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Aufbau der beruflichen Sekundarstufe II

Switzerland

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.7Aufbau der beruflichen Sekundarstufe II

Last update: 15 January 2024

Zur Berufsbildung gehören die berufliche Grundbildung, die höhere Berufsbildung sowie die berufsorientierte Weiterbildung. Das Schweizer Berufsbildungssystem mit seiner mehrheitlich dualen Ausrichtung auf der Sekundarstufe II und einer breiten höheren Berufsbildung auf der Tertiärstufe ausserhalb der Hochschule unterscheidet sich von den meisten anderen europäischen Berufsbildungssystemen.

 

Einleitung

Die berufliche Grundbildung auf der Sekundarstufe II dient der Vermittlung und dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem Beruf erforderlich sind.

Vermittelt werden u.a.:

  • berufsspezifische Qualifikationen, die dazu befähigen, eine Berufstätigkeit kompetent und sicher auszuüben
  • eine grundlegende Allgemeinbildung, durch welche die Lernenden den Zugang zur Arbeitswelt finden, darin bestehen und sich in die Gesellschaft integrieren können
  • wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Kenntnisse und Fähigkeiten, die dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zum lebenslangen Lernen sowie zum selbstständigen Urteilen und Entscheiden

Die berufliche Grundbildung kann absolviert werden als

  • 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • 2-jährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)

Die berufliche Grundbildung mit EFZ kann mit einer erweiterten Allgemeinbildung ergänzt werden, die zu einer eidgenössischen Berufsmaturität führt.

Kennzeichnend für die berufliche Grundbildung ist die enge Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und der Arbeitswelt. Die Arbeitswelt nimmt direkt Bezug, indem sie über die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) Bildungsinhalte und nationale Qualifikationsverfahren definiert, Ausbildungsplätze bereitstellt, die praktischen Berufsqualifikationen vermittelt und neue Bildungsangebote definiert.

Rund zwei Drittel der Jugendlichen absolvieren nach der obligatorischen Schulzeit eine berufliche Grundbildung. Zur Auswahl stehen rund 230 Lehrberufe.

Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) und die Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) bilden die zentralen rechtlichen Grundlagen für die berufliche Grundbildung.

 

Steuerung der beruflichen Grundbildung

Gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) ist die berufliche Grundbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA):

Bund

Der Bund, vertreten durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), hat die strategische Steuerung und Entwicklung der beruflichen Grundbildung inne (Art. 63 Abs.1 BV). Zu den Aufgabenfeldern zählen u.a. Gesetzgebung, Erlass der Bildungsverordnungen in der beruflichen Grundbildung, Anerkennung von Bildungsgängen für Berufsbildungsverantwortliche, Förderung von Innovationen, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Jeder durch das SBFI anerkannte Beruf wird in einer eigenen Verordnung über die berufliche Grundbildung geregelt. In diesen Bildungsverordnungen werden Berufsbezeichnung, Dauer, Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung, Anteil der Lernorte und Unterrichtssprache, Bildungsplan, Lern- und Leistungsdokumentation, Qualifikationsverfahren und weitere Eckwerte der jeweiligen Berufsausbildung geregelt. 

Kantone

Die Kantone beteiligen sich an der Weiterentwicklung und der Steuerung der beruflichen Grundbildung. Sie gestalten den Vollzug der Bundesgesetzgebung und übernehmen die Aufsicht der beruflichen Grundbildung. Die Kantone sind zuständig für die Führung von kantonalen Berufsinformations- und Berufsberatungsstellen und das Lehrstellenmarketing. Die Kantone (auch Private) führen die Bildungsinstitutionen (Berufsfachschulen und schulische Vollzeitangebote) der beruflichen Grundbildung.

Die verschiedenen Aufgaben werden in der Regel durch die kantonalen Berufsbildungsämter wahrgenommen. Die kantonalen Berufsbildungsämter unterstehen den kantonalen Bildungsdepartementen bzw. -direktionen oder selten dem kantonalen Volkswirtschaftsdepartement bzw. der Volkswirtschaftsdirektion. Auf interkantonaler Ebene haben sich die Vorsteherinnen und Vorsteher der Berufsbildungsämter in der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) zusammengeschlossen. 

Organisationen der Arbeitswelt (OdA)

Zu den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zählen Berufsverbände und Branchenorganisationen, Sozialpartner, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung. Die OdA definieren die Bildungsinhalte sowie die nationalen Qualifikationsverfahren und führen die überbetrieblichen Kurse in der beruflichen Bildung durch. Das Bestehen einer nationalen OdA ist Voraussetzung für die Entwicklung oder die Revision einer beruflichen Grundbildung im entsprechenden Berufsfeld. Unternehmen und Privatpersonen schaffen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Lehrstellen in der beruflichen Grundbildung. Ihre Beteiligung an der beruflichen Grundbildung ist freiwillig.

