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Ausbildungstypen

Switzerland

8.Allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung

8.4Ausbildungstypen

Last update: 14 December 2023

Das Angebot an Weiterbildungen ist sehr gross und unterscheidet sich je nach Zielgruppe in Zielsetzungen, Inhalten und Dauer und werden von den Anbietern definiert.

Die Zulassungsbedingungen sind abhängig von der Art der Weiterbildung. Für die Mehrzahl der Weiterbildungsangebote gibt es keine besonderen Aufnahmebedingungen.

Weiterbildungsangebote an Institutionen des Tertiärbereichs (Hochschulen und höhere Fachschulen) oder vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen hingegen verlangen bestimmte Ausbildungsabschlüsse als Zulassungsbedingung. Im Folgenden werden Weiterbildungen an Institutionen des Tertiärbereichs besprochen sowie Kurse und Lehrgänge an anderen Institutionen.

 

Weiterbildungsangebote an Institutionen des Tertiärbereichs

Weiterbildung an universitären Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen

Die Dachorganisation der Schweizer Hochschulen swissuniversities hat verschiedene Eckwerte definiert,

um einheitliche Rahmenvorschriften für die Hochschulweiterbildung zu schaffen. An universitären Hochschulen, Fachhochschulen sowie an Pädagogischen Hochschulen können neben Kursbestätigungen auch folgende Abschlüsse erlangt werden:

  • Master of Advanced Studies (MAS): Die Weiterbildungsmaster richten sich in der Regel an Personen mit einem Hochschulabschluss auf Masterstufe, die meistens schon in der Berufspraxis stehen. 
MAS-Studiengänge dauern mindestens 2 Jahre und werden mehrheitlich berufsbegleitend absolviert. Als Vollzeitstudium dauern sie mindestens ein Jahr. Sie bedingen das Verfassen einer Masterarbeit und gelten als höchster Weiterbildungsabschluss, der an einer Hochschule erreicht werden kann. Die bekanntesten Titel sind (Executive) Master of Business Administration (E)MBA, Master of Public Health (MPH), Legum Master (LL.M.) oder Master of Public Administration (MPA).
  • Diploma of Advanced Studies (DAS): Mit DAS werden Diplomstudiengänge bezeichnet, die eine vertiefte Ausbildung in einem spezifischen Fachbereich anbieten. DAS-Studiengänge dauern in der Regel ein bis zwei Jahre und beinhalten neben Präsenzunterricht und Selbststudium häufig eine Abschlussarbeit. Verliehen wird das Weiterbildungsdiplom "Diploma of Advanced Studies".
  • Certificate of Advanced Studies (CAS): CAS sind Zertifikatslehrgänge. Oftmals können mehrere CAS-Studiengänge kombiniert und je nach Angebot zu einem MAS oder einem DAS weitergeführt werden. CAS-Studiengänge dauern in der Regel wenige Monate bis ein Jahr und beinhalten neben Präsenzunterricht und Selbststudium zum Teil eine kurze Projektarbeit. Abgeschlossen wird mit einem Zertifikat "Certificate of Advanced Studies".

 

Bezeichnung Abschluss Anforderungen/Umfang
MAS-Programm Master of Advances Studies MAS mindestens 60 ECTS-Punkte
Diplomlehrgang

Weiterbildungsdiplom

Diploma of Advances Studies DAS

 

mindestens 30 ECTS-Punkte

Zertifikatslehrgang

Zertifikat

Certificate of Advanced Studies CAS

 

mindestens 10 ECTS-Punkte

Weiterbildungskurs Teilnahmebstätigung keine speziellen Anforderungen

 

 

Weiterbildung an höheren Fachschulen

Die Nachdiplom-Studiengänge an höheren Fachschulen richten sich in erster Linie an Abgänger der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe), die sich in ihrem Fachgebiet noch weiter spezialisieren wollen. Nachdiplomstudien umfassen mindestens 900 Lernstunden.

Die Nachdiplomstudiengänge werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt, im Unterschied zu den formalen Bildungsgängen der höheren Fachschulen basieren sie aber, mit Ausnahme des Gesundheitsbereichs, nicht auf Rahmenlehrplänen.

Nachdiplomstudiengänge an höheren Fachschulen schliessen mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom ab. Dem Diplom wird die Ergänzung NDS HF beigefügt (z.B. "dipl. Controller/Controllerin NDS HF").

