Skip to main content
European Commission logo
EACEA National Policies Platform:Eurydice
Wichtigste Arten von Bildungsangeboten

Germany

8.Allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung

8.4Wichtigste Arten von Bildungsangeboten

Last update: 19 March 2024

 

Bildungsangebote zur Aneignung grundlegender Fertigkeiten

Im November 2016 haben Bund und Länder die "Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016-2026" ausgerufen, die an die Erkenntnisse und Resultate der "Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener 2012-2016" anknüpft. Als breites gesellschaftliches Bündnis bezieht die Dekade unter anderem die Kommunen, Gewerkschaften, Kirchen, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Volkshochschulverbände mit ein. Ziel der Nationalen Dekade ist es, die Lese- und Schreibkompetenzen sowie das Grundbildungsniveau Erwachsener in Deutschland anzuheben. Dabei gilt die Steigerung der Teilnahmequoten an entsprechenden Bildungsmaßnahmen als einer der entscheidenden Faktoren für den Erfolg.  Die Ziele der Dekade sind in einem gemeinsamen Grundsatzpapier zur Nationalen Dekade für Alphabetisiserung und Grundbildung 2016 bis 2026 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz ausgeführt. Flankiert wird dieses Grundsatzpapier durch ein 10-Punkte-Pogramm der Länder für die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung, mit dem sich die Länder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit eigenen Maßnahmen an der Umsetzung der AlphaDekade beteiligen.

Im Jahr 2022 veröffentlichte der Arbeitskreis Weiterbildung der Kultusministerkonferenz den zweiten Bericht der Länder zur Nationalen Dekade. Der Bericht zeigt, dass die Länder mit diesen Handlungsfeldern qualitativ und quantitativ einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des funktionalen Analphabetismus von Erwachsenen in Deutschland leisten und bestätigte, dass die Länder die im Rahmen der Nationalen Dekade vereinbarten Maßnahmen umsetzen und vorantreiben. Zentrale Erkenntnis bleibt weiterhin, dass es funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten erleichtert werden muss, Zugang zu den vorhandenen Lernangeboten zu erlangen. Ergänzend legte der Bund Mitte 2023 dem deutschen Bundestag den zweiten Fortschrittsbericht zur AlphaDekade vor (vgl. https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/weiterbildung/alphabetisierung/30082023zweitenbundesberichtszuralphadekade.pdf?  blob=publicationFile&v=1). Der Bericht zeichnet schwerpunktmäßig die Vielzahl der Förderungen des Bundes im Rahmen der AlphaDekade im Berichtszeitrum 2019-2022 nach.

Bildungsangebote zum Erreichen einer anerkannten Qualifikation im Erwachsenenalter

Zulassungsbedingungen

Die Bewerber für Kurse zum Erwerb der Hochschulreife an ABENDGYMNASIEN müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen, im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht und den Mittleren Schulabschluss erworben haben. Bewerber, die den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nicht nachweisen können, müssen einen Vorkurs von mindestens halbjähriger Dauer besuchen, in dem vor allem Deutsch, eine Fremdsprache und Mathematik unterrichtet werden. Über Prüfungen zur Aufnahme in den Vorkurs und zum Abschluss des Vorkurses können die Länder besondere Bestimmungen erlassen. Die Teilnehmenden müssen mit Ausnahme der letzten drei Halbjahre berufstätig sein. Die Aufnahmebedingungen für Kollegs sind die gleichen wie bei den Abendgymnasien. Die Kollegiaten dürfen keine berufliche Tätigkeit ausüben.

In Abendrealschulen werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die bei Eintritt berufstätig sind oder mindestens sechs Monate berufstätig waren, den Hauptschulbildungsgang erfolgreich abgeschlossen oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und das 18. Lebensjahr erreicht haben.

In Abendhauptschulen werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die bei Eintritt berufstätig sind oder mindestens sechs Monate berufstätig waren, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und noch nicht bereits den angestrebten Abschluss oder einen gleichgestellten Abschluss besitzen und das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Leistungsbeurteilung, Lernerfolg

Für die Leistungsbeurteilung und die Prüfungen in der schulabschlussbezogenen Weiterbildung gelten vergleichbare Grundsätze und Zielvorstellungen wie im Sekundarbereich.

