Germany Bund
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Eurydice-Informationsstelle des Bundes
Project Management Agency
Part of the German Aerospace Center (DLR)
Commissioned by the Federal Ministry for Education, Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth
Heinrich-Konen-Str. 1
DE-53227 Bonn
Tel: +49 30 67055 485
E-Mail: EUB-Bildung@dlr.de
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Germany Lander
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Eurydice-Informationsstelle der Länder
Referat für europäische und multilaterale Angelegenheiten
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Taubenstraße 10
10117 Berlin
Tel.: +49 30 25418 407
E-Mail: eurydice@kmk.org
Website: https://www.kmk.org/downloads-dokumente/europaeisches-bildungsinformationsnetz-eurydice.html
Einstellungsvoraussetzungen
Fachberaterinnen und Fachberater stehen den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen für Beratung und fachliche Unterstützung zur Verfügung und nehmen eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung und -entwicklung ein. So zählt unter anderem die Unterstützung in Fragen der Konzeptions- und Organisationsentwicklung zu den Aufgaben der Fachberatung. Je nach struktureller Verankerung der Fachberatung kann diese auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kindertageseinrichtung wahrnehmen. Fachberaterinnen und Fachberater verfügen in der Regel über eine Qualifikation als Erzieher/Erzieherin oder haben ein einschlägiges Hochschulstudium absolviert. Vielfach ist eine mehrjährige berufliche Praxis – etwa in der Leitungsfunktion einer Kindertageseinrichtung – Zugangsvoraussetzung für die Tätigkeit als Fachberaterin oder Fachberater.
Schulaufsichtsbeamtinnen/Schulaufsichtsbeamte in den Kultusministerien und Schulaufsichtsbehörden der Länder auf mittlerer und unterer Ebene beaufsichtigen öffentliche Schulen des Primar- und Sekundarbereichs. Fachliche Schulaufsichtsbeamte müssen dieselben Qualifikationen wie Lehrkräfte der jeweiligen Schulstufe und mehrere Jahre Unterrichtstätigkeit vorweisen können. Zudem müssen sie grundsätzlich einige Jahre als Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung oder in leitender Position in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung gearbeitet haben.
Im Oktober 2025 hat die Bildungsministerkonferenz für die Kultusministerkonferenz ein "Zielbild zur Rolle und Arbeit der Schulaufsicht" beschlossen und damit eine gemeinsame Grundlage für die Arbeit der Schulaufsicht geschaffen. Das Zielbild beschreibt die Schulaufsicht sowohl als Institution als auch mit Blick auf die handelnden Personen. Demnach agieren Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte als Führungskräfte, die über bestimmte Kompetenzen verfügen müssen. Darüber hinaus soll die Schulaufsicht über das für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige fach-, dienst- und rechtsaufsichtliche Fachwissen verfügen und bereit sein, dieses Wissen laufend zu erweitern.
Beschäftigungsbedingungen
Zu den Aufgaben der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten gehört die Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit und die Dienstaufsicht über die Lehrkräfte und Schulleitungen. Aufgabe der verwaltungsfachlichen Schulaufsichtsbeamten (in der Regel Juristen) ist die Rechtsaufsicht und Rechtmäßigkeitskontrolle der Verwaltung der äußeren Schulangelegenheiten durch den Schulträger (z. B. Einrichtung und Erhaltung von Schulgebäuden und Beschaffung von Lehrmitteln). Schulaufsichtsbeamte an den staatlichen Schulämtern (untere Ebene) bzw. in den Bezirksregierungen (mittlere Ebene) sind Beamte des Landes.