen Bereich erfolgen vorwiegend an Pädagogischen Hochschulen. Aufgrund ihrer praxisorientierten Studiengänge und ihrer berufsfeldorientierten Forschung gehören die Pädagogischen Hochschulen typologisch zu den Fachhochschulen. Die Kantone, die Träger der Pädagogischen Hochschulen sind, sind zuständig für deren Organisation und Finanzierung. Der Bund leistet keine Grundbeiträge an die Pädagogischen Hochschulen.

Aufgrund der kantonalen Schulhoheit erlassen die Kantone Regelungen zur Lehrerinnen- und Lehrer­bil­dung; die Abschlüsse werden mit Blick auf den Berufszugang von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) schweizerisch anerkannt.

 

Höhere Berufsbildung

Höhere Fachschulen

Die Höheren Fachschulen bieten durch den Bund reglementierte Bildungsgänge der Höheren Berufsbildung an. Sie vermitteln Kompetenzen für die Übernahme von Fach- und Führungsverantwortung in einem bestimmten Fachbereich. Neben der fachlichen und theoretischen Ausbildung an der Schule bilden die begleitende Berufspraxis (Teilzeitstudium) oder die in die Ausbildung integrierten Praktika (Vollzeitstudium) einen wesentlichen Bestandteil zum Erwerb von erweiterter beruflicher Handlungskompetenz. Die vollzeitliche Bildung dauert inklusive Praktika mindestens zwei, die berufsbegleitende mindestens drei Jahre. Angeboten werden 52 anerkannte Fachrichtungen verteilt auf 400 Bildungsangebote in der ganzen Schweiz, die staatlich oder privatrechtlich geführt werden. Für die Zulassung zu höheren Fachschulen kann zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsmaturität, abgeschlossene Fachmittelschule, gymnasialer Maturitätsausweis) mehrjährige Berufserfahrung und eine Eignungsabklärung verlangt werden.

 

Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Die Höhere Berufsbildung bietet neben den Höheren Fachschulen zwei verschiedene Arten von Prüfungen an:

  • Berufsprüfungen richten sich an Personen, die dank ihrer mehrjährigen Berufserfahrung bereits vertiefte berufliche Fähigkeiten besitzen und sich in ihrem Aufgabengebiet spezialisieren wollen
  • Höhere Fachprüfungen sind auf den Nachweis von beruflicher Expertise und/oder der Fähigkeit zur Unternehmensführung ausgerichtet

Eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) (in gewerblich-industriellen Berufen traditionell als Meisterprüfungen bekannt) werden von gesamtschweizerisch tätigen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) getragen. Diese garantieren die Ausrichtung der Abschlüsse auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und den direkten Bezug zur beruflichen Praxis.

Zurzeit existieren rund 220 Berufsprüfungen und 170 höhere Fachprüfungen. Die Vorbereitungskurse für die Prüfungen sind nicht reglementiert und unterstehen keiner staatlichen Aufsicht. Je nach Studienbereich werden die Vorbereitungskurse abends, am Wochenende oder an Werktagen durchgeführt, sie sind ausschliesslich berufsbegleitend konzipiert und dauern 3 bis 4 Semester. Grundsätzlich wird für die Zulassung ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine andere mindestens gleichwertige Qualifikation verbunden mit mehrjähriger Berufstätigkeit im entsprechenden Berufsfeld der Prüfung verlangt. Existiert in einem Berufsfeld sowohl eine Berufs- als auch eine höhere Fachprüfung, entspricht die höhere Fachprüfung einem höheren Qualifikationsniveau. In diesem Falle kann eine Berufsprüfung oder ein Diplom der höheren Fachschule die Voraussetzung für die Zulassung zu einer höheren Fachprüfung sein.