Akademische Weiterbildung
Die akademische Weiterbildung findet an universitären Hochschulen sowie an Fachhochschulen statt. Dabei können folgende Abschlüsse erlangt werden: Master of Advanced Studies (MAS), Diploma of Advanced Studies (DAS), Certificate of Advanced Studies (CAS).
Akademisches Jahr
Das akademische Jahr an den Hochschulen ist in zwei Semester geteilt. An den universitären Hochschulen dauert jedes Semester 14 Wochen, an den Fachhochschulen 14 bis 16 Wochen.
Akkreditierung
Die Akkreditierung gewährleistet, dass die Ausbildungen von hoher Qualität und die Abschlüsse konkurrenzfähig sind. Die öffentlichen oder privaten universitären Institutionen und ihre Studiengänge werden von der Schweizerischen Universitätskonferenz, die Fachhochschulen und ihre Studiengänge vom Bund akkreditiert.
Allgemeinbildender Unterricht
Der allgemeinbildende Unterricht ist Teil des ganzheitlichen Bildungsansatzes in der Berufsbildung. Mit der Allgemeinbildung sollen die Lernenden befähigt werden, den Zugang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Die Förderung der Sprach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz bildet zusammen mit dem Aufbau von Sachkompetenz (berufskundlicher Unterricht) den Kern des allgemeinbildenden Unterrichts an den Berufsfachschulen.
Amtssprachen
Deutsch, Französisch und Italienisch sind Amtssprachen des Bundes, d.h. amtliche Erlasse müssen in diesen drei Sprachen verfasst werden. Rätoromanisch ist Amtssprache im Verkehr mit Personen dieser Sprache.
Anerkennungsreglemente
Gestützt auf die "Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen" werden in Anerkennungsreglementen die gesamtschweizerische Anerkennung von Diplomen für Unterrichtsberufe, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich Unterricht oder Sonderpädagogik sowie die allgemeinbildenden Abschlüsse auf der Sekundarstufe II geregelt.
Bachelor
Der Bachelor ist der erste Hochschulabschluss. Das Bachelorstudium wird in der Regel nach drei Jahren (Vollzeitstudium) abgeschlossen. Auf jeden universitären Bachelorabschluss ist ein nahtloser Übergang in ein Masterstudienprogramm möglich. An Fachhochschulen ist der Bachelor Regelabschluss des Studiums. Er ist in der Regel berufsqualifizierend und ermöglicht den direkten Einstieg in die Berufspraxis.
Bachelorgrad
Der Bachelorgrad ist der erste akademische Grad. Bezeichnung und Abkürzungen der erlangten Titel: Bachelor of Arts B A, Bachelor of Engineering B Eng, Bachelor of Law B Law, Bachelor of Medicine B Med, Bachelor of Dental Medicine B Dent Med, Bachelor of Veterinary Medicine B Vet Med, Bachelor of Science B Sc, Bachelor of Theology B Th.
Basisstufe
Basis- und Grundstufe sind Organisationsformen der Eingangsstufe, die den Kindergarten und die ersten Primarstufenjahre miteinander verbinden. In der Basisstufe werden die zwei Kindergartenjarhe mit den ersten zwei Jahren der Primarschule zusammengefasst. Die Klassen werden altersgemischt von zwei Lehrpersonen im Team-Teaching unterrichtet. Die Kantone entscheiden darüber, wie sie die ersten Schuljahre organisieren (Kindergarten, Grund- oder Basisstufe).
Berufliche Grundbildung
Die berufliche Grundbildung auf der Sekundarstufe II dient der Vermittlung und dem Erwerb von Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in einem Beruf oder in einem Berufsfeld tätig sein zu können. Eine berufliche Grundbildung kann in über 230 Berufen erworben werden. Die Ausbildung findet an drei Lernorten statt: Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliches Kurszentrum. Die berufliche Grundbildung bietet folgende Ausbildungsgänge / Abschlüsse an: Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA).
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Das Spektrum reicht vom Einstieg in die Berufswelt über weiterführende Ausbildungen bis hin zu beruflichen Neuorientierungen.
Berufsbildnerinnen / Berufsbildner in Lehrbetrieben
Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben vermitteln den Lernenden den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung im Lehrbetrieb oder stellen die Vermittlung sicher.
Berufsbildnerinnen / Berufsbildner in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten
Es handelt es sich um hauptberufliche und nebenberufliche Berufsbildner/innen in überbetrieblichen Kurszentren und vergleichbaren dritten Lernorten, in Lehrwerkstätten und anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen.
Berufsbildungsverantwortliche
Der Sammelbegriff "Berufsbildungsverantwortliche" schliesst alle Fachleute ein, die den Lernenden während der beruflichen Grundbildung einen praktischen oder schulischen Bildungsteil vermitteln. Dazu gehören Lehrpersonen in Brückenangeboten, Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben, Berufsbildner/innen in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten, Lehrpersonen an den Berufsfachschulen (sowohl Lehrpersonen für den allgemein bildenden Unterricht, als auch Lehrpersonen für den berufskundlichen Unterricht und Lehrpersonen für den Sportunterricht), Lehrpersonen für Fächer in der Berufsmaturität, Lehrpersonen in Vorbereitungskursen für Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, Lehrpersonen an höheren Fachschulen sowie Prüfungsexpertinnen und -experten. Die berufspädagogische Bildung und die Abschlüsse der meisten Berufsbildungsverantwortlichen sind im Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche geregelt.
Berufsfachschule
Die Berufsfachschule vermittelt in der beruflichen Grundbildung (Sekundarstufe II) die schulische Bildung gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan. Daneben hat sie einen eigenständigen Bildungsauftrag. Im berufskundlichen Unterricht wird vor allem der theoretische Teil des zu erlernenden Berufs vermittelt. Im allgemeinbildenden Unterricht werden Inhalte thematisiert, die die Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Bildung eigenständiger Meinungen fördern. Viele Berufsfachschulen führen eine Abteilung für den Unterricht der Berufsmaturität. Die Berufsfachschulen bieten zudem Stütz- und Freikurse für Lernende an. Sie können auch Angebote der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung bereitstellen.
Berufskundlicher Unterricht
Im berufskundlichen Unterricht der Berufsfachschule erwerben Lernende berufsspezifische Qualifikationen. Die Bildungsziele und -inhalte sowie die Lernbereiche und Lektionenverteilung sind im Bildungsplan geregelt.
Berufsmaturität (BM)
Die eidgenössische Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer erweiterten Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II. Die erweiterte Allgemeinbildung wird mit der Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen. Erfolgreiche Absolventen erhalten ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis. Dieses berechtigt zum prüfungsfreien Zugang an eine dem Beruf verwandte Studienrichtung an einer Fachhochschule, mit Zusatzqualifikationen ist auch der Eintritt an eine Universität möglich.
Die Berufsmaturität kann während der beruflichen Grundbildung oder im Anschluss an diese in einem Vollzeitlehrgang (Dauer: 1 Jahr) oder berufsbegleitend in einem Teilzeitlehrgang (Dauer: 1,5-2 Jahre) absolviert werden. Sie kann auch schulunabhängig im Rahmen der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen absolviert werden.
