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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Laufende Reformen und Politikinitiativen
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14.Laufende Reformen und Politikinitiativen

Last update: 10 April 2025

Dieses Kapitel bietet einen Überblick über laufende Reformen und Politikentwicklungen auf nationaler Ebene im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung seit 2022.

In der Einleitung werden die umfassende bildungspolitische Strategie sowie die Schlüsselziele für das gesamte Bildungswesen beschrieben. Zugleich wird betrachtet, wie der Reformprozess organisiert ist und wer die Hauptakteure des Entscheidungsprozesses sind.

Der Abschnitt zu laufenden Reformen und Politikentwicklungen ordnet die Reformen den folgenden breiten Themengebieten zu, die im Großen und Ganzen den Bildungsbereichen entsprechen:

  • Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung
  • Schulbildung
  • Berufsausbildung und Erwachsenenbildung
  • Hochschulbildung
  • Querschnittsfertigkeiten und Beschäftigungsfähigkeit

Innerhalb der Themengebiete werden die Reformmaßnahmen in chronologischer Abfolge beschrieben. 

Übergreifende nationale Bildungsstrategie und Kernziele

In Deutschland besteht Übereinstimmung darin, dass es angesichts des demographischen Wandels und mit Blick auf den sich abzeichnenden Fachkräftebedarf, aber auch aufgrund der Herausforderungen der Digitalisierung in den kommenden Jahren großer Anstrengungen zur Weiterentwicklung des deutschen Bildungssystems bedarf.

In Verbindung mit der „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ vom Oktober 2020 haben sich die Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) auf eine Reihe von „Politischen Vorhaben“ verständigt, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollten. Im Dezember 2024 hat die Bildungsministerkonferenz den Abschlussbericht zum Stand der Umsetzung der Politischen Vorhaben zur Ländervereinbarung veröffentlicht. Der Bericht gibt einen detaillierten Überblick über die vielfältigen Maßnahmen, die die Kultusminister ergriffen haben, um die Qualität und Vergleichbarkeit der Bildung in Deutschland weiter zu erhöhen:

  • Die Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) sowie die Sekundarstufe I wurden überarbeitet, unter anderem um die Anschlussfähigkeit und Konsistenz zwischen Schulstufen und Fächern weiter zu erhöhen und den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Welt gerecht zu werden. 

  • Die Vereinbarungen über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I sowie zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung wurden aktualisiert und dabei die Vergleichbarkeit und die Transparenz weiter erhöht. Die vormalige „Empfehlung zur Arbeit in der Grundschule“ wurde grundlegend überarbeitet und als „Vereinbarung“ mit höherer Verbindlichkeit durch die Kultusministerkonferenz beschlossen.

  • Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung wurde ein „Pakt für berufliche Schulen“ ins Leben gerufen, der gemeinsam mit den an beruflicher Bildung beteiligten Institutionen und Akteuren die Innovations- und Integrationsfähigkeit der beruflichen Schulen als wichtige Partner der beruflichen Bildung dauerhaft und verlässlich sicherstellen soll.

  • Im Kontext der Digitalisierung und beschleunigt durch die Corona-Pandemie stand die (Weiter-)Entwicklung phasenübergreifender Konzepte für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Fokus und dabei speziell der Ausbau von Angeboten für den Erwerb digitalisierungsbezogener Lehrkompetenzen.

  • Um dem Lehrkräftemangel zu begegnen, wurden zusätzliche Wege ins Lehramt definiert, die die Ausbildung zu Ein-Fach-Lehrkräften, das duale Lehramtsstudium sowie Quereinstiegs-Masterstudiengänge (Q-Master) ermöglichen und die bestehenden Regelungen für die grundständige Lehrkräftebildung ergänzen.

  • Förderung digitaler Lernumgebungen: Im Rahmen des Digitalpakts Schule wurden erhebliche Fortschritte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur in Schulen erzielt. Dies umfasst die Bereitstellung von digitalen Endgeräten, die Entwicklung von Online-Lernplattformen und die Schulung von Lehrkräften im Umgang mit digitalen Medien.

  • Mit „Mein Bildungsraum“ (bis Oktober 2023: Nationale Bildungsplattform (NBP)) soll eine bildungsbereichsübergreifende Infrastruktur bereitgestellt werden, die leistungsfähige, interoperable Lehr-Lern-Infrastrukturen und darauf aufbauende Funktionalitäten schafft. Das BMBF hat zum 1. Juli 2024 den aktuellen Entwicklungsstand der Vernetzungsinfrastruktur an die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) übergeben und diese mit der Weiterentwicklung und Erweiterung beauftragt.

  • Zur Qualifizierung von Schulleitungen hat die KMK einen Orientierungsrahmen erstellt, der in den Ländern als Grundlage für die Konzeption entsprechender Fortbildungsprogramme genutzt werden kann. Dieser Orientierungsrahmen trägt der Bedeutung von Schulleitungen für eine erfolgreiche Schule und der Vielfalt ihrer pädagogischen und systemorientierten Führungsaufgaben an Schulen Rechnung.

