2025
Im Berichtszeitraum gab es keine Reformen im Schulbereich.
2024
Orientierungsrahmen für die Qualifizierung von Schulleitungen
Im Dezember 2024 hat die Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) den „Orientierungsrahmen für die Qualifizierung von Schulleitungen“ beschlossen. Dieser Rahmen stellt einen bedeutenden Schritt zur Sicherung und Förderung der Qualität schulischer Bildung in Deutschland dar und soll Schulleitungen in ihrer zentralen Rolle als Führungskräfte stärken.
Der Orientierungsrahmen wurde von der der Kommission Lehrkräftebildung erarbeitet und umfasst sechs zentrale Aufgabenbereiche:
- Schulentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Unterrichtsentwicklung und Qualitätsmanagement,
- Personalführung und -entwicklung,
- Gesundheitsförderung und -management,
- Schulinterne Kommunikation und Kooperation,
- Schulexterne Kommunikation und Vernetzung,
- Organisation, Verwaltung, Digitalisierung und Recht
Darüber hinaus formuliert der Orientierungsrahmen die exemplarische Ausgestaltung von Zielen im konkreten Schulleitungshandeln, die verdeutlicht, in welche verschiedenen Richtungen eine Schwerpunktsetzung und kontinuierliche Professionalisierung innerhalb eines jeden Aufgabenbereichs möglich sind.
Die Bildungs-MK sieht in der Einführung des Orientierungsrahmens eine wichtige Maßnahme, um den Herausforderungen der heutigen Bildungslandschaft, wie Inklusion, Digitalisierung und der Vielfalt der Schülerschaft, gerecht zu werden.
Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen
Im Oktober 2024 hat die Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) eine Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen beschlossen. Diese Empfehlung zielt darauf ab, den Schulen einen konstruktiv-kritischen Umgang mit KI zu ermöglichen und die Potenziale dieser Technologien für das Lernen und Lehren bestmöglich zu nutzen.
Die Handlungsempfehlung umfasst mehrere zentrale Themenbereiche:
1. Einfluss von KI auf Lernen und Didaktik: KI-Anwendungen sollen Lehrkräfte unterstützen und eine personalisierte Lernumgebung schaffen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingeht.
2. Veränderung der Prüfungskultur: Die KMK fordert eine Anpassung der Prüfungsformate, um die Kompetenzen zur Nutzung von KI zu berücksichtigen und die Leistungsbewertung transparent und fair zu gestalten.
3. Professionalisierung von Lehrkräften: Die Ausbildung und Fortbildung von Lehrkräften soll systematisch den Umgang mit KI integrieren, um die Chancen und Risiken dieser Technologien adäquat einschätzen zu können.
4. Regulierung und rechtliche Rahmenbedingungen: Die KMK setzt sich für klare rechtliche Vorgaben ein, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler gewährleisten und gleichzeitig die Nutzung von KI-Anwendungen im schulischen Kontext fördern.
5. Chancengerechtigkeit: Alle Lernenden sollen die Möglichkeit erhalten, Kompetenzen im Umgang mit KI zu entwickeln, um als mündige Bürgerinnen und Bürger in einer durch die Digitalisierung geprägten Welt agieren zu können.
Die Handlungsempfehlung baut auf wichtigen Vorarbeiten der Länder auf. Hierzu zählen die ergänzende Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ (2021) zur KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und das Impulspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK „Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem“ (2024). Diese Dokumente und das Heranziehen weiterer wissenschaftlicher Expertise, unter anderem im Rahmen einer Fachtagung zum Thema und durch ein schriftliches Anhörungsverfahren, haben die Grundlage für die aktuellen Empfehlungen geschaffen. Im Sinne eines Orientierungsrahmens bilden sie die gemeinsame Position der Länder zum Umgang mit KI-Anwendungen in schulischen Bildungsprozessen.
