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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Schulbereich
Germany

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13.Laufende Reformen und Politikinitiativen

13.2Reformen im Schulbereich

Last update: 30 March 2026

2026

Im Berichtszeitraum gab es keine Reformen im Schulbereich.

2025

Rolle der Schulaufsicht

Im Oktober 2025 hat die Bildungsministerkonferenz für die Kultusministerkonferenz (KMK) ein "Zielbild zur Rolle und Arbeit der Schulaufsicht" beschlossen und damit eine gemeinsame Grundlage für die Arbeit der Schulaufsicht geschaffen. Das Zielbild beschreibt die Schulaufsicht sowohl als Institution als auch als handelnde Person. Es setzt auf vier Säulen: Haltung, Aufgaben, Kompetenzen und Instrumente. Im Mittelpunkt stehen eine enge Zusammenarbeit der Schulaufsicht und Schulleitungen und Unterstützungssystemen, eine klare Aufgabenteilung und eine gute Ausstattung. Außerdem soll Schulaufsichtspersonal regelmäßig qualifiziert werden. Daten und digitale Technologien sollen helfen, Schulen bei der Weiterentwicklung zu begleiten. 

Orientierungsrahmen Globale Entwicklung 

Im Oktober 2025 haben die Kultusministerkonferenz und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen der 5. Bildungsministerkonferenz gemeinsam den neuen "Orientierungsrahmen Globale Entwicklung - Bildung für nachhaltige Entwicklung in der gymnasialen Oberstufe" veröffentlich. Als Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bietet das Standardwerk eine umfassende Grundlage, um Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) systematisch in der weiterführenden Schule und insbesondere in der Sekundarstufe II zu verankern.

Der Orientierungsrahmen bezieht sich auf das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung mit den vier Zieldimensionen, die es in Einklang zu bringen gilt: soziale Gerechtigkeit, ökologische Verträglichkeit, demokratische Politikgestaltung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Dabei soll sich das Handeln an den nicht zu überschreitenden planetaren Grenzen und an den grundlegenden Bedürfnissen aller Menschen orientieren. Die Fachkapitel enthalten jeweils didaktische Konzepte, Beispielthemen und Unterrichtsskizzen, die sich an den Bildungsstandards und Prüfungsanforderungen der KMK für die gymnasiale Oberstufe orientieren. Ergänzt wird der Orientierungsrahmen unter anderem durch Kapitel zur Digitalisierung, zur Lehrkräftebildung und zum gesamtschulischen Ansatz (Whole School Approach).

Ziel des Orientierungsrahmen ist es, Bildung für nachhaltige Entwicklung als Bildungsprinzip in der gymnasialen Oberstufe zu stärken und alle am Bildungswesen Beteiligten wie Bildungsverwaltungen, Lehrkräftebildung, Schulbuchverlage und Zivilgesellschaft dabei konzeptionell zu unterstützen.

Anforderungen an Fortbildnerinnen und Fortbildner

Im September 2025 hat die Kultusministerkonferenz "Anforderungen an Fortbildnerinnen und Fortbildner" beschlossen, in denen die Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen niedergelegt sind, über die Fortbildnerinnen und Fortbildner mindestens verfügen sollen. Sie sollten entweder grundständig ausgebildete Lehrkräfte in dem jeweiligen Fach sein, zu dem sie Fortbildungen anbieten, oder über eine nachgewiesene Expertise im entsprechenden Themenbereich verfügen, die sie auf unterschiedliche Weise - durch einen Studienabschluss, eine Weiterbildung, eine berufsbegleitende Qualifizierung etc. - erworben haben. Darüber hinaus sollten Fortbilderinnen und Fortbildner über die Kompetenzen verfügen, die didaktisch-methodischen Anforderungen an die Gestaltung von Fortbildungen im Sinne der Wirksamkeit zu berücksichtigen. Weiterhin sollen die Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig verbindlich evaluiert werden.

