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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Mobilität im Elementar- und Schulbildungsbereich
Germany

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12.Mobilität und Internationalisierung

12.1Mobilität im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 2 June 2026

Mobilität von Schülerinnen und Schülern

Erasmus+ als das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport war im Zeitraum von 2014 bis 2020 mit einem Budget in Höhe von knapp 14,8 Milliarden Euro ausgestattet. Das Programm sollte – zur Unterstützung der Ziele der EU-Strategie 2020 – Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit voranbringen. In seiner Laufzeit haben mehr als 4 Millionen Menschen in Europa – insbesondere Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Lehrkräfte und junge Freiwillige – Stipendien und Zuschüsse für einen Aufenthalt zu Lernzwecken im Ausland erhalten.

Im Jahr 2021 startete eine neue siebenjährige Programmgeneration von Erasmus+. Das Gesamtvolumen der Programmmittel wurde auf etwa 26,2 Milliarden Euro angehoben. Erasmus+ soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Im Zentrum des Programms stehen dabei die eng mit einander verbundenen Themen Inklusion und Vielfalt, Medienkompetenz und digitale Bildung, Demokratiebildung und europäische Werte sowie Nachhaltigkeit. 

Im schulischen Bereich fördert Erasmus+ unter der Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen – die Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie pädagogischem Fachpersonal an Schulen und vorschulischen Einrichtungen (Job-Shadowing, Fortbildungen etc.). Neben kurzen Auslandsaufenthalten sind auch Langzeitauslandsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu einem Schuljahr möglich. Unter der Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen – werden kleinere Partnerschaften oder größere Kooperationspartnerschaften von Einrichtungen aus dem Schulbereich bzw. vorschulischen Einrichtungen gefördert, die sich auf europäische Kooperation und die Entwicklung hochwertiger Materialien und Konzepte für den Schulbereich.

Nationale Agentur für Erasmus+ im Bereich Schulbildung ist der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz. Im Auftrag der Länder ist die Nationale Agentur Erasmus+ Schulbildung (NA-PAD) unter anderem zuständig für die Programmverwaltung, die Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Auswertung der Projektergebnisse. Die NA-PAD ist außerdem Nationale Koordinierungsstelle für eTwinning, einer im Rahmen des Programms Erasmus+ von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten digitalen Plattform zur Vernetzung und digitalen Zusammenarbeit von Schulen in Europa und über eTwinning Plus mit weiteren außereuropäischen Staaten. Weitere Informationen über Erasmus+-Schulbildung sind hier und in den sozialen Netzwerken auf Facebook, Instagram und LinkedIn erhältlich.

In der beruflichen Bildung werden darüber hinaus Auslandsaufenthalte von Auszubildenden des dualen Systems,  von Schülerinnen und Schülern nach Landesrecht sowie von allen Lernenden an beruflichen Schulen gemäß dem Definitionskatalog der Kultusministerkonferenz über die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) gefördert.

Für eine Vertiefung des Verständnisses für andere Kulturen ist die persönliche Begegnung unerlässlich. Seit Jahrzehnten werden daher Austauschmaßnahmen durchgeführt, oft im Rahmen von Schulpartnerschaften oder grenzüberschreitenden regionalen Kooperationsprogrammen, die sowohl auf Ebene der Länder als auch koordiniert durch den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz und bezuschusst aus Fördermitteln des Auswärtigen Amtes bzw. der Europäischen Union oder weiterer Geldgeber (z. B. Jugendwerke, Stiftungen) durchgeführt werden.

Im Jahr 2025 nahmen rund 40.000 Schülerinnen und Schüler an den Austauschprogrammen des PAD teil, davon etwa 6.200 in Schulpartnerschaftsprogrammen, die über das Auswärtige Amt gefördert werden. Im Rahmen dieser Schulpartnerschaftsprogramme besuchen Schülerinnen und Schüler ihre Partner in Deutschland bzw. im Ausland und nehmen gemeinsam am Schulunterricht teil. Mittel des Auswärtigen Amts fließen seit vielen Jahren in Partnerschaften mit den USA, mit Staaten in Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie mit Israel. Über die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) des Auswärtigen Amtes können seit 2008 Zuschüsse für Austauschmaßnahmen mit Schulen in weiten Teilen der Welt beantragt werden.

Aufgrund der seit 2024 deutlich reduzierten Haushaltsmittel musste der PAD sein Förderangebot in dem Schulpartnerschaften deutlich einschränken, was zu einem reduzierten Interesse seitens der Schulen und somit zu einem Rückgang der geförderten Schülerbegegnungen führte. Zwar sind 2025 die Antragszahlen im Vergleich zu 2024 wieder leicht angestiegen, dennoch ist z. B. in den PASCH-Schulpartnerschaften ein Rückgang der geförderten Begegnungen um ca. 30 Prozent im Vergleich zu 2023, dem Jahr vor den deutlichen Mittelkürzungen, zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung wird zum einen von den finanziellen Mitteln, zum anderen stark vom weltpolitischen Geschehen (u .a. Krieg in der Ukraine, Entwicklungen im Nahen Osten, Zusammenarbeit im transatlantischen Kontext) abhängig sein.

Darüber hinaus werden im Rahmen der bilateralen Regierungsinitiative UK-German Connection seit 2005 Schulpartnerschaften mit dem Vereinigten Königreich von deutscher Seite mit Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert. Seit August 2023 gibt es neben dem bereits existierenden Büro von UK-German Connection in London ein deutsches Büro beim PAD für den Schulbereich. Die Schulen können bei UK-German Connection Fördermittel für deutsch-britische Schulpartnerschaften und Austauschbegegnungen beantragen.

Daneben wird die europäische und internationale Dimension auch durch das seit 1959 vom PAD im Auftrag des Auswärtigen Amtes durchgeführte Programm „Deutschland Plus" gefördert. In diesem Programm absolvieren ausländische Schülerinnen und Schüler zu einem vierwöchigen Aufenthalt mit Studienprogramm, Sprachkurs und Unterkunft bei einer Gastfamilie nach Deutschland eingeladen, bei dem sie in internationalen Gruppen organisiert sind. Im Programm „Deutschland Plus“ absolvieren die ausländischen Schülerinnen und Schüler in nationalen Gruppen einen zwei- bis dreiwöchigen Gastfamilienaufenthalt, im Laufe dessen sie gesonderten Unterricht in Deutsch als Fremdsprache erhalten, und im Unterricht der Gastgeschwister hospitieren und Exkursionen unternehmen. Im Anschluss daran verbringen sie mehrere Tage in Berlin. Im Jahr 2025 nahmen 287 Schülerinnen und Schüler aus 18 Nationen mit 25 ausländischen Begleitlehrkräften an „Deutschland Plus“ teil. Das ebenfalls seit 1959 bestehende Schwesterprogramm „Internationales Preisträgerprogramm (IPP) zur Förderung der Ausbildung ausländischer Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache“ wurde 2024 aufgrund von Mittelkürzungen im Bundeshaushalt eingestellt.

Mit Frankreich besteht seit 1986 eine Vereinbarung über einen mittelfristigen individuellen Schüleraustausch, der einen zwei- bis dreimonatigen Aufenthalt im Partnerland mit einem entsprechenden Gegenbesuch des Austauschpartners umfasst (BRIGITTE-SAUZAY-Programm). Zusätzlich gibt es seit dem Schuljahr 2000/2001 das einjährige Austauschprogramm VOLTAIRE (sechs Monate in Deutschland, sechs Monate in Frankreich).

Darüber hinaus existieren auf Länderebene weitere Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler, die gemeinsam mit Partnerschulen im Ausland durchgeführt werden.

Über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden in Abhängigkeit vom elterlichen und eigenen Einkommen Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr (bei einem Aufenthalt in der EU oder Schweiz gilt diese Mindestdauer nicht) mit bis zu 666 Euro monatlich gefördert. Findet der Auslandsaufenthalt dagegen im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, ist auch ein kürzerer Aufenthalt von mindestens zwölf Wochen förderungsfähig. Für die Hinreise zum Ausbildungsort und für die Rückreise wird zudem ein Reisekostenzuschlag in Höhe von jeweils 250 Euro geleistet, wenn der Ausbildungsort in Europa liegt. Anderenfalls wird ein Reisekostenzuschlag in Höhe von jeweils 500 Euro geleistet. Die Förderung nach dem BAföG erfolgt für Schülerinnen und Schüler als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Auszubildende haben die Möglichkeit, zeitlich begrenzte Abschnitte der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren. Dabei wird der Auslandsaufenthalt rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt, sofern er dem Ausbildungsziel dient.

Im Rahmen von Erasmus+ betreut die NA beim BIBB den Bereich der Mobilitätsprojekte für Lernende und Bildungspersonal im Bereich der beruflichen Bildung. Für die Lernenden trägt der Erwerb internationaler Qualifikationen sowie sprachlicher und interkultureller Kompetenzen zur Entwicklung einer internationalen beruflichen Handlungskompetenz bei, die für Arbeitsmarkt und individuelle Karriereplanung von wachsender Bedeutung ist. Die durchschnittliche Dauer der im Ausland absolvierten Ausbildungsabschnitte der Lernenden beträgt zwischen zwei und fünf Wochen. Im Jahr 2024 wurden im Rahmen der Projekte 48.149 Stipendien an Lernende der Berufsbildung und damit überwiegend an Auszubildende sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler vergeben.

Von 2020 bis 2025 haben etwa 1.085 Unternehmen und Berufsbildungseinrichtungen eine Akkreditierung für das Erasmus+-Programm erhalten, die es ihnen ermöglicht, von vereinfachten Verfahren bei der Antragstellung und Durchführung der Projekte zu profitieren.  Mit der Akkreditierung wird den Einrichtungen bescheinigt, dass sie im Rahmen umfassender Anstrengungen zur Organisationsentwicklung einen Plan zur Durchführung qualitativ hochwertiger Auslandsaufenthalte erarbeitet und Auslandsaufenthalte strategisch und langfristig in ihrer Einrichtung verankert haben. 

Über das Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ des Bundesbildungsministerium können Auslandsaufenthalte von Auszubildenden sowie von Ausbilderinnen und Ausbildern in Ländern gefördert werden, die nicht am Programm Erasmus+ teilnehmen. Das Bundesbildungsministerium hat die NA beim BIBB mit der Durchführung beauftragt. „AusbildungWeltweit“ ermöglicht ausbildenden Unternehmen, beruflichen Schulen, Kammern und weiteren Organisationen die Ausweitung und flexible Gestaltung von Lernaufenthalten in Partnerländern außerhalb der EU. Von 2018 bis Oktober 2025 wurden rund 4.200 Auslandsaufenthalte in über 60 Ländern auf allen Kontinenten bewilligt. Auf der Website www.ausbildung-weltweit.de finden sich alle Informationen rund um Antragstellung und Projektdurchführung sowie Erfahrungsberichte von ehemaligen Teilnehmenden und Ausbildungsverantwortlichen.

Die bilateralen Austauschprogramme des Bundesbildungsministeriums in der beruflichen Bildung zielen auf eine über die EU-Programme hinausgehende Kooperation mit für Deutschland besonders wichtigen Partnerländern ab. Die Austauschmaßnahmen sind in der Regel in längerfristige Partnerschaften zwischen Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen, Kammern und anderen Akteuren in der beruflichen Bildung eingebettet und sollen neben der Förderung der Mobilität von Auszubildenden und Verantwortlichen für die Berufsbildung auch der Entwicklung und Erprobung innovativer Modelle in der beruflichen Bildung dienen.

Das Bundesbildungsministerium fördert seit 1980 gemeinsam mit dem französischen Bildungs- und dem Arbeitsministerium ProTandem, die Deutsch-Französische Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung zu intensivieren. Durch den Aufbau dauerhafter Strukturen der Kooperation und die gleichzeitige Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Berufsbildungsakteuren werden berufliche Lernerfahrungen während der Lehre unterstützt. Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des Programms rund 1.500 Teilnehmende aus 35 Berufsfeldern in 59 Gruppenaustauschmaßnahmen gefördert. Seit 1980 haben insgesamt mehr als 113.900 Personen an einem Austausch teilgenommen.