Berufsorientierte Weiterbildung
Die berufsorientierte Weiterbildung soll gelernten Personen helfen, ihr Berufswissen der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung anzupassen und ihre Allgemeinbildung zu erweitern. Weiterbildung wird in verschiedener Form und von verschiedenen Institutionen (private und öffentliche Schulen, Betriebe, Verbände) angeboten. Der Bund und die Kantone können durch Beiträge und andere Massnahmen Organisationen fördern, die Veranstaltungen im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung durchführen. Die berufsorientierte Weiterbildung schliesst sowohl an die berufliche Grundbildung wie auch an die höhere Berufsbildung an.
Besonderer Bildungsbedarf
Alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendliche (0-20 Jahre) mit einem besonderen Bildungsbedarf haben Anrecht auf sonderpädagogische Massnahmen. Ein besonderer Bildungsbedarf liegt vor bei Kindern vor der Einschulung, bei denen festgestellt wird, dass ihre Entwicklung eingeschränkt oder gefährdet ist oder dass sie dem Unterricht in der Regelschule ohne spezifische Unterstützung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht werden folgen können; bei Kindern und Jugendlichen, die dem Lehrplan der Regelschule ohne zusätzliche Unterstützung nachweislich nicht, nicht mehr oder nur teilweise folgen können; in weiteren Situationen, in denen die zuständige Schulbehörde bei Kindern und Jugendlichen nachweislich grosse Schwierigkeiten in der Sozialkompetenz sowie im Lern- oder Leistungsvermögen feststellt.
Betreute Aufgabenhilfe
Bildungsmonitoring Schweiz
Das Bildungsmonitoring dient der systematischen, wissenschaftlich gestützten und auf Dauer angelegten Beschaffung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen über das schweizerische Bildungssystem und sein Umfeld und somit einer evidenzbasierten Bildungspolitik. Gemäss Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. Ein Instrument für die Erfüllung dieser Aufgabe ist das Bildungsmonitoring Schweiz. Es stellt in einem Bildungsbericht Grundlagen für die Beobachtung und Weiterentwicklung des schweizerischen Bildungssystems bereit. Der Bildungsbericht erscheint alle vier Jahre.
Bildungsstandard
Bilingualer Unterricht / immersiver Unterricht
Bei bilingualem/immersivem Unterricht wird ein Fach (z.B. Geografie, Geschichte, Sport) oder bestimmte Unterrichtsstunden in einer Fremdsprache unterrichtet. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt nicht auf der Fremdsprache, sondern auf den Themen des jeweiligen Faches.
Blockzeiten
Blockzeiten betreffen die Schulorganisation in der obligatorischen Schule inkl. Kindergarten und fassen die Unterrichtszeit in grösseren Zeitblöcken zusammen. Die Lektionen werden zu ganzen Halbtagen gebündelt. Bei "umfassenden" Blockzeiten stehen die Schülerinnen und Schüler an fünf Vormittagen mindestens zu dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) und an einem bis vier Nachmittagen unter der Obhut der Schule. Je nach lokalen Bedingungen und Bedürfnissen können unterschiedliche Blockzeitenmodelle praktiziert werden.
Brückenangebote
Brückenangebote sind Bildungsangebote, die nach der obligatorischen Schulzeit (nach der Sekundarstufe I) auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten und Jugendliche durch weitere Qualifizierung eine höhere Chance auf dem Lehrstellenmarkt ermöglichen. Einerseits werden dadurch Bildungsdefizite am Ende der obligatorischen Schulzeit aufgearbeitet, andererseits erfolgt eine Einführung in die berufliche Praxis. Brückenangebote dienen auch der Berufsfindung. Sie dauern bis zu einem Jahr.
Bund, Eidgenossenschaft
Bund ist eine Bezeichnung für den Bundesstaat Schweiz, ein aus Kantonen (Gliedstaaten) zusammengesetzter Staat, auch Eidgenossenschaft genannt.
Bundesparlament
Das Bundesparlament, die gesetzgebende Gewalt im Staat, hat zwei Kammern: Der Nationalrat (200 Sitze) repräsentiert die Gesamtbevölkerung des Landes, und der Ständerat (46 Sitze) vertritt die 26 Kantone (Stände); zusammen bilden sie die Vereinigte Bundesversammlung.
Bundesrat
Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes. Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Bundesversammlung nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates gewählt. Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung.
Bundesstaat
Das Volk und die 26 Kantone (Gliedstaaten) bilden den Schweizerischen Bundesstaat. Die Staatsgewalt ist zwischen dem Bund und den Kantonen nach Aufgabenbereichen aufgeteilt.
Bundesversammlung
Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Kantonen (Ständen) die oberste Gewalt im Bund aus. Die Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt. Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung und wählt die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts sowie den General.
Case Management Berufsbildung
Mit dem Case Management Berufsbildung werden Massnahmen für Jugendliche getroffen, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Es koordiniert alle Beteiligten sowohl über institutionelle und professionelle Grenzen als auch über die Dauer der Berufswahl und der Grundbildung hinweg und stellt sicher, dass auf dem Weg von der obligatorischen Schulzeit über die berufliche Grundbildung in die Berufswelt keine Lücken in der Unterstützung entstehen.
Certificate of Advanced Studies (CAS)
CAS-Studiengänge sind berufsbegleitende Zertifikatslehrgänge und dauern in der Regel wenige Monate bis ein Jahr. Sie beinhalten neben Präsenzunterricht und Selbststudium zum Teil eine kurze Projektarbeit. Abgeschlossen wird mit einem Zertifikat "Certificate of Advanced Studies".
Departement
Die Departemente sind unmittelbar der Regierung unterstehende, nach Sachgebieten gegliederte Einheiten von Verwaltung auf Stufe Bund (Bundesverwaltung), Kanton (dort teilweise Direktionen genannt) und Gemeinde.
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Seit dem 1. Januar 2013 ist auf Bundesebene der ganze Bereich der Bildung, Forschung und Innovation im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF zusammengefasst, dem ehemaligen Volkswirtschaftsdepartement EVD. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung, SBF, früher im EDI angesiedelt, und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT sind in diesem neuen Departement unter dem Namen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zusammengelegt worden.
Diploma of Advanced Studies (DAS)
DAS-Studiengänge richten sich in der Regel an Personen mit einem Hochschulabschluss auf Masterstufe, die meistens schon in der Berufspraxis stehen. Die Studiengänge dauern in der Regeln ein bis zwei Jahre und bieten eine vertiefte Ausbildung in einem spezifischen Fachbereich an. Sie beinhalten neben Präsenzunterricht und Selbststudium häufig eine Abschlussarbeit.Verliehen wird das Weiterbildungsdiplom "Diploma of Advanced Studies" oder ein "University Professional".
Doktorat
Nach abgeschlossenem Masterstudium kann an universitären Hochschulen ein Doktorat bzw. ein PhD-Studienprogramm in allen Studienbereichen aufgenommen werden. Das Doktorat besteht aus der Anfertigung einer Dissertation sowie curricularen Anteilen. Die Ausgestaltung des Doktorats erfolgt durch die einzelnen universitären Hochschulen unter Berücksichtigung institutioneller und disziplinärer Gegebenheiten.
Doktorgrad
Der Doktorgrad verleiht das Recht, den durch die universitäre Hochschule festgelegten Titel Dr. (...) zu tragen, dem als englische Übersetzung PhD entspricht.
Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis
Es handelt sich um berufsbildende Ausbildungsgänge auf der Sekundarstufe II. Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung ist eidgenössisch anerkannt und wird mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen. Dieses bescheinigt, dass die Absolventin oder der Absolvent die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Voraussetzung zur Ausübung eines Berufs mitbringt. Mit einem EFZ sind eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der höheren Berufsbildung oder der berufsorientierten Weiterbildung offen. Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung kann ergänzt werden mit der Berufsmaturität.
