Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU). Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU werden über bilaterale Verträge gesteuert. 1999 erfolgte der Abschluss der Bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der EU, 2004 wurde das Abkommen von Schengen und Dublin im Rahmen des zweiten Paktes der Bilateralen Abkommen mit der EU abgeschlossen.
Die bilateralen Abkommen sind für das Bildungswesen hinsichtlich des freien Personenverkehrs (Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit) sowie der Teilnahme an EU-Forschungsrahmen- und Bildungsprogrammen bedeutend.
Seit dem 1. Januar 2011 beteiligt sich die Schweiz an den europäischen Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen, die den Schweizerinnen und Schweizern einen gleichberechtigten Zugang zu allen Mobilitäts- und Zusammenarbeitsprojekten im Rahmen dieser Programme ermöglichen. Für die Dauer von 2007 bis 2013 schlossen die Schweiz und die Europäische Union ein Bildungsabkommen über die Beteiligung der Schweiz am Aktionsprogramm „Lebenslanges Lernen“ und am Programm „Jugend in Aktion“ ab.
Ab 1. Januar 2014 löst das neue EU-Programm Erasmus+ (2014 bis 2020) die beiden bisherigen Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ ab. Das Programmangebot richtet sich weiterhin an die vier Bildungsstufen Schule, Berufsbildung, Hochschule, Erwachsenenbildung sowie an den ausserschulischen Bereich Jugend. Jede Stufe bietet drei Projekt-Typen: Mobilität, Kooperation sowie Unterstützung von politischen Prozessen.
Die Angebote des neuen Programms Erasmus+ stehen Schulen und weiteren Institutionen der Bildung und der Berufsbildung der Schweiz sowie deren Mitarbeitenden und Leitungspersonen aller Stufen offen.
Das EU-Programm Erasmus+ umfasst folgende Programme:
- Comenius: Das europäische Programm für den gesamten Bildungsbereich ermöglicht individuelle Mobilität zu Lernzwecken und unterstützt Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und weiteres Bildungspersonal in Europa, nebst Fachwissen auch kulturelle und sprachliche Qualifikationen und Kompetenzen zu erwerben – Fähigkeiten, die für die persönliche Entwicklung und zukünftige Berufstätigkeit erforderlich sind.
- Leonardo da Vinci: Das europäische Programm für die Berufsbildung ermöglicht sämtlichen Berufsbildungsinstitutionen, Mobilitäts- und Kooperationsprojekte zu organisieren, um so mit Partnern aus ganz Europa zusammenzuarbeiten.
- Erasmus: Das europäische Programm für die tertiäre Bildung unterstützt Institutionen der tertiären Bildung bei der Durchführung von Mobilitätsprojekten für Studierende und das Personal sowie bei Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnerinstitutionen.
- Grundtvig: Das europäische Programm für die Erwachsenenbildung unterstützt Personen und Institutionen aus der Erwachsenenbildung. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen im europäischen Ausland und Projekte zwischen Partnerorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern.
- Jugend in Aktion: Das europäische Programm für Jugendliche, junge Erwachsene bis 30, Jugendorganisationen und Personen, die in der ausserschulischen Jugendarbeit tätig sind, fördert die nicht-formelle Bildung und den Austausch in und mit Europa.
- Querschnitt: Das europäische Programm zur Förderung der Zusammenarbeit und Transparenz fördert Studienbesuche, Netzwerkaktivitäten und Projekte, die alle Bildungsebenen betreffen und sich mit den Themen Politische Zusammenarbeit, Sprachenlernen, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Verbreitung und Nutzung von Projektergebnissen befassen.
- Euroguidance: Das europäische Programm für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatende fördert die Weiterbildung und Vernetzung aller Personen und Fachleute, die in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung tätig sind.
Gemäss dem Bildungsabkommen hat die Schweiz eine Agentur für die Umsetzung der Programme eingerichtet. Unter dem Namen GO betreibt die ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit das Schweizerische Kompetenzzentrum für Austausch und Mobilität, das sämtliche Austauschprogramme in der Schweiz und innerhalb sowie ausserhalb von Europa betreut und Projektanträge und Anträge für eine finanzielle Unterstützung entgegen nimmt.
Die Bundesverfassung, das Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung sowie das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften bilden die Grundlage für die Förderung von Austausch.
Im Bereich der obligatorischen Schule sind die Kantone, die der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) beigetreten sind, bestrebt, schulische Hindernisse für eine nationale und internationale Mobilität der Bevölkerung zu beseitigen.
Gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) kann der Bundesrat zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität in der Berufsbildung in eigener Zuständigkeit internationale Vereinbarungen abschliessen (Art. 68 BBG).
Im Hochschulbereich sieht das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG) vor, dass der Bundesrat völkerrechtliche Verträge über die internationale Zusammenarbeit und die Förderung der internationalen Mobilität sowie über die Beteiligung an internationalen Förderungsprogrammen und –projekten abschliessen kann (Art. 66 HFKG).
Referenzen
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften
Bundesgesetz über die Berufsbildung
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule