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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Nationaler Qualifikationsrahmen

Switzerland

2.Aufbau und Steuerung

2.5Nationaler Qualifikationsrahmen

Last update: 22 February 2024

Die Schweiz beteiligt sich im Bereich der Hochschulen am Bologna-Prozess und im Bereich der Berufsbildung am Kopenhagen-Prozess. Beide Prozesse zielen darauf, auf nationaler und internationaler Ebene Durchlässigkeit, Transparenz und Mobilität zu garantieren und somit im europäischen Rahmen auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort hinzuwirken.

 

Nationaler Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich (nqf.ch-HS)

Auf europäischer Ebene besteht ein im Rahmen des Bologna-Prozesses entwickelter separater Qualifikationsrahmen für Hochschulbildung (QF EHEA), der mit dem europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) vollständig kompatibel ist.

 

Der Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich (nqf.ch-HS) beschreibt und definiert die Stufen der Hochschulbildung in der Schweiz unter anderem anhand der Zulassungsbedingungen und der Abschlüsse. Der Qualifikationsrahmen dient den Hochschulen zur Orientierung bei der Ausgestaltung und Beschreibung ihrer Studiengänge und Studienprogramme. Zudem werden die Information über das schweizerische Hochschulsystem, insbesondere hinsichtlich der Lehre verbessert. Weiter wird die Vergleichbarkeit der Abschlüsse in Europa erleichtert und die Transparenz gefördert.

 

Der nqf.ch-HS gibt einen Überblick über die schweizerische Hochschulbildung. Diese umfasst die Stufen 1–3 «Bachelor», «Master» und «Doktorat» sowie einen Teil der Weiterbildung. Die Stufen 1–3 sind in der Regel konsekutiv angeordnet. Sie bauen bei entsprechender fachlicher Ausrichtung direkt aufeinander auf, so dass für die Zulassung zur nächsten Stufe der Abschluss der vorhergehenden Stufe erforderlich ist.

Übertritte von Bachelor- zu Masterstudiengängen eines anderen Hochschultyps sind möglich und werden durch die Vereinbarung «Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen» vom 5. November 2007 geregelt. Die Anrechnung von nicht formalem und informellem Lernen ist nicht geregelt und liegt im Ermessen jeder einzelnen Hochschule.

Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) sieht eine obligatorische institutionelle Akkreditierung vor. In diesem Rahmen wird geprüft, ob der Qualifikationsrahmen an den Hochschulen berücksichtigt und integriert ist.

 

Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) Berufsbildung

Der europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist die Grundlage für den NQR Berufsbildung der Schweiz sowie für die nationalen Qualifikationsrahmen anderer europäischer Staaten. Er dient allen europäischen Ländern als Referenzinstrument und macht Abschlüsse innerhalb Europas untereinander vergleichbar.

Das Schweizer Berufsbildungssystem bildet qualifizierte Fachkräfte aus. Ihre Abschlüsse sind im Ausland jedoch häufig nicht ausreichend bekannt. Der NQR Berufsbildung soll die Orientierung im Bildungssystem erleichtern und zur besseren Vergleichbarkeit der Schweizer Abschlüsse in Europa beitragen. Zu diesem Zweck definiert der NQR Berufsbildung acht Niveaustufen, in die sämtliche formalen Abschlüsse der Berufsbildung eingestuft werden. Mit Hilfe des von der EU erarbeiteten EQR, der als Referenzinstrument dient, sind die Schweizer Abschlüsse mit Abschlüssen anderer Länder vergleichbar.

Folgende Abschlussarten können in den NQR Berufsbildung eingestuft werden:

  • Berufliche Grundbildung: eidgenössisches Berufsattest (EBA) und eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Höhere Berufsbildung: eidgenössische Berufsprüfung (BP) mit eidg. Fachausweis, eidgenössische höhere Fachprüfung (HFP) mit eidg. Diplom, eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge der höheren Fachschulen mit Diplom HF sowie die Abschlüsse der Berufsbildungsverantwortlichen

Zu jedem eingestuften Abschluss der beruflichen Grundbildung wird eine Zeugniserläuterung erstellt, zu jedem eingestuften Abschluss der höheren Berufsbildung gibt es einen Diplomzusatz. Diese Dokumente enthalten Informationen zum entsprechenden Abschluss. Sie ermöglichen Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen.

Die rechtliche Grundlage des NQR Berufsbildung ist die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (V-NQR-BB), in deren Anhang auch die acht Niveaustufen definiert sind.