Duales System
Unter dualem Berufsausbildungssystem versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsfachschule. Grundsätzlich wird der praktische Teil der Ausbildung in den Betrieben vermittelt. Ergänzt wird dieser durch den berufskundlichen Teil, den allgemeinbildenden Unterricht in der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Die meiste Zeit verbringen die Lernenden im Betrieb, wo die Ausbildung im Arbeitsprozess erfolgt.
Durchlässigkeit
Gemäss Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone für eine hohe Durchlässigkeit des Bildungsraums. Eine hohe Durchlässigkeit im Bildungsbereich bedeutet, dass ein Wechsel zwischen Schulformen und Ausbildungsgängen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen oder ein Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsgängen (z.B. Wechsel zwischen berufsorientierten und allgemeinorientierten Ausbildungsgängen) unter Anrechnung formal und nicht formal erworbener Bildungsleistungen möglich sind.
Eidgenössisch höhere Fachprüfungen
Höhere Fachprüfungen sind in der Regel auf den Nachweis von beruflicher Expertise und/oder der Fähigkeit zur Unternehmensführung in kleinen und mittelgrossen Unternehmen ausgerichtet. Die Vorbereitungskurse für die Prüfungen sind nicht reglementiert und unterstehen keiner staatlichen Aufsicht. Je nach Studienbereich werden die Vorbereitungskurse am Abend, am Wochenende oder an Werktagen durchgeführt, sie sind ausschliesslich berufsbegleitend konzipiert und dauern 3 bis 4 Semester. Der Bund anerkennt durch das SBFI die Prüfungsordnungen und trägt die Aufsicht über die Prüfungen. Die Prüfungsabsolventinnen und -absolventen verfassen je nach Beruf eine Projekt- oder Facharbeit und legen je nach Beruf Prüfungen in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form ab. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom.
Eidgenössische Berufsprüfungen
Eidgenössische Berufsprüfungen richten sich an Personen, die dank ihrer mehrjährigen Berufserfahrung bereits vertiefte berufliche Fähigkeiten besitzen und sich in ihrem Aufgabengebiet spezialisieren wollen. Die Vorbereitungskurse für die Prüfungen sind nicht reglementiert und unterstehen keiner staatlichen Aufsicht. Je nach Studienbereich werden die Vorbereitungskurse am Abend, am Wochenende oder an Werktagen durchgeführt, sie sind ausschliesslich berufsbegleitend konzipiert und dauern 3 bis 4 Semester. Der Bund anerkennt durch das SBFI die Prüfungsordnungen und trägt die Aufsicht über die Prüfungen. Die Prüfungsabsolventinnen und -absolventen verfassen je nach Beruf eine Projekt- oder Facharbeit und legen je nach Beruf Prüfungen in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form ab.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsprüfungen erhalten einen eidgenössischen Fachausweis.
Eidgenössischer Fachausweis
Wer die eidgenössische Berufsprüfung bestanden hat, erhält einen eidgenössischen Fachausweis. Dieser wird vom SBFI ausgestellt.
Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis
Das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis erhält, wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt und die vom Bund anerkannte Berufsmaturitätsprüfung bestanden oder ein gleichwertiges Qualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis berechtigt zum prüfungsfreien Zugang an eine Fachhochschule.
Eidgenössisches Berufsattest (EBA)
Das eidgenössische Berufsattest (EBA) erhält, wer die zweijährige berufliche Grundbildung mit einer Prüfung abgeschlossen oder ein gleichwertiges Qualifikationsverfahren durchlaufen hat.
Eidgenössisches Diplom
Wer die eidgenössisch höhere Fachprüfung bestanden hat, erhält ein eidgenössisches Diplom. Dieses wird vom SBFI ausgestellt.
Eidgenössisches Diplom HF
Wer an einer höheren Fachschule einen Studiengang besucht und die anschliessende Prüfung besteht oder ein gleichwertiges Qualifikationsverfahren erfolgreich durchläuft, erhält ein eidgenössisch anerkanntes Diplom der Schule.
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erhält, wer die drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen oder ein gleichwertige Qualifikationsverfahren durchlaufen hat. Geprüft werden die in der Praxis erworbenen beruflichen Qualifikationen, die berufskundliche schulische Bildung und die Allgemeinbildung. Ebenfalls berücksichtigt wird die Erfahrungsnote aus Schule und Praxis.
Einführungsklasse
Eingangsstufe
Die Eingangsstufe ist der Oberbegriff für Organisationsformen, welche Kindergarten und erste Schuljahre stärker verbinden (Grundstufe, Basisstufe).
Einschulungsklasse
In verschiedenen Deutschschweizer Kantonen können Kinder, die nur in einigen Aspekten schulreif sind, nach dem Kindergarten eine zweijährige Einschulungs- oder Einführungsklasse besuchen. Der Lernstoff der ersten Regelklasse wird auf zwei Jahre verteilt. Am Ende der zweijährigen Einschulungs- oder Einführungsklasse erfolgt meistens ein definitiver Übertritt in die zweite Regelklasse.
Fächergruppenlehrer/Fächergruppenlehrerin
Lehrperson des Kindergartens und/oder der Primarstufe, die eine Lehrbefähigung für bestimmte Fachbereiche hat.
Fachhochschulen
Die Fachhochschulen bieten praxisorientierte Studiengänge mit berufsqualifizierenden Abschlüssen an, betreiben anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Die Studienstruktur ist zweiteilig aufgebaut mit den Abschlüssen Bachelor und Master. Der Normalzugang erfolgt über einen Abschluss der beruflichen Grundbildung und die zusätzlich zu erlangende Berufsmaturität.
Fachlehrer/Fachlehrerin
Lehrperson der Sekundarstufe I oder II mit einer Unterrichtsberechtigung für bestimmte Fächer. Auf der Sekundarstufe I variiert die Fächerzahl je nach Ausbildungsinstitution zwischen einem und fünf Fächern, auf der Sekundarstufe II kann eine Unterrichtsberechtigung für ein oder in der Regel für zwei Fächer erlangt werden.
Fachmaturität
Allgemeinbildender Ausbildungsgang auf der Sekundarstufe II. Bereitet auf eine Berufsausbildung an höheren Fachschulen und Fachhochschulen namentlich in den Bereichen Gesundheit, soziale Arbeit, Pädagogik, Kommunikation und Information, Gestaltung und Kunst, Musik und Theater sowie angewandte Psychologie vor. Erfolgt nach abgeschlossener Fachmittelschulausbildung und dauert ein Jahr. Erlangt wird ein schweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis.
Fachmaturitätszeugnis
Schweizerisch anerkanntes Abschlusszertifikat der Fachmaturitätsausbildung (Sekundarstufe II Allgemeinbildung).
Fachmittelschulausweis
Schweizerisch anerkanntes Abschlusszertifikat der Fachmittelschulausbildung (Sekundarstufe II Allgemeinbildung).
Fachmittelschule
Allgemeinbildender Ausbildungsgang auf der Sekundarstufe II. Bereitet auf Berufsausbildungen an höheren Fachschulen, namentlich in den Bereichen Gesundheit, soziale Arbeit, Pädagogik, Kommunikation und Information, Gestaltung und Kunst, Musik und Theater sowie angewandte Psychologie vor und dauert drei Jahre. Erlangt wird ein schweizerisch anerkannter Fachmittelschulausweis.
Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen
Mit den Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen wird der gleichberechtigte Zugang zu Bildungsinstitutionen (insbesondere im Tertiärbereich) in der ganzen Schweiz ermöglicht. Mit den Vereinbarungen wird auch der Lastenausgleich zwischen den Kantonen geregelt.
Föderalismus
Der staatliche Aufbau der Schweiz ist föderalistisch und gliedert sich in die drei politischen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden. Auf allen drei Ebenen sind die legislativen (gesetzgebenden), die exekutiven (ausführenden) und die judikativen (richterlichen) Gewalten getrennt.
Gemeinde
Die Gemeinde ist die kleinste politische Verwaltungseinheit in der Schweiz.
Gemeindeautonomie
Die Gemeindeautonomie umfasst namentlich das Recht der Gemeinde, unter Beachtung übergeordneten Rechts eigene Normen zu erlassen und sich selbst zu verwalten.
Generalist/Generalistin
Lehrperson des Kindergartens und/oder der Primarstufe, die eine Lehrbefähigung in allen oder in den meisten Fachbereichen hat.
Geteiltes Modell
Der Unterricht auf der Sekundarstufe I erfolgt leistungsdifferenziert nach unterschiedlichen Modellen (geteiltes Modell, kooperatives Modell, integriertes Modell). Je nach Kanton wird flächendeckend ein Modell geführt oder der Kanton überlässt den Gemeinden die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Beim geteilten Modell erfolgt die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Leistungsniveau zu verschiedenen voneinander getrennten Schultypen. Die Schülerinnen und Schüler werden in separaten Klassen oder Schulen, teilweise mit unterschiedlichen Lehrplänen und Lehrmitteln unterrichtet. In der Regel werden zwei (Grundansprüche und erweiterte Ansprüche) oder drei (Grundansprüche, mittlere und erweiterte Ansprüche) Schultypen geführt – in einer Minderheit von Kantonen vier. Das geteilte Modell bietet eine geringe Durchlässigkeit.
Grundkompetenzen
Grundkompetenzen sind eine mögliche Form von Bildungsstandards. Es sich um Leistungsstandards. Sie beschreiben grundlegende, von den Schülerinnen und Schülern zu erwerbende Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie grundlegendes Wissen in bestimmten Fächern. Die EDK hat einen Katalog von Grundkompetenzen für vier Fachbereiche frei gegeben: Unterrichtssprache, zwei Fremdsprachen (eine zweite Landessprache und Englisch), Mathematik und Naturwissenschaften.
Grundstufe
Grund- und Basisstufe sind Organisationsformen der Eingangsstufe, die den Kindergarten und die ersten Primarstufenjahre miteinander verbinden. Die Grundstufe fasst die zwei Kindergartenjahre mit dem ersten Primarschuljahr zusammengefasst. Die Klassen werden altersgemischt von zwei Lehrpersonen im Team-Teaching unterrichtet. Die Kantone entscheiden darüber, wie sie die ersten Schuljahre organisieren (Kindergarten, Grund- oder Basisstufe).
Gymnasiale Maturitätsschule
Allgemeinbildende Schule der Sekundarstufe II. Gymnasiale Maturitätsschulen bereiten auf den direkten Eintritt in eine Hochschule, namentlich auf ein Studium an einer universitären Hochschule oder Pädagogischen Hochschule, vor. Der Zutritt zu Fachhochschulen ist mit Zusatzleistungen verbunden. Die Ausbildung dauert mehrheitlich vier Jahre. Erlangt wird ein schweizerisch anerkannter, kantonaler gymnasialer Maturitätsausweis.
Gymnasiale Maturitätsschule für Erwachsene
Erwachsene können den gymnasialen Maturitätsausweis nachholen, indem sie eine gymnasiale Maturitätsschule für Erwachsene besuchen. Die Ausbildung kann vollzeitlich oder teilzeitlich absolviert werden und dauert mindestens 3 Jahre. Die Maturitätsprüfung wird an der Schule abgelegt. Erlangt wird ein schweizerisch anerkannter, kantonaler gymnasialer Maturitätsausweis.
Gymnasialer Maturitätsausweis
Schweizerisch anerkanntes Abschlusszertifikat der gymnasialen Maturitätsbildung (Sekundarstufe II Allgemeinbildung).
Habilitation
Mit der Habilitation werden wissenschaftlich ausgewiesene Personen zu Privatdozentinnen oder Privatdozenten ernannt und erhalten die Lehrbefugnis (Venia Legendi) an der jeweiligen universitären Fakultät. Durch das Habilitationsverfahren wird geprüft, ob eine Person fähig ist, ihr Fachgebiet in Forschung und Lehre selbständig an der universitären Hochschule zu vertreten. Die Grundlage für die Beurteilung bilden in der Regel eine Habilitationsschrift und eine Probevorlesung (oder entsprechende Habilitationsleistungen). Für die Ausgestaltung der Habilitationsordnungen sind die universitären Fakultäten zuständig.
Heilpädagogische Früherziehung
In der heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt mittels Abklärung, präventiver und erzieherischer Unterstützung sowie angemessener Förderung im familiären Kontext behandelt.
Hochschulen
Der Begriff Hochschulen umfasst universitäre Hochschulen (kantonale Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Universitätsinstitutionen) und Fachhochschulen (inklusive Pädagogische Hochschulen).
Höhere Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung umfasst den berufsbildenden, nicht-hochschulischen Bereich der Tertiärstufe (Tertiärstufe B) und bildet zusammen mit den Universitäten und Fachhochschulen (= Tertiärstufe A) die Tertiärstufe des schweizerischen Bildungssystems. Vermittelt werden in der höheren Berufsbildung Qualifikationen, die für eine anspruchsvolle Berufstätigkeit mit Fach- oder Führungsverantwortung erforderlich sind. Zugang zur höheren Berufsbildung erhalten Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) und Berufserfahrung oder gleichwertigem Abschluss der Sekundarstufe II und mehrjähriger Berufserfahrung. In der höheren Berufsbildung existieren zwei Formen von formalen höheren Bildungsabschlüssen, die zu eidgenössisch oder eidgenössisch anerkannten Abschlüssen führen: die eidgenössischen Prüfungen (eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössisch höhere Fachprüfungen), die höheren Fachschulen (HF).
Höhere Fachschulen
Die höheren Fachschulen vermitteln den Absolventinnen und Absolventen die Kompetenzen, in ihrem Bereich selbstständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Nebst der Ausbildung an der Schule sind die Berufspraxis oder die in die Ausbildung integrierten Praktika für den Erwerb von erweiterter beruflicher Handlungskompetenz sehr wichtig. Im Unterschied zu den eidgenössischen Prüfungen sind bei den höheren Fachschulen die Bildungsgänge reglementiert und durch das SBFI anerkannt. Die vollzeitliche Bildung dauert inklusive Praktika mindestens zwei, die berufsbegleitende mindestens drei Jahre und wird mit einer praxisorientierten Diplom- oder Projektarbeit und schriftlichen oder mündlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Bildungsgänge an höheren Fachschulen führen zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom. Die Höheren Fachschulen bieten auch Nachdiplomstudien an. Diese erlauben den Studierenden eine weitere Spezialisierung und Vertiefung und werden vom SBFI anerkannt.
