Die Schweizer Weiterbildungslandschaft zeichnet sich aus durch eine grosse Vielfalt bezüglich Zuständigkeit, Regelung, Angeboten und Finanzierung. Weiterbildungen sind überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Mehr als drei Viertel der besuchten Bildungsaktivitäten machen berufsbezogene Bereiche und Themen aus. Dazu gehören insbesondere Themen aus den Bereichen der Wirtschaft und Arbeit, Wissenschaft und Technik sowie Informatik.
Wichtigste Akteure in der Weiterbildung sind Bund, Kantone, Sozialpartner, Weiterbildungsanbieter und Berufsverbände. Sie alle tragen spezifische Beiträge zum Weiterbildungssystem bei. Gleichzeitig liegt Weiterbildung primär in der Eigenverantwortung des Individuums.
Anbieter von Weiterbildungsangeboten sind oftmals Private. Somit werden Weiterbildungen vorwiegend über Teilnehmerbeiträge finanziert.
Bund und Kantone handeln im Bereich der Weiterbildung subsidiär: Sie greifen innerhalb der Weiterbildung in jene Bereiche ein, in denen ohne entsprechende Regelung oder Fördermassnahmen die angestrebten Ziele und Wirkungen nicht erreicht würden. Zum Aufgabenbereich von Bund und Kantonen zählt daher die spezielle Förderung der Weiterbildungstätigkeit von bildungsmässig benachteiligten Personen. Weiterbildungsangebote in den Bereichen Migration und Integration, Grundkompetenzen, Erhalt der Arbeitsfähigkeit etc. können von Bund und Kantonen unterstützt werden.
Bund
Verschiedene Gesetze des Bundes enthalten Bestimmungen zur Weiterbildung. Diese Regelungen sind – wie die Weiterbildung insgesamt – historisch gewachsen und unterscheiden sich nach Detaillierungsgrad und erfüllen verschiedene Zwecke:
- Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) legt Grundsätze für die Weiterbildung fest und definiert die Voraussetzungen für die Ausrichtungen von Finanzhilfen durch den Bund. Es bestimmt, wie der Bund die Erforschung und die Entwicklung der Weiterbildung fördert und regelt die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener durch den Bund. Das WeBiG ist ein Rahmengesetz, welches allgemeine Richtlinien festsetzt, jedoch keine Details regelt. Es wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) umgesetzt.
- Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) regelt die berufsorientierte Weiterbildung.
- Die Umsetzung der Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes im Hochschulbereich wird durch die gemeinsamen hochschulpolitischen Organe von Bund und Kantonen wahrgenommen. Die rechtliche Basis dafür bilden das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG).
- Die Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen regelt Gliederung des Weiterbildungsangebotes an den Fachhochschulen sowie den Pädagogischen Hochschulen.
- Verschiedene Bundesbestimmungen betreffen die Weiterbildung in anderen Politikbereichen, z.B. in Bezug auf Wiedereingliederungsmassnahmen bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität.
- Das Obligationenrecht enthält ebenfalls Bestimmungen zur Weiterbildung.
Kantone
Die Kantone regeln die berufsorientierte Weiterbildung in den kantonalen Ausführungsgesetzen zum Berufsbildungsgesetz. Die allgemeine (nicht berufsorientierte) Weiterbildung wird je nach Kanton gesetzlich und organisatorisch unterschiedlich geregelt bspw. in einem spezifischen Weiterbildungsgesetz, im Rahmen der Regelung der berufsorientierten Weiterbildung, in Schul- und Kulturgesetzen oder in anderen Rechtsgrundlagen.
Die Kantone koordinieren überregionale Aufgaben in der Weiterbildung durch die Interkantonale Konferenz für Weiterbildung (IKW). Die IKW setzt sich als Fachkonferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für lebenslanges Lernen ein.