Platzgarantie in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
Familienergänzende Kinderbetreuung
Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Tagesfamilie. Einzig in einem Kanton, in Basel-Stadt, haben Eltern das Recht, dass ihnen innert angemessener Frist und zu finanziell tragbaren Bedingungen ein staatlicher oder privater Betreuungsplatz angeboten wird. Dieses Recht ist aber an eine entsprechende Erwerbstätigkeit oder Ausbildung gebunden oder eine sozial- oder heilpädagogische Indikation.
Die Nutzung der Angebote beruht auf Freiwilligkeit und liegt im Ermessen der Eltern, die sich an den Kosten beteiligen. Als bisher einziger Kanton kennt Basel-Stadt ein selektives Obligatorium im Rahmen der obligatorische Deutschförderung vor dem Eintritt in die Primarstufe (Kindergarten oder Eingangsstufe): Kinder, welche die Unterrichtssprache Deutsch kaum oder nicht sprechen, müssen im Jahr vor dem Kindergarten (in der Regel sind sie dann zwischen drei und vier Jahre alt) an mindestens zwei Halbtagen pro Woche eine Spielgruppe oder eine deutschsprachige Kindertagesstätte oder Tagesfamilie besuchen.
In der Schweiz gibt es gemäss einem Bericht von 2020 rund 3’200 Einrichtungen mit durchschnittlich je gut 31 Betreuungsplätzen. Somit werden insgesamt rund 100'000 Betreuungsplätze angeboten. Die Angebote sind regional unterschiedlich verteilt. Die Anzahl verfügbare Plätze pro 1000 Kinder im Alter von 0-4 Jahren ist in der Deutschschweiz deutlich tiefer als in der Westschweiz.
Nur wenige Kantone erheben den Bedarf nach Betreuungsplätzen mittels regelmässigen Bedarfsanalysen oder/und zentralen Wartelisten. Dort, wo es Bedarfsanalysen gibt, zeigen sie, dass grundsätzlich genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, um die Nachfrage zu decken. In einzelnen Kantonen übersteigt jedoch die Nachfrage nach subventionierten Plätzen das Angebot. Zudem bestehen regionale Unterschiede, so dass in gewissen Regionen ein Überangebot oder auch ein Nachfrageüberschuss besteht.
Das Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die für die familienergänzende Betreuung zuständigen Kantone und Gemeinden haben entsprechende Massnahmen ergriffen. Wichtig für den starken quantitativen Ausbau des Angebots war auch das befristeten Subventionsprogramm des Bundes, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll. Zwischen 2003 und Januar 2020 wurde damit die Schaffung von rund 63 000 neuen Betreuungsplätzen unterstützt. Das Programm wurde um vier Jahre bis 2023 verlängert.
Kindergarten oder Eingangsstufe
Der Besuch des Kindergartens oder der Eingangsstufe ist obligatorisch und unentgeltlich. Erreichen die Kinder bis zum festgelegten Stichtag (mehrheitlich ist dies der 31. Juli) das entsprechende Alter, treten sie bei Schuljahresbeginn (Herbst) in die Primarstufe ein. Die Kinder sind in der Regel zwischen vier und fünf Jahre alt. Auf Gesuch der Eltern kann, je nach kantonaler Regelung, ein früherer oder späterer Eintritt ermöglicht werden. In der Mehrheit der Kantone ist eine spätere Einschulung in den Kindergarten aber nur möglich, wenn fehlende Kindergartenreife, eine Entwicklungsverzögerung oder andere besondere Gründe vorliegen.
Im ersten Jahr des Kindergartens oder der Eingangsstufe variiert die Anzahl Wochenlektionen, je nach Kanton, zwischen 12 und 25. Im zweiten Jahr werden mehrheitlich zwischen 20 und 25 Wochenlektionen unterrichtet.
In der Regel können die Kinder den Kindergarten oder die Eingangsstufe in der Gemeinde besuchen, in der sie wohnen. Ist dies nicht möglich (z.B. zu langer Schulweg), organisieren die Gemeinden Transportmöglichkeiten. Die Kosten tragen die Gemeinde und/oder der Kanton.
Erschwinglichkeit
Familienergänzende Kinderbetreuung
Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung zählen nicht zum öffentlichen Schulsystem. Die Nutzung ist für die Erziehungsberechtigten kostenpflichtig. Die Angebote werden hauptsächlich durch Elternbeiträge finanziert. Die öffentliche Hand beteiligt sich an der Finanzierung. In einigen Westschweizer Kantonen beteiligen sich auch die Arbeitgeber über einen Fonds an der Finanzierung.
In der Mehrheit der Kantone bestehen Vorgaben zu den Elterntarifen. Ziel ist dabei, dass die Betreuungsangebote für alle Erziehungsberechtigten erschwinglich sind. Die Tarife können auf kantonaler oder kommunaler Ebene festgelegt werden. Grundsätzlich gelten die Tarife für subventionierte oder für öffentliche Kindertagesstätten und Tageselternvereine. Die Tarife sind nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten abgestuft.
Private nicht subventionierte Kindertagesstätten legen ihre Tarife selber fest. Es gibt wenige Tarifvorgaben der Kantone/Gemeinden, die für private Kindertagesstätten Geltung haben. In der Regel muss der volle Preis bezahlt werden. Es kann jedoch ein einkommensabhängiges Zahlungssystem zur Anwendung kommen.
Kindergarten oder Eingangsstufe
Der Besuch des Kindergartens oder der Eingangsstufe ist obligatorisch und unentgeltlich.Die Kantone mit ihren Gemeinden müssen die Finanzierung der öffentlichen obligatorischen Schule inkl. obligatorischem Kindergarten übernehmen. Der Besuch des öffentlichen freiwilligen Kindergartens ist ebenfalls kostenlos.
Die Nutzung von Betreuungsangeboten ausserhalb des Unterrichts (u.a. Mittagstisch, Auffangzeiten vor und nach dem Unterricht) ist in der Regel kostenpflichtig.
Besucht das Kind einen privaten Kindergarten oder eine private Eingangsstufe (ca. 5 Prozent aller Kinder), müssen die Eltern die Kosten tragen. Die Privatschulen legen das Schulgeld für ihre Schule fest. Eine allfällige Unterstützung von Privatschulen liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Kantone können Privatschulen mit öffentlichen Mitteln unterstützen oder Beiträge an das Schulgeld ausrichten. Die Beiträge an Privatschulen können an bestimmte Bedingungen geknüpft sein (z.B. Tätigkeit im Interesse des Kantons, Entlastung der öffentlichen Schule, öffentliches Bedürfnis, Einhaltung von Qualitätsvorgaben, grosse Nachfrage).