Gewinnung und Qualifizierung von Lehrkräften
Im Juni 2024 hat sich die Kultusministerkonferenz in Umsetzung des Konzepts „Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte und zur strukturellen Ergänzung der Lehrkräftebildung“ auf weitere Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung verständigt. Mit dem Beschluss „Gestaltung von zusätzlichen Wegen ins Lehramt“ wurde ein konkreter ländergemeinsamer Rahmen für die Gestaltung von Qualifizierungswegen zu Ein-Fach-Lehrkräften sowie die Einführung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge und dualer Studiengänge geschaffen. In Ergänzung der grundständigen Lehrkräftebildung sollen damit Möglichkeiten eröffnet werden, eine vergleichbare oder gleichwertige Qualifikation für ein Lehramt bzw. für den Lehrkräfteberuf zu erreichen. Die geschaffenen Wege sollen dabei die grundständige Lehrkräfteausbildung ergänzen, aber nicht ersetzen. Es gibt keine Umsetzungspflicht. Die bestehenden Beschlüsse zur inhaltlichen und strukturellen Rahmensetzung in der Lehrkräftebildung bleiben unverändert. Es handelt sich um zusätzliche Maßnahmen, die sich in ihren Anforderungen an den einschlägigen Standards der Kultusministerkonferenz für die Bildungs- und Fachwissenschaften und die Fachdidaktiken sowie hinsichtlich ihrer Ausgestaltung am Modell der grundständigen zweiphasigen Lehrkräftebildung orientieren. Vor diesem Hintergrund wird bei den landesspezifischen Regelungen empfohlen, sich an folgender Rangfolge beim Zugang zum Vorbereitungsdienst zu orientieren:
(1) Staatsexamen bzw. Master of Education
(2) Quereinstieg mit zwei ableitbaren Fächern
(3) Quereinstieg mit einem ableitbaren Fach
Der aktuelle Beschluss zielt unter anderem darauf ab, Absolventinnen und Absolventen alternativer Lehrkräfteausbildungsprogramme, auch bei einem Wechsel in ein anderes Land, möglichst nahtlos in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst zu integrieren. Er soll entscheidend dazu beitragen, die Mobilität der über die zusätzlichen Maßnahmen gewonnen Lehrkräfte über Ländergrenzen hinweg zu erleichtern.
„StarS – Stark in die Grundschule starten“
Im Juni 2024 hat die Kultusministerkonferenz zur Erweiterung des Bildungsmonitorings eine dreijährige Entwicklungsphase für das Vorhaben „StarS – Stark in die Grundschule starten“ initiiert, das federführend vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) durchgeführt wird. Um zu prüfen, wie gut der Übergang vom Elementar- zum Primarbereich gelingt, sollen diagnostische Instrumente zur Erfassung der Lernausgangslage zu Schulbeginn und der Lernentwicklung zu Beginn der zweiten Jahrgangsstufe entwickelt werden, die sowohl einem Monitoring auf Systemebene als auch auf Individualebene dienen. Nähere Informationen zu StarS sind dem Kapitel zur Qualitätssicherung im Elementar- und Schulbildungsbereich zu entnehmen.
Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule
Im März 2024 hat die Kultusministerkonferenz überarbeitete Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule verabschiedet. Die neue Vereinbarung basiert auf den zuletzt 2015 überarbeiteten Empfehlungen, verleiht den bisherigen Richtlinien einen verbindlichen Charakter und schafft damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Arbeit in der Grundschule.
Hiermit wird ein weiteres Politisches Vorhaben der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Dabei werden auch „Eckpunkte für einen Rechtschreibrahmen“ sowie ein „Konzept zur Vermittlung einer verbundenen Handschrift“ vorgelegt.
Die Vereinbarung greift aktuelle pädagogische, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Erkenntnisse auf, um den Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft und den veränderten Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Geänderte gesellschaftliche und individuelle Voraussetzungen stellen vor allem an die Grundschulen große Anforderungen, und die Grundschulen müssen hierauf reagieren, um den Schülerinnen und Schülern die Grundlagen für die weitere erfolgreiche Bildungslaufbahn zu vermitteln.
Die Vereinbarung beinhaltet die Übereinkunft der Länder, für die länderspezifischen Stundentafeln der Jahrgangsstufen 1 bis 4 eine Mindeststundenzahl von 94 Stunden festzuschreiben. Daneben gewährleistet der Fächerkanon der Grundschule einen gemeinsamen Bildungsgang und bildet somit die Basis für ein erfolgreiches weiterführendes Lernen aller Schülerinnen und Schüler. Der Kernbereich der Unterrichtsfächer der Grundschule bestehend aus Deutsch, Mathematik und Sachunterricht wird in der neuen Vereinbarung durch einen überhälftigen Anteil an den Gesamtstunden und einer Mindeststundenzahl von 53 Stunden gestärkt. Nähere Informationen zur" Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule“ sind den Kapiteln zum Aufbau des Primarbereichs und zum Lehren und Lernen im Primarbereich. zu entnehmen.