Integrative Schulung
Voll- oder teilzeitliche Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf in einer Regelklasse durch die Nutzung sonderpädagogischer Massnahmen. Dabei wird die notwendige pädagogische, sonderpädagogische, therapeutische und auch pflegerische Betreuung vor Ort gewährleistet, um den spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die besondere Schulung wird von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen (Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) ausgeführt, die mit den Fachkräften der Regelschule und mit weiteren spezifisch ausgebildeten Fachpersonen (Logopädie, Psychomotorik, Audiopädagogik, Sozialpädagogik, usw.) zusammenarbeiten.
Integriertes Modell
Der Unterricht auf der Sekundarstufe I erfolgt leistungsdifferenziert nach unterschiedlichen Modellen (geteiltes Modell, kooperatives Modell, integriertes Modell). Je nach Kanton wird flächendeckend ein Modell geführt oder der Kanton überlässt den Gemeinden die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Das integrierte Modell führt Stammklassen ohne Selektion: Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsniveau besuchen die gleiche Klasse. Die Durchmischung bleibt erhalten. Bestimmte Fächer (in der Regel Unterrichtssprache, eine Fremdsprache und Mathematik) besuchen die Schülerinnen und Schüler in anforderungsdifferenzierten Niveaugruppen. Das integrierte Modell ermöglicht eine erhöhte Durchlässigkeit.
Interkantonale Vereinbarung
Interkantonaler Vertrag
Kanton
Die 26 Kantone (Stände) sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. Die Kantone üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Alle Kantone haben auf Bundesebene die gleichen Interventionsrechte. Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte. Die Kantone sind für das Bildungswesen zuständig, soweit die Bundesverfassung nicht den Bund oder Bund und Kantone gemeinsam als für zuständig erklärt.
Kantonale Direktion für Bildung / Erziehung
Kantonales Departement für Bildung / Erziehung
Kantonales Bildungsrecht
Das kantonale Bildungsrecht regelt Ziele, Grundsätze, Gliederung und Finanzierung des Bildungswesens.
Kantonales Departement für Bildung / Erziehung
In jedem Kanton leitet jeweils ein Mitglied der Kantonsregierung das Departement bzw. die Direktion für Bildung oder Erziehung. Das kantonale Erziehungs- bzw. Bildungsdepartement leitet, koordiniert und beaufsichtigt das Bildungswesen im Kanton. Die Vorsteherin bzw. der Vorsteher des Erziehungs- oder Bildungsdepartements ist von Amtes wegen Mitglied der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Kindergarten
Die Einrichtungen der Vorschule heissen je nach Sprachregion Kindergarten (deutschsprachige Schweiz), Ecole enfantine, Cycle initiale, Cycle 1 etc. (französischsprachige Schweiz) oder Scuola dell'infanzia (italienischsprachige Schweiz). Sie bereiten die Kinder auf den Eintritt in die Schule vor. Je nach Kanton ist der Kindergartenbesuch obligatorisch oder die Kantone verpflichten die Gemeinden dazu, einen Kindergarten anzubieten. Der Kindergarten dauert je nach Kanton ein oder zwei Jahre (in einem Kanton drei Jahre). Der Besuch des öffentlichen Kindergartens ist unentgeltlich. Annähernd 100% der Kinder besuchen den Kindergarten während mindestens einem Jahr, rund 86% während zwei Jahren. Andere Organisationsformen der Schuleingangsstufe sind möglich (Grundstufe, Basisstufe).
Kindertagesstätte auch Krippe
Kindertagesstätten (auch Krippen, Tagesstätten oder Kitas genannt) sind Einrichtungen, die Kleinkinder ab dem Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarten- oder Schuleintritt ganztägig oder teilzeitlich betreuen. Sie bieten eine professionelle Betreuung inkl. Verpflegung an. Es gibt öffentliche oder private Kindertagesstätten. Kindertagesstätten werden in erster Linie über die Elternbeiträge finanziert, die öffentliche Hand und ggf. die Arbeitgeber beteiligen sich an der Finanzierung. Die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder unter 4 Jahren ist im Bereich der Familien- und Sozialpolitik angesiedelt.
Konkordat, Interkantonaler Vertrag, Interkantonale Vereinbarung
Die Kantone können miteinander rechtsverbindliche Staatsverträge schliessen. Die Verträge zwischen Kantonen dürfen dem Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kantone nicht zuwiderlaufen. Sie sind dem Bund zur Kenntnis zu bringen.
Kooperatives Modell
Der Unterricht auf der Sekundarstufe I erfolgt leistungsdifferenziert nach unterschiedlichen Modellen (geteiltes Modell, kooperatives Modell, integriertes Modell). Je nach Kanton wird flächendeckend ein Modell geführt oder der Kanton überlässt den Gemeinden die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Das kooperative Modell beruht auf Stammklassen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen. Die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrem Leistungsniveau einer Stammklasse zugeteilt. Mehrheitlich wird eine Stammklasse mit Grundansprüchen und eine mit erweiterten Ansprüchen geführt. Bestimmte Fächer (in der Regel Unterrichtssprache, eine Fremdsprache und Mathematik) besuchen die Schülerinnen und Schüler in anforderungsdifferenzierten Niveaugruppen. Das kooperative Modell ermöglicht eine erhöhte Durchlässigkeit.
Krippe
Kurzzeitgymnasium auch Kurzgymnasium
Gymnasiale Maturitätsschule bei der der Eintritt in der Regel im 9. oder im 10. Schuljahr erfolgt. Die Ausbildungsdauer bis zum gymnasialen Maturitätsausweis beträgt vier bzw. drei Jahre.
Landessprachen
Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
Langzeitgymnasium auch Langgymnasium
Gymnasiale Maturitätsschule bei der der Einritt im Anschluss an die Primarstufe erfolgt (ab dem 7. Schuljahr). Die Ausbildungsdauer bis zum gymnasialen Maturitätsausweis beträgt sechs bis sieben Jahre. Langzeitgymnasien gibt es nur in deutschsprachigen Kantonen.
Lehrbetrieb
Der Lehrbetrieb ist im dualen Berufsbildungssystem ein meist privates, manchmal auch öffentliches Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen, in dem die Bildung in beruflicher Praxis während der beruflichen Grundbildung (Sekundarstufe II) stattfindet. Die Lehrbetriebe rekrutieren die Lernenden und schliessen mit diesen einen Lehrvertrag ab. Die Lernenden haben den Status von Beschäftigten: Sie erbringen Arbeitsleistungen für den Lehrbetrieb und erhalten einen Lohn.
Lehrbetriebsverbund
Beim Lehrbetriebsverbund handelt es sich um eine spezielle Organisationsform der Bildung in beruflicher Praxis. Zwei oder mehrere Betriebe mit sich ergänzenden Tätigkeiten schliessen sich zu einem Lehrbetriebsverbund zusammen und bilden gemeinsam Lernenden aus. Diese Zusammenarbeit hat zum Ziel, den Lernenden durch die Nutzung von gemeinsamen Ressourcen eine verordnungskonforme Bildung zu vermitteln und den Ausbildungsaufwand für den einzelnen Betrieb zu optimieren. Damit wird es auch für kleine oder spezialisierte Betriebe möglich, sich an der beruflichen Grundbildung zu beteiligen.
