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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Mobilität im Elementar- und Schulbildungsbereich
Germany

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13.Mobilität und Internationalisierung

13.1Mobilität im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 10 April 2025

Mobilität von Schülerinnen und Schülern

Erasmus+ als das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport war im Zeitraum von 2014 bis 2020 mit einem Budget in Höhe von knapp 14,8 Milliarden Euro ausgestattet. Das Programm sollte – zur Unterstützung der Ziele der EU-Strategie 2020 – Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit voranbringen. In seiner Laufzeit haben mehr als 4 Millionen Menschen in Europa – insbesondere Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Lehrkräfte und junge Freiwillige – Stipendien und Zuschüsse für einen Aufenthalt zu Lernzwecken im Ausland erhalten.

Im Jahr 2021 startete eine neue siebenjährige Programmgeneration von Erasmus+. Das Gesamtvolumen der Programmmittel wurde auf etwa 26,2 Milliarden Euro angehoben. Erasmus+ soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Im Zentrum des Programms stehen dabei die eng mit einander verbundenen Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit.

Im schulischen Bereich fördert Erasmus+ unter der Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen – die Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie pädagogischem Fachpersonal an Schulen und vorschulischen Einrichtungen (Job-Shadowing, Fortbildungen etc.). Neben kurzen Auslandsaufenthalten sind auch Langzeitauslandsaufenthalte bis zu einem ganzen Schuljahr möglich. Unter der Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen – werden kleinere Partnerschaften oder größere Kooperationspartnerschaften von Einrichtungen aus dem Schulbereich bzw. vorschulischen Einrichtungen gefördert, die sich auf europäische Kooperation und die Entwicklung hochwertiger Materialien und Konzepte für den Schulbereich.

Nationale Agentur für Erasmus+ im Bereich Schulbildung ist der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz. Im Auftrag der Länder ist die Nationale Agentur Erasmus+ Schulbildung (NA-PAD) unter anderem zuständig für die Programmverwaltung, die Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Auswertung der Projektergebnisse. Die NA-PAD ist außerdem Nationale Koordinierungsstelle für eTwinning, einer im Rahmen des Programms Erasmus+ von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten digitalen Plattform zur Vernetzung und digitalen Zusammenarbeit von Schulen in Europa und über eTwinning Plus mit weiteren außereuropäischen Staaten. Weitere Informationen über Erasmus+-Schulbildung sind unter https://erasmusplus.schule/ und in den sozialen Netzwerken unter https://www.facebook.com/kmkpad und https://twitter.com/kmkpad bzw. https://twitter.com/etwinning.de und https//www.instagram.com/kmkpad/ erhältlich.

In der beruflichen Bildung werden darüber hinaus Auslandsaufenthalte von Auszubildenden des dualen Systems,  von Schülerinnen und Schülern nach Landesrecht sowie von allen Lernenden an beruflichen Schulen gemäß Definitionsenkatalog der Kultusministerkonferenz über die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) gefördert.

Für eine Vertiefung des Verständnisses für andere Kulturen ist die persönliche Begegnung unerlässlich. Seit Jahrzehnten werden daher Austauschmaßnahmen durchgeführt, oft im Rahmen von Schulpartnerschaften oder grenzüberschreitenden regionalen Kooperationsprogrammen, die sowohl auf Ebene der Länder als auch koordiniert durch den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz und bezuschusst aus Fördermitteln des Auswärtigen Amtes bzw. der Europäischen Union oder weiterer Geldgeber (z. B. Jugendwerke, Stiftungen) durchgeführt werden.

Im Jahr 2023 nahmen knapp 40.000 Schülerinnen und Schüler an den Austauschprogrammen des PAD teil, davon etwa 9.000 in Schulpartnerschaftsprogrammen, die über das Auswärtige Amt gefördert werden. Im Rahmen dieser Schulpartnerschaftsprogramme besuchen Schülerinnen und Schüler ihre Partner in Deutschland bzw. im Ausland und nehmen gemeinsam am Schulunterricht teil. Mittel des Auswärtigen Amts fließen seit vielen Jahren in Partnerschaften mit den USA, mit Staaten in Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie mit Israel. Über die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) des Auswärtigen Amtes können seit 2008 Zuschüsse für Austauschmaßnahmen mit Schulen in weiten Teilen der Welt beantragt werden.