 

Weiterbildungsangebote ausserhalb der Institutionen des Tertiärbereichs

Eine Vielzahl von Anbietern führen Weiterbildungsangebote ausserhalb des Tertiärbereichs. Die Angebote reichen von Sprachkursen auf allen Niveaus über Informatik, Kunsthandwerk bis hin zu berufsorientierten Kursen oder Lehrgängen zur beruflichen Spezialisierung oder zur Erlangung von Führungskompetenz. Die Zulassungsbedingungen sind abhängig von der Art der Weiterbildung. Der Aufbau der Kurse und Lehrgänge, die zeitliche Beanspruchung, Formen von Leistungsnachweisen etc. sind sehr unterschiedlich und abhängig von der gewählten Weiterbildung. Die Art des Abschlusses variiert je nach Weiterbildungsveranstaltung. Die Anbieter geben eigene, nicht staatlich anerkannte Zertifikate oder Kursbestätigungen ab.

Einen Spezialfall bilden die vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen. Die vorbereitenden Kurse bereiten auf einen Tertiärabschluss der höheren Berufsbildung (Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis bzw. höhere Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom) vor. Sie sind unterschiedlich ausgestaltet und staatlich nicht reglementiert. Sofern die Kurse auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet sind, können Absolvierende jedoch nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung eine Subjektfinanzierung erhalten

 

Bildungsangebote zur Aneignung grundlegender Fertigkeiten

Die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen bildet einen festen Bestandteil der nationalen Weiterbildungspolitik. In Zusammenarbeit mit Experten hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bislang zwei Orientierungsrahmen erstellt. Diese definieren, welche Kenntnisse in der Mathematik wie auch im Bereich der ICT-Kenntnisse zu den Grundkompetenzen gehören. Für die Periode 2021-2024 stehen rund 43 Millionen Franken an Bundesbeiträgen zur Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen zur Verfügung. Dieser wird von den Kantonen noch mindestens verdoppelt. Die für diese Periode definierten Ziele sind in einem Grundsatzpapier des SBFI und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) festgehalten. 21 Kantone haben für die Periode 2021-2024 ein eigenes Programm zur Förderung von Grundkenntnissen bei Erwachsenen erarbeitet. Jedes dieser Programme ist individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kantons abgestimmt. Sie unterscheiden sich je nach Grösse der Bevölkerung, geografischen und organisatorischen Merkmalen oder den bereits bestehenden Traditionen in der Förderung von Erwachsenen. Oft bieten die kantonalen Programme Möglichkeiten für Treffen von Bildungsanbietern, Kurse zur Auffrischung von Grundkompetenzen oder Kurse zur Sensibilisierung der Zielgruppe und den Personen, welche mit ihnen in Kontakt stehen.

 

Bildungsangebote zum Erreichen einer anerkannten Qualifikation im Erwachsenenalter

Erwachsene können auch anerkannte Abschlüsse der formalen Bildung auf der Sekundarstufe II erlangen (gymnasialer Maturitätsausweis, Fachmittelschulausweis, Fachmaturitätszeugnis, eidg. Fähigkeitszeugnis, eidg. Berufsmaturitätszeugnis). Es werden die gleichen Zeugnisse verliehen wie in den Ausbildungsgängen der Sekundarstufe II.

Zu den Anbietern von entsprechenden Ausbildungsgängen für die Allgemeinbildung gehören die gymnasiale Maturitätsschulen für Erwachsene, Fachmittel- und Fachmaturitätsschulen für Erwachsene. Die Bildungsabschlüsse können auch durch autodidaktische Vorbereitung und das Absolvieren der freien zentralen schweizerischen Maturitätsprüfungen oder die freie zentrale eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung erlangt werden. Im Bereich der Berufsbildung zählen dazu: die verkürzte berufliche Grundbildung, die Teilnahme an den regulären Abschlussprüfungen der beruflichen Grundbildung ohne vorherige Absolvierung des regulären formalen Bildungsgangs, die Validierung von Bildungsleistungen sowie das nachträgliche Erlangen der Berufsmaturität.

Erwerb eines Abschlusses der allgemeinbildenden Sekundarstufe II im Erwachsenenalter

Erwachsene können einen Abschluss der allgemeinbildenden Sekundarstufe II (gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis, Fachmaturität) erlangen. Damit erhalten sie je nach Abschluss Zugang zu bestimmten Ausbildungsgängen der Tertiärstufe.

