Skip to main content
European Commission logo
EACEA National Policies Platform:Eurydice
Leistungsbeurteilung in der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Switzerland

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.6Leistungsbeurteilung in der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Last update: 14 December 2023

Beurteilung der Schülerinnen und Schüler

Die Kantone regeln die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Maturitätsschulen und Fachmittelschulen. Die Beurteilung orientiert sich an den Lernzielen des Lehrplans. Die Lehrperson legt aufgrund der Lernziele fest, was die Schülerinnen und Schüler erreichen müssen, und ist verantwortlich für die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Die Beurteilung erfolgt mittels ganzer und halber Noten von 1 bis 6 (6 = sehr gut, 4 = genügend, unter 4 = ungenügend). Am Ende eines Semesters oder am Ende des Schuljahres wird jeweils ein Zeugnis ausgestellt, das über die Promotion der Schülerinnen und Schüler entscheidet. Lernberichte sind wenig gebräuchlich. Sozial- und Arbeitsverhalten können beurteilt werden.

 

Versetzung der Schülerinnen und Schüler

Die Kantone regeln die Versetzung in die nächste Klasse oder das nächste Semester sowie die Bedingungen für die Repetition einer Klasse. Die Schülerinnen und Schüler erhalten entweder am Ende eines Semesters oder am Ende des Schuljahres ein Zeugnis, das über die Versetzung entscheidet.

Beim Entscheid über die Promotion werden in fast allen Kantonen die Lehrpersonen/die Lehrerkonferenz (z.T. spezielle Promotionskonferenzen) oft zusammen mit der Schulleitung konsultiert. Zuständig für den endgültigen Promotionsentscheid ist in der Mehrheit der Kantone die Lehrerkonferenz (z.T. spezielle Promotionskonferenzen) oder die Schulleitung.

 

Abschlusszeugnis

Gymnasiale Maturitätsschulen

Am Ende der Ausbildung findet in mindestens fünf Maturitätsfächern eine schriftliche Maturitätsprüfung statt, die zusätzlich durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden kann. Prüfungsfächer sind die Erstsprache, eine zweite Landessprache, Mathematik, das Schwerpunktfach und ein weiteres Fach. Die Lehrpersonen sind für die Ausgestaltung der Prüfungen zuständig.

Zu den Abschlussnoten zählen die Prüfungsergebnisse und die Jahresnoten in den Prüfungsfächern sowie die Jahresnoten der nicht geprüften Fächer und die Bewertung der Maturaarbeit.

Die Maturaarbeit ist eine grössere eigenständige Arbeit, welche die Schülerinnen und Schüler erstellen und präsentieren. Sie wird in der Regel im zweitletzten oder letzten Jahr der gymnasialen Maturitätsausbildung erarbeitet.

Die Leistungen in den Maturitätsfächern werden in ganzen und halben Noten von 1 bis 6 ausgedrückt. Die Verordnung des Bundes bzw. das gleichlautende Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAV bzw. MAR) regelt die Bestehensnormen: Bestanden ist die Maturität, wenn in den Maturitätsfächern die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben. Zusätzlich dürfen nicht mehr als vier ungenügende Noten (Noten unter 4) erteilt werden.

Erlangt wird ein schweizerisch anerkannter, kantonaler gymnasialer Maturitätsausweis. Dieser berechtigt grundsätzlich zum Zugang zu kantonalen Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) und Pädagogischen Hochschulen.

Für die Zulassung zu Fachhochschulen müssen Inhaberinnen und Inhaber eines gymnasialen Maturitätsausweises zusätzlich eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung vorweisen können.

 

Fachmittelschule

Die Ausbildung schliesst mit einer Abschlussprüfung ab. Geprüft werden mindestens sechs Fächer; davon muss mindestens ein Fach, höchstens zwei Fächer, berufsfeldbezogen sein. Je nach Fach erfolgt die Prüfung mündlich, schriftlich oder mündlich und schriftlich. Die Lehrpersonen sind für die Ausgestaltung der Prüfungen zuständig. Neben den Prüfungsergebnissen zählen die Jahresnoten in den Prüfungsfächern und die Jahresnoten der nicht geprüften Fächer.