Nachdem die COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 Austauschaktivitäten in Präsenz unmöglich gemacht hatte, konnten diese seit Mitte 2022 von den Schulen wieder aufgenommen werden. Bereits 2023 waren in den meisten Programmen Antragszahlen zu verzeichnen, die denen aus Zeiten vor der Pandemie nahekamen. Auch 2024 zeigten Schulen im In- und Ausland ein weiterhin steigendes Interesse, internationale Begegnungen durchzuführen. Aufgrund der deutlich reduzierten Haushaltsmittel in den durch das Auswärtige Amt geförderten Programmen konnte diesem Interesse jedoch nicht Rechnung getragen werden. Die weitere Entwicklung wird zum einen von den finanziellen Mitteln, zum anderen stark vom weltpolitischen Geschehen (u .a. Krieg in der Ukraine, Entwicklungen im Nahen Osten, Zusammenarbeit im transatlantischen Kontext) abhängig sein.

Darüber hinaus werden im Rahmen der bilateralen Regierungsinitiative UK-German Connection seit 2005 Schulpartnerschaften mit dem Vereinigten Königreich von deutscher Seite mit Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert. Seit August 2023 gibt es neben dem bereits existierenden Büro von UK-German Connection in London ein deutsches Büro beim PAD für den Schulbereich. Die Schulen können bei UK-German Connection Fördermittel für deutsch-britische Schulpartnerschaften und Austauschbegegnungen beantragen.

Daneben wird die europäische und internationale Dimension auch durch das seit 1959 die vom PAD im Auftrag des Auswärtigen Amtes durchgeführte Programm „Deutschland Plus" gefördert. In diesem Programm absolvieren ausländische Schülerinnen und Schüler zu einem vierwöchigen Aufenthalt mit Studienprogramm, Sprachkurs und Unterkunft bei einer Gastfamilie nach Deutschland eingeladen, bei dem sie in internationalen Gruppen organisiert sind. Im Programm „Deutschland Plus“ absolvieren die ausländischen Schülerinnen und Schüler in nationalen Gruppen einen zwei- bis dreiwöchigen Gastfamilienaufenthalt, im Laufe dessen sie gesonderten Unterricht in Deutsch als Fremdsprache erhalten, und im Unterricht der Gastgeschwister hospitieren und Exkursionen unternehmen. Im Anschluss daran verbringen sie mehrere Tage in Berlin. Im Jahr 2024 nahmen 382 Schülerinnen und Schüler aus 26 Nationen mit 35 ausländischen Begleitlehrkräften an „Deutschland Plus“ teil. Das ebenfalls seit 1959 bestehende Schwesterprogramm „Internationales Preisträgerprogramm (IPP) zur Förderung der Ausbildung ausländischer Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache“ wurde 2024 aufgrund von Mittelkürzungen im Bundeshaushalt eingestellt.

Mit Frankreich besteht seit 1986 eine Vereinbarung über einen mittelfristigen individuellen Schüleraustausch, der einen zwei- bis dreimonatigen Aufenthalt im Partnerland mit einem entsprechenden Gegenbesuch des Austauschpartners umfasst (BRIGITTE-SAUZAY-Programm). Zusätzlich gibt es seit dem Schuljahr 2000/2001 das einjährige Austauschprogramm VOLTAIRE (sechs Monate in Deutschland, sechs Monate in Frankreich).

Darüber hinaus existieren auf Länderebene weitere Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler, die gemeinsam mit Partnerschulen im Ausland durchgeführt werden.

Über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden in Abhängigkeit vom elterlichen und eigenen Einkommen Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr (bei einem Aufenthalt in der EU oder Schweiz gilt diese Mindestdauer nicht) mit bis zu 632 Euro monatlich gefördert. Findet der Auslandsaufenthalt dagegen im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, ist auch ein kürzerer Aufenthalt von mindestens zwölf Wochen förderungsfähig. Für die Hinreise zum Ausbildungsort und für die Rückreise wird zudem ein Reisekostenzuschlag in Höhe von jeweils 250 Euro geleistet, wenn der Ausbildungsort in Europa liegt. Anderenfalls wird ein Reisekostenzuschlag in Höhe von jeweils 500 Euro geleistet. Die Förderung nach dem BAföG erfolgt für Schülerinnen und Schüler als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Auszubildende haben die Möglichkeit, zeitlich begrenzte Abschnitte der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren. Dabei wird der Auslandsaufenthalt rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt, sofern er dem Ausbildungsziel dient.