Nachträgliches Erlangen der gymnasialen Maturität im Erwachsenenalter

Für Erwachsene, die den gymnasialen Maturitätsabschluss erwerben möchten und somit die Zugangsberechtigung zu Studiengängen an universitären Hochschulen und an Pädagogischen Hochschulen und mit Zusatzleistungen (entsprechende Arbeitserfahrung) zu Studiengängen an Fachhochschulen (siehe unten) erlangen wollen, gibt es folgende Möglichkeiten:

 

  • Besuch einer anerkannten gymnasialen Maturitätsschule für Erwachsene und Ablegen der Maturitätsprüfung selbst
. Die Erwachsenen absolvieren eine anerkannte (öffentliche oder private) Maturitätsschule für Erwachsene. Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung bzw. dem gleichlautenden Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAV bzw. MAR) und dem Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen für Erwachsene. Es gelten somit die gleichen Minimalanforderungen wie an üblichen gymnasialen Maturitätsschulen. Die Ausbildung kann dabei aber vollzeitlich in Ganztagesschulen oder berufsbegleitend im Teilzeitunterricht erfolgen. Sie dauert mindestens drei Jahre. Ein angemessener Teil der Ausbildung muss in Direktunterricht absolviert werden. Die Schulen bestimmen die Zulassungsbedingungen. Oft ist eine Aufnahmeprüfung zu bestehen.

    Die Erwachsenen legen die Maturitätsprüfung in der anerkannten Schule ab, die sie besuchen. Zu den Abschlussnoten zählen die Prüfungsergebnisse und die Jahresnoten in den Prüfungsfächern sowie die Jahresnoten der nicht geprüften Fächer und die Bewertung der Maturaarbeit. Es gelten die gleichen Bestehensnormen wie für den Abschluss an gymnasialen Maturitätsschulen. Erlangt wird ein schweizerisch anerkannter kantonaler gymnasialer Maturitätsausweis.
  • Ablegen der schweizerischen Maturitätsprüfungen, die von der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) zentral organisiert werden (Besuch einer nicht anerkannten Vorbereitungsschule oder autodidaktische Vorbereitung)
. Die schweizerischen Maturitätsprüfungen werden durch die SMK angeboten und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation organisiert. Jährlich finden je zwei Prüfungen in den drei Sprachregionen statt.  Prüfungsbedingungen und -anforderungen und Bestehensnormen werden durch die Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung und Prüfungsrichtlinien geregelt. Geprüft werden 12 Fächer (10 Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach). Weiter muss eine Maturaarbeit vor der Anmeldung zu den Prüfungen verfasst werden. Ihre Bewertung zählt ebenfalls zu den Maturitätsnoten. Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Maturitätszeugnis mit dem Vermerk "Zweisprachige Maturität" zu erlangen. Dafür müssen die Prüfungen in drei Fächern in einer zweiten Sprache abgelegt werden. Im Unterschied zum Besuch einer Maturitätsschule für Erwachsene, gibt es bei den schweizerischen Maturitätsprüfungen keine validierten Jahresnoten, es zählen einzig die erlangten Prüfungsnoten.
 Die Erwachsenen können sich auf die Prüfungen vorbereiten, indem sie eine private, nicht anerkannte Vorbereitungsschule besuchen. Der Unterricht ist nicht reglementiert und kann auch als Fernunterricht erfolgen. Erwachsene können sich auch individuell autodidaktisch auf die Prüfungen vorbereiten.
 Erlangt wird ein schweizerischer gymnasialer Maturitätsausweis. Dieser Ausweis ist den gymnasialen Maturitätsausweisen, die von anerkannten gymnasialen Maturitätsschulen oder von anerkannten gymnasialen Maturitätsschulen für Erwachsene ausgestellt werden, gleichgestellt. 2021 haben 502 Personen die schweizerischen Maturitätsprüfungen erfolgreich absolviert (Total gymnasiale Maturitätsausweise: 19'089) (Sekundarstufe II: Maturitätsquote).

 

Erlangen eines Fachmittelschul- und eines Fachmaturitätsabschlusses im Erwachsenenalter

Erwachsene können eine Fachmittelschul- oder eine Fachmaturitätsausbildung in einer anerkannten Vollzeit- oder Teilzeitschule für Erwachsene absolvieren und erlangen somit Zugangsberechtigung für bestimmte Studiengänge an höheren Fachschulen, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen. Für Informationen zu den Fächern, zum Lehrplan oder zur Beurteilung wird auf die Ausführungen zur Fachmittelschul- und Fachmaturitätsausbildung verwiesen. Erlangt wird entweder ein schweizerisch anerkannter Fachmittelschulausweis oder ein schweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis.

