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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Fördermassnahmen für Lernende im Elementar- und Schulbildungsbereich

Switzerland

12.Pädagogische Förderung und Beratung

12.3Fördermassnahmen für Lernende im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 14 December 2023

Definition der Zielgruppe

Gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) haben alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendliche (0-20 Jahre) mit einem besonderen Bildungsbedarf Anrecht auf sonderpädagogische Massnahmen. Die Kantone haben zudem in den letzten Jahren zahlreiche Instrumente eingeführt, die es ermöglichen, den individuellen Lernstand der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. Dazu gehören z.B. Orientierungs- und Vergleichsarbeiten oder standardisierte Leistungsmessungen. Die Ergebnisse dieser Standortbestimmungen dienen u.a. als Grundlage für eine gezielte individuelle Förderung der Lernenden. Vereinbarungskantone der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) werden zudem individuelle, förderorientierte Standortbestimmungen erarbeiten, die sich an den nationalen Bildungsstandards (Grundkompetenzen) sowie den sprachregionalen Lehrplänen ausrichten. Diese Standortbestimmungen werden Aussagen darüber machen, wo ein Schüler oder eine Schülerin in Bezug auf die Lernziele steht und wo ggf. eine Förderung ansteht. Ferner werden auch Fördermassnahmen für spezifische Zielgruppen angeboten:

 

Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung 

Die Berufsbildung von Menschen mit besonderem Bildungsbedarf und die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt sind ein Kernthema. Neben den nationalen Ämtern (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Bundesamt für Sozialversicherung) und den Kantonen engagiert sich auch der Nationale Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung (INSOS) stark in der beruflichen Integration. Angeboten werden Ausbildungen, Zusatzangebote und Unterstützungsmassnahmen für Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf und Behinderung beim Übergang von der Schule in die berufliche Grundbildung sowie in die Arbeitswelt.

 

Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien und/oder Kinder mit Migrationshintergrund

In den letzten Jahren ist die Erkenntnis gewachsen, dass die frühe Förderung die negativen Folgen sozialer Benachteiligung für die persönliche und schulische Entwicklung des Kindes zum Teil ausgleichen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit leisten kann. Auf lokaler Ebene, vorab in grösseren Städten, gibt es eine zunehmende Anzahl von Projekten, die sich spezifisch an Kinder im Alter von 0 bis 4 (bzw. bis Kindergarteneintritt) aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen und ihre Eltern richten. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat 2011 Empfehlungen an die Kantone zur familienergänzenden Betreuung im Frühbereich verabschiedet.


Auch die Umsetzung der früheren obligatorischen Einschulung gemäss HarmoS-Konkordat ist darauf ausgerichtet, dass die schulischen Erfolgschancen aller Schülerinnen und Schüler, namentlich auch jener aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen, nachhaltig verbessert werden.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat Empfehlungen zur Schulung der fremdsprachigen Kinder erarbeitet. Die angestrebten Grundsätze gehen von einer bestmöglichen und möglichst frühen Integration der Kinder mit Migrationshintergrund ins Bildungswesen aus, unter Sicherstellung der Pflege ihrer heimatlichen Sprache und Kultur. Die nationale Strategie zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts der EDK sieht vor, dass die Herkunftssprachen von Kindern mit Migrationshintergrund im Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK-Kurse) gefördert werden. Kantone, die dem HarmoS-Konkordat beitreten, verpflichten sich, religiös und politisch neutral ausgestaltete HSK-Kurse zu unterstützen. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) kann der Bund den Kantonen Finanzhilfen gewähren für Projekte zur Förderung der Landessprachen im Unterricht sowie zur Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache (HSK-Unterricht).

 

Spezifische Unterstützungsmassnahmen

Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung

Im Rahmen der beruflichen Grundbildung sind im Berufsbildungsgesetz die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung (EFZ) sowie die zweijährige berufliche Grundbildung (EBA) geregelt. Insbesondere die zweijährige Attestausbildung EBA richtet sich an Jugendliche mit einem besonderen Bildungsbedarf. Für Jugendliche mit einem erhöhten Bildungsbedarf wird vom nationalen Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung (INSOS Schweiz) zusätzlich eine Praktische Ausbildung (PrA) angeboten. Diese Ausbildung orientiert sich stark an den individuellen Fähigkeiten der Jugendlichen. Daneben gibt es im Rahmen der beruflichen Grundbildung für Jugendliche mit besonderem Bildungs- und Entwicklungsbedarf diverse Unterstützungsmassnahmen wie Stützkurse, individuelle Begleitung oder eine Verlängerung der Ausbildungsdauer.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) sind die Kantone nach Ende der obligatorischen Schulzeit verpflichtet, Jugendliche mit individuellen Bildungsdefiziten auf die berufliche Grundbildung vorzubereiten (Art. 12 BBG). Als „Überbrückung“ von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II bieten die Kantone für Jugendliche ohne Anschlusslösung unterschiedliche berufsvorbereitende Massnahmen an. Die Angebote umfassen schulische Brückenangebote, kombinierte Angebote von Schule und Praxis und Integrationskurse für fremdsprachige Jugendliche.