Das Deutsch-Israelische Programm zur Zusammenarbeit in der Berufsbildung ist eine Kooperation zwischen dem israelischen Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesbildungsministerium. Das Programm eröffnet Berufsbildungsexpertinnen und -experten sowie Auszubildenden aus unterschiedlichen Berufsbereichen die Möglichkeit fachlich voneinander zu lernen, die jeweils unterschiedliche Alltagsrealität zu erfahren und so das Verständnis füreinander zu vertiefen. Das Programm wird im Auftrag des Bundesbildungsministeriums vom BIBB durchgeführt.

Lehrkräftemobilität

Bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Hinblick auf die europäische und internationale Dimension des Unterrichts kommt Auslandserfahrungen eine besondere Bedeutung zu. Eine große Zahl von Lehramtsstudierenden nimmt die Gelegenheit zu einem Auslandsaufenthalt während des Studiums wahr, sei es im Rahmen des Programms Erasmus+, das nicht nur Auslandsaufenthalte an Hochschulen, sondern auch an Gastschulen ermöglicht, oder im Rahmen des Fremdsprachenassistenzprogramms des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, bei dem angehende Fremdsprachenlehrkräfte ausgetauscht werden.

Im diesem ältesten internationalen Austauschprogramm im Schulbereich fördern Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) bereits seit 1905 den Erwerb und die Verbreitung der deutschen Sprache bei ausländischen Schülerinnen und Schülern. Als Sprach- und Kulturbotschafterinnen und -botschafter Deutschlands unterstützen die Assistenzkräfte die Lehrkräfte an den aufnehmenden Schulen im Deutschunterricht sowie auch in anderen Fächern und außerunterrichtlich. Die FSA-Programme sollen die Freude am Erlernen der Fremdsprache wecken, die Sprechfertigkeit der teilnehmenden Studierenden, aus den Partnerländern oder aus Deutschland, vervollkommnen, sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und einen Beitrag zur beruflichen Qualifikation der Teilnehmenden leisten. Der PAD vermittelt deutsche Studierende an Schulen und Hochschulen in den Partnerländern. Im Gegenzug werden ausländische Studierende als FSA an Schulen in den deutschen Ländern vermittelt. Zurzeit führt der PAD das FSA-Programm mit 13 Staaten weltweit durch, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, die USA, Kanada, Australien und Neuseeland. Im Austauschjahr 2025/26, dem Jahr des 120-jährigen Jubiläums des Programms, wird zudem erstmals ein FSA-Programm mit Taiwan angeboten. Für den FSA-Einsatz in Frankreich sind neben Studierenden des Lehramts sind auch Studierende aller anderen Studiengänge, die Interesse an einem bezahlten Schulpraxiseinsatz in Frankreich haben, für das Online-Bewerbungsverfahren des PAD zugelassen.

Im Programmjahr 2025/2026 nehmen etwa 910 deutsche und ausländische Studierende am FSA-Programm des PAD teil. Es ist ein globaler Trend rückläufiger Bewerberzahlen zu beobachten.

Seit 2019 unterstützt der DAAD mit seinem Programm „Lehramt.International“ die Internationalisierung der Lehrkräftebildung in Deutschland. Folgende Zeile leiten das Programm:

  • Angehende Lehrkräfte und Hochschullehrende erwerben interkulturelle, sprachliche und (berufs-)praktische Kompetenzen. Stipendien für Schulpraktika ermöglichen insbesondere wenig mobilen Gruppen von Lehramtsstudierenden konkrete Auslandserfahrung. Die Stipendienangebote werden intensiv bei der Zielgruppe beworben.
  • Beteiligte Hochschulen etablieren und erweitern internationale Kooperationen und bieten internationalisierte Lehramtsstudiengänge an.
  • Erstellung und Bereitstellung von Expertisen zur Internationalisierung in der Lehrkräftebildung.
  • Initiierung von Verbesserungen der (hochschul-)politischen Rahmenbedingungen zur Internationalisierung der Lehramtsausbildung.