Erlangen eines Abschlusses der berufsbildenden Sekundarstufe II im Erwachsenenalter

Erwachsene können einen Abschluss der allgemeinbildenden Sekundarstufe II (gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis, Fachmaturität) erlangen. Damit erhalten sie je nach Abschluss Zugang zu bestimmten Ausbildungsgängen der Tertiärstufe.

Verkürzte berufliche Grundbildung

Erwachsene können eine verkürzte berufliche Grundbildung in einem formalisierten Ausbildungsgang absolvieren. Voraussetzung ist, dass die Person über berufsspezifische Vorkenntnisse verfügt oder über einen Berufsabschluss in einem Erstberuf oder über einen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe II. Zudem ist ein Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich. Abgeschlossen wird mit einem Qualifikationsverfahren. Ein Qualifikationsverfahren kann höchstens zweimal wiederholt werden. Erlangt wird je nach Ausbildungsgang ein eidgenössisches Berufsattest oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis.

Personen, welche eine zweijährige berufliche Grundbildung absolviert und ein eidgenössisches Berufsattest erlangt haben, können eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis verkürzt absolvieren. Bereits erworbene Fähigkeiten können dabei angerechnet werden. Entsprechende Verkürzungen werden in den Bildungsverordnungen der verschiedenen Berufe geregelt.


In einzelnen Berufen werden spezielle verkürzte Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. Zum Beispiel bei einer zweiten beruflichen Grundbildung in einem ähnlichen Berufsfeld.

Teilnahme an den regulären Abschlussprüfungen der beruflichen Grundbildung

Gemäss Berufsbildungsgesetz können Erwachsene ausserhalb eines geregelten Bildungsganges zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden. Dabei wird eine allgemeine berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren gemäss Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung; BBV) und eine spezifische berufliche Erfahrung von meist 3 Jahren vorausgesetzt. Die spezifischen Zulassungsbedingungen sind in der Bildungsverordnung der jeweiligen beruflichen Grundbildung definiert. Die Erwachsenen müssen sich die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse im angestrebten Beruf aneignen. Dabei können sie sich unterschiedlich auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten:

  • Sie können die Berufsfachschule mit den jugendlichen Lernenden besuchen.
  • Für häufig nachgefragte Berufe bieten die Berufsfachschulen oder andere Bildungsanbieter auch spezielle Vorbereitungskurse an.
  • Eine Vorbereitung kann auch im Selbststudium erfolgen.

Für die Zulassung zum jeweiligen Qualifikationsverfahren sind die kantonalen Berufsbildungsämter zuständig. Erlangt wird je nach Qualifikationsverfahren ein eidgenössisches Berufsattest oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis.
 Das Qualifikationsverfahren kann höchstens zweimal wiederholt werden.

Validierung von Bildungsleistungen

Nebst der Abschlussprüfung kann in einzelnen Berufen auch ein sog. anderes Qualifikationsverfahren absolviert werden. Eines davon ist die Validierung von Bildungsleistungen. Erwachsene können ihre beruflich und ausserberuflich erlangten Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier dokumentieren und so einen eidgenössisch anerkannten Abschluss erlangen. Ein Fachgremium überprüft und beurteilt die im Dossier zusammengestellten Kompetenzen. Es entscheidet, ob das eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder das eidgenössische Berufsattest ausgestellt wird oder macht Empfehlungen, wie die fehlenden Handlungskompetenzen erworben werden können.

Erlangen der Berufsmaturität im Erwachsenenalter

Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis können nachträglich die Berufsmaturität erwerben. Allgemeine Informationen zur Berufsmaturität und zum Rahmenlehrplan können den Ausführungen in der beruflichen Sekundarstufe II entnommen werden.

Erwachsene Berufsleute haben verschiedene Möglichkeiten, die Berufsmaturität zu erwerben: Sie können den Berufsmaturitätsunterricht mit integrierter Abschlussprüfung als

Vollzeitlehrgang (Dauer: zwei Semester) oder berufsbegleitend als Teilzeitlehrgang (Dauer drei bis vier Semester) absolvieren. Die Berufsleute sind frei in der Wahl der Richtung. Zulassung, Unterrichtsmodalitäten sowie Leistungsbeurteilung sind den Ausführungen zur Berufsmaturität in der beruflichen Grundbildung zu entnehmen.