Abschlusszeugnis

Zum Nachholen von Abschlüssen des allgemeinbildenden Schulwesens auf dem Zweiten Bildungsweg wird auf die Beschreibung der Abendschulen und Kollegs verwiesen. Auch die Volkshochschulen bieten in diesem Bereich Kurse an.

Bildungsangebote mit Ausrichtung auf den Übergang in den Arbeitsmarkt

Berufliche Weiterbildungen umfassen unter anderem Umschulungen und Anpassungsfortbildungen. Leistungen der Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III und SGB II können Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, aber auch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Gefördert werden können insbesondere auch Personen, die eine Berufsausbildung nachholen wollen oder die beispielsweise infolge von Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder der Pflege nahestehender Angehöriger mehr als vier Jahre nicht in dem erlernten Beruf gearbeitet haben oder bei denen aus gesundheitlichen oder arbeitsmarktlichen Gründen eine berufliche Neuorientierung erforderlich ist. Berufsabschlussorientierte Weiterbildungen können auch Schritt für Schritt über Teilqualifizierungen bzw. Ausbildungsbausteine absolviert werden. Berufsabschlussorientierte Teilqualifikationen bieten die Möglichkeit, einen Berufsabschluss im Wege der Nachqualifizierung zu erreichen. Der Berufsabschluss setzt in diesen Fällen das erfolgreiche Absolvieren der Abschlussprüfung aufgrund besonderer Zulassung durch die zuständige Stelle (sogenannte Externenprüfung) voraus. Bei Bedarf kann auch der Erwerb von Grundkompetenzen gefördert werden (z. B. Kompetenzen in Mathematik-, Lesen oder grundlegende Kenntnisse in den Informations- und Kommunikationstechnologien) sowie das Nachholen des Hauptschul- oder eines vergleichbaren Abschlusses.

Grundvoraussetzung für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung ist zum einen die Notwendigkeit der Weiterbildung: Sie zielt auf die Sicherung bzw. Fortentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit der Einzelnen ab, um eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive am Arbeitsmarkt zu erreichen. Vor Beginn einer Weiterbildung muss zudem für Arbeitslose und Beschäftigte mit ergänzendem Bürgergeldbezug eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgen. Außerdem müssen der Weiterbildungsträger und die Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung zugelassen sein, es sei denn, es wird Qualifizierungsgeld in Anspruch genommen. Beim Qualifizierungsgeld im Rahmen der Beschäftigtenförderung in eine Zertifizierung des Trägers ausreichend. Bei Vorliegen der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erhält die Interessentin bzw. der Interessent von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein ausgehändigt. Bildungsgutscheininhaberinnen und -inhaber können entsprechend dem vereinbarten Bildungsziel unter den für die Arbeitsförderung zugelassenen Weiterbildungsanbietern frei wählen. Bei beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter bestimmten Voraussetzungen kein Bildungsgutschein für die geförderte Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme erforderlich.

Zu den geförderten Weiterbildungskosten zählen beispielsweise Lehrgangskosten, Fahrtkosten, gegebenenfalls Kosten für eine notwendige auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kosten für die Kinderbetreuung sowie die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung oder der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Arbeitgeber, die Beschäftigte für Qualifizierungszeiten freistellen, können - abhängig von der Unternehmensgröße - Arbeitsentgeltzuschüsse erhalten.

Die Weiterbildungsförderung ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht. Eine Ausnahme bildet der Rechtsanspruch auf Förderung einer Weiterbildung zum Nachholen eines Berufsabschlusses sowie einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Nachholens eines Hauptschul- oder vergleichbaren Abschlusses.

Bildungsangebote im Bereich der allgemeinen und politischen Erwachsenenbildung

Zulassungsbedingungen

Die allgemeine und politische Weiterbildung ist ein quantitativ bedeutender Weiterbildungssektor mit einem besonders breiten Themenspektrum. Für Angebote der allgemeinen und politischen Weiterbildung bestehen in der Regel keine Zugangsvoraussetzungen.