Startchancen-Programm
Im Februar 2024 haben sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Länder auf das Startchancen-Programm verständigt. Das bislang größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland startete am 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Bund und Länder fördern es jeweils mit einer Milliarde Euro pro Jahr.
Mit dem Startchancen-Programm begegnen Bund und Länder dem deutlichen Rückgang in der Kompetenzentwicklung bei vielen Schülerinnen und Schülern. Es bereichert die Aktivitäten der Länder bei der Erhöhung der Chancengerechtigkeit, der Entkopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft, sowie der Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit.
Es nehmen ca. 4.000 Schulen in herausfordernder Lage teil, damit werden rund zehn Prozent bzw. 1 Million Schülerinnen und Schüler in Deutschland erreicht. Es werden 60 Prozent Grundschulen und 40 Prozent weiterführende Schulen und berufliche Schulen, hier vorrangig die Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung, partizipieren.
An den Startchancen-Schulen wird in eine bessere und lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung investiert, aber auch bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams werden gefördert.
Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
2023
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Im Oktober 2023 hat die Kultusministerkonferenz Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter verabschiedet.
Nach der bundesgesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter liegt es in der Zuständigkeit der Länder, den qualitativen Rahmen für die Ganztagsangebote in den Ländern zu bestimmen. Die zwölf Empfehlungen geben Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität des formalen, non-formalen und informellen Lernens über den ganzen Tag und benennen, was die pädagogische Qualität umfasst. Hervorgehoben werden beispielsweise die handlungsleitende Rolle der Kinder in der Angebotsgestaltung, die Bedeutung von Wohlbefinden und positiven pädagogischen Beziehungen, die starke Zusammenarbeit der Professionen und Akteure auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses, der Lebenswelt- und Sozialraumbezug sowie eine bedarfsgerechte Raumkonzeption und eine gesunde Mittagsverpflegung.
Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der Rahmenbedingungen erfolgen durch die Länder vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Systeme und Strukturen.
Gut zwei Drittel aller Schulen sind derzeit bundesweit als Ganztagsschulen organisiert. Etwa die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler besuchen entsprechende Angebote in der außerunterrichtlichen Zeit. Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung ist mit einem weiteren Anstieg der Ganztagsschulen und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zu rechnen.
Angleichung struktureller Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe
Im März 2023 hat die Kultusministerkonferenz eine weitere Angleichung struktureller Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe beschlossen. Grundlage hierfür sind die politischen Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" vom 15. Oktober 2020.
Durch die Angleichungen werden unter anderem die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer gestärkt, indem nun mindestens sechs Schulhalbjahre (statt bisher vier) zu belegen sind. Die naturwissenschaftlichen Fächer werden auf grundlegendem Anforderungsniveau beziehungsweise als Grundkurse künftig einheitlich dreistündig unterrichtet werden. Bisher sind auch zweistündige Kurse möglich. Die Vermittlung notwendiger Kompetenzen für eine von Digitalisierung geprägte Welt ist in den grundlegenden Abschnitt zur Zielsetzung der gymnasialen Oberstufe zusätzlich aufgenommen worden.
Die Umsetzung der Änderungen in der Oberstufenstufenvereinbarung muss spätestens 2027 für die Schülerinnen und Schüler erfolgen, die dann in die Einführungsphase eintreten. Das erste Abitur auf der Basis der Neuregelungen wird daher in den Ländern spätestens 2030 abgenommen.
Maßnahmen in Reaktion auf den Lehrkräftebedarf
Im März 2023 hat sich die Kultusministerkonferenz auf weitere Maßnahmen als Reaktion auf den Lehrkräftebedarf verständigt. In der gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Länder ihre bisherige enge Zusammenarbeit und beschlossen unter anderem die folgenden Maßnahmen:
- Die Länder setzen sich dafür ein, die Attraktivität und die Wertschätzung des Lehrberufs in der Gesellschaft zu erhöhen.