Sie können aber auch die freie, zentrale eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung (EBMP) absolvieren. Diese Prüfung wird einmal pro Jahr vom Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) durchgeführt. Die Modalitäten der Prüfung sind in der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung geregelt. Gegenwärtig werden Prüfungen in drei Ausrichtungen (Technik, Architektur, Life Sciences; Wirtschaft und Dienstleistungen; Gesundheit und Soziales) durchgeführt. Die ergänzenden Richtlinien des SBFI geben weitere Hinweise zu Stoffplan, Fächerkatalog, Prüfungsinhalten, Prüfungsformen. Von den Kandidierenden der EBMP wird ebenfalls die Erstellung und Präsentation einer interdisziplinären Projektarbeit gefordert. Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt individuell oder durch Unterstützung einer nicht anerkannten Vorbereitungsschule. Erlangt wird ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis. Die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung kann bei Nichtbestehen höchstens einmal wiederholt werden.

Bildungsangebote mit Ausrichtung auf den Übergang in den Arbeitsmarkt

Mit der weit verbreiteten dualen Berufsbildung erfolgt der Eintritt in den Arbeitsmarkt in der Schweiz häufig gestaffelt: ein erster Schritt erfolgt mit dem Antritt einer dualen Berufslehre, ein zweiter bei Abschluss der Berufslehre oder einer anderen Ausbildung. An beiden Übergängen bestehen Bildungsangebote, die Personen, die den Einstieg in die Berufsbildung bzw. in den Arbeitsmarkt nicht direkt schaffen, zur Verfügung stehen.

Übergang obligatorische Schulzeit auf die Sekundarstufe II

Brückenangebote sind am Ende der obligatorischen Schulzeit und vor Beginn einer Ausbildung auf Sekundarstufe II angesiedelt. Sie richten sich an Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Diese Übergangslösungen, meistens von den Kantonen organisiert, variieren in Bezug auf ihre Benennung, Struktur und Inhalte stark. Damit werden aber meistens die gleichen Ziele verfolgt. Vorbereitung auf:

  • Wahl einer Berufs- oder allgemeinen Ausbildung
  • Suche oder Absolvierung einer Beruflichen Grundbildung (Lehre) durch eine Zusatzausbildung
  • eine Berufsausbildung in einem besonderen Bereich, z.B. angewandte Kunst oder Gesundheit, beziehungsweise die Aufnahme an einer Vollzeitschule
  • Ausbildung an einer Fachmittelschule oder Gymnasialen Maturitätsschule durch eine Zusatzausbildung

 

Weitere Übergänge

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) fördert der Wiedereinstieg auf den Arbeitsmarkt und spielt eine wichtige Rolle bei der Überbrückung von Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) garantiert bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz) ein angemessenes Ersatzeinkommen bzw. eine angemessene Entschädigung. Für die Arbeitsvermittlung werden zwei wichtige Instrumente eingesetzt: die Beratung und Vermittlung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die sogenannten arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM). AMM unterstützen die dauerhafte Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess, indem sie die Stellensuchenden für die geforderten Bedürfnisse auf dem Arbeitsmarkt qualifizieren. Die AMM lassen sich in Bildungsmassnahmen (individuelle oder kollektive Kurse zur Umschulung, Weiterbildung oder Eingliederung), Beschäftigungsmassnahmen (Programme zur vorübergehenden Beschäftigung) und "spezielle" Massnahmen einteilen. Ordnungspolitisch obliegt die Verantwortung bezüglich des lebenslangen Lernens und der beruflichen Weiterbildung dem Individuum und dem Arbeitgeber. Da rund ein Drittel der bei der ALV angemeldeten Personen nicht über einen Berufsabschluss verfügt, ist die ALV von den Konsequenzen fehlender Berufsabschlüsse und Weiterbildungen jedoch besonders betroffen. Hinsichtlich der Förderung der Bildung oder Weiterbildung von Stellensuchenden kommt der ALV eine subsidiäre Rolle zu. Der primäre Auftrag der ALV ist die rasche (Re-)Integration arbeitsloser Personen in den Arbeitsmarkt. Die ALV kann es versicherten Personen jedoch durch AMM ermöglichen, fehlende Kompetenzen zu erwerben, um zusätzlich zur raschen auch deren dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Mit Ausbildungszuschüssen (AZ) kann die ALV zudem indirekte Bildungskosten (mit)tragen und damit den Erwerb eines Abschlusses auf Sekundarstufe II erleichtern. Ausserdem können die direkten Bildungskosten für einzelne Weiterbildungskurse oder Module übernommen werden, um einen solchen Abschluss zu erlangen. Die Weiterbildungen, welche im Zuge der AMM angeboten werden, variieren von Kanton zu Kanton und können eine Vielzahl verschiedener Kurse beinhalten. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in der Schweiz das Nutzen von Weiterbildungen auch für Arbeitslose grundsätzlich möglich ist, jedoch an die im AVIG festgelegten Bedingungen geknüpft ist.