Lehrvertrag
Der Lehrvertrag bildet die notwendige Grundlage jedes Lehrverhältnisses. Er ist in schriftlicher Form abzufassen und bedarf der Genehmigung durch die kantonale Behörde. Im Lehrvertrag verpflichten sich die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber, die lernende Person für einen bestimmten Beruf fachgemäss zu bilden bzw. durch Fachkräfte bilden zu lassen. Die lernende Person verpflichtet sich, zu diesem Zweck Arbeit im Dienste der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zu leisten. Der Lehrvertrag hat mindestens die Art und die Dauer der beruflichen Grundbildung, den Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien zu regeln. Der Lehrvertrag muss vor oder spätestens zu Beginn einer beruflichen Grundbildung vorliegen.
Logopädie
In der Logopädie werden Sprach-, Stimm-, und Kommunikationsstörungen diagnostiziert und behandelt. Dabei werden die entsprechenden Therapiemassnahmen geplant, durchgeführt und ausgewertet.
Lokale Schulbehörde
Je nach kantonaler Regelung kann eine lokale Schulbehörde (Schulkommission, Schulrat, Schulpflege usw.) Aufgaben im Bildungsbereich wahrnehmen. Bezeichnung, Kompetenzen, Aufgaben, Wahl bzw. Ernennung der Schulbehörden variieren in den Kantonen und Gemeinden.
Master
Der Master ist der zweite Hochschulabschluss. Das Masterstudium wird in der Regel nach eineinhalb bis zwei Jahren (Vollzeitstudium) abgeschlossen. Der universitäre Masterabschluss ist Regelabschluss des Studiums. An Fachhochschulen wird eine beschränkte Anzahl von Master-Studiengängen zur fachwissenschaftlichen Vertiefung angeboten.
Master of Advanced Studies (MAS)
MAS-Studiengänge richten sich in der Regel an Personen mit einem Hochschulabschluss auf Masterstufe, die meistens schon in der Berufspraxis stehen. Die Studiengänge dauern mindestens 2 Jahre und werden mehrheitlich berufsbegleitend absolviert. Sie bedingen das Verfassen einer Masterarbeit und gelten als höchster Weiterbildungsabschluss, der an einer Hochschule erreicht werden kann. Bei einem erfolgreichen Abschluss eines Masterprogramms wird der akademische Titel "Master of Advanced Studies" vergeben.
Mastergrad
Der Mastergrad ist der zweite akademische Grad. Bezeichnung und Abkürzungen der erlangten Titel: Master of Arts M A, Master of Engineering M Eng, Master of Law M Law, Master of Medicine M Med, Master of Dental Medicine M Dent Med, Master of Veterinary Medicine M Vet Med, Master of Science M Sc, Master of Theology M Th.
Mittagstisch
Nachholbildung
In der Nachholbildung können Erwachsene die Grundbildung (im Sinne von Grundfertigkeiten wie Lesen und Schreiben) sowie allgemein- und berufsbildende Abschlüsse der Sekundarstufe II und Abschlüsse der Tertiärstufe nachholen. Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung auch nachholen, ohne hierfür eine Berufslehre durchlaufen zu müssen. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) lässt für den Nachweis von Kompetenzen mehrere Möglichkeiten offen.
Numerus clausus
Bei einigen wenigen Studiengängen gibt die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) alljährlich eine Empfehlung für einen Numerus clausus ab, dies aufgrund der Zahl der Anmeldungen. Der jeweilige Träger entscheidet in begründeten Fällen auf seiner jeweiligen Rechtsgrundlage über einen allfälligen Numerus clausus. Zurzeit unterliegen an einigen Hochschulen die medizinischen Studiengänge (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Chiropraktik), Studiengänge im Kunstbereich oder in den Sport- und Bewegungswissenschaften solchen Zulassungsbeschränkungen.
Obligatorischer Bildungsbereich
Der obligatorische Bildungsbereich umfasst den Vorschul- und Primarbereich sowie die Sekundarstufe I. Die obligatorische Schule untersteht staatlicher Leitung oder Aufsicht. An öffentlichen Schulen ist der Unterricht unentgeltlich. In der Mehrheit der Kantone dauert die Vorschulstufe ein Jahr oder zwei Jahre, die Primarstufe sechs, die Sekundarstufe drei Jahre. Im Rahmen des HarmoS-Konkordats wird spätestens ab dem Schuljahr 2015/2016 in den 15 Vereinbarungskantonen (Stand 1.1.2012) der Besuch eines zweijährigen Kindergartens obligatorisch. Die in den HarmoS-Kantonen neu geltende 11-jährige obligatorische Schulpflicht umfasst somit einen zweijährigen Kindergarten, eine sechsjährige Primarstufe und eine dreijährige Sekundarstufe I. Für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf sorgen die Kantone für eine ausreichende Schulung bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr.
Organisation der Arbeitswelt
"Organisationen der Arbeitswelt" ist ein Sammelbegriff. Trägerschaften können Sozialpartner, Berufsverbände und Branchenorganisationen sowie andere Organisationen und Anbieter der Berufsbildung sein. Mitglieder sind Unternehmen (juristische Personen) und Berufsleute (private Personen). Berufsverbände und Branchenorganisationen definieren die Bildungsinhalte im Bildungsplan, organisieren die berufliche Grundbildung, bieten überbetriebliche Kurse an und stellen Angebote der höheren Berufsbildung bereit. Sozialpartner, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung beteiligen sich zusammen mit den Berufsverbänden an der Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsbildung.
Pädagogische Hochschulen
Die Pädagogischen Hochschulen gehören typologisch zu den Fachhochschulen. Die wissenschaftsbasierte berufliche Ausbildung und die Weiterbildung von Lehrpersonen sowie von Fachleuten im Bereich der Sonderpädagogik erfolgt vorwiegend an Pädagogischen Hochschulen. Die Studienstruktur ist zweiteilig aufgebaut mit den Abschlüssen Bachelor und Master.
Passerelle Berufsmaturität - universitäre Hochschule
Mit der erfolgreichen Absolvierung der Ergänzungsprüfung Passerelle "Berufsmaturität - universitäre Hochschule" erlangen Personen mit einem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis auch den Zugang zu universitären Hochschulen und zu Pädagogischen Hochschulen. Die Prüfungen werden zentral organisiert. Die Art der Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung ist frei wählbar. Sie kann im Selbststudium oder durch den Besuch eines einjährigen Kurses, den private oder öffentliche Schulen anbieten, erfolgen.
Primarstufe
Die Primarstufe gehört zur obligatorischen Schule und dauert in 21 Kantonen sechs Jahre. In 5 Kantonen dauert sie 4 bzw. 5 Jahre. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) führt zu einer Angleichung der Dauer der obligatorischen Schule und der Schulstufen.
Privates Bildungswesen
Der durch die Bundesverfassung garantierte Grundschulunterricht kann durch den Staat oder durch Private wahrgenommen werden. Die Kompetenz zur Regelung des Unterrichts und damit auch des Unterrichts durch Private liegt bei den Kantonen (Gliedstaaten).
Promotionsrecht
Universitäre Hochschulen verfügen über ein Promotionsrecht: Sie können Doktorate verleihen.
Psychomotoriktherapie
Die Psychomotoriktherapie befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Wahrnehmen, Fühlen, Denken, Bewegen und Verhalten sowie in ihrem körperlichen Ausdruck. Dabei werden psychomotorische Entwicklungsauffälligkeiten, -störungen und -behinderungen diagnostiziert sowie die Therapie und Unterstützungsmassnahmen geplant, durchgeführt und ausgewertet.
