Schülerinnen und Schüler, die nach einer Krankenhausbehandlung noch nicht wieder schulbesuchsfähig sind, können Hausunterricht erhalten. Dafür sollen Lehrkräfte der Schulart herangezogen werden, die die Schülerin oder der Schüler nach seiner Genesung besuchen wird. Auf diese Weise soll die Wiedereingliederung wirksam vorbereitet werden.
Gemäß den Regelungen der Länder können Schülerinnen und Schüler, die sich sechs Wochen und länger oder wiederholt in medizinischen Einrichtungen aufhalten und deshalb nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, Klinikunterricht erhalten.
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Krankheit die Schule für längere Zeit oder auf Dauer nicht besuchen können, ohne einer Behandlung im Krankenhaus zu bedürfen, sollen ebenfalls Hausunterricht erhalten. Voraussetzung ist ihre Unterrichtsfähigkeit. Durch eine ärztliche Stellungnahme werden die Unterrichtsfähigkeit und die Belastbarkeit der Schülerin oder des Schülers bescheinigt.
Internationale Schulen in Deutschland bieten in der Regel Unterricht sowohl für Schülerinnen und Schüler der Primar- als auch der Sekundarstufe. Insbesondere die fünf Europäischen Schulen bieten ein europäisches Unterrichtsmodell an. Der Unterricht kann ab dem Kindergarten bzw. ab der Primarstufe und bis zum Europäischen Abitur in verschiedenen Sprachabteilungen in den Amtssprachen aller EU-Länder angeboten werden. Die Schulen sind damit Teil des europaweiten Netzwerkes.
Die Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) ist als „Schule besonderer pädagogischer Prägung“ ein Netzwerk von bilingualen Zügen an 33 Schulen mit ca. 6.000 Schülerinnen und Schülern. Nach dem System der dualen Immersion wird in zwei gleichberechtigten Unterrichtssprachen (Deutsch und je eine von neun weiteren Sprachen) von der ersten Jahrgangsstufe bis zum Abitur ein durchgehender zweisprachiger Bildungsgang angeboten.