Bildungsangebote im Bereich der allgemeinen und ausserberuflichen Erwachsenenbildung

Die allgemeine Erwachsenenbildung gehört zur nichtformalen Bildung. Sie bietet Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung, kulturellen Bereicherung, intellektuellen und kreativen Anregung sowie Vergnügen.

 

Die Gründe warum, Schweizerinnen und Schweizer eine Weiterbildung besuchen, variieren relativ stark. Nähere Angaben dazu liefert eine Erhebung des Bundesamt für Statistik (BFS) aus dem Jahre 2016. Eine Mehrheit (34%) der Schweizerinnen und Schweizer im Alter zwischen 15 und 75 Jahren entscheiden sich ausschliesslich aus beruflichen Gründen für eine Weiterbildung. 13% geben ausserberufliche Gründe und rund 16% sowohl berufliche als auch ausserberufliche Gründe an. Somit lässt sich festhalten, dass berufliche Zwecke (49%) gegenüber den ausserberuflichen (29%) deutlich überwiegen. Dennoch dürfen Letztere nicht unterschätzt werden.

Im Gegensatz zu den beruflichen Weiterbildungen ist der Altersdurchschnitt bei den ausserberuflichen wesentlich konstanter. Bei den 15 bis 24-Jährigen bilden sich 37% ausserberuflich weiter. Die Teilnahmequote der 25 bis 34-Jährigen beträgt 31% und bei den restlichen Altersgruppen rund 25%. Auch hier sind die Gründe für eine Teilnahme sehr vielfältig. Zuvorderst stehen persönliche Interessen (91%) und Vergnügen (78%). Doch auch "à jour bleiben/Wissen erhalten" (70%) und "Sachen lernen, die im Alltag wichtig sind" (67%) sind wichtige Gründe für eine Teilnahme.

Im Gegensatz zu den beruflichen Weiterbildungen, nehmen die ausserberuflichen im Vergleich oft etwas mehr Zeit in Anspruch. Rund ein Drittel der ausserberuflichen Weiterbildungen dauern maximal 8 Stunden. Gleichzeitig werden meistens Weiterbildungen in den thematischen Bereichen "Sport, Kunst Kreatives" (35%), "Sprachen" (13%) und "Wissenschaft, Technik" (12%) besucht.

Andere Arten öffentlich geförderter Bildungsangebote für Erwachsene

Auf die meisten Formen der öffentlich subventionierten Weiterbildungen konnte bereits vertieft eingegangen werden. Ein weiteres Feld ist der Zugang zu Weiterbildungen für Menschen mit Behinderung(en). Letztere haben einen Rechtsanspruch auf verhältnismässige Anpassungen der Prüfungen und des Bildungsangebots staatlicher Bildungsinstitutionen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Falls ein Mensch mit Behinderung während der Aus- und Weiterbildung benachteiligt wird, kann er beim Gericht und den zuständigen Behörden verlangen, dass die Benachteiligung beseitigt wird. Durch den sogenannten "Nachteilausgleich" werden diejenigen Benachteiligungen ausgeglichen, welche durch die jeweilige Behinderung entstehen. Nachteilausgleichgesuche müssen direkt bei der jeweiligen Bildungsinstitution eingereicht werden. Ein wichtiger Akteur ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen in der Schweiz, Pro Infirmis.

Diese wird zu einem grossen Teil durch Bundesinvestitionen finanziert und die einzelnen kantonalen Geschäftsstellen unterstützen Menschen mit Behinderung auf ihrem Bildungsweg. Spezifisch im Zugang für Behinderte zu Weiterbildung ist Travail Suisse Formation mit der Erarbeitung von Empfehlungen aktiv.