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Studiengänge im zweiten Studienzyklus

Switzerland

7.Hochschulbildung

7.3Studiengänge im zweiten Studienzyklus

Last update: 14 December 2023

Aufbauend auf die Bachelor-Studiengänge werden im zweiten Studienzyklus an den Hochschulen eineinhalb bis zwei Jahre dauernde Master-Studienprogramme (Vollzeitstudium) angeboten.

Auf der Plattform studyprogrammes.ch sind die Studienangebote aller Schweizer Hochschulen aufgeführt.

 

Fachrichtungen

Universitäre Hochschulen

Aufbauend auf die Bachelor-Studiengänge bieten die 10 kantonalen Universitäten und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) mehr als 700 Master-Studienprogramme aus folgenden Disziplinen an:

  • Theologie, Religionswissenschaften

  • Rechtswissenschaften, Kriminologie

  • Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft

  • Medizin, Pharmazeutische Wissenschaften, Gesundheit

  • Sozialwissenschaften, Soziale Arbeit

  • Sprach- und Literaturwissenschaften, Kommunikation

  • Historische und Kulturwissenschaften

  • Mathematik und Naturwissenschaften

  • Informatik

  • Ingenieurwissenschaften und Architektur

  • Sport- und Bewegungswissenschaften

  • Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Sonderpädagogik, Erziehungswissenschaften

 

Fachhochschulen

Aufbauend auf die Bachelor-Studiengänge bieten die acht kantonalen Fachhochschulen und die vom Bund anerkannte private Fachhochschule mehr als 100 Master-Studiengänge in folgenden Fachbereichen an:

  • Technik und Informationstechnologie

  • Architektur, Bau- und Planungswesen

  • Chemie und Life Sciences

  • Land- und Forstwirtschaft

  • Wirtschaft und Dienstleistungen

  • Design

  • Gesundheit

  • Soziale Arbeit

  • Musik, Theater und andere Künste

  • Angewandte Psychologie

  • Angewandte Linguistik

  • Sport

Aufbauend auf die Bachelor-Studiengänge bieten die Pädagogischen Hochschulen, die teilweise in Fachhochschulen integriert sind, Masterstudiengänge in der Lehrerbildung an:

 

Zulassungsbedingungen

Universitäre Hochschulen

Studierende mit einem Bachelordiplom einer schweizerischen universitären Hochschule werden zu universitären Masterstudiengängen der entsprechenden Fachrichtung oftmals ohne zusätzliche Bedingungen zugelassen. Fachliche Voraussetzungen und gegebenenfalls spezifische Zulassungsbedingungen werden von der Zielsetzung des betreffenden Masterstudiums her definiert.

Die universitären Hochschulen können den Abschluss eines Masterstudiums vom Nachweis zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen, die im absolvierten Bachelorstudium nicht erworben worden sind. Die Festlegung der Zulassungsbedingungen für andere Fachrichtungen und im Ausland erworbener Bachelorabschlüsse liegt in der Kompetenz der einzelnen universitären Hochschulen.

 

Fachhochschulen

Die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Masterstufe setzt den Erwerb des Bachelordiploms oder eines gleichwertigen Hochschulabschlusses voraus. Die Fachhochschulen können zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen festlegen.

 

Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen

Die Vereinbarung Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) und der Schweizerischen Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) vom 5. November 2007, mit Änderung vom 1. Februar 2010 enthält Grundsätze zur Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen. Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer schweizerischen Hochschule werden unabhängig von der Art und Herkunft des Vorbildungsausweises zum Studium an Hochschulen anderer Typen zugelassen. Für jeden Übertritt in einen anderen Hochschultyp legt die aufnehmende Hochschule aufgrund der Differenzen zwischen den im Bachelorstudium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten und den spezifischen Anforderungen des Masterstudiums fest, welche fachlichen Auflagen im Umfang von maximal 60 ECTS-Kreditpunkten während des Masterstudiums zusätzlich erfüllt werden müssen.