 

 

Arten von Bildungseinrichtungen

Die berufliche Grundbildung bietet folgende Ausbildungsgänge an:

  • Die zweijährige berufliche Grundbildung mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) bietet für leistungsschwächere Jugendliche einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss und garantiert eine Anschlussfähigkeit im Bildungswesen. Sie bereitet auf die Ausübung eines Berufs mit einfacheren Anforderungen vor.
  • Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), auch Berufslehre genannt, bereitet auf die Ausübung eines bestimmten Berufs vor und bietet Zugang zur höheren Berufsbildung. Die berufliche Grundbildung mit EFZ kann mit einer erweiterten Allgemeinbildung ergänzt werden, die zu einer eidgenössischen Berufsmaturität führt.

Berufliche Grundbildung nach dualem System

Die berufliche Grundbildung erfolgt mehrheitlich nach dualem System: eine berufspraktische Ausbildung an drei bis vier Tagen pro Woche in einem Lehrbetrieb (Bildung in beruflicher Praxis) wird ergänzt durch den theoretischen Unterricht (berufsbildende und allgemeinbildende Fächer) an einem bis zwei Tagen pro Woche in der Berufsfachschule. Zusätzlich besuchen die Lernenden überbetriebliche Kurse, in denen sie – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – grundlegende Fertigkeiten erlernen. Die zu erlernenden Handlungskompetenzen, die Bildungsinhalte und deren Aufteilung auf die drei Lernorte (Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse) sind in den vom Bund erlassenen Bildungsverordnungen für die einzelnen Berufe respektive im jeweiligen Bildungsplan festgelegt.

Als spezielle Organisationsform der Bildung in beruflicher Praxis können sich zwei oder mehrere Betriebe mit sich ergänzenden Tätigkeitsfeldern zu einem Lehrbetriebsverbund zusammenschliessen und gemeinsam Lernende ausbilden. Dadurch können sich auch kleine oder spezialisierte Betriebe an der beruflichen Grundbildung beteiligen.

Berufliche Grundbildung in schulischen Vollzeitangeboten

Die berufliche Grundbildung kann auch in einem schulischen Vollzeitangebot ohne die Bildung in beruflicher Praxis in einem Lehrbetrieb absolviert werden. In der französisch- und der italienischsprachigen Schweiz ist der Anteil an schulischen Vollzeitangeboten höher als in der deutschsprachigen Schweiz. Zu den schulischen Vollzeitangeboten zählen u.a. Handels- oder Wirtschaftsmittelschulen, Informatikmittelschulen und Lehrwerkstätten.

Berufsmaturität

Die Berufsmaturität ist eine erweiterte und vertiefte Allgemeinbildung in Ergänzung zur drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung für leistungsstarke Jugendliche.

Die Berufsmaturität kann auf verschiedenen Wegen erlangt werden:

  • Während der beruflichen Grundbildung (BM1): im Betrieb oder in einer Vollzeit-Berufsfachschule durch den Besuch der entsprechenden Lehrgänge. Für die Zulassung gelten in der Regel zusätzliche Bedingungen, wie Zeugnisnoten, Zulassungsprüfungen, etc. Ausserdem braucht es die Einwilligung des Arbeitgebers. Der zusätzliche Unterricht für die BM1 bedingt im Normalfall einen weiteren halben Tag Unterricht. Dieser beginnt im Allgemeinen im ersten Lehrjahr.
  • Nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM2), durch den Besuch von Lehrgängen für qualifizierte Berufsleute. Die Vollzeit-Ausbildung dauert zwei Semester, Teilzeit-Varianten brauchen drei bis fünf Semester. Einige Institute bieten Vorkurse für die Zulassung zu den Maturitätslehrgängen an. Der Abschluss kann auch durch direktes Ablegen der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen, nach individueller Vorbereitung, erfolgen. Diese Prüfungen finden einmal pro Jahr (Juli/August) statt. Für die Zulassung ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis erforderlich.