Im Rahmen von Erasmus+ betreut die NA beim BIBB den Bereich der Mobilitätsprojekte für Lernende und Bildungspersonal im Bereich der beruflichen Bildung. Für die Lernenden trägt der Erwerb internationaler Qualifikationen sowie sprachlicher und interkultureller Kompetenzen zur Entwicklung einer internationalen beruflichen Handlungskompetenz bei, die für Arbeitsmarkt und individuelle Karriereplanung von wachsender Bedeutung ist. Die durchschnittliche Dauer der im Ausland absolvierten Ausbildungsabschnitte der Lernenden beträgt zwischen zwei und fünf Wochen. Im Jahr 2023 wurden im Rahmen der Projekte 7.785 Stipendien an Auszubildende sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler vergeben.

Im Jahr 2023 haben 785 Unternehmen und Berufsbildungseinrichtungen eine Akkreditierung für das Erasmus+-Programm erhalten, die es ihnen ermöglicht, von vereinfachten Verfahren bei der Antragstellung und Durchführung der Projekte zu profitieren. Auf der Grundlage des Aufrufs 2023 werden maximal 100 weitere Einrichtungen im Folgejahr akkreditiert. Mit der Akkreditierung wird den Einrichtungen bescheinigt, dass sie einen Plan zur Durchführung qualitativ hochwertiger Auslandsaufenthalte im Rahmen umfassender Anstrengungen zur Organisationsentwicklung entwickelt haben.

Über das Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können zudem Auslandsaufenthalte von Auszubildenden sowie von Ausbilderinnen und Ausbildern in Ländern gefördert werden, die nicht am Programm Erasmus+ teilnehmen. Das BMBF hat die NA beim BIBB mit der Durchführung des Programms beauftragt. „AusbildungWeltweit“ ermöglicht ausbildenden Unternehmen, beruflichen Schulen, Kammern und weiteren Organisationen die Ausweitung und flexible Gestaltung von Lernaufenthalten in Partnerländern außerhalb der EU. Von 2018 bis Oktober 2024 wurden rund 3.300 Auslandsaufenthalte in über 60 Ländern bewilligt. Auf der Website www.ausbildung-weltweit.de finden sich alle erforderlichen Informationen rund um Antragstellung und Projektdurchführung sowie Erfahrungsberichte von ehemaligen Teilnehmenden und Ausbildungsverantwortlichen.

Die bilateralen Austauschprogramme des BMBF in der beruflichen Bildung zielen auf eine über die EU-Programme hinausgehende Kooperation mit für Deutschland besonders wichtigen Partnerländern ab. Die Austauschmaßnahmen sind in der Regel in längerfristige Partnerschaften zwischen Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen, Kammern und anderen Akteuren in der beruflichen Bildung eingebettet und sollen neben der Förderung der Mobilität von Auszubildenden und Verantwortlichen für die Berufsbildung auch der Entwicklung und Erprobung innovativer Modelle in der beruflichen Bildung dienen.

Das BMBF fördert seit 1980 gemeinsam mit dem französischen Bildungs- und dem Arbeitsministerium ProTandem, die Deutsch-Französische Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung zu intensivieren. Durch den Aufbau dauerhafter Strukturen der Kooperation und die gleichzeitige Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Berufsbildungsakteuren werden berufliche Lernerfahrungen während der Lehre unterstützt. Im Jahr 2024 wurden im Rahmen des Programms rund 1.300 Teilnehmende aus 35 Berufsfeldern in 53 Gruppenaustauschmaßnahmen gefördert. Seit 1980 haben insgesamt mehr als 112.500 Personen an einem Austausch teilgenommen.