Das Projekt „Nahtstelle obligatorische Schulzeit - Sekundarstufe II“ der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschäftigt sich mit dem Übergang von der Schule in die Berufswelt. Ziel des Projektes ist es, den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einem Abschluss der Sekundarstufe II zu erhöhen, Zeitverluste bei Lehrstellenwechseln zu vermeiden sowie die Problemgruppen frühzeitig zu erkennen. Die EDK hat entsprechende Empfehlungen veröffentlicht.

Mit dem Verfahren „Case Management Berufsbildung“ werden Massnahmen für Jugendliche getroffen, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Ziel des Case Managements ist das Erlangen einer erfolgreichen Berufsbildung der Jugendlichen. Um dies zu erreichen, wird insbesondere die Hilfe zur Selbsthilfe für gefährdete Jugendliche gesteigert sowie die Effizienz durch Abstimmung der Aktivitäten aller Beteiligten erhöht. Das Case Management Berufsbildung wird von den Kantonen umgesetzt.

 

Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien und/oder mit Migrationshintergrund 

Einrichtungen und Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung  haben in erster Linie einen Betreuungsauftrag, bieten aber zunehmend auch eine spezifische Förderung an, um namentlich Kinder, die unter erschwerten Bedingungen aufwachsen, in ihrer Entwicklung zu stärken. Zahlreiche Massnahmen zielen darauf ab, die Zahl der Kinder aus benachteiligten Familien in den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung zu erhöhen. Eine Übersicht an Praxisprojekten im Bereich der frühen Förderung findet sich auf der Website zur Frühkindlichen Bildung in der Schweiz der Schweizerischen UNESCO-Kommission.

Daneben gibt es eine Reihe von Angeboten, deren Zielgruppe explizit fremdsprachige Kinder und Jugendliche sind:

  • Einführungsklassen / Integrationsklassen: Je nach Kanton werden neu zugezogene fremdsprachige Schülerinnen und Schüler für eine begrenzte Zeit (in der Regel ein Jahr) in Klassen für Fremdsprachige unterrichtet und auf den Besuch der Regelschule vorbereitet. Die Schülerinnen und Schüler können auch Regelklassen besuchen und bestimmte Förderangebote wie zusätzlichen Unterricht in der lokalen Unterrichtssprache, Einführung in die Kultur, Hausaufgabenhilfen beanspruchen.
  • Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur: Der aktuelle Forschungsstand zum Spracherwerb von zwei- und mehrsprachigen Kindern weist nach, dass sich gute Kompetenzen in der Erstsprache positiv auf das Erlernen weiterer Sprachen, auf die Identitätsbildung und die Orientierung im sozialen Umfeld auswirken. Die Mehrheit der fremdsprachigen Kinder und Jugendlichen besucht den fakultativen Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK-Kurse). Die HSK-Kurse werden durch staatliche oder nicht staatliche Trägerschaften der Migrationsgemeinschaften sowie vereinzelt durch Kantone/Schulgemeinden und Hilfswerke angeboten und finanziert. Die dem HarmoS-Konkordat beigetretenen Kantone unterstützen die HSK-Kurse organisatorisch.
  • Deutsch als Zweitsprache: Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) richtet sich in der Deutschsprachigen Schweiz an Kinder und Jugendliche, die nicht deutscher Erstsprache sind und keine oder ungenügende Deutschkenntnisse haben. Der DaZ-Unterricht ergänzt den Regelunterricht und soll der Sprachförderung, der Förderung der Integration und der Verbesserung der Schulleistung dienen. Die französischsprachigen Kantonen bieten analog einen Unterricht in „Français langue seconde“ an.
  • Brückenangebote: Um neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I den Übertritt in die berufliche Ausbildung oder in weiterführende Schulen zu erleichtern, stehen besondere Ausbildungsangebote zur Verfügung. So werden Jugendliche in spezifischen Integrationsprogrammen in ihrer Berufsfindung und ihrer Integration in die Arbeitswelt unterstützt.

 

 

 

Referenzen

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule

Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

Bundesgesetz über die Berufsbildung