Es gibt fünf Ausrichtungen der Berufsmaturität:

•    Technik, Architektur, Life Sciences

•    Natur, Landschaft und Lebensmittel

•    Wirtschaft und Dienstleistungen

•    Gestaltung und Kunst

•    Gesundheit und Soziales

Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität sind zum prüfungsfreien Zugang an eine dem Beruf verwandte Studienrichtung an einer Fachhochschule FH berechtigt. Neben der formalen Zulassungsvoraussetzung können zusätzliche Zulassungsbedingungen wie Praktika, Eignungstests etc. gelten. Entspricht die Grundbildung nicht dem gewünschten Studienbereich, ist es möglich, ein einjähriges qualifizierendes Praktikum zu absolvieren, um zugelassen zu werden.

Wer zusätzlich zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis die Passerellen-Ergänzungsprüfung bestanden hat, kann sich an einer schweizerischen universitären Hochschule UH oder Pädagogischen Hochschule PH immatrikulieren. Die Passerellenprüfung kann entweder im Selbststudium oder mit einem Passerellenkurs vorbereitet werden.

Die entsprechenden Bildungsgänge bereiten die Lernenden auf die mit ihrer beruflichen Grundbildung verwandten Fachbereiche der Fachhochschulen (FH-Fachbereiche) vor.

Im Jahre 2016 betrug die Berufsmaturitätsquote 15.4% (gemessen an der 21-jährigen ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz).

Brückenangebote

Brückenangebote stellen eine Zwischenstufe zwischen Sekundarstufe I und Sekundarstufe II dar. Für Jugendliche, die nach Abschluss der Sekundarstufe I nicht direkt in die Sekundarstufe II übertreten, stehen Brückenangebote als Übergangslösungen zur Verfügung. Sie dienen der Behebung von schulischen, sprachlichen oder weiteren Defiziten. Sie sind Orientierungshilfe und dienen der Entscheidungsfindung bezüglich der nachobligatorischen Ausbildungslaufbahn sowie als Übergangslösung bei einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage von Ausbildungsplätzen. Es werden verschiedene Modelle angeboten: Neben rein schulischen gibt es mit Praktika kombinierte sowie auf fremdsprachige Jugendliche ausgerichtete Brückenangebote. Die Angebote variieren je nach Kanton. Die Dauer beträgt in der Regel ein Jahr.

Brückenangebote sind freiwillig, zum Teil kostenpflichtig und kennen spezifische Aufnahmeverfahren.

 

Geografische Verteilung

Grundsätzlich sorgen die Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsfachschulen. Der Besuch der Berufsfachschule kann mangels genügend Lernender in einem anderen Kanton stattfinden; die Lernenden werden in der Regel in diejenige Berufsfachschule eingeteilt, die dem Lehrbetrieb am nächsten ist. Für selten gewählte Lehrberufe gibt es teilweise nur je eine Berufsfachschule pro Sprachregion. Die überbetrieblichen Kurse finden häufig in brancheneigenen Lernzentren statt. Auch die fünf Ausrichtungen der Berufsmaturitätsbildung werden nicht in allen Kantonen angeboten. Eine Liste der Anbieter des schulischen Teils der beruflichen Grundbildung veröffentlicht das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) streben gemeinsam genügend Ausbildungsplätze in der beruflichen Grundbildung an. Das Lehrstellenmarketing fällt in den Aufgabenbereich der Kantone.

 

 

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung

Schülerinnen und Schüler, welche die Sekundarstufe I abgeschlossen haben, können sich bei einem Lehrbetrieb um eine Lehrstelle bewerben. Der Lehrbetrieb entscheidet über das Auswahlverfahren. In der Regel sind die erbrachten Leistungen auf der Sekundarstufe I, die Bewerbungsunterlagen sowie ein Vorstellungsgespräch für die Vergabe eines Ausbildungsplatzes entscheidend. Verschiedene Lehrbetriebe verlangen von den Bewerbenden zusätzlich einen Eignungstest. Die Aufnahme in schulische Volllzeitangebote erfolgt meist über eine Aufnahmeprüfung.

Den Jugendlichen stehen rund 230 Lehrberufe zur Wahl. Die zehn meist gewählten beruflichen Grundbildungen 2017 deckten knapp 50% der neu abgeschlossenen Lehrverhältnisse ab. Der Lehrvertrag bietet die notwendige Grundlage jedes Lehrverhältnisses. Er ist in schriftlicher Form abzufassen und bedarf der Genehmigung durch die kantonale Behörde. Im Lehrvertrag verpflichtet sich die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber, die lernende Person für einen bestimmten Beruf fachgemäss auszubilden. Die lernende Person verpflichtet sich, zu diesem Zweck Arbeit im Dienste der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zu leisten. Der Lehrvertrag hat mindestens die Art und die Dauer der beruflichen Grundbildung, den Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien zu regeln. Über die Höhe des Lohns der lernenden Person bestehen keine gesetzlichen Vorschriften, für viele Berufe liegen aber Richtlinien von Berufsverbänden vor. Für den Lehrvertrag gibt es ein national einheitliches Formular.

