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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Schulbereich

Germany

14.Laufende Reformen und Politikinitiativen

14.2Reformen im Schulbereich

Last update: 26 March 2024

2023

Angleichung struktureller Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe

Im März 2023 hat die Kultusministerkonferenz eine weitere Angleichung struktureller Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe beschlossen. Grundlage hierfür sind die politischen Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" vom 15. Oktober 2020.

Durch die Angleichungen werden unter anderem die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer gestärkt, indem nun mindestens sechs Schulhalbjahre (statt bisher vier) zu belegen sind. Die naturwissenschaftlichen Fächer werden auf grundlegendem Anforderungsniveau beziehungsweise als Grundkurse künftig einheitlich dreistündig unterrichtet werden. Bisher sind auch zweistündige Kurse möglich. Die Vermittlung notwendiger Kompetenzen für eine von Digitalisierung geprägte Welt ist in den grundlegenden Abschnitt zur Zielsetzung der gymnasialen Oberstufe zusätzlich aufgenommen worden.

Die Umsetzung der Änderungen in der Oberstufenstufenvereinbarung muss spätestens 2027 für die Schülerinnen und Schüler erfolgen, die dann in die Einführungsphase eintreten. Das erste Abitur auf der Basis der Neuregelungen wird daher in den Ländern spätestens 2030 abgenommen. 

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2023/2023_03_16-Vereinb-GymnOberstufe-Abitur.pdf

Maßnahmen in Reaktion auf den Lehrkräftebedarf

Im März 2023 hat sich die Kultusministerkonferenz auf weitere Maßnahmen als Reaktion auf den Lehrkräftebedarf verständigt. In der gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Länder ihre bisherige enge Zusammenarbeit und beschlossen unter anderem die folgenden Maßnahmen:

  • Die Länder setzen sich dafür ein, die Attraktivität und die Wertschätzung des Lehrberufs in der Gesellschaft zu erhöhen.
  • Die Länder halten ausreichende Kapazitäten an den lehrkräftebildenden Hochschulen und für den Vorbereitungsdienst vor, die dem Bedarf im jeweiligen Land entsprechen und bekräftigen in diesem Zusammenhang noch einmal ihr in der Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen niedergelegtes Prinzip, wonach es dem jeweiligen Land obliegt, für eine ausreichende Zahl von Lehrkräften für die eigene Unterrichtsversorgung zu sorgen.
  • Die Länder entwickeln gemeinsam mit ihren Hochschulen bedarfsbezogen die Lehramtsstudiengänge weiter.
  • Die Länder fordern den Bund auf, im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in der GWK die Verhandlungen zur Weiterführung der Qualitätsoffensive Lehrerbildung aufzunehmen.
  • Die Länder streben eine weitere Vereinheitlichung der gemeinsamen Parameter für die Prognostik und Modellrechnung zur Ermittlung des Lehrkräftebedarfs und -angebots an.
  • Die Länder erleichtern sogenannten Quer- oder Seiteneinsteiger/-innen aus anderen Studiengängen bzw. mit anderen Studienabschlüssen den Einstieg in den Lehrberuf.
  • Die Länder qualifizieren die sog. Quer- oder Seiteneinsteiger/-innen angemessen. Sie werden für die Qualifizierung gemeinsame Standards erarbeiten.
  • Über die bereits umgesetzten Verfahrensoptimierungen hinaus prüfen die Länder die Möglichkeit der Beschäftigung von Lehrkräften mit nur einem Unterrichtsfach, die in anderen Staaten bereits üblich ist.
  • Die Länder prüfen Möglichkeiten, das Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse zu verbessern sowie internationale Bewerberinnen und Bewerber mit im Ausland erworbenen Abschlüssen schneller für den Schuldienst zu qualifizieren.
  • Die Länder werden insbesondere die Empfehlungen der SWK prüfen, die sich darauf konzentrieren, das Potenzial qualifizierter Lehrkräfte auszuschöpfen.
  • Die Länder setzen die Bemühungen zur Entlastung der Lehrkräfte von Organisations- und Verwaltungsaufgaben fort.
  • https://www.kmk.org/de/presse/pressearchiv/mitteilung/kmk-verabredet-weitere-massnahmen-als-reaktion-auf-den-lehrkraeftebedarf.html

2022

Erklärung zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule

Im Dezember 2022 hat die Kultusministerkonferenz mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dem Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas eine „Gemeinsame Erklärung der Kultusministerkonferenz mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dem Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule“ verabschiedet.

