Skip to main content
European Commission logo
EACEA National Policies Platform:Eurydice
Bachelor

Germany

7.2.Studiengänge im ersten Studienzyklus

7.2.1 Bachelor

Last update: 22 April 2024
On this page

Fachrichtungen

Einen Überblick über Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss führen, bietet das jährlich neu erscheinende Handbuch Studienwahl und das Portal studienwahl.de, die im Auftrag der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) und der Bundesagentur für Arbeit erstellt werden. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hält mit dem Hochschulkompass eine tagesaktuelle Übersicht zu Studienangeboten deutscher Hochschulen vor, die im Internet als Datenbank zugänglich ist.

Fachrichtungen und Spezialisierung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

Universitäten und gleichgestellte Hochschulen boten im Wintersemester 2023/2024 insgesamt 4.938 grundständige Studiengänge an, die zu einem Bachelorabschluss führen. Die Studiengänge sind stark differenziert und von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Das Fächerangebot der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen umfasst in der Regel die Sprach- und Kulturwissenschaften sowie Sport, die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Mathematik und die Naturwissenschaften, die Medizin, die Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften und die Ingenieurwissenschaften. Die gängigsten Fachrichtungen in den genannten Fächergruppen sind:

Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport
Philosophie
Theologie
Altertumswissenschaften
Geschichte
Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft
Musikgeschichte/Musikwissenschaft
Theaterwissenschaft
Sprach- und Literaturwissenschaften der europäischen und außereuropäischen Sprachen
Pädagogik
Psychologie
Bibliothekswesen/Dokumentation/Publizistik
Sport

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Rechtswissenschaft
Sozialwissenschaften
Verwaltungswissenschaft
Wirtschaftswissenschaften
Politikwissenschaft

Mathematik, Naturwissenschaften
Mathematik
Physik
Informatik
Chemie
Biochemie
Biologie
Geowissenschaften
Pharmazie

Medizin
Humanmedizin
Zahnmedizin
Tiermedizin

Agrar-, Forst-, Ernährungswissenschaften
Agrarwissenschaften
Forstwissenschaft
Ernährungswissenschaften

Ingenieurwissenschaften
Architektur
Bauingenieurwesen
Vermessungswesen
Elektrotechnik
Maschinenbau
Verfahrenstechnik
Verkehrstechnik
Umwelttechnik
Bergbau

Studiengänge in den Fachrichtungen Rechtswissenschaft, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Lebensmittelchemie schließen regelmäßig nicht mit einer Bachelorprüfung, sondern mit einer Staatsprüfung ab. Nähere Informationen zu Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, sind den Ausführungen zu Programmen außerhalb der Bachelor- und Master-Struktur zu entnehmen. Lehramtsstudiengänge schließen zum Teil ebenfalls mit einer Staatsprüfung ab.

In den genannten Fachrichtungen werden auch internationale Studiengänge angeboten, die in besonderer Weise auslandsbezogen sind. Fachlich liegt der Schwerpunkt in diesen Studiengängen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen im Bereich der Sprach- und Kulturwissenschaften, gefolgt von den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und den Ingenieurwissenschaften.

Für jeden Studiengang ist in der Prüfungsordnung eine Regelstudienzeit festgelegt. Sie gibt an, in welcher Zeit ein Studium mit der angestrebten Prüfung abgeschlossen werden kann. Die Gesamtregelstudienzeit für konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge beträgt höchstens fünf Jahre. Die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge beträgt sechs, sieben oder acht Semester. An Universitäten und gleichgestellten Hochschulen liegt die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge zumeist bei sechs Semestern.

Fachrichtungen und Spezialisierung an Kunst- und Musikhochschulen

Kunst- und Musikhochschulen boten im Wintersemester 2023/2024 insgesamt 511 grundständige Studiengänge an, die zu einem Bachelorabschluss führen. Die Studiengänge selbst sind stark differenziert und von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Sie sind hauptsächlich den folgenden Bereichen zuzuordnen:

  • Musik mit Studiengängen wie der Ausbildung zum Solisten oder Orchestermusiker in verschiedenen Instrumenten, zum Sänger, Dirigenten, Komponisten oder Kirchenmusiker, zum Musiklehrer an allgemeinbildenden Schulen, zum Musikpädagogen oder für technisch-musikalische Berufe (Toningenieur);
  • Bildende Kunst mit Studienrichtungen wie Freie Kunst, Design, Fotografie
  • Darstellende Kunst mit Studienrichtungen wie Schauspiel, Oper, Musical, Tanz, Regie und Film
  • Angewandte Kunst mit Studiengängen in den Bereichen Architektur, Gestaltung oder Medien
  • Kunstpädagogik, Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft sowie Lehramtsstudiengänge für Kunsterziehung
  • Medienbereich mit Studiengängen wie Film, Fernsehen, Medienkunde, Medienkunst, Animation und Medienmanagement

In den künstlerischen Kernfächern an Kunst- und Musikhochschulen können konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge auch mit einer Gesamtregelstudienzeit von sechs Jahren eingerichtet werden. Die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge an Kunst- und Musikhochschulen liegt zumeist bei acht Semestern.

Fachrichtungen und Spezialisierung an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften boten im Wintersemester 2023/2024 insgesamt 4.293 grundständige Studiengänge an, die zu einem Bachelorabschluss führen.
An Fachhochschulen werden vor allem Studiengänge in folgenden Studienbereichen angeboten:

  • Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften/Wirtschaftsrecht
  • Sozialwesen
  • Verwaltung und Rechtspflege
  • Informatik/Mathematik
  • Naturwissenschaften
  • Gestaltung/Design
  • Informations- und Kommunikationswesen
  • Gesundheitswesen/Pflege

In den genannten Studienbereichen werden auch internationale Studiengänge angeboten, die in besonderer Weise auslandsbezogen sind. Die meisten dieser Studiengänge sind an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angesiedelt, gefolgt von den Ingenieurwissenschaften.

