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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Unterstützung und Beratung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Switzerland

12.Pädagogische Förderung und Beratung

12.4Unterstützung und Beratung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 14 December 2023

Schulberatung

Die Schullaufbahnberatung in Bezug auf den Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe I oder allfällige Niveau- oder Fachwechsel auf der Sekundarstufe I und II ist primär Aufgabe der Schule selbst. Ansprechpartner für die Schülerinnen, Schüler und deren Eltern sind die Lehrpersonen oder die Schulleitung. Allgemeine Informationen zu den Modalitäten des Übertritts von der Primar- in die Sekundarstufe I werden von den kantonalen Schulbehörden zur Verfügung gestellt.

Für Jugendliche, die nach Abschluss der Sekundarstufe I nicht direkt in die Sekundarstufe II übertreten können, stehen Brückenangebote als Übergangslösungen zur Verfügung. Sie dienen u.a. der Entscheidungsfindung bezüglich der nachobligatorischen Ausbildungslaufbahn.

 

Psychologische Beratung

Die schulpsychologischen Dienste sind Abklärungs- und Beratungsinstitutionen für alle an der Schule beteiligten Personen. Zum Aufgabenfeld gehören Abklärungen von Schulreife sowie Lern- und Verhaltensauffälligkeiten, Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen sowie Schulbehörden, Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen und Spezialdiensten und Öffentlichkeitsarbeit. Sie vermitteln weitere geeignete Spezialdienste, begleiten und kontrollieren die eingeleiteten Massnahmen.

Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste haben die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen sowie allgemeine Abklärungsfunktionen zur Aufgabe.

Die Schulsozialarbeit etablierte sich in den vergangenen Jahren als neues schulunterstützendes Angebot. Die Schulsozialarbeit entlastet die Schulen zugunsten ihrer Kernaufgaben im pädagogischen Bereich. Sie ist Anlaufstelle bei sozialen Fragen und Problemen in Schule und Familie. Die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter greifen dabei auf ein Netzwerk von Institutionen, Vereinen und spezialisierten Anlaufstellen zurück.

 

Berufsberatung

Jeder Kanton führt eine Stelle für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Je nach Grösse des Kantons gibt es zusätzlich regionale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen. Behinderte Menschen mit Anliegen im Bereich der Berufs- und Laufbahnplanung können sich an die Berufsberatungsstellen der Invalidenversicherung wenden. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II bieten die regionalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot an. In der Regel werden an den Schulen Informationsveranstaltungen organisiert, an denen die Schülerinnen, Schüler und deren Eltern über die Möglichkeiten der Berufs- und Studienwahl sowie über den Eintritt in den Arbeitsmarkt orientiert werden.

Auf der Sekundarstufe I unterstützen Fachlehrkräfte für den Berufswahlunterricht die Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahl. Sie fördern sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Berufswahlkompetenz, vermitteln Einblicke in die Berufswelt und organisieren Praktika. Der Berufswahlunterricht findet im Rahmen des regulären Unterrichts auf der Sekundarstufe I statt oder auch an berufsvorbereitenden Schulen der Sekundarstufe II (Brückenangebote). Haben sich die Jugendlichen für einen Beruf entschieden, bieten die Fachlehrerinnen und -lehrer bei der Suche nach einer Lehrstelle Hilfestellungen an, etwa beim Verfassen und Zusammenstellen des Bewerbungsdossiers. Die Fachlehrkräfte Berufswahlunterricht arbeiten eng mit den am Berufsfindungsprozess Beteiligten zusammen, z.B. mit den Eltern, Berufsberatungen, Betrieben, Behörden und Berufsfachschulen.

Nach Abschluss der obligatorischen Schule oder auch der Sekundarstufe II können Jugendliche nebst den Brückenangeboten auch ein Motivationssemester besuchen. Das Motivationssemester ist eine speziell für arbeitslose Jugendliche konzipierte arbeitsmarktliche Massnahme mit dem Ziel, ihnen während sechs Monaten eine feste Struktur zu bieten und die Wahl eines Bildungsweges zu ermöglichen. Das „Case Management Berufsbildung“ kümmert sich über institutionelle Grenzen hinweg um Jugendliche, bei denen eine Gefahr besteht, den Übertritt in die berufliche Grundbildung nicht erfolgreich zu schaffen.