Im Rahmen von Lehramt.International wurden in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 1.022 angehende Lehrkräfte mit einem Stipendium für ein Schulpraktikum in 85 Ländern gefördert. Die Modellprojekte an 36 deutschen Hochschulen mit Lehramt pflegen Kooperationen mit 235 Partnerhochschulen in 58 Ländern weltweit.

Der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und anderem Bildungspersonal im Schulbereich dienen verschiedene bilaterale Hospitations- und Austauschprogramme des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, die aktuell mit Belgien, Frankreich, Großbritannien, Spanien und den USA durchgeführt werden. Im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) des Auswärtigen Amtes werden zudem in Deutschland Fortbildungsmaßnahmen und Hospitationen für ausländische Deutschlehrkräfte aus Afrika, Asien, Lateinamerika sowie Ost- und Südeuropa durchgeführt, an denen Lehrkräfte aller Schulformen und Schulstufen teilnehmen können. Nachdem sich die Zahl der deutschen und ausländischen Teilnehmenden an den Hospitations- und Fortbildungsprogrammen des PAD bis zum Jahr 2023 auf insgesamt 430 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesteigert hat, sank die Zahl der Teilnehmenden im folgenden Jahr 2024 aufgrund von Mittelkürzungen im Bundeshaushalt um mehr als ein Drittel auf etwa 260 Teilnehmende bzw. im Jahr 2025 mit insgesamt etwa 240 Teilnehmenden um nahezu die Hälfte.

Darüber hinaus finanzieren die deutschen Länder und die Bundesregierung seit über 50 Jahren das Weiterbildungsprogramm der Kultusministerkonferenz für Ortslehrkräfte an DSD-Schulen und Deutschen Schulen im Ausland und DSD-Schulen. Bis 2022 nahmen pro Jahr jeweils ca. 30 Ortslehrkräfte an diesem Programm teil. In den folgenden Jahren sanken die Bewerbungszahlen, so dass 2023 und 2024 ca. 20 Ortslehrkräfte und im Jahr 2025 lediglich 10 Ortslehrkräfte im Rahmen dieses Programms nach Deutschland kamen und für ein Jahr an einer deutschen Schule hospitierten und unterrichteten. Ziel des Programms ist das Eintauchen in den Alltag und das Schulwesen in Deutschland, die Förderung sprachlicher, landeskundlicher und didaktischer Kenntnisse sowie die Aktualisierung des Deutschlandbildes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Viele der so fortgebildeten Lehrkräfte übernehmen anschließend höherwertige Aufgaben in ihren Heimatschulen.

Weitere Fortbildungsangebote für deutsche Lehrkräfte im Ausland bzw. ausländische Lehrkräfte in Deutschland bieten entsprechende Programme der Europäischen Union (Programm Erasmus+) sowie bilateral konzipierte Veranstaltungen wie z. B. das deutsch-französische Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte an Schulen mit bilingualem Unterricht oder das vom Bundesbildungsministerium geförderte Programm „Europa macht Schule“, bei dem europäische Gaststudierende am Unterricht einer deutschen Schulklasse teilnehmen und im Rahmen eines Projektes ihr Heimatland vorstellen.

Darüber hinaus existieren auf Länderebene weitere Austauschprogramme für Lehrkräfte.

Bei der Internationalisierung der Berufsbildung in Deutschland kommt dem Berufsbildungspersonal eine Schlüsselrolle zu. Viele Berufsbildungsinstitutionen nutzen die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich, um die notwendigen Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen ihrer zunehmend internationalen Ausrichtung zu unterstützen.

Neben der Zielgruppe der Lernenden werden im Programm Erasmus+ in der Leitaktion 1 „Lernmobilität von Einzelpersonen“ auch Auslandsaufenthalte des Berufsbildungspersonals gefördert. Ziel ist die individuelle Fortbildung des Personals und die Förderung der Internationalisierung der Ausbildungsabteilungen und Berufsbildungsinstitutionen. Die Aufenthalte dauern im Durchschnitt weniger als eine Woche. Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der Mobilitätsprojekte 11.904 Auslandsaufenthalte für Fachkräfte der Berufsbildung bewilligt.