Für jeden Studiengang ist in der Prüfungsordnung eine Regelstudienzeit festgelegt. Sie gibt an, in welcher Zeit ein Studium mit der angestrebten Prüfung abgeschlossen werden kann. Für die Gesamtregelstudienzeit in konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften gelten die Ausführungen zur Regelstudienzeit an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Die Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge liegt an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Regel bei sechs oder sieben Semestern einschließlich Praxissemestern.

Fachrichtungen und Spezialisierung an Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs – Berufsakademien, Fachschulen

An den Berufsakademien werden insbesondere Studiengänge aus den Bereichen Wirtschaft, Technik und Sozialwesen angeboten. Die Studiendauer an den Berufsakademien ist durch das jeweilige Landesgesetz in der Regel auf drei Jahre festgelegt. Den Umfang des Studiums während des Semesters regelt an den staatlichen Berufsakademien zumeist das fachlich zuständige Landesministerium, indem es für jeden Studiengang Studien- und Prüfungspläne erlässt. Ausbildungsgänge an Berufsakademien, die zu der Abschlussbezeichnung Bachelor führen, sind zu akkreditieren. Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens drei Jahre.

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen in unterschiedlichen Organisationsformen des Unterrichts (Vollzeit- oder Teilzeitform) zu einem staatlichen postsekundären Berufsabschluss nach Landesrecht. Sie können darüber hinaus Ergänzungs-/Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten.

Fachschulen qualifizieren für die Übernahme von Führungsaufgaben und fördern die Bereitschaft zur beruflichen Selbstständigkeit.

Nach Maßgabe der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen kann an Fachschulen zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden.

Fachschulen bieten Bildungsgänge in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen an und schließen mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Die Fachbereiche gliedern sich in insgesamt etwa 150 einzelne Fachrichtungen. Neben Sozialpädagogik gehören Elektrotechnik, Maschinentechnik, Betriebswirtschaft und Bautechnik zu den am stärksten vertretenen Fachrichtungen. An Fachschulen für Sozialpädagogik werden die Staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherinnen in einem zwei- bis dreijährigen Bildungsgang für den sozialpädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (u. a. Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) ausgebildet.

Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zugangs- und Zulassungsbedingungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

Hochschulzugangsberechtigung

Für den Zugang zum Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen ist in der Regel das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachgebundenen Hochschulreife erforderlich. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife verleiht eine Studienberechtigung für alle Hochschulen ohne Beschränkung auf bestimmte Fächer oder Fachgebiete, das Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife eine Studienberechtigung für bestimmte Studiengänge.

Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachgebundenen Hochschulreife wird nach 12 bzw. 13 aufsteigenden Schuljahren am Ende der gymnasialen Oberstufe oder bestimmter berufsbezogener Bildungsgänge des Sekundarbereichs II erworben.

Abendgymnasien für Berufstätige und Kollegs für Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung führen ebenfalls zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Zusätzliche Möglichkeiten sind die Abiturprüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler oder für besonders befähigte Berufstätige.

In einer Reihe von einzelnen Studiengängen ist zusätzlich zur Hochschulreife die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers in einem gesonderten Feststellungsverfahren nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für Sport und künstlerische Fächer.

Unter bestimmten Umständen kann neben der Allgemeinen oder der Fachgebundenen Hochschulreife auch eine berufliche Qualifikation die Berechtigung zum Hochschulzugang verleihen. Im März 2009 hat die Kultusministerkonferenz einheitliche Kriterien für den Hochschulzugang von beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung verabschiedet. Der Beschluss eröffnet Meistern, Technikern, Fachwirten und Inhabern gleichgestellter Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung den allgemeinen Hochschulzugang und definiert die Voraussetzungen, unter denen beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung nach erfolgreichem Berufsabschluss und dreijähriger Berufstätigkeit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten.

Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen einen Sekundarschulabschluss nachweisen, der im Herkunftsland zum Hochschulzugang berechtigt. Gegebenenfalls muss zusätzlich eine Aufnahmeprüfung für das Studium an einer Universität des Herkunftslandes nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber aus einigen Herkunftsländern ein erfolgreiches Teilstudium an einer Hochschule des Herkunftslands nachweisen oder nach dem Besuch eines halb- oder einjährigen Schwerpunktkurses eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg ablegen. Außerdem wird von ausländischen Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerbern bei der Einschreibung der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse verlangt. Entsprechend der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) legen die Hochschulen die für das Studium erforderlichen sprachlichen Anforderungen nach Maßstab eines durchschnittlichen Studienbewerbers für jeden Studiengang im Einzelfall fest, wobei die Rolle der deutschen Sprache für einen erfolgreichen Studienverlauf im Vordergrund steht. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bei der Einschreibung für den gewählten Studiengang kann durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II), die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) am Hochschulort, den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) oder durch den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs erbracht werden. In diesen Prüfungen können unterschiedliche Stufen der sprachlichen Studierfähigkeit ausgewiesen werden. Des Weiteren regelt die RO-DT, unter welchen Voraussetzungen Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit sind.

Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber aus Staaten, in denen eine Akademische Prüfstelle (APS) existiert, werden nur zum Studium an einer deutschen Hochschule zugelassen, wenn sie ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle vorlegen können.

Im Dezember 2015 hat die Kultusministerkonferenz den Beschluss „Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können“ gefasst. Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerbern, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung für ein grundständiges oder weiterführendes Studium weder im Original noch in beglaubigter Kopie beibringen können, wird der Nachweis zur Beweiserleichterung über ein dreistufiges Verfahren ermöglicht. Im April 2022 hat die Kultusministerkonferenz ergänzende Regelungen für Schülerinnen und Schüler beschlossen, die fluchtbedingt ihren Sekundarschulabschluss in der Ukraine nicht abschließen konnten. Diese Regelungen gelten auch für Studierende aus der Ukraine im ersten Studienjahr.

Ferner enthält der Beschluss Regelungen zur Hochschulzulassung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie zur Studierendenmobilität.