- Die Länder halten ausreichende Kapazitäten an den lehrkräftebildenden Hochschulen und für den Vorbereitungsdienst vor, die dem Bedarf im jeweiligen Land entsprechen und bekräftigen in diesem Zusammenhang noch einmal ihr in der Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen niedergelegtes Prinzip, wonach es dem jeweiligen Land obliegt, für eine ausreichende Zahl von Lehrkräften für die eigene Unterrichtsversorgung zu sorgen.
- Die Länder entwickeln gemeinsam mit ihren Hochschulen bedarfsbezogen die Lehramtsstudiengänge weiter.
- Die Länder fordern den Bund auf, im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in der GWK die Verhandlungen zur Weiterführung der Qualitätsoffensive Lehrerbildung aufzunehmen.
- Die Länder streben eine weitere Vereinheitlichung der gemeinsamen Parameter für die Prognostik und Modellrechnung zur Ermittlung des Lehrkräftebedarfs und -angebots an.
- Die Länder erleichtern sogenannten Quer- oder Seiteneinsteiger/-innen aus anderen Studiengängen bzw. mit anderen Studienabschlüssen den Einstieg in den Lehrberuf.
- Die Länder qualifizieren die sog. Quer- oder Seiteneinsteiger/-innen angemessen. Sie werden für die Qualifizierung gemeinsame Standards erarbeiten.
- Über die bereits umgesetzten Verfahrensoptimierungen hinaus prüfen die Länder die Möglichkeit der Beschäftigung von Lehrkräften mit nur einem Unterrichtsfach, die in anderen Staaten bereits üblich ist.
- Die Länder prüfen Möglichkeiten, das Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse zu verbessern sowie internationale Bewerberinnen und Bewerber mit im Ausland erworbenen Abschlüssen schneller für den Schuldienst zu qualifizieren.
- Die Länder werden insbesondere die Empfehlungen der SWK prüfen, die sich darauf konzentrieren, das Potenzial qualifizierter Lehrkräfte auszuschöpfen.
- Die Länder setzen die Bemühungen zur Entlastung der Lehrkräfte von Organisations- und Verwaltungsaufgaben fort.
2022
Erklärung zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule
Im Dezember 2022 hat die Kultusministerkonferenz mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dem Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas eine „Gemeinsame Erklärung der Kultusministerkonferenz mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dem Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule“ verabschiedet.
Mit der Erklärung soll darauf hingewirkt werden, dass die Schulen die Beschäftigung mit der Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma im Unterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten intensivieren. In besonderer Weise sollte dabei wie auch in der Lehrkräftebildung für das Thema Antiziganismus sensibilisiert werden. Zugänge zu dem Thema gibt es etwa in Fächern der historisch-politischen Bildung sowie im Religions- und Ethikunterricht, aber auch in sprachlichen, literarischen und künstlerischen Fächern. Dies soll bei curricularen Erweiterungen und Hinweisen sowie bei der Erarbeitung von Handreichungen bedacht werden. Auch in der Grundschule können bereits Elemente des Themas aufgegriffen werden.
Kulturelle Bildung
Die Kultusministerkonferenz hat im Dezember 2022 die zweite Aktualisierung ihrer Empfehlung zur Kulturellen Kinder- und Jugendbildung vorgelegt. Sie ist gemeinsam von den Bildungs- und Kulturministerien der Länder erarbeitet worden. Die Aktualisierung berücksichtigt die vielfältigen Initiativen, kooperativen Ansätze und innovativen Vorhaben in den Ländern, die insbesondere auch durch bundesweit agierende Stiftungen eine wertvolle Unterstützung erfahren haben. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Rats für Kulturelle Bildung (2012-2022), dessen Publikationen von der Stabstelle Kulturelle Bildung bei der Kulturstiftung der Länder zugänglich gemacht werden, waren für die Überarbeitung eine wichtige Grundlage.