Die Leistungen werden in ganzen und halben Noten von 1 bis 6 ausgedrückt. Das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen regelt die Bestehensnormen: Bestanden ist die Fachmittelschulausbildung, wenn der Durchschnitt aller Fachnoten mindestens 4,0 erreicht und gleichzeitig nicht mehr als drei Fachnoten ungenügend sind (Noten unter 4) und die Summe der Notenabweichungen von 4,0 nach unten nicht mehr als 2,0 Punkte beträgt.

Erlangt wird ein schweizerisch anerkannter Fachmittelschulausweis. Dieser berechtigt grundsätzlich zum Zugang zu bestimmten Studiengängen an höheren Fachschulen.

Für Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmittelschulausweises ist der Zugang zu Studiengängen an Pädagogischen Hochschulen nur möglich, wenn sie mittels Ergänzungsprüfung nachweisen können, dass sie über eine ausreichende Allgemeinbildung verfügen. Verschiedene Ausbildungseinrichtungen (z.B. Maturitätsschulen für Erwachsene, Pädagogische Hochschulen) bieten einjährige Kurse für die Vorbereitung auf diese Prüfungen an. Die Vorbereitung kann auch autodidaktisch erfolgen. Der Nachweis einer genügenden Allgemeinbildung kann auch über die Ergänzungsprüfung Passerelle erfolgen.

 

Fachmaturität

Je nach gewähltem Berufsfeld müssen spezifische Zusatzleistungen (u.a. Praktika, praktische individuelle Leistungen, ergänzende Allgemeinbildung) erbracht werden. Die Begleitung und Validierung dieser Leistungen obliegt den Fachmittelschulen in Zusammenarbeit mit den für die zusätzlichen Leistungen zuständigen Institutionen. Die Fachmaturität ist bestanden, wenn die zusätzlichen Leistungen sowie die Fachmaturitätsarbeit mindestens mit "genügend" bewertet werden.

Erlangt wird ein schweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis.
 Dieses berechtigt grundsätzlich zum Zugang zu bestimmten Studiengängen an Fachhochschulen.

Mit der zusätzlichen, erfolgreichen Absolvierung der Ergänzungsprüfung Passerelle erlangen Personen mit einem Fachmaturitätszeugnis auch den Zugang zu allen Studiengängen der universitären Hochschulen und zu Pädagogischen Hochschulen.

Die Ergänzungsprüfung wird von der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) angeboten und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) organisiert. Die Prüfungen werden zwei Mal pro Jahr in den drei Sprachregionen durchgeführt. Das Prüfungsverfahren und die Prüfungsinhalte werden in der Verordnung über die Ergänzungsprüfung und in Richtlinien geregelt. Geprüft werden die erste Landessprache, eine zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, der Bereich Naturwissenschaften sowie der Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften.

Die Art der Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung ist frei wählbar. Sie kann im Selbststudium oder durch den Besuch eines einjährigen Kurses, den private oder öffentliche Schulen anbieten, erfolgen.

Für Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmaturiätszeugnisses (ausgenommen Fachmaturität Pädagogik) ist der Zugang zu Studiengängen an Pädagogischen Hochschulen nur möglich, wenn sie mittels Ergänzungsprüfung nachweisen können, dass sie über eine ausreichende Allgemeinbildung verfügen. Verschiedene Ausbildungseinrichtungen (z.B. Maturitätsschulen für Erwachsene, Pädagogische Hochschulen) bieten einjährige Kurse für die Vorbereitung auf diese Prüfungen an. Die Vorbereitung kann auch autodidaktisch erfolgen. Der Nachweis einer genügenden Allgemeinbildung kann auch über die Ergänzungsprüfung Passerelle erfolgen.

Erwachsene können die Abschlüsse der gymnasialen Maturitätsschulen und Fachmittelschulen nachholen.