Die Bundesrepublik Deutschland liegt in der Mitte Europas und ist umgeben von neun Nachbarstaaten. Das Staatsgebiet umfasst rund 357.000 km2 und reicht von der Nordsee und Ostsee im Norden bis zu den Alpen im Süden. Deutschland hat 84,4 Millionen Einwohner und ist damit der bevölkerungsreichste Staat der Europäischen Union (EU). Knapp 24 Millionen Einwohner haben eine Migrationsgeschichte, darunter 11,6 Millionen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und 12,2 Millionen deutsche Staatsangehörige. Landessprache und Amtssprache ist Deutsch. Deutschland ist 1998 der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen des Europarates beigetreten und wendet diesen Vertrag auf das Dänische, Nordfriesische, Saterfriesische, Obersorbische, Niedersorbische, das Romanes der deutschen Sinti und Roma und die Regionalsprache Niederdeutsch an. Mit dem umfassenden Regelwerk der Sprachencharta soll die Bewahrung dieser Sprachen gesichert und ihre Verwendung im privaten und öffentlichen Bereich unterstützt werden.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1949 ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die 1946 im Westen gebildeten Länder knüpften staatsrechtlich an den Föderalismus im Kaiserreich (1871–1918) und in der Weimarer Republik (1919–1933) an. Das Grundgesetz von 1949 bestimmt die Fortsetzung der traditionellen föderalen Ordnung insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die primäre Zuständigkeit für Gesetzgebung und Verwaltung in den genannten Bereichen, die so genannte Kulturhoheit, liegt danach bei den Ländern. Der Föderalismus wird der historisch gewachsenen regionalen Struktur Deutschlands gerecht und ist ein Element der Gewaltenteilung und Garant für Vielfalt, Wettbewerb und Bürgernähe in einem demokratischen Staat. Neben dem Föderalismus ist der weltanschauliche und gesellschaftliche Pluralismus für das Bildungs- und Erziehungswesen in der Bundesrepublik Deutschland grundlegendes Prinzip.
Entscheidend für eine vergleichbare Entwicklung des Bildungswesens in den Ländern nach 1945 war vor allem die Zusammenarbeit in der 1948 gegründeten Kultusministerkonferenz (KMK). Nach dem Einigungsvertrag von 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik hatten die fünf ostdeutschen Länder das Bildungswesen bis zum 30. Juni 1991 gesetzlich neu zu regeln. Auf der Grundlage des Ländereinführungsgesetzes vom Juli 1990 richteten die ostdeutschen Länder Kultus- und Wissenschaftsministerien ein, die im Dezember 1990 der Kultusministerkonferenz beitraten, um im Rahmen der Selbstkoordinierung der Länder eine gemeinsame und vergleichbare Grundstruktur im Bildungswesen herzustellen.