 

Studieninhalte

Die Gestaltung der Studiengänge (Studienpläne, Anzahl Wochenstunden, Modalitäten der Kreditpunktvergabe, Anzahl und Gewicht der einzelnen Studienprogramme, Definition von Lernzielen und Kompetenzen, Bedingungen und Umfang von Leistungsnachweisen, interdisziplinäre Querschnittsangebote, Verhältnis zwischen Kontakt- und Selbststudium usw.) liegt in der Verantwortung der einzelnen Hochschule bzw. der Fakultäten.

In der Regel werden die Lerninhalte modularisiert angeboten. Module bzw. thematisch geschlossene Lerneinheiten können verschiedene inhaltlich und zeitlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung) beinhalten, welche ein oder höchstens zwei Semester beanspruchen. Es gibt obligatorische Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule (wählbar aus einem vorgegebenen Angebot) und frei wählbare Wahlmodule. Ein Modul ist qualitativ (Inhalte) und quantitativ (ECTS-Kreditpunkte) definiert und schliesst mit Prüfungen oder anderen Nachweisen (schriftliche Arbeiten, Präsentationen usw.) ab.

 

Lehrmethoden

Im Kontaktstudium sind die Formen der Lehrveranstaltungen vielfältig: Vorlesungen, Seminare, Übungen, Kolloquien, E-Learning. Verschiedene Studiengänge erfordern obligatorische oder empfohlene Praktika von unterschiedlicher Dauer. Je nach Fachgebiet sind Fallstudien, Projektarbeiten, Labortätigkeiten usw. Teil der Ausbildung. Das Selbststudium (Lektüre, Verfassen von schriftlichen Arbeiten, Vorbereiten von Referaten usw.) nimmt in fast allen Studienrichtungen einen wichtigen Stellenwert ein.

 

Studienerfolg

Die Studienreglemente und Promotionsordnungen der Hochschulen bzw. der Fakultäten regeln die Zulassung, Organisation und Bewertung von Leistungskontrollen (Prüfungen, schriftliche Arbeiten usw.) sowie die Möglichkeit allfälliger Wiederholungen bei ungenügenden Leistungsnachweisen.

 

Berufsfähigkeit

Nur wenige universitäre Studiengänge führen in ein klar definiertes Berufsfeld. Die Studiengänge bieten unterschiedliche Forschungsschwerpunkte an, die in sehr verschiedene Berufsfelder führen können. Die universitären Masterabschlüsse ermöglichen auch die aktive Mitwirkung in Forschungsprogrammen. Im Rahmen der Bologna-Reform sind auch Masterstudiengänge mit einer interdisziplinären Ausrichtung oder einer stärkeren Ausrichtung auf eine wissenschaftliche Tätigkeit denkbar. Die Masterabschlüsse der Fachhochschulen stellen einen weitergehenden berufsqualifizierenden Abschluss dar. Aufgrund des erworbenen vertieften und spezialisierten Wissens befähigen die Masterabschlüsse zu höheren Kaderfunktionen und zu Forschungsaufgaben.

 

Leistungsbeurteilung

Im eineinhalb- bis zweijährigen Masterstudium (Vollzeitstudium) sind Leistungen im Umfang von 90 bis 120 ECTS-Kreditpunkten zu erbringen. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn die geforderte Kreditpunktezahl erreicht ist. Leistungsnachweise werden in der Regel am Ende des Semesters nachgewiesen. Master-Studiengänge werden meist mit einer Abschlussarbeit abgeschlossen. Form und Ausgestaltung dieser Arbeiten werden in den entsprechenden Studienreglementen geregelt.

 

Abschlusszeugnis

Universitäre Hochschulen

Die Bezeichnung und Abkürzungen der erlangten Titel an universitären Hochschulen sind:

  • Master of Theology M Th
  • Master of Law M Law
  • Master of Medicine M Med
  • Master of Dental Medicine M Dent Med
  • Master of Veterinary Medicine M Vet Med
  • Master of Arts M A
  • Master of Science M Sc

 

Fachhochschulen

Die Bezeichnung und Abkürzungen der erlangten Titel an Fachhochschulen sind:

  • Master of Science M Sc
  • Master of Arts M A