Als zentrales bildungs- und familienpolitisches Vorhaben hat die Bundesregierung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter verankert. Dieser wird beginnend mit der ersten Klassenstufe stufenweise ab 2026 eingeführt und jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch für alle Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe. Zur Vorbereitung dieses Rechtsanspruchs unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Die Mittel werden in zwei Investitionsprogrammen an die Länder verteilt. Ländern und Kommunen standen von Ende 2020 bis 2022 hiervon 750 Millionen Euro im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ (Beschleunigungsprogramm) zur Verfügung. Die daraus nicht verausgabten Mittel werden den Mitteln des nachfolgenden „Investitionsprogramms Ganztagsausbau“ zugeführt und gehen damit nicht verloren. Die für das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ gemäß § 10 Ganztagsfinanzhilfegesetz abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (VV II) zwischen Bund und Ländern ist im Mai 2023 in Kraft getreten.  

Vor dem Hintergrund der laufenden Belastungen der Länder, welche durch die jahrgangsweise Einführung des Rechtsanspruchs entstehen (Betriebskosten), entlastet der Bund die Länder stufenweise, aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,49 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030. Die mit der Ganztagsbetreuung verbundenen Betriebskosten unterliegen der Finanzierungsverantwortung der Länder. Länder und Kommunen haben bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen und Investitionen mit bisher bereitgestellten Finanzhilfen des Bundes getätigt.

Im April 2019 ist eine Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes in Kraft getreten, die es dem Bund ermöglicht, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu gewähren, ohne dass die Hilfen auf "finanzschwache" Kommunen beschränkt werden. Die Änderung ermöglicht es dem Bund unter anderem, gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden zu unterstützen. Der neue Artikel 104c ist die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule 2019–2024, mit dem Bund und Länder unter anderem das Ziel verfolgen, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Angesichts der COVID-19-Pandemie konnte der DigitalPakt genutzt werden, um den Herausforderungen zu begegnen, die sich durch die Verlagerung von Unterricht nach Hause gezeigt haben.

Überblick über den Bildungsreformprozess und Akteure

Die Verantwortlichkeit für das Bildungswesen in Deutschland wird durch die föderative Staatsstruktur bestimmt. Soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, haben die Länder das Recht der Gesetzgebung, das im Bereich des Bildungswesens den Schulbereich, den Hochschulbereich, die Erwachsenenbildung und die Weiterbildung umfasst; die Verwaltung auf diesen Gebieten ist nahezu ausschließlich Angelegenheit der Länder.

Der Bund ist insbesondere für die Regelungen in folgenden Bereichen von Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig:

  • Außerschulische berufliche Bildung
  • Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse (hier können die Länder abweichende gesetzliche Regelungen treffen, nachdem der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat)
  • Ausbildungsförderung
  • Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung
  • Die öffentliche Fürsorge, die auch die Kinder- und Jugendhilfe umfasst
  • Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernunterricht
  • Berufszulassung für Juristen
  • Berufszulassung für Heil- und Heilhilfsberufe
  • Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Maßnahmen zur Digitalisierung im Schul- und Hochschulbereich

Nähere Informationen über die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Bildungsbereich dem Abschnitt über Verwaltung und Steuerung auf nationaler und/oder regionaler Ebene zu entnehmen.

Das Grundgesetz sieht neben der oben beschriebenen Aufgabenabgrenzung auch Regelungen über das Zusammenwirken von Bund und Ländern im Rahmen der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben vor. Für den Bereich Wissenschaft und Bildung sind die Gemeinschaftsaufgaben in Artikel 91b Absatz 1 und 2 GG geregelt. Danach können Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Absatz 1) sowie zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen (Absatz 2) zusammenwirken.

Der Föderalismus hat sich als Vielfalt und Wettbewerb fördernde Staatsstruktur bewährt. Bund und Länder setzen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen notwendige Maßnahmen und Initiativen eigenständig um. Gewachsen sind zugleich die ländergemeinsame Verantwortung und die Notwendigkeit, in gesamtstaatlich relevanten Handlungsfeldern Ziele und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern zu verabreden.

Die folgende Darstellung bezieht sich auf von allen Ländern in der Kultusministerkonferenz gemeinsam beschlossene Maßnahmen sowie auf Maßnahmen des Bundes. In ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen ergreifen die Länder vielfältige und umfangreiche Maßnahmen, die nicht gesondert aufgeführt werden können. Die Reformmaßnahmen der Länder, großteils mit substantieller Unterstützung oder in Kooperation mit dem Bund, betreffen insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Ausbau von Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs- und Fördermöglichkeiten in Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Bildungs- und Kompetenzniveaus benachteiligter Gruppen
  • Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftepotenzials
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz
  • Maßnahmen zur besseren Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Schulbildung, Lesekompetenz und des Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge
  • Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung und zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf
  • Maßnahmen zur besseren Verzahnung von beruflicher und universitärer Bildung
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Hochschulabsolventenquote bzw. vergleichbarer Abschlüsse
  • Maßnahmen zur Digitalisierung im Schul- und Hochschulbereich