Das Deutsch-Israelische Programm zur Zusammenarbeit in der Berufsbildung ist eine Kooperation zwischen dem israelischen Ministerium für Arbeit und Soziales und dem BMBF. Das Programm eröffnet Berufsbildungsexpertinnen und -experten sowie Auszubildenden aus unterschiedlichen Berufsbereichen die Möglichkeit fachlich voneinander zu lernen, die jeweils unterschiedliche Alltagsrealität zu erfahren und so das Verständnis füreinander zu vertiefen. Das Programm wird vom BIBB im Auftrag des BMBF durchgeführt. 

Lehrkräftemobilität

Bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Hinblick auf die europäische und internationale Dimension des Unterrichts kommt Auslandserfahrungen eine besondere Bedeutung zu. Eine große Zahl von Lehramtsstudierenden nimmt die Gelegenheit zu einem Auslandsaufenthalt während des Studiums wahr, sei es im Rahmen des Programms Erasmus+, das nicht nur Auslandsaufenthalte an Hochschulen, sondern auch an Gastschulen ermöglicht, oder im Rahmen des Fremdsprachenassistenzprogramms des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, bei dem angehende Fremdsprachenlehrkräfte ausgetauscht werden.

Im diesem ältesten internationalen Austauschprogramm im Schulbereich fördern Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) bereits seit 1905 den Erwerb und die Verbreitung der deutschen Sprache bei ausländischen Schülerinnen und Schülern. Als Sprach- und Kulturbotschafterinnen und -botschafter Deutschlands unterstützen die Assistenzkräfte die Lehrkräfte an den aufnehmenden Schulen im Deutschunterricht sowie auch in anderen Fächern und außerunterrichtlich. Die FSA-Programme sollen die Freude am Erlernen der Fremdsprache wecken, die Sprechfertigkeit der teilnehmenden Studierenden, aus den Partnerländern oder aus Deutschland, vervollkommnen, sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und einen Beitrag zur beruflichen Qualifikation der Teilnehmenden leisten. Der PAD vermittelt deutsche Studierende an Schulen und Hochschulen in den Partnerländern. Im Gegenzug werden ausländische Studierende als FSA an Schulen in den deutschen Ländern vermittelt. Zurzeit führt der PAD das FSA-Programm mit 13 Staaten weltweit durch, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, die USA, Kanada, Australien und Neuseeland. Im Austauschjahr 2025/26, dem Jahr des 120-jährigen Jubiläums des Programms, wird zudem erstmals ein FSA-Programm mit Taiwan angeboten. Für den FSA-Einsatz in Frankreich sind neben Studierenden des Lehramts sind auch Studierende aller anderen Studiengänge, die Interesse an einem bezahlten Schulpraxiseinsatz in Frankreich haben, für das Online-Bewerbungsverfahren des PAD zugelassen.

Im Programmjahr 2024/2025 nehmen etwa 960 deutsche und ausländische Studierende am FSA-Programm des PAD teil. Es ist ein globaler Trend rückläufiger Bewerberzahlen zu beobachten.

Aufgrund starker Mittelkürzungen durch das Auswärtige Amt können auch nach dem Ende der COVID-19-Pandemie die Einführungstagungen des PAD für ausländische FSA in Deutschland nur noch online angeboten werden.

Seit 2019 unterstützt der DAAD mit seinem Programm „Lehramt.International“ die Internationalisierung der Lehrkräftebildung in Deutschland. Folgende Zeile leiten das Programm:

  • Angehende Lehrkräfte und Hochschullehrende erwerben interkulturelle, sprachliche und (berufs-)praktische Kompetenzen. Stipendien für Schulpraktika ermöglichen insbesondere wenig mobilen Gruppen von Lehramtsstudierenden konkrete Auslandserfahrung. Die Stipendienangebote werden intensiv bei der Zielgruppe beworben.
  • Beteiligte Hochschulen etablieren und erweitern internationale Kooperationen und bieten internationalisierte Lehramtsstudiengänge an.
  • Erstellung und Bereitstellung von Expertisen zur Internationalisierung in der Lehrkräftebildung.
  • Initiierung von Verbesserungen der (hochschul-)politischen Rahmenbedingungen zur Internationalisierung der Lehramtsausbildung.

