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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Switzerland

3.Bildungsfinanzierung

3.3Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Last update: 14 December 2023

Finanzierung

Weiterbildung wird in der Schweiz vornehmlich privat organisiert und finanziert. Gemäss einer Hochrechnung beliefen sich die Weiterbildungsausgaben in der Schweiz im Jahre 2007 auf CHF 5.3 (€ 4.4) Milliarden. 40% davon werden von den Teilnehmenden selbst getragen. Die Arbeitgeber finanzieren knapp einen Drittel. Sie unterstützen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, indem sie betriebsinterne Kurse veranstalten, sich an den Kosten externer Kurse beteiligen oder den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Zeit für Weiterbildung zur Verfügung stellen.

Bund und Kantone verhalten sich in der Weiterbildung subsidiär. Sie greifen dort ein, wo ohne entsprechende Regelung oder Fördermassnahmen die angestrebten Ziele und Wirkungen nicht erreicht würden. Bei einer öffentlichen Subventionierung wird der Erhalt von Beiträgen oft an die Erfüllung bestimmter Kriterien (z.B. Qualitätssicherungsmassnahmen) gebunden.

Gemäss Bundesverfassung (Art. 64a BV) kann der Bund die Weiterbildung fördern. Im Bundesgesetz über die Weiterbildung legt der Bund Grundsätze und Förderungskriterien für die Weiterbildung fest. Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, Art. 32 BBG) sieht vor, dass der Bund die berufsorientierte Weiterbildung fördert. Die Kantone regeln die Weiterbildung in der Regel in eigenen Gesetzen bzw. in den kantonalen Berufsbildungsgesetzen. Die Förderungs- und Beitragskriterien der kantonalen Gesetzgebungen sind unterschiedlich ausgestaltet.

 

Gebühren für die erwachsenen Lernenden

Die Gebühren für Weiterbildungsveranstaltungen unterscheiden sich je nach Art, Dauer und Anbieter der Weiterbildung. Die Anbieter legen die Gebühren fest. Gemäss dem Bildungsbericht 2018 werden jährlich im Median knapp CHF 700 (€ 642) an direkten Kosten durch die Teilnehmenden von Weiterbildungskursen selbst aufgewendet. Tertiärgebildete geben mit knapp CHF 1000 (€ 917) im Median deutlich mehr für Weiterbildung aus, während Geringqualifizierte nur gut halb so viel aufwenden.

 

Finanzielle Hilfen für die erwachsenen Lernenden

Unterstützung durch Arbeitgeber

Bei einer berufsorientierten Weiterbildung unterstützen die Unternehmen ihre Angestellten in der Regel, indem sie die Kurse veranstalten oder Zeit und/oder finanzielle Mittel für den Kursbesuch zur Verfügung stellen. Gemäss Bildungsbericht 2018 fördern über 80% aller schweizerischen Unternehmen Weiterbildungsaktivitäten (Kleinstbetriebe bis 9 Mitarbeitende sind allerdings nicht berücksichtigt). Bei der Förderung von Grundkompetenzen sind allerdings nur sehr wenig Unternehmen aktiv. Die weiterbildungsaktiven Unternehmen investierten 2015 pro Beschäftigen im Mittel knapp CHF 700 (€ 642). Gemessen an denen, die an Weiterbildungsaktivitäten teilnahmen, sind es knapp CHF 1500 (€ 1376). Betriebe untersützten ihre Mitarbeitenden aber häufig auch mit einer Kombination aus Beiträgen an Weiterbildungskosten und Arbeitszeit. Der Wert dieser Arbeitszeit ist in den CHF 1500 (€1376) nicht enthalten.

Ausbildungsbeihilfen

Die Kantone können Stipendien oder Studiendarlehen gewähren, wobei sie im Bereich der Weiterbildung eher zurückhaltend sind. Die Bedingungen von Ausbildungsbeihilfen sind kantonal verschieden geregelt.

Steuerabzüge

Sofern ein erster Abschluss aus Sekundarstufe II vorliegt, sieht das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten vor, dass alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten sowie freiwillige Umschulungen bis zu einem maximalen Betrag von CHF 12 000 (€ 11 009) als Steuerabzug geltend gemacht werden können. Die Kantone können eigene Maximalbeträge festsetzen.

Bildungsgutscheine

Bildungsgutscheine sind Förderungsinstrumente, bei denen eine Person vom Staat einen Gutschein erhält, den sie bei einem Weiterbildungsanbieter einlösen kann. Der Kanton Genf gibt seit 2001 einen Chèque annuel de formation (CAF) im Wert von maximal CHF 750 (€ 688) an Erwachsene mit einem tiefen oder mittleren Jahreseinkommen ab, der für Weiterbildung eingesetzt werden kann. Die Ausbildung muss von einem akkreditierten Anbieter durchgeführt werden und von beruflichem Nutzen sein.

 

Private Bildungseinrichtungen

Die Angebote der Weiterbildung werden hauptsächlich von Privaten bereitgestellt. Die Definition der Bildungsinhalte und -abschlüsse, Finanzierung der Ausbildung und die Gebühren liegen bei den Anbietern. Dies führt zu flexiblen Angeboten, die sich durch eine hohe Marktorientierung auszeichnen. Anbieter können von der öffentlichen Hand Beiträge erhalten. Über die Anzahl begünstigter Institutionen oder den Anteil oder die Höhe der Finanzierung durch die öffentliche Hand liegen schweizweit keine Zahlen vor. Der Erhalt von öffentlichen Beiträgen ist mehrheitlich gebunden an die Erfüllung bestimmter Kriterien (z.B. ausreichende Massnahmen zur Qualitätsentwicklung).