Grundsätze für die Durchführung von Sportförderunterricht
Im Mai 2022 hat die Kultusministerkonferenz „Grundsätze für die Durchführung von Sportförderunterricht“ beschlossen. Veränderte Lebensbedingungen und bewegungsferne Sozialisation können für Schülerinnen und Schüler ergänzende motorische Fördermaßnahmen erforderlich machen, die sowohl im Sportunterricht durch eine individuelle Förderung als auch im Rahmen eines eigens eingerichteten sogenannten Sportförderunterrichts umgesetzt werden. Für den Sportförderunterricht gelten die nachfolgenden Empfehlungen der Kultusministerkonferenz:
Ziel des Sportförderunterrichts ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Bewegung, Sport und Spiel. Der Sportförderunterricht soll motorische Defizite, ebenso wie psychosoziale Auffälligkeiten kompensieren und damit die Bewegungsentwicklung positiv beeinflussen, sowie die Gesundheit und das soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler steigern. Der Sportförderunterricht bezieht alle Inhalte des Schulsports ein, soweit dies sinnvoll und organisatorisch möglich ist. Der Förderung von Wahrnehmung und Bewegungskoordination kommt eine herausgehobene Bedeutung zu. Daneben sollten eine vielfältige Beanspruchung der Muskulatur sowie eine Erhöhung der physischen wie psychischen Belastbarkeit bzw. Leistungsfähigkeit angestrebt werden. Dabei sollen didaktische Prinzipien wie Kindgemäßheit, Offenheit, Freiwilligkeit und Selbstständigkeit im Vordergrund stehen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler für den Sportförderunterricht sollte unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten auf Empfehlung der Sportlehrkräfte bzw. Klassenlehrkraft erfolgen und ist vorrangig unter spezifischen sportpädagogischen Förderungskriterien durch die im Sportförderunterricht eingesetzten Lehrkräfte durchzuführen. Dabei unterliegt die Qualifikation der im Sportförderunterricht tätigen Lehrkräfte besonderen Anforderungen. Eine entsprechende Qualifikation ist Voraussetzung. Diese schließt spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten ein, welche für das Erteilen von Sportförderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Entwicklungsrückständen, motorischen Defiziten, psychomotorischen Störungen und psychosozialen Auffälligkeiten notwendig sind. Die Qualifikation für das Erteilen von Sportförderunterricht kann im Rahmen eines Studiums für ein Lehramt Sport erworben werden oder im Rahmen einer Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme für Sportlehrkräfte.
Beschulung der schutzsuchenden Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2022/2023
Zur Vorbereitung der Beschulung schutzsuchender Kinder und Jugendlicher aus der
Ukraine im Schuljahr 2022/2023 hat die Kultusministerkonferenz im Juni 2022 den folgenden grundlegenden Rahmen verabschiedet:
1. Integration/Spracherwerb:
Die Kinder und Jugendlichen sollen in das deutsche Schulsystem integriert werden. Dabei nutzen die Länder die bestehenden länderspezifischen Konzepte zur Beschulung von neu zugewanderten und schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen. Der Erwerb der Bildungssprache Deutsch wird durch systematische Angebote in Deutsch als Zweitsprache ermöglicht. Dies ist für den Schulerfolg und die baldige Integration der Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht eine unerlässliche Grundvoraussetzung. Wo die Möglichkeit besteht, soll der Unterricht auf freiwilliger Basis auch Angebote in ukrainischer Sprache beinhalten.
2. Schulpflicht:
Es gelten die Vorgaben der Länder zur Schulpflicht.
3. Übergänge und Abschlüsse:
Aus Gleichheitsgrundsätzen gelten für schutzsuchende ukrainische Kinder und Jugendliche für alle Übergänge und Abschlüsse die gleichen Regeln wie für alle anderen Schülerinnen und Schüler.
4. Online-Lernangebote:
Eine Einbindung ukrainischer Online-Materialien kann im Regelunterricht ergänzend und flankierend erfolgen. Schutzsuchende Schülerinnen und Schüler können auf privater Basis zusätzlich Online-Lernangebote ihres Heimatlandes wahrnehmen und so gegebenenfalls auch nationale Abschlüsse anstreben.
5. Beschäftigung ukrainischer Lehrkräfte:
Die Länder nutzen die bestehenden Instrumente zur Gleichstellung von ausländischen Lehramtsqualifikationen, um eine langfristige Einstellung von ukrainischen Lehrkräften zu ermöglichen. Das Instrument einer vorübergehenden Beschäftigung als unterstützende Lehrkraft kann im Bedarfsfall weiterhin genutzt werden.