Germany Bund
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Eurydice-Informationsstelle des Bundes
Project Management Agency
Part of the German Aerospace Center (DLR)
Commissioned by the Federal Ministry for Education, Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth
Heinrich-Konen-Str. 1
DE-53227 Bonn
Tel: +49 30 67055 485
E-Mail: EUB-Bildung@dlr.de
Website
Germany Lander
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Eurydice-Informationsstelle der Länder
Referat für europäische und multilaterale Angelegenheiten
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Taubenstraße 10
10117 Berlin
Tel.: +49 30 25418 407
E-Mail: eurydice@kmk.org
Website: https://www.kmk.org/downloads-dokumente/europaeisches-bildungsinformationsnetz-eurydice.html
Nach dem Grundgesetz ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Es enthält einige grundlegende Bestimmungen zu Fragen der Bildung, Erziehung, Kultur und Wissenschaft. So garantiert das Grundgesetz u. a. die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3), die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4), die Freiheit der Berufswahl und der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1), die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1) sowie das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2). Das gesamte Schulwesen steht unter staatlicher Aufsicht (Art. 7 Abs. 1). Zudem leitet die höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Recht auf freie Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus dem Auftrag des Staates zur Gewährleistung schulischer Bildung gemäß Art. 7 Abs. 1 GG ein Recht auf schulische Bildung ab.