Qualifikationsverfahren
Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegten Kompetenzen verfügt. Das bedeutendste Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung am Ende der beruflichen Grundbildung.
Quereinsteigende
Im Kontext der Lehrerinnen- und Lehrerbildung gelten Quereinsteigende als berufserfahrene Personen aus anderen Berufen, die mindestens 30 Jahre alt sind und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Anerkennungsreglemente der EDK bilden die reglementarische Grundlage, die es Quereinsteigenden ermöglicht, ein gesamtschweizerisch anerkanntes Diplom zu erwerben.
Rahmenlehrplan
Rahmenlehrpläne geben die Zielsetzungen für die verschiedenen Bildungsstufen in einer allgemeinen Form vor. Sie werden in der Berufsbildung vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassen oder genehmigt. In der Sekundarstufe II Allgemeinbildung werden sie von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erlassen. Die Kantone oder die Bildungsanbieter nehmen die konkreten Ausformulierungen in eigenen Lehrplänen vor. Dabei müssen sie sich an die Vorgaben des Rahmenlehrplans halten.
Regionalkonferenzen der EDK
Die kantonalen Bildungs- bzw. Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der französischsprachigen Kantone sind Mitglied der Westschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (CIIP), die Direktorinnen und Direktoren der deutschsprachigen Kantone sowie der mehrsprachigen Kantone Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis sind Mitglied der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK).
Schulische Heilpädagoge/schulische Heilpädagogin
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind als integrative Lehrkraft auf allen Stufen der Regelschule sowie in heilpädagogischen Institutionen tätig.
Schulisches Vollzeitangebot
Bei gewissen Berufen ist es möglich, den Abschluss der beruflichen Grundbildung in einem schulischen Vollzeitangebot (Sekundarstufe II) zu erwerben. Wer ein schulisches Vollzeitangebot besucht, absolviert während der Dauer der beruflichen Grundbildung ein Praktikum in einem Betrieb und erhält dadurch die praktischen Fertigkeiten vermittelt. Schulisch organisierte Grundbildungen führen auch zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss (EFZ) auf der Sekundrastufe II.
Schulpflicht
Obligatorischer Bildungsbereich
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
In der Schweiz tragen die Kantone die Hauptverantwortung für Bildung und Kultur. Sie koordinieren ihre Arbeit auf nationaler Ebene. Dafür bilden die 26 kantonalen Bildungs- bzw. Erziehungsdirektorinnen und -direktoren eine politische Behörde: die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die EDK vertritt die Kantone gegenüber dem Bund in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Jugendförderung und beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen. Die EDK ist zudem Verhandlungspartnerin des Bundes für jene Bildungsbereiche, in denen der Bund und die Kantone die Verantwortung teilen. Die EDK vertritt weiter die Interessen der Kantone bei Bildungs- und Kulturfragen im Ausland.
Schweizerische Maturitätsprüfungen
Erwachsene können den gymnasialen Maturitätsabschluss nachholen, indem sie die Schweizerischen Maturitätsprüfungen absolvieren. Diese Prüfungen werden zentral organisiert und zweimal jährlich durchgeführt. Die Art der Vorbereitung auf die Prüfungen ist nicht vorgeschrieben. Sie kann individuell oder durch den Besuch einer privaten Maturitätsvorbereitungsschule erfolgen. Erlangt wird ein schweizerischer gymnasialer Maturitätsausweis. Dieser Ausweis ist den gymnasialen Maturitätsausweisen, die von anerkannten gymnasialen Maturitätsschulen oder von anerkannten gymnasialen Maturitätsschulen für Erwachsene ausgestellt werden, gleichgestellt.
Sekundarstufe I
Die Sekundarstufe I gehört zur obligatorischen Schule. Sie folgt auf die Primarstufe und dauert drei Jahre (7. bis 9. Schuljahr). In fünf Kantonen ist die Primarschule kürzer, die Sekundarstufe I dauert dementsprechend länger: vier Jahre (6. bis 9. Schuljahr) bzw. fünf Jahre (5. bis 9. Schuljahr). Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) führt zu einer Harmonisierung bezüglich Zielen und Dauer der obligatorischen Schule.
Sekundarstufe II
Bildungsstufe zwischen der obligatorischen Schulzeit und der Tertiärstufe. Sie umfasst berufsbildende und allgemeinbildende Ausbildungsgänge. Zu den allgemeinbildenden Ausbildungsgängen (Sekundarstufe II a) gehören die Ausbildungen an gymnasialen Maturitätsschulen und an Fachmittelschulen (Fachmittelschulausbildung, Fachmaturitätsausbildung). Sie sind nicht direkt berufsqualifizierend und bereiten auf Ausbildungsgänge auf der Tertiärstufe vor. Zu den berufsbildenden Ausbildungsgängen (Sekundarstufe II b) gehört die berufliche Grundbildung nach dualem System oder als schulisches Vollzeitangebot.
Sonderklasse
Sonderklassen stellen in der obligatorischen Schule eine Schulungsart zwischen der Regel- und der Sonderschule dar. Sonderklassen nehmen eine reduzierte Anzahl Lernender auf, deren Entwicklung gefährdet ist oder die dem Unterricht in der Regelschule aufgrund ihrer Schwierigkeiten (z.B. Verhaltens- oder Lernschwierigkeiten) aller Wahrscheinlichkeit nach nicht werden folgen können. In Sonderklassen werden nur Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf aufgenommen (z.B. Einschulungsklasse, Kleinklassen auf der Primarstufe, Werkklassen auf der Sekundarstufe I). Sonderklassen werden jedoch nur noch in einzelnen Kantonen geführt.
Sonderpädagogik
Die Sonderpädagogik beschäftigt sich mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderungen. Diese Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf besondere Schulung und Unterstützung durch Fachpersonen der heilpädagogischen Früherziehung, Schulischen Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie.
Die Bildung im Bereich der Sonderpädagogik basiert in der Schweiz auf folgenden Grundsätzen: Die Sonderpädagogik ist Teil des öffentlichen Bildungsauftrages. Integrative Lösungen sind separierenden Lösungen vorzuziehen, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation. Für den Bereich der Sonderpädagogik gilt der Grundsatz der Unentgeltlichkeit; für Verpflegung und Betreuung kann von den Erziehungsberechtigten eine finanzielle Beteiligung verlangt werden.
Sonderschule
Sonderschulen haben sich auf bestimmte Behinderungsformen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert. Die Sonderschule nimmt ausschliesslich Kinder und Jugendliche auf, die Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben. Eine Sonderschulung kann zusätzlich mit einem stationären Unterbringungsangebot oder mit einem Betreuungsangebot in Tagesstrukturen kombiniert sein.
Spielgruppe
Spielgruppen gibt es vor allem in der deutschsprachigen Schweiz. Sie sind nicht als substanzielle Entlastung für Eltern gedacht, sondern dienen der Erweiterung der Begegnungs- und Erfahrungswelt der Kinder. Konstante Gruppen von acht bis zehn Kindern im Alter zwischen 3 und 5 Jahre treffen sich wöchentlich für 2 bis 3 Stunden zum gemeinsamen Spielen, Basteln, etc. Eine Spielgruppenleiterin führt die Gruppe. Die Trägerschaft von Spielgruppen sind private Organisationen oder Einzelpersonen. Spielgruppen finanzieren sich mehrheitlich über Elternbeiträge.
