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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hintergrund und Trends

Germany

1.Politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hintergrund und Trends

Last update: 5 March 2024

Die Bundesrepublik Deutschland liegt in der Mitte Europas und ist umgeben von neun Nachbarstaaten. Das Staatsgebiet umfasst rund 357.000 km2 und reicht von der Nordsee und Ostsee im Norden bis zu den Alpen im Süden. Deutschland hat 84,4 Millionen Einwohner und ist damit der bevölkerungsreichste Staat der Europäischen Union (EU). Knapp 24 Millionen Einwohner haben eine Migrationsgeschichte, darunter 11,6 Millionen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und 12,2 Millionen deutsche Staatsangehörige. Landessprache und Amtssprache ist Deutsch. Deutschland ist 1998 der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen des Europarates beigetreten und wendet diesen Vertrag auf das Dänische, Nordfriesische, Saterfriesische, Obersorbische, Niedersorbische, das Romanes der deutschen Sinti und Roma und die Regionalsprache Niederdeutsch an. Mit dem umfassenden Regelwerk der Sprachencharta soll die Bewahrung dieser Sprachen gesichert und ihre Verwendung im privaten und öffentlichen Bereich unterstützt werden.

Die  Bundesrepublik Deutschland ist seit 1949 ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die 1946 im Westen gebildeten Länder knüpften staats­rechtlich an den Föde­ralismus im Kaiserreich (1871–1918) und in der Weimarer Republik (1919–1933) an. Das Grund­gesetz von 1949 bestimmt die Fortsetzung der traditionellen föde­ralen Ordnung insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die pri­märe Zuständigkeit für Gesetzgebung und Verwaltung in den genannten Bereichen, die so genannte Kulturhoheit, liegt danach bei den Län­dern. Der Föderalismus wird der histo­risch gewachsenen regionalen Struktur Deutschlands gerecht und ist ein Element der Ge­walten­teilung und Garant für Vielfalt, Wettbewerb und Bürgernähe in einem demokratischen Staat. Neben dem Föderalismus ist der weltanschauliche und gesell­schaftliche Pluralismus für das Bil­dungs- und Erziehungswesen in der Bun­desrepublik Deutschland grundlegendes Prinzip.

Entscheidend für eine vergleichbare Entwicklung des Bildungswesens in den Ländern nach 1945 war vor allem die Zusammenarbeit in der 1948 gegründeten Kultusministerkonferenz (KMK). Nach dem Einigungsvertrag von 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik hatten die fünf ostdeutschen Länder das Bildungswesen bis zum 30. Juni 1991 ge­setz­lich neu zu regeln. Auf der Grundlage des Ländereinführungsgesetzes vom Juli 1990 richteten die ostdeutschen Länder Kultus- und Wissenschaftsministerien ein, die im Dezem­ber 1990 der Kultusminister­konferenz beitraten, um im Rahmen der Selbstkoordinierung der Länder eine gemein­same und vergleichbare Grundstruktur im Bildungswesen herzustellen.