Inhalte

Die allgemeine Weiterbildung umfasst alle Lernformen, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben. Sie ist zu einem wesentlichen Element des lebenslangen Lernens geworden.

Politische Weiterbildung hat im Rahmen lebensbegleitenden Lernens das Ziel, gesellschaftspolitisches Wissen und Kompetenz sowie Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die ein selbstständiges Urteil über gesellschaftliche Zusammenhänge ermöglichen und eine aktive Mitwirkung in der Demokratie fördern. Veranstaltungen der politischen Bildung und Weiterbildung werden von zahlreichen Institutionen und freien Trägern wie etwa Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Weiterbildungseinrichtungen und Stiftungen für unterschiedliche Zielgruppen angeboten. Insbesondere für die freien Träger der politischen Bildung und Weiterbildung sind verschiedene Dachorganisationen entstanden, die der internen Koordination und Organisation sowie der Interessensvertretung nach außen dienen.

Eine besondere Rolle kommt der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zu. Mit ihrem Bildungsangebot orientert sich die bpb an den Grundfragen der demokratischen Entwicklung und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ihre Aufgabe ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Das breit gefächerte Angebot der bpb umfasst Veranstaltungen, Publikationen, audiovisuelle Medien und Online-Angebote, mit denen Kenntnisse über geschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge politischer, sozialer, kultureller, ökonomischer und ökologischer Prozesse vermittelt werden. Außerdem fungiert die bpb als Schnittstelle zwischen Staat, Politik, Bildungsinstitutionen, Wissenschaft und Medien mit allen Kräften der Zivilgesellschaft. Ständige Kooperationspartner der bpb sind vor allem die 16 Landeszentralen für politische Bildung und die freien Träger der politischen Bildung. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und anderen gesell­schaftlichen Akteuren gesucht. Von der bpb anerkannte Bildungseinrichtungen können finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Veranstaltungen der politischen Weiterbildung erhalten.

Die 16 Landeszentralen für politische Bildung agieren unabhängig auf Länderebene und fördern u. a. lokale Projekte im Bereich der politischen Bildung.

Lehrmethoden und Lehrmittel

Wie im Schulbereich gestaltet das Lehrpersonal den Unterricht in eigener pädagogischer Verantwortung unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Teilnehmenden.

Dem Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien als effektives Mittel für das selbst gesteuerte Lernen kommt auch in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung eine wachsende Bedeutung zu. So ist die Mehrzahl aller Fernlehrangebote ganz oder teilweise online-gestützt. Zahlreiche Initiativen und Projekte fördern den Einsatz dieser Technologien.

Andere Arten öffentlich geförderter Bildungsangebote für Erwachsene

Berufliche Fort- und Weiterbildung

Zulassungsbedingungen

Die berufliche Weiterbildung richtet sich an Zielgruppen mit den unterschiedlichsten Bildungsvoraussetzungen, vom Arbeitslosen ohne Schul- und Berufsabschluss bis zur Führungskraft.

Abschlusszeugnis

Nur ein Teil der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ist darauf ausgerichtet, auf gesetzlich geregelte oder von den Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft (Kammern) verliehene Abschlüsse vorzubereiten.

Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung an Hochschulen

Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzung für die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung an Hochschulen ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium, teilweise stehen die Weiterbildungsangebote auch Bewerbern offen, die durch eine berufliche Tätigkeit oder auf andere Weise die für die Teilnahme erforderliche Eignung erworben haben. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.

Leistungsbeurteilung, Lernerfolg

Für weiterbildende wissenschaftliche und künstlerische Studiengänge, die zu einem Hochschulgrad führen, gelten die Ausführungen zu den grundständigen Studienangeboten.

Abschlusszeugnis

Als Abschlüsse in der wissenschaftlichen und künstlerischen Weiterbildung werden Zertifikate, bei weiterbildenden Studiengängen auch Hochschulgrade erworben.