Hochschulzulassung

Die Hochschulzulassung unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 in Verbindung mit Art. 72 Grundgesetz, d. h. die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund nicht durch Gesetz von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat. Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen (Art. 72 Abs. 3 Nr. 6 Grundgesetz). Vor diesem Hintergrund ist die Hochschulzulassung im Wesentlichen durch den Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und die Hochschulzulassungsgesetze der Länder sowie darauf basierenden Rechtsverordnungen geregelt.

Bereits mit dem Staatsvertrag der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 wurde die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) errichtet. Der Staatsvertrag 2008 wurde durch den Staatsvertrag über die Hochschulzulassung abgelöst, der am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Gemäß dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung hat die SfH die Aufgabe, die Hochschulen bei der Durchführung der örtlichen Zulassungsverfahren und bei der Durchführung von Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen zu unterstützen (Serviceleistungen) sowie das Zentrale Vergabeverfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge durchzuführen.

Studiengänge mit bundesweiten Zulassungsbeschränkungen

Studiengänge, in denen die Bewerberzahl die Gesamtzahl der zu vergebenden Studienplätze an allen Hochschulen regelmäßig übersteigt, sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Gegenwärtig werden Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen im "Zentralen Vergabeverfahren" vergeben, das im Staatsvertrag über die Hochschulzulassung geregelt ist.

In einem Auswahlverfahren sind bis zu 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze für bestimmte Vorabquoten - z. B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber etc. - vorzubehalten.

Die nach Abzug von Vorabquoten verbleibenden Studienplätze an jeder Hochschule werden vergeben:

  • zu 30 Prozent durch die Stiftung für Hochschulzulassung nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (sog. Abiturbestenquote)
  • zu 10 Prozent durch die Hochschulen nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens, in dem nur schulnotenunabhängige Kriterien in Betracht kommen (sog. zusätzliche Eignungsquote) und
  • zu 60 Prozent durch die Hochschulen im Rahmen des "Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH).

Im AdH müssen Hochschulen neben dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium berücksichtigen, bei Humanmedizin mindestens zwei. Mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium ist erheblich zu gewichten. Ein fachspezifischer Studieneignungstest ist als verbindliches Kriterium für die Auswahlentscheidung vorgegeben. Einzelheiten des Verfahrens und der dabei anzuwendenden inhaltlichen Kriterien werden von den Ländern und den Hochschulen bestimmt.

Die Länder tragen dafür Sorge, dass die Abiturdurchschnittsnoten innerhalb eines Landes und im Verhältnis der Länder untereinander hinsichtlich der jeweiligen Anforderungen und Bewertungen annähernd vergleichbar sind. Solange deren annähernde Vergleichbarkeit im Verhältnis der Länder untereinander nicht gewährleistet ist, erfolgt quotenübergreifend ein entsprechender Ausgleich bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber auf Basis von Prozentrangverfahren und unter Bildung von Landesquoten.

Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen

Für mehr als ein Viertel aller Bachelor-Studiengänge existieren örtliche Zulassungsbeschränkungen. Hier entscheidet die jeweilige Hochschule über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber nach Maßgabe des Landesrechts. Die Hochschulen können die SfH mit der Durchführung eines Serviceverfahrens für die betreffenden Studiengänge beauftragen.

Im Mai 2012 hat die SfH auf der Online-Plattform www.hochschulstart.de das sogenannte Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) eröffnet. Das Verfahren beschleunigt benutzerfreundlich und transparent die Vergabe von Studienplätzen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Über eine Online-Plattform der SfH werden die Bewerbungen der Studieninteressierten in einer gemeinsamen Datenbank erfasst und abgeglichen. Das mehrstufige Verfahren sorgt dafür, dass bei der Annahme eines Zulassungsangebots Mehrfachbewerbungen an den übrigen teilnehmenden Hochschulen nicht länger blockiert und die somit frei werdende Plätze schneller an andere Studieninteressierte vergeben werden können. Damit wird verhindert, dass zu Semesterbeginn Studienplätze frei bleiben, obwohl es noch Bewerbungen für diese Plätze gäbe. Da der Erfolg des Systems wesentlich von der Beteiligung weiterer Hochschulen abhängt, wirken die Länder mit Nachdruck darauf hin, dass sich ihre Hochschulen mit den zulassungsbeschränkten Studiengängen flächendeckend am DoSV beteiligen. Die Länder haben daher – unter Wahrung der Autonomie der Hochschulen – vielfältige Maßnahmen ergriffen, mit denen eine höhere Beteiligung der Hochschulen am DoSV erreicht werden soll. Zum Teil sehen die Länder eine verpflichtende Teilnahme vor. Dies soll durch eine entsprechende Verordnung, durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen oder im Rahmen von Hochschulverträgen erreicht werden. 

Der oben genannte Staatsvertrag über die Hochschulzulassung ermöglicht es, das „Dialogorientierte Serviceverfahren“ als einheitliches IT-Verfahren sowohl für die Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahrens als auch für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge einzusetzen.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

In Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen werden alle Studienbewerber, die die o. g. Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ohne besondere Zulassungsverfahren von den Hochschulen für den gewählten Studiengang eingeschrieben. Teilweise gibt es an Hochschulen allerdings auch für zulassungsfreie Studiengänge sogenannte Voranmeldefristen. Hochschulen können  auch zulassungsfreie Studiengänge in das Dialogorientierte Serviceverfahren einbeziehen, wodurch die Effekte des Mehrfachzulassungsabgleichs verstärkt nutzbar gemacht werden können. 

Zugangs- und Zulassungsbedingungen an Kunst- und Musikhochschulen

An den Kunst- und Musikhochschulen wird neben dem Nachweis der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife auch der Nachweis einer künstlerischen Eignung verlangt. In ausschließlich künstlerischen Studiengängen, also nicht in Studiengängen für den Beruf als Lehrkraft, ist in den meisten Ländern auch ohne Nachweis der Hochschulreife ein Studium möglich, wenn eine besondere künstlerische Befähigung nachgewiesen wird.