Mit der Erklärung soll darauf hingewirkt werden, dass die Schulen die Beschäftigung mit der Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma im Unterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten intensivieren. In besonderer Weise sollte dabei wie auch in der Lehrerbildung für das Thema Antiziganismus sensibilisiert werden. Zugänge zu dem Thema gibt es etwa in Fächern der historisch-politischen Bildung sowie im Religions- und Ethikunterricht, aber auch in sprachlichen, literarischen und künstlerischen Fächern. Dies soll bei curricularen Erweiterungen und Hinweisen sowie bei der Erarbeitung von Handreichungen bedacht werden. Auch in der Grundschule können bereits Elemente des Themas aufgegriffen werden.

Kulturelle Bildung

Die Kultusministerkonferenz hat im Dezember 2022 die zweite Aktualisierung ihrer Empfehlung zur Kulturellen Kinder- und Jugendbildung vorgelegt. Sie ist gemeinsam von den Bildungs- und Kulturministerien der Länder erarbeitet worden. Die Aktualisierung berücksichtigt die vielfältigen Initiativen, kooperativen Ansätze und innovativen Vorhaben in den Ländern, die insbesondere auch durch bundesweit agierende Stiftungen eine wertvolle Unterstützung erfahren haben. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Rats für Kulturelle Bildung (2012-2022), dessen Publikationen von der Stabstelle Kulturelle Bildung bei der Kulturstiftung der Länder zugänglich gemacht werden, waren für die Überarbeitung eine wichtige Grundlage.

Grundsätze für die Durchführung von Sportförderunterricht

Im Mai 2022 hat die Kultusministerkonferenz „Grundsätze für die Durchführung von Sportförderunterricht“ beschlossen. Veränderte Lebensbedingungen und bewegungsferne Sozialisation können für Schülerinnen und Schüler ergänzende motorische Fördermaßnahmen erforderlich machen, die sowohl im Sportunterricht durch eine individuelle Förderung als auch im Rahmen eines eigens eingerichteten sogenannten Sportförderunterrichts umgesetzt werden. Für den Sportförderunterricht gelten die nachfolgenden Empfehlungen der Kultusministerkonferenz:

Ziel des Sportförderunterrichts ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Bewegung, Sport und Spiel. Der Sportförderunterricht soll motorische Defizite, ebenso wie psychosoziale Auffälligkeiten kompensieren und damit die Bewegungsentwicklung positiv beeinflussen, sowie die Gesundheit und das soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler steigern. Der Sportförderunterricht bezieht alle Inhalte des Schulsports ein, soweit dies sinnvoll und organisatorisch möglich ist. Der Förderung von Wahrnehmung und Bewegungskoordination kommt eine herausgehobene Bedeutung zu. Daneben sollten eine vielfältige Beanspruchung der Muskulatur sowie eine Erhöhung der physischen wie psychischen Belastbarkeit bzw. Leistungsfähigkeit angestrebt werden. Dabei sollen didaktische Prinzipien wie Kindgemäßheit, Offenheit, Freiwilligkeit und Selbstständigkeit im Vordergrund stehen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler für den Sportförderunterricht sollte unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten auf Empfehlung der Sportlehrkräfte bzw. Klassenlehrkraft erfolgen und ist vorrangig unter spezifischen sportpädagogischen Förderungskriterien durch die im Sportförderunterricht eingesetzten Lehrkräfte durchzuführen. Dabei unterliegt die Qualifikation der im Sportförderunterricht tätigen Lehrkräfte besonderen Anforderungen. Eine entsprechende Qualifikation ist Voraussetzung. Diese schließt spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten ein, welche für das Erteilen von Sportförderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Entwicklungsrückständen, motorischen Defiziten, psychomotorischen Störungen und psychosozialen Auffälligkeiten notwendig sind. Die Qualifikation für das Erteilen von Sportförderunterricht kann im Rahmen eines Studiums für ein Lehramt Sport erworben werden oder im Rahmen einer Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme für Sportlehrkräfte.