Sprachenportfolio
Das Europäische Sprachenportfolio begleitet das Sprachenlernen über die ganze Schulzeit hinweg und darüber hinaus. Mit Hilfe des Sprachenportfolios können Sprachlernende ihre Sprachkenntnisse differenziert erfassen und präsentieren. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist die Herausgeberin des Schweizer Sprachenportfolios.
Sprachregionale Lehrpläne für die obligatorische Schule
Die Kantone erarbeiten sprachregionale Lehrpläne für die obligatorische Schule (inklusive Kindergarten). Die sprachregionalen Lehrpläne orientieren sich an den Bildungsbereichen des HarmoS-Konkordats und den nationalen Bildungsstandards (Grundkompetenzen). Die Westschweizer Kantone haben den Plan d’études romand (PER) erarbeitet. Die Einführung erfolgt schrittweise. Ab 2015 werden alle Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule (inkl. Ecole enfantine) in der Westschweiz nach dem PER unterrichtet. Die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone entwickeln den Lehrplan 21. 2014 soll dieser den Kantonen zur Einführung übergeben werden. Wann und wie die einzelnen Kantone den neuen Lehrplan einführen, entscheiden die Kantone selber. Der Kanton Tessin als eigene italienische Sprachregion ist verantwortlich für den Tessiner Lehrplan. Kantonale Entscheidungsfreiräume sowie die lokalen Spielräume der Schulen werden von den sprachregionalen Lehrplänen nicht beeinträchtigt.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Das SBFI im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für national und international ausgerichtete Fragen der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik.
Standardisiertes Abklärungsverfahren
Auf der Grundlage des Sonderpädagogik-Konkordats liess die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ein «Standardisiertes Abklärungsverfahren zur Ermittlung des individuellen Bedarfs» (SAV) entwickeln. Das Verfahren dient zur systematischen Erfassung von Informationen und ermöglicht den Anwendern (Schulpsychologischer Dienst, Abklärungsstellen) eine umfassende, mehrdimensionale Bedarfsabklärung. Es dient den Kantonen primär als Entscheidungsgrundlage bei der Verordnung von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen.
Studiengang
Die Studiengänge an universitären Hochschulen sind dreistufig aufgebaut mit Bachelor, Master und Doktorat/PhD. An Fachhochschulen sind die Studiengänge zweistufig aufgebaut mit Bachelor und Master.
Subsidiaritätsprinzip
Die Zuständigkeiten sind zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist und übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen (Subsidiaritätsprinzip) oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen. Die Kantone üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.
Tagesfamilie
Tagesfamilien betreuen ein oder mehrere Kinder bei sich zu Hause. Die Betreuung ist sehr flexibel und kann stundenweise, halbtags oder ganztags geschehen. Betreut werden Kinder im Vorschulalter sowie schulpflichtige Kinder. Tagesfamilien werden in erster Linie über die Elternbeiträge finanziert. Die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder unter 4 Jahren ist im Bereich der Familien- und Sozialpolitik angesiedelt.
Tagesschule
Tagesstrukturen in der obligatorischen Schule
Zu Tagesstrukturen in der obligatorischen Schule zählen u.a. Tagesschulen, Kinderhorte, Mittagstische, Auffangzeiten vor und nach dem Unterricht oder betreute Aufgabenhilfen sowie weitere Angebote. Kinderhorte und Tagesschulen übernehmen die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb des schulischen Unterrichts (Morgen, Mittag, Nachmittag) und bieten zudem Freizeitgestaltung, Verpflegung oder Unterstützung in schulischen Belangen. Die Eltern können in der Regel Wochentage und Betreuungszeiten individuell auswählen. Mittagstische offerieren den Schülerinnen und Schüler an vereinbarten Wochentagen betreute Mittagsverpflegung. Die Kantone und die Gemeinden sind zuständig für die Regulierung. Die Nutzung dieser Angeboten basiert auf Freiwilligkeit. In der Regel müssen sich die Eltern an den Kosten beteiligen.
Tertiärstufe
Die Tertiärstufe umfasst Ausbildungen im Hochschulbereich und im Bereich höhere Berufsbildung.
Überbetriebliche Kurse
In den überbetrieblichen Kursen wird - ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule - der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt.
Universitäre Hochschulen
Die universitären Hochschulen (10 kantonale Universitäten, zwei Eidgenössische Technische Hochschulen) sind in der Grundlagenforschung tätig. Sie bilden die Studierenden wissenschaftlich aus und bereiten sie auf die Tätigkeit in akademischen Berufen vor. Die Studienstruktur ist dreiteilig aufgebaut mit den Abschlüssen Bachelor, Master und Doktorat. Der Normalzugang zum universitären Studium erfolgt über die gymnasiale Matura.
Universitätsinstitutionen
Die Universitätsinstitutionen mit Hochschulcharakter erfüllen Aufgaben der universitären Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung. Zurzeit gibt es vier durch den Bund beitragsberechtigte Hochschulinstitutionen.
Universitätskantone
Universitätskantone sind Kantone, die Hauptträger einer beitragsberechtigten Universität sind.
Unterrichtssprache
Die Unterrichtssprache in den Schulen wird von den Kantonen festgelegt. In der Regel ist es die Amtssprache des Schulortes (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch). In den mehrsprachigen Kantonen kommt je nach Region oder Gemeinde die eine oder die andere Landessprache als Unterrichtssprache zur Anwendung.
Verbundpartnerschaft
Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Gemeinsam setzen sich die drei Partner für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Lehrstellenangebot an.
Verordnungen über die berufliche Grundbildung (Bildungsverordnungen)
Die Bildungsverordnungen beschränken sich auf rechtlich relevante Inhalte des Lehrberufs. Sie definieren die Kernelemente des Lehrberufs, insbesondere Gegenstand und Dauer der Grundbildung, Ziele und Anforderungen der Bildung in beruflicher Praxis und der schulischen Bildung, Umfang der Bildungsinhalte und Anteile der Lernorte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel. Der Bildungsplan ist Bestandteil der Bildungsverordnung. Er ist das inhaltliche und berufspädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung.
Verstärkte Massnahmen
Verstärkte Massnahmen übersteigen die lokal verfügbaren Massnahmen für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf. Ihre Eigenschaften sind eine lange Dauer und hohe Intensität, ein hoher Spezialisierungsgrad der Fachpersonen und erhebliche Konsequenzen auf den Alltag, das Umfeld oder auf das spätere Leben des Kindes oder Jugendlichen. Verstärkte Massnahmen unterstehen einem kantonalen Bewilligungsverfahren.
Weiterbildung
Die Schweizer Weiterbildungslandschaft zeichnet sich aus durch eine grosse Vielfalt bezüglich Zuständigkeit, Regelung, Angeboten und Finanzierung. Weiterbildung liegt in der Eigenverantwortung des Individuums und wird zu einem grossen Teil privat finanziert. Bund und Kantone handeln im Bereich der Weiterbildung subsidiär.
Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
Berufsbildender Ausbildungsgang auf der Sekundarstufe II. Die zweijährige berufliche Grundbildung führt zu einem eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss. Sie dient der Vermittlung von Qualifikationen zur Ausübung eines Berufs mit einfacheren Anforderungen. Die zweijährige berufliche Grundbildung schliesst mit einem eidgenössischen Berufsattest ab. Nach Abschluss der zweijährigen beruflichen Grundbildung kann - je nach Möglichkeit des Berufsfelds - eine allenfalls verkürzte drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung absolviert und mit einem EFZ abgeschlossen werden.