Im Rahmen von Lehramt.International wurden in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 1.022 angehende Lehrkräfte mit einem Stipendium für ein Schulpraktikum in 85 Ländern gefördert. Die Modellprojekte an 36 deutschen Hochschulen mit Lehramt pflegen Kooperationen mit 220 Partnerhochschulen in 55 Ländern weltweit.

Der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und anderem Bildungspersonal im Schulbereich dienen verschiedene bilaterale Hospitations- und Austauschprogramme des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, die aktuell mit Belgien, Frankreich, Großbritannien, Spanien und den USA durchgeführt werden. Im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) des Auswärtigen Amtes werden zudem in Deutschland Fortbildungsmaßnahmen und Hospitationen für ausländische Deutschlehrkräfte aus Afrika, Asien, Lateinamerika sowie Ost- und Südeuropa durchgeführt, an denen Lehrkräfte aller Schulformen und Schulstufen teilnehmen können. Nachdem sich die Zahl der deutschen und ausländischen Teilnehmenden an den Hospitations- und Fortbildungsprogrammen des PAD von 350 Teilnehmenden im Jahr 2022 auf etwa 430 Lehrkräfte im Jahr 2023 deutlich gesteigert hat, sank die Zahl der Teilnehmenden 2024 auf ca. 260 Lehrkräfte. Dieser Rückgang der Teilnehmendenzahlen erfolgte auf Grund starker Mittelkürzungen durch das Auswärtige Amt, die dazu führten, dass 2024 keine PASCH-Fortbildungskurse ausgeschrieben wurden und im Hospitationsprogramm weniger Plätze als im Vorjahr vermittelt werden konnten.

Darüber hinaus finanzieren die deutschen Länder und die Bundesregierung seit über 50 Jahren das Weiterbildungsprogramm der Kultusministerkonferenz für Ortslehrkräfte an Deutschen Schulen im Ausland und DSD-Schulen. Bis 2022 nahmen pro Jahr jeweils ca. 30 Ortslehrkräfte an diesem Programm teil. In den folgenden Jahren sanken die Bewerbungszahlen, so dass 2023 und 2024 ca. 20 Ortslehrkräfte  im Rahmen dieses Programms nach Deutschland kamen und für ein Jahr an einer deutschen Schule hospitierten und unterrichteten. Ziel des Programms ist das Eintauchen in den Alltag und das Schulwesen in Deutschland, die Förderung sprachlicher, landeskundlicher und didaktischer Kenntnisse sowie die Aktualisierung des Deutschlandbildes der Programmteilnehmenden. Viele der so fortgebildeten Lehrkräfte übernehmen anschließend höherwertige Aufgaben in ihren Heimatschulen.

Weitere Fortbildungsangebote für deutsche Lehrkräfte im Ausland bzw. ausländische Lehrkräfte in Deutschland bieten entsprechende Programme der Europäischen Union (Programm Erasmus+) sowie bilateral konzipierte Veranstaltungen wie z. B. das deutsch-französische Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte an Schulen mit bilingualem Unterricht oder das vom BMBF geförderte Programm „Europa macht Schule“, bei dem europäische Gaststudierende am Unterricht einer deutschen Schulklasse teilnehmen und im Rahmen eines Projektes ihr Heimatland vorstellen.

Darüber hinaus existieren auf Länderebene weitere Austauschprogramme für Lehrkräfte.

Bei der Internationalisierung der Berufsbildung in Deutschland kommt dem Berufsbildungspersonal eine Schlüsselrolle zu. Viele Berufsbildungsinstitutionen nutzen die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich, um die notwendigen Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen ihrer zunehmend internationalen Ausrichtung zu unterstützen.

Neben der Zielgruppe der Lernenden werden im Programm Erasmus+ in der Leitaktion 1 „Lernmobilität von Einzelpersonen“ auch Auslandsaufenthalte des Berufsbildungspersonals gefördert. Ziel ist die individuelle Fortbildung des Personals und die Förderung der Internationalisierung der Ausbildungsabteilungen und Berufsbildungsinstitutionen. Die Aufenthalte dauern im Durchschnitt weniger als eine Woche. Im Jahr 2022 wurden im Rahmen der Mobilitätsprojekte 5.029 Auslandsaufenthalte für Fachkräfte der Berufsbildung bewilligt.