Beschulung der schutzsuchenden Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2022/2023

Zur Vorbereitung der Beschulung schutzsuchender Kinder und Jugendlicher aus der
Ukraine im Schuljahr 2022/2023 hat die Kultusministerkonferenz im Juni 2022 den folgenden grundlegenden Rahmen verabschiedet:

1. Integration/Spracherwerb:

Die Kinder und Jugendlichen sollen in das deutsche Schulsystem integriert werden. Dabei nutzen die Länder die bestehenden länderspezifischen Konzepte zur Beschulung von neu zugewanderten und schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen. Der Erwerb der Bildungssprache Deutsch wird durch systematische Angebote in Deutsch als Zweitsprache ermöglicht. Dies ist für den Schulerfolg und die baldige Integration der Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht eine unerlässliche Grundvoraussetzung. Wo die Möglichkeit besteht, soll der Unterricht auf freiwilliger Basis auch Angebote in ukrainischer Sprache beinhalten.

2. Schulpflicht:

Es gelten die Vorgaben der Länder zur Schulpflicht.

3. Übergänge und Abschlüsse:

Aus Gleichheitsgrundsätzen gelten für schutzsuchende ukrainische Kinder und Jugendliche für alle Übergänge und Abschlüsse die gleichen Regeln wie für alle anderen Schülerinnen und Schüler.

4. Online-Lernangebote:

Eine Einbindung ukrainischer Online-Materialien kann im Regelunterricht ergänzend und flankierend erfolgen. Schutzsuchende Schülerinnen und Schüler können auf privater Basis zusätzlich Online-Lernangebote ihres Heimatlandes wahrnehmen und so gegebenenfalls auch nationale Abschlüsse anstreben.

5. Beschäftigung ukrainischer Lehrkräfte:

Die Länder nutzen die bestehenden Instrumente zur Gleichstellung von ausländischen Lehramtsqualifikationen, um eine langfristige Einstellung von ukrainischen Lehrkräften zu ermöglichen. Das Instrument einer vorübergehenden Beschäftigung als unterstützende Lehrkraft kann im Bedarfsfall weiterhin genutzt werden.

2021

Vereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens

Im Februar 2021 ist die „Vereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ in Kraft getreten. Mit dem Abkommen verbunden ist die Einrichtung einer „Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“. Damit stärken die Länder ihre Zusammenarbeit in zentralen bildungspolitischen Bereichen, um mehr Vergleichbarkeit, Transparenz und Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Die Vereinbarung beschreibt in insgesamt 44 Artikeln zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern, die Aufgaben der an Schule Beteiligten, allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrkräftebildung. In Verbindung mit der „Vereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ vom Februar 2021 haben sich die Länder auf eine Reihe von „Politischen Vorhaben“ verständigt, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.

Die Ländervereinbarung tritt an die Stelle des „Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Schulwesens“ (sog. Hamburger Abkommen) vom 28.Oktober 1964 in der Fassung vom 14. Oktober 1971. Dieses 50 Jahre alte Abkommen der Ministerpräsidenten wurde in den letzten Jahrzehnten von der Kultusministerkonferenz weiterentwickelt, wenn es jeweils aktuelle Herausforderungen verlangten.

Ebenfalls in Kraft getreten ist die Verwaltungsvereinbarung über die Einrichtung einer „Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“. Ihre Aufgabe wird die Beratung der Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen sein, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission nimmt eine interdisziplinäre, längerfristige, systemische Perspektive entlang der Bildungsbiografie ein. Sie wird zunächst befristet eingerichtet.

Ausbau von Ganztagsangeboten

Zur Verbesserung der Infrastruktur für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter und die Gewährleistung eines entsprechenden bedarfsgerechten Angebots haben Bundestag und Bundesrat 2021 das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) verabschiedet. Damit wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise eingeführt. Zur Unterstützung der Länder und Kommunen beim Ausbau der entsprechenden Infrastruktur gewährt ihnen der Bund Finanzhilfen aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ trägerneutral für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Im Anschluss an das Ende 2022 ausgelaufene „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ ist im Frühjahr 2023 eine weitere Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für ein nachfolgendes „Investitionsprogramm Ganztagsaubau“ für die Jahre 2023 bis 2027 in Kraft getreten.