Aufgaben- und Anforderungsprofil für Fachleitungen 

Im September 2025 hat die Kultusministerkonferenz ein „Aufgaben- und Anforderungsprofil für Fachleitungen an den Studienseminaren oder vergleichbaren Einrichtungen“ beschlossen. Das Profil definiert präzise die Kernaufgaben und Verantwortlichkeiten, die Fachleitungen im Rahmen der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung übernehmen. Es soll sichergestellt werden, dass Fachleiterinnen und Fachleiter ein einheitliches Verständnis der Rolle entwickeln und die Zusammenarbeit zielgerichtet und effizient gestalten können (Transparenz- und Orientierungsfunktion). Weiterhin soll das Profil durch die Festlegung relevanter Kompetenzbereiche eine strategische Planung von Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen (Qualifizierungsfunktion). Schließlich soll durch die klar formulierten Maßstäbe an die Aufgaben und Kompetenzen von Fachleitungen eine solide Grundlage für die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Lehrkräfteausbildung geschaffen werden (Evaluierungsfunktion). Qualifizierungsmaßnahmen und kontinuierliche Fortbildung der Fachleitungen orientieren sich an den länderspezifischen Rahmenvorgaben und dem Aufgaben- und Anforderungsprofil.

Neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Schülerinnen und Schüler

Im März 2025 hat die Bildungsministerkonferenz neue "Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von erkrankten Kindern und Jugendlichen" vorgestellt. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Teilhabechancen und die Gesamtpersönlichkeitsentwicklung erkrankter Schülerinnen und Schüler zu verbessern und geben wichtige Impulse für die Weiterentwicklung entsprechender Bildungsangebote an verschiedenen Lernorten.

Gemeinsame Empfehlung des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma und der Bildungsministerkonferenz zum Umgang mit Antiziganismus in der Schule

Im März 2025 haben die Bildungsministerkonferenz und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erstmals gemeinsame Empfehlungen zur Prävention und gezielten Bekämpfung von Antiziganismus in Schulen beschlossen und vorgestellt.

„Schulen müssen antiziganismuskritische und antiziganismusfreie Lernräume sein und dadurch auch Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen gewähren“, heißt es in den Empfehlungen. Kinder und Jugendliche sollten ein Bewusstsein entwickeln und dafür eintreten, Sinti und Roma in der Gesellschaft vor Diskriminierung zu schützen.

Die wesentlichen Inhalte der Empfehlungen sind:

  1. Sensibilisierung und Wissen: Die Empfehlungen betonen die Notwendigkeit, Wissen über Antiziganismus zu verbreiten und Sensibilität für seine verschiedenen Erscheinungsformen zu schaffen. Dies ist entscheidend, um Antiziganismus wirksam entgegentreten zu können.
  2. Verpflichtender Lehrplaninhalt: Die Thematisierung der Verfolgung und des Holocaust an Sinti und Roma ist unverzichtbarer Teil der Lehrpläne. Dabei darf die Auseinandersetzung nicht auf die Opferperspektive reduziert werden.
  3. Selbstermächtigung und Widerstand: Die Empfehlungen heben die Bedeutung der Vermittlung von Formen der Selbstermächtigung und des Widerstands von Sinti und Roma hervor. Auch der integrale Beitrag von Sinti und Roma zur Kultur Deutschlands soll sichtbar gemacht werden.
  4. Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen: Die Konferenz empfiehlt die Zusammenarbeit mit Sinti-und-Roma-Selbstorganisationen sowie Antidiskriminierungsstellen, um eine umfassende Aufklärung und Unterstützung zu gewährleisten.

Die Bildungsministerkonferenz wird die Umsetzung der Empfehlungen in den einzelnen Ländern unterstützen und mit einem gewissen Abstand evaluieren, um zu ermitteln, ob das Ziel einer nachhaltigen Bekämpfung von Antiziganismus in Schulen erreicht wird.

Im Dezember 2022 hatten die Kultusministerkonferenz, der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und das Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas eine gemeinsame Erklärung zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule veröffentlicht.

2024

Neue Empfehlungen für die schulische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im sonderpädagogischen Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Im Dezember 2024 hat die Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) "Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung" beschlossen.

Die Empfehlungen zielen darauf ab, die sonderpädagogische Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich des emotionalen Erlebens und sozialen Handelns zu verbessern und den Fokus verstärkt auf Prävention, individuelle Förderung und die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu legen.

Erklärung zur Darstellung des Judentums in Bildungsmedien

Im Dezember 2024 haben die Bildungsministerkonferenz, der Zentralrat der Juden in Deutschland und der Verband Bildungsmedien eine umfassende gemeinsame Erklärung und Empfehlungen zur sachgerechten und differenzierten Darstellung des Judentums in Bildungsmedien verabschiedet. Die Erklärung zielt darauf ab, Vorurteile, Stereotype und Verzerrungen in der Vermittlung jüdischer Geschichte, Kultur und Religion abzubauen. Die Erklärung und die Empfehlungen richten sich an Ersteller von Bildungsmedien, an die Bildungsverwaltungen und an die Lehrkräfte.