Zugangs- und Zulassungsbedingungen an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Hochschulzugangsberechtigung

Zum Studium an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften berechtigt einerseits das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife, andererseits das Zeugnis der Fachhochschulreife, das in der Regel nach zwölf aufsteigenden Schuljahren an Fachoberschulen erworben wird. Die Fachhochschulreife kann aber auch auf dem Weg über ein zusätzliches Unterrichtsangebot an beruflichen Schulen, z. B. Berufsfachschulen und Fachschulen erworben werden. Darüber hinaus werden in bestimmten Studiengängen studienspezifische Praktika vor Aufnahme des Studiums gefordert.

In einzelnen Fächern (z. B. Design) ist über die Fachhochschulreife hinaus der Nachweis einer künstlerischen Eignung zu erbringen.

Hochschulzulassung

Aufgrund begrenzter Kapazitäten bestehen an vielen Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften örtliche Zulassungsbeschränkungen in einzelnen Fächern. Über die Vergabe von Studienplätzen entscheidet die Fachhochschule / Hochschule für angewandte Wissenschaften in der Regel aufgrund des Notendurchschnitts, des Ergebnisses eines fachspezifischen Studierfähigkeitstestes oder Auswahlgesprächs, der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit eines Bewerbers oder gewichteter Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die fachspezifische Eignung besonderen Aufschluss geben. Die Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften können die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) mit der Durchführung eines Serviceverfahrens für die entsprechenden Studiengänge beauftragen.

Zugangs- und Zulassungsbedingungen an Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs – Berufsakademien, Fachschulen

Zugangsvoraussetzung für die Berufsakademien ist je nach Landesrecht die Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife sowie ein Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Ausbildungsstätte. Für beruflich qualifizierte Bewerberinnen bzw. Bewerber ohne Hochschulreife besteht je nach Landesrecht die Möglichkeit einer Zulassungsprüfung oder es gelten die Regelungen des Hochschulzugangs für Berufstätige. Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags werden die Bewerberinnen bzw. Bewerber von ihrem Ausbildungsbetrieb an der Studienakademie angemeldet.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Fachschulen variieren je nach Fachbereich. Die Aufnahme in Fachschulen für Agrarwirtschaft, Gestalten, Technik und Wirtschaft erfordert in der Regel

  • entweder den Abschluss in einem anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr sowie gegebenenfalls den Abschluss der Berufsschule
  • oder den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Die Aufnahme in eine Fachschule für Sozialwesen erfordert in der Regel einen Mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung.

Studieninhalte

Aufbau und Inhalte der Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

Aufbau und Inhalt der Studiengänge sind in Modulhandbüchern, Studienordnungen bzw. Studienplänen und Prüfungsordnungen geregelt. In Modulhandbüchern oder Modulkatalogen werden die einzelnen Module hinsichtlich des Arbeitsaufwandes und der zu vergebenden Leistungspunkte beschrieben. Die Beschreibung eines Moduls soll mindestens enthalten:

  • Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls
  • Lehrformen
  • Voraussetzungen für die Teilnahme
  • Verwendbarkeit des Moduls
  • Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
  • Leistungspunkte und Noten
  • Häufigkeit des Angebots von Modulen
  • Arbeitsaufwand
  • Dauer der Module

Studienordnungen führen in der Regel die für einen erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Module einschließlich der zu vergebenden Leistungspunkte auf und kennzeichnen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer. Studienordnungen und Modulhandbücher dienen einerseits der Orientierung der Studierenden, andererseits sind sie Grundlage für die Planung des Lehrangebotes im Fachbereich.

Die Prüfungsordnungen legen die Regelstudienzeit fest, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung der schriftlichen Abschlussarbeit, die Prüfungsanforderungen, das Prüfungsverfahren und die Prüfungsfächer. Häufig sind die Studien-und Prüfungsordnungen in einer Satzung zusammengefasst.

Akkreditierung von Studiengängen

Im Jahr 2017 haben sich die Länder auf den Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) verständigt, der Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Die Länder bestimmen durch Rechtsverordnung das Nähere zu den formalen Kriterien, den fachlich-inhaltlichen Kriterien und dem Verfahren. Diese Verordnungen basieren auf einer durch die Länder gemeinsam erarbeiteten Musterverordnung und stimmen im Wesentlichen überein. Mit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag wurde das bestehende System von den Ländern gemeinsam weiterentwickelt. 

Ziel der Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Programmakkreditierung) ist die Gewährleistung fachlich-inhaltlicher Standards, die Einhaltung von Strukturvorgaben und die Überprüfung der Berufsrelevanz der Abschlüsse durch ein formalisiertes und objektivierbares Verfahren. Die Akkreditierung kann auch in Form der Systemakkreditierung erfolgen, deren Gegenstand das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule ist. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass das Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards der Studiengänge zu gewährleisten. 

Grundlage der Akkreditierung sind die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen ländergemeinsamen Strukturvorgaben, die zugleich den Hochschulen als Orientierungsrahmen für die Planung und Konzeption von Studiengängen dienen. Die Strukturvorgaben vom Oktober 2003, die zuletzt im Februar 2010 geändert wurden, beziehen sich u. a. auf die Studienstruktur und Studiendauer. Sie sehen vor, dass Bachelorstudiengänge als Studiengänge, die zu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen, wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs vermitteln und insgesamt eine breite wissenschaftliche Qualifizierung sicher stellen. Bachelor- und Masterstudiengänge sind mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet, das sich an dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) orientiert. 

Nähere Informationen zum gemeinsamen Akkreditierungssystem und zur Akkreditierung von Studiengängen sind hier zu finden.

Fremdsprachenvermittlung

Um der besonderen Bedeutung der Fremdsprachenvermittlung im Hochschulbereich Rechnung zu tragen, hat die Kultusministerkonferenz 1991 "Richtlinien für den Erwerb eines Zertifikates 'Fachsprache'" beschlossen. Die Fremdsprachenausbildung ist fakultativ, das Zertifikat kann in der Regel aufgrund einer Ausbildung von vier Semestern im Umfang von insgesamt 12–16 Semesterwochenstunden (170 bis 200 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten) und einer Abschlussprüfung erworben werden. Das Angebot an Fremdsprachenkursen, ob allgemeinsprachlich oder fachsprachlich ausgerichtet, ist traditionell an den Universitäten sehr vielfältig. Es werden Kurse in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Sprachen angeboten.

