Grundlegende Rechtsvorschriften
In der Bundesrepublik Deutschland sind die staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dies ist auf das föderale Prinzip zurückzuführen, das im Grundgesetz verankert ist (Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz). Für den Bildungsbereich gibt es keine explizite und umfassende Kompetenzzuweisung an den Bund. Daher fällt die Bildungs- und Kulturgesetzgebung nach Artikel 70 GG in erster Linie in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund hingegen ist zuständig für auswärtige Angelegenheiten und damit für die Pflege der internationalen Beziehungen im Bildungsbereich auf staatlicher Ebene (Art. 73 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 und 2 GG). Die Zuständigkeit des Bundes für auswärtige Angelegenheiten und die kulturelle Souveränität der Länder haben im Alltag die Notwendigkeit einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern begründet.
Die Mitwirkungsrechte der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union sind in Artikel 23 des Grundgesetzes und im Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) vom März 1993 geregelt. Danach muss die Bundesregierung die Stellungnahmen des Bundesrates zu Vorhaben der Europäischen Union maßgeblich berücksichtigen, wenn bei einem Vorhaben der Europäischen Union im Schwerpunkt Gesetzgebungs- oder Verwaltungsbefugnisse der Länder betroffen sind. Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, muss darüber hinaus die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf eine vom Bundesrat benannte Vertreterin bzw. einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden.
Zusammenarbeit im Rahmen der KMK
Die umfassende Beteiligung der Länder an Fragen der Auswärtigen Kulturpolitik, der internationalen Kulturbeziehungen sowie der europäischen Zusammenarbeit erfolgt durch die Kultusministerkonferenz. Koordinierungsausschuss für diesen Bereich ist die Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten (EuKiA). Der Ausschuss befasst sich mit der EU-Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Kultur und Forschung sowie mit den Bildungs- und Kulturaktivitäten des Europarats und anderer multilateraler Organisationen. Der Ausschuss erarbeitet gemeinsame Standpunkte für alle Länder, die frühzeitig in Konsultationen des Bundes, anderer Länderkonferenzen und der Wissenschaftsorganisationen berücksichtigt werden können. Darüber hinaus befasst sich der Ausschuss mit grundsätzlichen Fragen der Auswärtigen Kulturpolitik und stimmt die Standpunkte der Länder ab, um zu einer gemeinsamen Erklärung zu gelangen. Die Mitglieder des Ausschusses erörtern Fragen der bilateralen Auswärtigen Kulturpolitik, an der sich die Länder im Rahmen von Kulturabkommen sowie durch andere Aktivitäten im Bereich des Kulturaustauschs beteiligen. Im multilateralen Bereich befasst sich der Ausschuss vor allem mit der Beteiligung der Länder in bildungs- und kulturpolitischen Fragen in den Gremien und Fachkonferenzen der UNESCO und der OECD. Im Rahmen gemeinsamer Diskussionen findet ein regelmäßiger Dialog mit dem Bund, insbesondere dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und demAuswärtigen Amt statt.
Laut einem "Positionspapier der Kultusministerkonferenz zur Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik im Hinblick auf Vorhaben der Europäischen Union" vom Dezember 2007 orientiert sich die Meinungsbildung innerhalb der KMK an folgenden Rahmenbedingungen:
- Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen Schule und Hochschule
- Förderung und Sicherung der Mobilität in Studium und Lehre
- Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt in Deutschland
- Vertretung der Interessen der Länder im nationalen und internationalen Kontext
In ihrer Vereinbarung bringt die KMK ihre Unterstützung für die europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur in einem Europa zum Ausdruck, das seinen kulturellen Reichtum und die Vielfalt der Bildungssysteme im Einklang mit den jeweiligen Traditionen der Mitgliedstaaten schützt. Darüber hinaus betont er die Bedeutung der Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik als Kernelemente der Länderhoheit sowie die Autonomie der Zusammenarbeit in diesem Bereich, die nicht der Wirtschafts-, Sozial- oder Beschäftigungspolitik untergeordnet werden kann.
Richtlinien der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
Die Bundesregierung betrachtet die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik als "dritte Säule" der deutschen Außenpolitik neben den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen. Sie ist Teil der Friedenspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, durch internationalen Kultur- und Bildungsaustausch gegenseitiges Verständnis zu schaffen, Deutschland zu fördern und internationale Teilhabe am gesellschaftlichen Fortschritt in Kultur, Bildung und Wissenschaft zu ermöglichen.