Die Erklärung umfasst zwölf zentrale Punkte, die für eine fachlich korrekte, didaktisch angemessene und vorurteilsfreie Darstellung des Judentums und damit verbundener Themenbereiche von entscheidender Bedeutung sind. Zu den wichtigsten Aspekten zählen:

  • Aktualität und Vielfalt: Jüdisches Leben soll in seiner Gegenwart und Vielfalt dargestellt werden. Die Erklärung betont, dass das Judentum in Deutschland, Europa und der Welt ein lebendiger Teil der Gesellschaft ist, dessen Stimmen in Bildungsmedien Gehör finden müssen.
  • Integration in die Gesellschaft: Jüdinnen und Juden sind ein integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft. Bildungsmedien sollten vermeiden, sie als „Fremde“ oder „Andere“ darzustellen, und stattdessen ihre Rolle als Teil der Gemeinschaft hervorheben.
  • Differenzierte Perspektiven: Die Darstellung des Judentums muss die unterschiedlichen Lebensentwürfe, sowohl religiöse als auch säkulare, berücksichtigen und die Vielfalt jüdischer Identitäten widerspiegeln.
  • Vermeidung von Stereotypen: Bildungsmedien sind aufgefordert, stereotype Darstellungen zu vermeiden, die zu antisemitischen Vorurteilen führen können. Dies schließt eine kritische Auseinandersetzung mit historischen und gegenwärtigen Darstellungen ein.
  • Antisemitismus als Gegenstand: Antisemitismus soll nicht nur als historisches Phänomen, sondern auch in seinen aktuellen Erscheinungsformen behandelt werden. Die Erklärung fordert, dass Bildungsmedien altersangemessen über Antisemitismus informieren und dessen Erscheinungsformen erklären.

Den zwölf Punkten der Erklärung folgen detaillierte praxisnahe Empfehlungen zu den zentralen Themenbereichen „Jüdisches Leben heute“, „Jüdische Religion, Ethik und Kultur“, „Jüdische Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart“, „Der Staat Israel“ und „Historischer und gegenwärtiger Antisemitismus“. Des Weiteren werden themenübergreifende pädagogische und methodisch-didaktische Aspekte wie Sprache, Materialien und Quellen, Aufgabenstellungen adressiert.

Bereits in der Vergangenheit hat die Kultusministerkonferenz zu diesem Themenkomplex Beschlüsse gefasst, darunter:

Diese Beschlüsse bilden die Grundlage für die kontinuierliche Arbeit an einer sachgerechten und differenzierten Darstellung des Judentums in Bildungsmedien.

Orientierungsrahmen für die Qualifizierung von Schulleitungen

Im Dezember 2024 hat die Bildungsministerkonferenz den "Orientierungsrahmen für die Qualifizierung von Schulleitungen“ beschlossen. Dieser Rahmen stellt einen bedeutenden Schritt zur Sicherung und Förderung der Qualität schulischer Bildung in Deutschland dar und soll Schulleitungen in ihrer zentralen Rolle als Führungskräfte stärken.

Der Orientierungsrahmen wurde von der der Kommission Lehrkräftebildung erarbeitet und umfasst sechs zentrale Aufgabenbereiche:

  • Schulentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Unterrichtsentwicklung und Qualitätsmanagement,
  • Personalführung und -entwicklung,
  • Gesundheitsförderung und -management,
  • Schulinterne Kommunikation und Kooperation,
  • Schulexterne Kommunikation und Vernetzung,
  • Organisation, Verwaltung, Digitalisierung und Recht

Darüber hinaus formuliert der Orientierungsrahmen die exemplarische Ausgestaltung von Zielen im konkreten Schulleitungshandeln, die verdeutlicht, in welche verschiedenen Richtungen eine Schwerpunktsetzung und kontinuierliche Professionalisierung innerhalb eines jeden Aufgabenbereichs möglich sind.

Die Bildungsministerkonferenz sieht in der Einführung des Orientierungsrahmens eine wichtige Maßnahme, um den Herausforderungen der heutigen Bildungslandschaft, wie Inklusion, Digitalisierung und der Vielfalt der Schülerschaft, gerecht zu werden.

Medienbildung und informatische Bildung in der Grundschule

Im November 2024 hat die Kultusministerkonferenz ein "Eckpunktepapier zur Verankerung von Medienbildung und informatischer Bildung in der Grundschule" verabschiedet. Das Papier gibt Impulse für digitale Medienbildung und informatische Bildung in der Grundschule und nimmt die Schnittstellen zwischen Elementar- und Primarbereich sowie Sekundarstufe I in den Blick.

Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen

Im Oktober 2024 hat die Bildungsministerkonferenz eine Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen beschlossen. Diese Empfehlung zielt darauf ab, den Schulen einen konstruktiv-kritischen Umgang mit KI zu ermöglichen und die Potenziale dieser Technologien für das Lernen und Lehren bestmöglich zu nutzen.

Die Handlungsempfehlung umfasst mehrere zentrale Themenbereiche:

  1. Einfluss von KI auf Lernen und Didaktik: KI-Anwendungen sollen Lehrkräfte unterstützen und eine personalisierte Lernumgebung schaffen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingeht.
  2. Veränderung der Prüfungskultur: Die KMK fordert eine Anpassung der Prüfungsformate, um die Kompetenzen zur Nutzung von KI zu berücksichtigen und die Leistungsbewertung transparent und fair zu gestalten.
  3. Professionalisierung von Lehrkräften: Die Ausbildung und Fortbildung von Lehrkräften soll systematisch den Umgang mit KI integrieren, um die Chancen und Risiken dieser Technologien adäquat einschätzen zu können.
  4. Regulierung und rechtliche Rahmenbedingungen: Die KMK setzt sich für klare rechtliche Vorgaben ein, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler gewährleisten und gleichzeitig die Nutzung von KI-Anwendungen im schulischen Kontext fördern.
  5. Chancengerechtigkeit: Alle Lernenden sollen die Möglichkeit erhalten, Kompetenzen im Umgang mit KI zu entwickeln, um als mündige Bürgerinnen und Bürger in einer durch die Digitalisierung geprägten Welt agieren zu können.

Die Handlungsempfehlung baut auf wichtigen Vorarbeiten der Länder auf. Hierzu zählen die ergänzende Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ (2021) zur Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ und das Impulspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz „Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem“ (2024). Diese Dokumente und das Heranziehen weiterer wissenschaftlicher Expertise, unter anderem im Rahmen einer Fachtagung zum Thema und durch ein schriftliches Anhörungsverfahren, haben die Grundlage für die aktuellen Empfehlungen geschaffen. Im Sinne eines Orientierungsrahmens bilden sie die gemeinsame Position der Länder zum Umgang mit KI-Anwendungen in schulischen Bildungsprozessen.

Gewinnung und Qualifizierung von Lehrkräften

Im Juni 2024 hat sich die Kultusministerkonferenz in Umsetzung des Konzepts „Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte und zur strukturellen Ergänzung der Lehrkräftebildung“ auf weitere Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung verständigt. Mit dem Beschluss „Gestaltung von zusätzlichen Wegen ins Lehramt“ wurde ein konkreter ländergemeinsamer Rahmen für die Gestaltung von Qualifizierungswegen zu Ein-Fach-Lehrkräften sowie die Einführung sogenannter Quereinstiegs-Masterstudiengänge und dualer Studiengänge geschaffen. In Ergänzung der grundständigen Lehrkräftebildung sollen damit Möglichkeiten eröffnet werden, eine vergleichbare oder gleichwertige Qualifikation für ein Lehramt bzw. für den Lehrkräfteberuf zu erreichen. Die geschaffenen Wege sollen dabei die grundständige Lehrkräfteausbildung ergänzen, aber nicht ersetzen. Es gibt keine Umsetzungspflicht. Die bestehenden Beschlüsse zur inhaltlichen und strukturellen Rahmensetzung in der Lehrkräftebildung bleiben unverändert. Es handelt sich um zusätzliche Maßnahmen, die sich in ihren Anforderungen an den einschlägigen Standards der Kultusministerkonferenz für die Bildungs- und Fachwissenschaften und die Fachdidaktiken sowie hinsichtlich ihrer Ausgestaltung am Modell der grundständigen zweiphasigen Lehrkräftebildung orientieren. Vor diesem Hintergrund wird bei den landesspezifischen Regelungen empfohlen, sich an folgender Rangfolge beim Zugang zum Vorbereitungsdienst zu orientieren:

(1) Staatsexamen bzw. Master of Education

(2) Quereinstieg mit zwei ableitbaren Fächern

(3) Quereinstieg mit einem ableitbaren Fach

Der aktuelle Beschluss zielt unter anderem darauf ab, Absolventinnen und Absolventen alternativer Lehrkräfteausbildungsprogramme, auch bei einem Wechsel in ein anderes Land, möglichst nahtlos in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst zu integrieren. Er soll entscheidend dazu beitragen, die Mobilität der über die zusätzlichen Maßnahmen gewonnen Lehrkräfte über Ländergrenzen hinweg zu erleichtern.