Empfehlungen sonderpädagogischer Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Im März 2021 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die überarbeiteten Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung verabschiedet. Das Ziel der Empfehlungen ist es, dass diese Kinder und Jugendliche entsprechende individuelle Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote an allen Lernorten erhalten und somit eine Chance auf vollumfängliche Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung. Damit werden den Ländern Impulse für die Fortentwicklung der Bildungsangebote und die weitere qualitätsvolle Ausgestaltung der Rahmenbedingungen in ihrer Zuständigkeit gegeben.

Gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule

Im Juni 2021 haben der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten und die Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule verabschiedet. Die Empfehlung hält fest, dass Wissen über Geschichte und Gegenwart des Judentums sowie über die Entstehung, die Ausprägungen und die Folgen von Judenhass notwendig sind, um Antisemitismus vorzubeugen und ihn zu bekämpfen. Dabei geht es zunächst darum, die Lehrkräfte aller Fächer dafür zu sensibilisieren, antisemitische Vorfälle als solche zu erkennen, um entsprechend reagieren zu können. Dabei kommt der Einbeziehung der Perspektive der Betroffenen besonderes Gewicht zu. Auf diese Weise sollen Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Antisemitismus in all seinen Ausprägungen zu erkennen und dagegen Stellung zu beziehen.

Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

Um die Folgen der COVID-19-Pandemie für Kinder und Jugendliche soweit möglich zu mindern und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, wurde das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ durchgeführt. Das mit insgesamt 2 Milliarden Euro durch den Bund finanzierte Programm bestand aus mehreren Programmsäulen. Die Programmsäule 1 legte den Schwerpunkt auf den Abbau von Lernrückständen bei Schülerinnen und Schülern. Der Bund stellte den Ländern für diesen Aufgabenbereich, der in der Verantwortung der Länder liegt, in den Jahren 2021 und 2022 einmalig 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Die Länder verpflichteten sich, mit eigenen Mitteln in gleicher Höhe zur Umsetzung der Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen beizutragen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte dabei im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Damit sollte gewährleistet werden, dass die Maßnahmen passgenau auf die Lernrückstände der Schülerinnen und Schüler abstellen.

Strategie Bildung in der digitalen Welt

Im Dezember 2021 hat die Kultusministerkonferenz mit dem Beschluss „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ eine Ergänzung ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ vorgelegt, die die Maßnahmen der Länder zur Umsetzung der Strategie auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Bildungswesen darstellt.

Die Ergänzung vertieft einzelne Aspekte der Strategie, reflektiert die Erfahrungen aus der Phase der Pandemie und stellt die Bedeutung der Unterrichtsqualität und Schulentwicklung beim Einsatz neuer Technologien heraus. Mit der ergänzenden Empfehlung wird der Fokus auf die notwendigen digitalen Schulentwicklungsprozesse und auf die Qualifizierung der Lehrkräfte in didaktischer und technischer Hinsicht gelegt. Ziel ist es, die Qualität des Unterrichts zu verbessern.

Ebenfalls im Dezember 2021 hat die Kultusministerkonferenz einen weiteren „Bericht der Lenkungsgruppe zur Umsetzung der Strategie ‚Bildung in der digitalen Welt‘“ in den Ländern vorgelegt. 

Weiterhin hat die Kultusministerkonferenz im November 2021 mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände die gemeinsame Erklärung "Zukunft gemeinsam gestalten - Digitale Schule langfristig unterstützen" entworfen, die eine dauerhafte Mitfinanzierung der Digitalisierung von Schulen durch den Bund fordert.

Im September 2021 hat die Kultusministerkonferenz eine „Empfehlung zum Einsatz digitalisierter Lehr- und Lernformate zur Beibehaltung des Fachklassenprinzips in der Berufsschule“ verabschiedet. Die in der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ formulierten Anforderungen an die berufliche Bildung finden in dieser Empfehlung Berücksichtigung (Anwendung und Einsatz von digitalen Geräten und Arbeitstechniken, personale berufliche Handlungsfähigkeit, Selbstmanagement und Selbstorganisation, Datenschutz und Datensicherheit, kritischer Umgang mit digital vernetzten Medien und den Folgen der Digitalisierung für die Lebens- und Arbeitswelt). Im Einzelnen spricht die Kultusministerkonferenz Empfehlungen zu didaktisch-curricularen, organisatorisch-administrativen und rechtlichen Kriterien aus, die bei der Nutzung digitalisierter Lehr- und Lernformate Berücksichtigung finden sollen.