Aufbau und Inhalte der Studiengänge an Kunst- und
Musikhochschulen

Die Ausführungen zur Ordnung von Studium und Prüfungen an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gelten im Wesentlichen auch für Kunst- und Musikhochschulen.

Akkreditierung von Studiengängen

Die Ausführungen zur Akkreditierung von Studiengängen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gelten mit einigen spezifischen Sonderregelungen auch für Kunst- und Musikhochschulen. Über die Einbeziehung der Studiengänge der Freien Kunst entscheiden die Wissenschaftsministerien der einzelnen Länder im Zusammenwirken mit der jeweiligen Hochschule. Für künstlerische Bachelorstudiengänge an Kunst- und Musikhochschulen sehen die ländergemeinsamen Strukturvorgaben die Förderung und Fortentwicklung der Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung sowie die Vermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogenen Qualifikationen vor.

Aufbau und Inhalte der Studiengänge an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Die Ausführungen zur Ordnung von Studium und Prüfungen an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gelten im Wesentlichen auch für Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Akkreditierung von Studiengängen

Die Ausführungen zur Akkreditierung von Studiengängen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gelten auch für Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Fremdsprachenvermittlung

Die Fremdsprachenvermittlung erhält im Kontext der zunehmenden Internationalisierung der Fachhochschulstudiengänge einen immer höheren Stellenwert. Zahlreiche Fachhochschulstudiengänge schließen im Rahmen der allgemeinwissenschaftlichen Pflicht- oder Wahlpflichtfächer ein Lehrangebot in Fremdsprachen ein (allgemeiner und fachsprachlicher Unterricht). Darüber hinaus werden an vielen Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften Fremdsprachenkurse für Hörer aller Fachbereiche als wahlfreie Lehrveranstaltungen angeboten. Für den Erwerb des Zertifikats Fachsprache an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften gelten die Ausführungen zu Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Duale Studiengänge

Die Studiengänge an Fachhochschulen (FH)/Hochschulen für angewandte Wissenschaft (HAW) zeichnen sich durch einen hohen Anwendungs- und Praxisbezug aus. Vor diesem Hintergrund bieten vor allem FH/HAW auch sogenannte DUALE STUDIENGÄNGE an, die Ausbildung, Beruf und Praxis integrieren. Hierzu schließen die Hochschulen Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen ab, die Ausbildungs- oder Praktikumsplätze zur Verfügung stellen. In ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen wird das Hochschulstudium mit einer betrieblichen Ausbildung verzahnt. Die Verteilung von Studien- und Ausbildungsphasen folgt unterschiedlichen zeitlichen Modellen und wird durch die Studienordnung bzw. das Modulhandbuch geregelt. Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge führen zu zwei berufsqualifizierenden Abschlüssen: Absolventinnen bzw. Absolventen wird der Bachelorgrad (in seltenen Fällen noch der Diplomgrad mit dem Zusatz Fachhochschule (FH)) verliehen, und zugleich erlangen sie einen Berufsabschluss. In praxisintegrierenden dualen Studiengängen absolvieren die Studierenden über die im Hochschulstudium traditionell vorgesehenen praktischen Studiensemester hinaus in größerem Umfang Praxiszeiten im Unternehmen, die in den Studienablauf integriert sind. Berufsintegrierende duale Studiengänge verbinden das Studium mit einer fachlich verwandten Berufstätigkeit. Der Berufsalltag ist fester Bestandteil des Studiums.

Darüber hinaus bieten insbesondere FH/HaW auch ausbildungs-, berufs- und praxisbegleitende Studiengänge ein. Diese erlauben es beispielsweise, parallel zur Berufstätigkeit einen Bachelor- oder Masterstudiengang zu absolvieren.

Charakteristisch für duale Hochschulen ist, dass sie ausschließlich duale Studiengänge anbieten, und zwar ausbildungs-, praxis- und zum Teil auch berufsintegrierende duale Studiengänge. Duale Studiengänge zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug, eine enge Verzahnung von Hochschulstudium und Berufsausbildung (ausbildungsintegrierend). bzw. Praxisphasen in einem Unternehmen (praxisintegrierend) aus. Das Land Baden-Württemberg hat durch die Umwandlung seiner Berufsakademie in die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) im Jahr 2009 einen neuen Hochschultyp in Deutschland geschaffen. Thüringen ist diesem Modell gefolgt und hat im Jahr 2016 die Staatliche Studienakademie in die Duale Hochschule Gera-Eisenach überführt. Damit erhielt die Einrichtung den rechtlichen Status einer Hochschule. Sachsen hat vor, die Berufsakademie Sachsen zum 1. Januar 2025 in die Duale Hochschule Sachsen umzuwanden. 

Das duale Studium in Deutschland zeichnet sich durch eine enorme Entwicklungsdynamik aus: Die Anzahl der dual Studierenden hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt, im Ergebnis studierten im Jahr 2022 knapp fünf Prozent aller Studierenden bundesweit einen dualen Studiengang. Fast zehn Prozent aller Studiengänge in Deutschland sind mittlerweile duale Studiengänge und fast ein Fünftel aller Bachelorstudiengänge im Bundesgebiet kann heute dual studiert werden.

Aufbau und Inhalte der Studiengänge an Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs – Berufsakademien, Fachschulen

Die Studierenden der Berufsakademien stehen gleichzeitig in einem Ausbildungsverhältnis mit einem Betrieb der Wirtschaft, vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere bei freien Berufen, sowie Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben. Während der Ausbildung wechseln Studienphasen an der Studienakademie und berufspraktische Phasen in den Ausbildungsstätten ab. Die Ausbildung erfolgt teilweise nach Studienplänen bzw. Ausbildungsplänen, die in Abstimmung zwischen Studienakademien, Betrieben und Sozialeinrichtungen erstellt und vom zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung erlassen werden, teilweise auch durch Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Berufsakademien nach Rahmenvorgaben der zuständigen Ministerien.

Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien sind zu akkreditieren sind. Bei Erfüllung bestimmter Vorgaben werden damit die Bachelorabschlüsse an Berufsakademien einem Bachelorabschluss von Hochschulen hochschulrechtlich gleichgestellt und eröffnen so den Zugang zu Masterstudiengängen. Die Vorgaben für die Berufsakademien betreffen insbesondere das Lehrpersonal und den Umfang der theorie- und praxisbasierten Ausbildungsanteile.

Bildungsgänge der beruflichen Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung an Fachschulen setzen eine geeignete Berufsausbildung in Verbindung mit entsprechender Berufserfahrung voraus. Der Pflichtbereich in den zweijährigen Fachschulen umfasst den fachrichtungsübergreifenden und den fachrichtungsbezogenen Unterricht in den fünf Fachbereichen sowie im Fachbereich Sozialwesen eine Praxis in sozialpädagogischen bzw. heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern. Der Unterricht im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich dient vorrangig der Erweiterung der berufsübergreifenden Kompetenzen. Der Unterricht im fachrichtungsbezogenen Lernbereich dient dem Erwerb erweiterter beruflicher Handlungskompetenz in einem der fünf Fachbereiche.

Lehrmethoden

Lehrmethoden an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika und Exkursionen angeboten. Die Vorlesungen sollen vor allem Überblicks- und Grundlagenwissen für das Studium vermitteln. Die Seminare bieten die Möglichkeit der intensiven Beschäftigung mit einem begrenzten Thema. In Übungen und Praktika werden die theoretisch vermittelten Kenntnisse praktisch vertieft. Der Einsatz digitaler Medien in der Lehre wird von Bund und Ländern gefördert. Ihnen kommt, auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, zunehmende Bedeutung zu. 

Die Lehrveranstaltungen richten sich gewöhnlich an Studierende eines bestimmten Studienfaches und in einem bestimmten Studienabschnitt. Interdisziplinäre Lehrveranstaltungen haben jedoch, vor allem in den höheren Studienabschnitten, an Bedeutung zugenommen. Auch die Graduiertenkollegs, Einrichtungen an den Universitäten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, sind häufig interdisziplinär angelegt.

Lehrmethoden an Kunst- und Musikhochschulen

Wesentliches Merkmal des Studiums an einer Kunsthochschule bzw. Musikhochschule ist, dass die künstlerische Ausbildung in Form des Einzelunterrichts bzw. in einer kleinen Gruppe (Klasse) in enger Beziehung zu einer bestimmten Hochschullehrerin bzw, einem bestimmten Hochschullehrer erfolgt.

Lehrmethoden an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Charakteristisch für das Fachhochschulstudium sind die praxisnahe Ausbildung und die verschiedenen Organisationsformen der Lehre wie Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika und Exkursionen in kleinen Gruppen. Die Seminare bieten die Möglichkeit der intensiven Beschäftigung mit einem begrenzten Thema. In Übungen und Praktika werden die theoretisch vermittelten Kenntnisse praktisch vertieft.

Ein weiteres Charakteristikum der Fachhochschulstudiengänge sind die in das Studium integrierten praktischen Studiensemester (möglich ist ein Studienaufbau mit ein oder zwei Praxissemestern). Dabei handelt es sich um Ausbildungsabschnitte, die von der Fachhochschule / Hochschulen für angewandte Wissenschaft geregelt, inhaltlich bestimmt und betreut sowie von Lehrveranstaltungen begleitet werden. Sie werden in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis mit einem Umfang von mindestens 20 Wochen abgeleistet.

Das Kleingruppenprinzip stellt einen engen Kontakt zwischen Professorinnen bzw. Professoren und Studierenden her und gibt den Studierenden die Möglichkeit zur Interaktion in den Lehrveranstaltungen.

Lehrmethoden an Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs – Berufsakademien, Fachschulen

Für die Ausbildung an der Berufsakademie ist die Aufteilung des Studienhalbjahres in eine Praxisphase im Betrieb und eine 10- bis 12-wöchige Theoriephase an der Studienakademie charakteristisch. In der Theoriephase wird in der Regel in kleinen Gruppen studiert. Neben Vorlesungen und Seminaren werden auch aktive Lehr- und Lernmethoden wie Rollen- und Planspiele oder Fallstudien angewandt.

Für die Unterrichtsmethoden in der beruflichen Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung an Fachschulen wird auf die Ausführungen zu Lehren und Lernen in der beruflichen Sekundarstufe II verwiesen.

Studienerfolg

Studienerfolg an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen sowie Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

An den Hochschulen sind die Studierenden nicht in einem Klassenverband zusammengefasst. Die Zuordnung erfolgt vielmehr durch den Besuch der Lehrveranstaltungen bzw. Module, die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgeschrieben sind. Absolviert ein Studierender das eine oder andere Modul nicht mit Erfolg, hat er nur dieses zu wiederholen und kann gleichzeitig den Anschluss an die Kommilitonen im selben Semester halten. In der Praxis verlängert jedoch das Verfehlen von Leistungsnachweisen meist die Gesamtstudiendauer. Studienordnungen und Prüfungsordnungen regeln, welche Voraussetzungen für den Eintritt in einen bestimmten Studienabschnitt bzw. die Zulassung zu einem bestimmten Modul erfüllt sein müssen. Modulprüfungen können mindestens einmal, zum Teil mehrmals wiederholt werden. 

Ein Wechsel des Studiengangs ist grundsätzlich auch in höheren Semestern möglich. Soweit Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen betroffen sind, ist allerdings Voraussetzung, dass der Studierende in dem Fach der Wahl einen Studienplatz erhält. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang sind anzuerkennen, wenn hinsichtlich der zu erwerbenden und der nachgewiesenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Ablehnende Entscheidungen sind von der Hochschule zu begründen.