„StarS – Stark in die Grundschule starten“

Im Juni 2024 hat die Kultusministerkonferenz zur Erweiterung des Bildungsmonitorings eine dreijährige Entwicklungsphase für das Vorhaben „StarS – Stark in die Grundschule starten“ initiiert, das federführend vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) durchgeführt wird. Um zu prüfen, wie gut der Übergang vom Elementar- zum Primarbereich gelingt, sollen diagnostische Instrumente zur Erfassung der Lernausgangslage zu Schulbeginn und der Lernentwicklung zu Beginn der zweiten Jahrgangsstufe entwickelt werden, die sowohl einem Monitoring auf Systemebene als auch auf Individualebene dienen. Nähere Informationen zu StarS sind dem Kapitel zur Qualitätssicherung im Elementar- und Schulbildungsbereich zu entnehmen.

Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule

Im März 2024 hat die Kultusministerkonferenz überarbeitete Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule verabschiedet. Die neue Vereinbarung basiert auf den zuletzt 2015 überarbeiteten Empfehlungen, verleiht den bisherigen Richtlinien einen verbindlichen Charakter und schafft damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Arbeit in der Grundschule.

Hiermit wird ein weiteres Politisches Vorhaben der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Dabei werden auch „Eckpunkte für einen Rechtschreibrahmen“ sowie ein „Konzept zur Vermittlung einer verbundenen Handschrift“ vorgelegt.

Die Vereinbarung greift aktuelle pädagogische, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Erkenntnisse auf, um den Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft und den veränderten Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Geänderte gesellschaftliche und individuelle Voraussetzungen stellen vor allem an die Grundschulen große Anforderungen, und die Grundschulen müssen hierauf reagieren, um den Schülerinnen und Schülern die Grundlagen für die weitere erfolgreiche Bildungslaufbahn zu vermitteln.

Die Vereinbarung beinhaltet die Übereinkunft der Länder, für die länderspezifischen Stundentafeln der Jahrgangsstufen 1 bis 4 eine Mindeststundenzahl von 94 Stunden festzuschreiben. Daneben gewährleistet der Fächerkanon der Grundschule einen gemeinsamen Bildungsgang und bildet somit die Basis für ein erfolgreiches weiterführendes Lernen aller Schülerinnen und Schüler. Der Kernbereich der Unterrichtsfächer der Grundschule bestehend aus Deutsch, Mathematik und Sachunterricht wird in der neuen Vereinbarung durch einen überhälftigen Anteil an den Gesamtstunden und einer Mindeststundenzahl von 53 Stunden gestärkt. Nähere Informationen zur "Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule“ sind den Kapiteln zum Aufbau des Primarbereichs und zum Lehren und Lernen im Primarbereich. zu entnehmen.

Startchancen-Programm

Im Frühjahr 2024 haben sich das Bundesbildungsministerium und die Länder auf das Startchancen-Programm verständigt. Das bislang größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland startete am 1. August 2024 und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Bund und Länder fördern es jeweils mit einer Milliarde Euro pro Jahr.

Mit dem Startchancen-Programm begegnen Bund und Länder der Tatsache, dass in Deutschland der Bildungserfolg immer noch stark von der sozialen Herkunft abhängt. Die Bildungs- und Chancengerechtigkeit soll verbessert und der starke Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft aufgebrochen werden. Es ergänzt die Aktivitäten der Länder bei der Erhöhung der Chancengerechtigkeit, der Entkopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft, sowie der Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit.

Das Programm adressiert Schulen in herausfordernden Lagen, d. h. Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Es nehmen ca. 4.000 Schulen teil; davon rund 60 Prozent Grundschulen und 40 Prozent weiterführende Schulen und berufliche Schulen, bei Letzteren vorrangig die Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung. Das Programm legt einen zentralen Fokus auf die Förderung von Basiskompetenzen. 

Konkret umfasst das Startchancen-Programm drei Säulen: Über die Säule I wird ein Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung umgesetzt. Über die Säule II werden bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung unterstützt. Über die Säule III erfolgt eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams an den Schulen.

Das Programm soll darüber hinaus systemische Veränderungen im Bildungssystem anstoßen. Es wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.