Die Bestimmungen über den Lehrvertrag gelten auch für die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest.

Über die Zulassung zur Berufsmaturitätsbildung entscheiden ein Aufnahmeverfahren oder die erbrachten schulischen Leistungen am Ende der Sekundarstufe I bzw. am Ende der beruflichen Grundbildung. Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren sind kantonal geregelt.

 

 

Altersstufen und Klassenbildung

Eine berufliche Grundbildung kann antreten, wer das 15. Altersjahr vollendet und die obligatorische Schulzeit abgeschlossen hat. Eine Unterschreitung des Mindestalters kann von der zuständigen kantonalen Behörde bewilligt werden.

In den Lehrbetrieben erfolgt die Begleitung der Lernenden durch einen Berufsbildner oder eine Berufsbildnerin. Die Bildungsverordnungen der verschiedenen Berufe regeln die Anzahl der Lernenden, die gleichzeitig in einem Betrieb ausgebildet werden dürfen.

An den Berufsfachschulen unterrichten verschiedene Fachlehrpersonen die allgemeinbildenden und die berufskundlichen Fächer.

Die schulische Bildung wird nach Möglichkeit in Klassen für die gleichen Berufe erteilt. Die Klassengrössen in den Berufsfachschulen werden von den Kantonen festgelegt (Richtgrösse mehrheitlich zwischen 20 bis 25 Schülerinnen und Schülern). Klassengrössen für die zweijährige berufliche Grundbildung sind kleiner als die Klassengrössen der drei- bis vierjährigen beruflichen Grundbildung.
Die überbetrieblichen Kurse ergänzen die Bildung in betrieblicher Praxis und die schulische Bildung. In ihnen werden grundlegende Fertigkeiten vermittelt. Die Verantwortung für die Inhalte und für die Durchführung der Kurse liegt bei den Berufsverbänden. In der jeweiligen Bildungsverordnung und im Bildungsplan werden die Leistungsziele und die Bildungsinhalte der überbetrieblichen Kurse festgelegt.

Im Berufsmaturitätsunterricht werden die Klassen in der Regel nach Berufsmaturitätsausrichtungen gebildet.

 

 

Gliederung des Schuljahres

Die Dauer des Schuljahres wird von den Kantonen festgelegt (mehrheitlich 38 bis 40 Wochen). Der Beginn der beruflichen Grundbildung richtet sich in der Regel nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule.

Lernende bis zum 20. Altersjahr haben in ihrem Lehrbetrieb Anrecht auf mindestens fünf Wochen Ferien (Art. 345a Abs. 3 OR).

Die Verordnungen über die berufliche Grundbildung für die einzelnen Berufe regeln die zeitlichen Anteile der drei Lernorte: In der Regel besuchen die Lernenden – je nach Dauer und Art der beruflichen Grundbildung – die Berufsfachschule an ein bis zwei Tagen pro Woche und arbeiten drei bis vier Tage im Lehrbetrieb. Zusätzlich besuchen sie überbetriebliche Kurse, die mehrheitlich in Blockveranstaltungen organisiert sind. Neben dieser Organisationsform (ein bis zwei Tage Schule; drei bis vier Tage Betriebsphase) sind andere Organisationsformen wie schulische Vollzeitangebote möglich.

Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer

Die Verordnungen über die berufliche Grundbildung für die einzelnen Berufe regeln die Dauer der beruflichen Bildung im Lehrbetrieb und der überbetrieblichen Kurse sowie die Anzahl Lektionen in der Berufsfachschule. Die Unterrichtsdauer eines Schultags an einer Berufsfachschule darf neun Lektionen, einschliesslich Wahlkurse und Stützkurse, nicht überschreiten (Art. 18 Abs. 2 BBV). Die Dauer der Arbeitszeit im Lehrbetrieb für Lernende bis 20 Jahre darf neun Stunden nicht überschreiten (Art. 31 Abs. 1 ArG).

Der Berufsmaturitätsunterricht beträgt gegenüber der reinen beruflichen Grundbildung mindestens 1440 Lektionen Zusatzunterricht. Ein Vollzeitlehrgang nach Abschluss der beruflichen Grundbildung dauert in der Regel zwei Semester, berufsbegleitend drei bis vier Semester.