Studienerfolg an Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs – Berufsakademien, Fachschulen

Die Zulassung zu der Abschlussprüfung an Berufsakademien setzt in der Regel voraus, dass die studienbegleitenden Leistungsnachweise erbracht wurden und die praktische Ausbildung im Betrieb planmäßig durchgeführt wurde. Nicht bestandene Prüfungen können ein bis zweimal wiederholt werden, die Abschlussarbeit nur einmal. Für die Wiederholung der Prüfung und der Abschlussarbeit gelten die Bestimmungen der Länder oder der Berufsakademien.

Zur Versetzung an Fachschulen treffen im Wesentlichen die Ausführungen zur Leistungsbeurteilung in der beruflichen Sekundarstufe II zu.

Berufsbefähigung

Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von der Universität oder einer gleichgestellten Hochschule in den Beruf

Zur Vorbereitung des Übergangs von der Hochschule in den Beruf bieten die Studienberatungsstellen der Hochschulen und die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit Information und Beratung an. Darüber hinaus richten die Hochschulen zunehmend sogenannte Career Center ein, in denen die Beratung der Studierenden und die Vermittlung von berufsrelevanten Schlüsselqualifikationen zusammengeführt sind. Durch eine geeignete Auswahl von Studienschwerpunkten und Einschreibung für weiterführende Studiengänge können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden. Praktika bieten Gelegenheit, die berufliche Realität kennen zu lernen und zu potenziellen Arbeitgebern Kontakt herzustellen. Bei zahlreichen Studiengängen, insbesondere in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, wird der Nachweis einer vor oder während des Studiums abzuleistenden praktischen Tätigkeit verlangt (Dauer vier bis sechs Monate, in manchen Fällen bis zu einem Jahr). Um die Beschäftigungschancen von Geistes- und Sozialwissenschaftlern zu verbessern, wurden an manchen Hochschulen in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit Programme eingerichtet, die Geistes- und Sozialwissenschaftlern Gelegenheit zu Praktika in der Wirtschaft geben und ihnen Schlüsselqualifikationen (z. B. Grundlagen der EDV, elementare betriebswirtschaftliche Kenntnisse) vermitteln sollen.

Auch über die Verbindung der Hochschule zu ihren ehemaligen Studierenden (Alumni) kann der Berufseinstieg von Absolventinnen und Absolventen erleichtert werden.

An einer Reihe von Hochschulen werden Maßnahmen zur Vorbereitung auf berufliche Selbständigkeit bzw. zur Förderung von Existenzgründungen angeboten.

Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von der Kunst- oder Musikhochschule in den Beruf

Absolventinnen bzw. Absolventen künstlerischer Fächer haben es vielfach schwer, geeignete Tätigkeiten zu finden oder durch eigene Kunstproduktion ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Um die Chancen zu verbessern, wurden daher in die Studiengänge auch Fächer aufgenommen, die für praktische Tätigkeiten qualifizieren (Pädagogik/Didaktik, Kulturmanagement). Durch eine geeignete Auswahl der Studieninhalte und zusätzliche Abschlüsse kann der Übergang ins Erwerbsleben erleichtert werden.

Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von der Fachhochschule / Hochschule für angewandte Wissenschaftenin den Beruf

Zur Vorbereitung des Übergangs von der Hochschule in den Beruf bieten die Studienberatungsstellen der Hochschulen und die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit Information und Beratung an. Durch eine geeignete Auswahl von Studienschwerpunkten können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden.

Erklärtes Ziel der Ausbildung an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist eine enge Verbindung zur beruflichen Praxis. Diesem Zweck dient vor allem die Integration von einem oder zwei Praxissemestern in den Studiengang. Die Themen von Bachelorarbeiten und Diplomarbeiten beruhen vielfach auf Problemen, die die Studierenden in den Praxissemestern kennen gelernt haben. Teilweise werden sie in Kooperation mit Industrie und Wirtschaft angefertigt. Auf diese Weise können die Studierenden schon vor dem Hochschulabschluss Einblick in die Berufswelt gewinnen und Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern herstellen. Die Praktikumsämter der Hochschulen und die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit sind bei der Suche nach Praktikumsstellen behilflich. Darüber hinaus kann in Praktikumsbörsen im Internet nach Praktikumsstellen gesucht werden.

In den dualen Studiengängen sowie an dualen Hochschulen ist eine berufliche Ausbildung oder ein berufliches Praktikum bereits in das Studium integriert und erfolgt in Zusammenarbeit mit entsprechenden Unternehmen.

Auch an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften kann der Berufseinstieg von Absolventinnen und Absolventen über die Verbindung der Hochschule zu ihren ehemaligen Studierenden (Alumni) erleichtert werden.

Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von der Berufsakademie in den Beruf

Absolventen einer Berufsausbildung im Sinne eines dualen Systems an einer Berufsakademie werden durch den Wechsel zwischen Theorie und Praxis bereits während des Studiums auf den Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis vorbereitet. Vielfach finden die Studierenden nach dem berufsqualifizierenden Abschluss an der Berufsakademie sogar im Ausbildungsbetrieb selbst eine Beschäftigung.

Leistungsbeurteilung

Leistungsbeurteilung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

Bachelor- und Masterstudiengänge unterliegen der Qualitätssicherung durch Akkreditierung. Zur Akkreditierung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs ist nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert ist; die Prüfungen werden grundsätzlich studienbegleitend durchgeführt. Darüber hinaus werden die Studiengänge mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet. Die Leistungspunkte umfassen sowohl die unmittelbare Lehre als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Lehrinhalte, die Prüfungsvorbereitungen und die Prüfung sowie gegebenenfalls Praktika. Für den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. Bachelor- wie Masterstudiengänge sehen obligatorisch eine Abschlussarbeit (Bachelorarbeit/Masterarbeit) vor, mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Der Bearbeitungsumfang für eine Bachelorarbeit beträgt mindestens 6 und höchstens 12 ECTS-Punkte.

Ziel und Gegenstand der Prüfungen, die zu erbringenden Prüfungsleistungen sowie das Prüfungsverfahren werden für jeden Studiengang in der Prüfungsordnung festgelegt. Bei modularisierten Studiengängen sind die einzelnen Module u. a. hinsichtlich der Inhalte und Lernziele, des Arbeitsaufwands, der zu vergebenden Leistungspunkte und der Prüfungsleistungen zu beschreiben.

Leistungspunkte und Noten sind getrennt auszuweisen. Neben der Note auf der Grundlage der deutschen Notenskala von 1 bis 5 ist bei der Abschlussnote zusätzlich auch eine relative Note auszuweisen.

Leistungsbeurteilung an Kunst- und Musikhochschulen

Auch an den Kunsthochschulen werden über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise vergeben. Neben schriftlichen und mündlichen Prüfungen kommen hier vor allem künstlerisch-gestalterische Prüfungen in Betracht.

Bei konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen mit einer Gesamtregelstudienzeit von sechs Jahren in einem der künstlerischen Kernfächer werden für den Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums grundsätzlich 360 ECTS-Punkte benötigt.

Leistungsbeurteilung an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Zur Leistungsbeurteilung in Bachelor- und Masterstudiengängen an Fachhochschulen gelten die Ausführungen zu Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Leistungsbeurteilung an Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs – Berufsakademien, Fachschulen

Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien unterliegen der Qualitätssicherung durch Akkreditierung. Zur Akkreditierung eines Bachelorausbildungsgangs ist nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist; die Prüfungen werden grundsätzlich studienbegleitend durchgeführt. Die allgemeinen Informationen zur Leistungsbeurteilung in Bachelor- und Masterstudiengängen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gelten auch für Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien. Im theoriebezogenen Teil der Bachelorausbildung werden die Prüfungsleistungen u. a. in Form von Klausurarbeiten, Seminararbeiten, mündlichen Prüfungen, Referaten und Studienarbeiten erbracht, im praxisbezogenen Teil vor allem in Form von Praxisarbeiten.

Zur Leistungsbeurteilung in der beruflichen Weiterbildung an Fachschulen wird auf die Ausführungen zur Leistungsbeurteilung in der beruflichen Sekundarstufe II verwiesen, in dem die Grundlagen für die Leistungsbeurteilung und die Notengebung erläutert werden.

Abschlusszeugnis

Abschlusszeugnisse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

Bei den Studienabschlüssen an Universitäten ist zwischen Hochschulprüfungen, Staatsprüfungen und kirchlichen Prüfungen zu unterscheiden. Aufgrund dieser Prüfungen wird in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss erworben.

Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind die Hochschulen durch Gesetz autorisiert. Die Bachelorprüfung ist eine Hochschulprüfung und mit der Verleihung des Bachelorgrades verbunden.

Bachelorstudiengänge vermitteln wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz sowie berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs und schließen mit dem Bachelorgrad ab. Der Bachelorgrad verleiht grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie ein Diplomabschluss an einer Fachhochschule / Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Für Bachelorgrade an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen werden folgende Abschlussbezeichnungen verwendet:

  • Bachelor of Arts (B.A.)
  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Bachelor of Engineering (B.Eng.)
  • Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Bachelor of Education (B. Ed.)

In volltheologischen, nicht gestuften Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von fünf Jahren wird ein Magistergrad vergeben.

Universitäten und gleichgestellte Hochschulen fügen dem Abschlusszeugnis ein Diploma Supplement bei, das meist in englischer Sprache das zu Grunde liegende Studium, den individuellen Studienverlauf und die Leistungen des Absolventen beschreibt. 

An einigen Universitäten wird aufgrund von Vereinbarungen mit einer ausländischen Hochschule zusätzlich zum deutschen Grad ein ausländischer Grad (Doppelabschluss) oder ein gemeinsamer Abschluss (Joint Degree) vergeben.

Abschlusszeugnisse an Kunst- und Musikhochschulen

Künstlerischer Abschluss eines grundständigen Studiengangs ist der Bachelor oder das Diplom. Im Dezember 2004 hat die Kultusministerkonferenz im Rahmen der ländergemeinsamen Strukturvorgaben die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen an Kunst- und Musikhochschulen beschlossen. Für Bachelorgrade an Kunst- und Musikhochschulen werden folgende Abschlussbezeichnungen verwendet:

  • Bachelor of Fine Arts (B.F.A.)
  • Bachelor of Arts (B.A.)
  • Bachelor of Music (B.Mus.)

Neben der künstlerischen Ausbildung bieten die Kunst- und Musikhochschulen auch Lehramtsstudiengänge an, die nach einer entsprechenden Staatsprüfung bzw. einem Masterabschluss und dem Vorbereitungsdienst zur Lehramtsbefähigung als Kunstlehrerin oder Kunstlehrer bzw. Musiklehrerin oder Musiklehrer im Schulbereich führen. In den Jahren 2003 und 2004 hat die Kultusministerkonferenz Rahmenvorgaben zur Ausbildung in den Unterrichtsfächern Kunst und Musik für alle Lehrämter verabschiedet. 

Abschlusszeugnisse an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Die Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften verleihen als Abschluss des Studiums den Bachelorgrad und den Mastergrad sowie derzeit noch zu einem geringen Teil den Diplomgrad. An einigen Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird aufgrund von Vereinbarungen mit einer ausländischen Hochschule zusätzlich zum deutschen Grad ein ausländischer Grad (Doppelabschluss) oder ein gemeinsamer Abschluss (Joint Degree) vergeben.

Wie an den Universitäten vermitteln die Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz sowie berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs und schließen mit dem Bachelorgrad ab. Der Bachelorgrad verleiht grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie der an einer Fachhochschule erworbene Diplomgrad.

An Fachhochschulen können die folgenden Bachelorgrade erworben werden:

  • Bachelor of Arts (B.A.)
  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Bachelor of Engineering (B.Eng.)
  • Bachelor of Laws (LL.B.)

Die Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften fügen dem Abschlusszeugnis der Diplomstudiengänge sowie der Bachelor-/Masterstudiengänge ein Diploma Supplement bei, das meist in englischer Sprache das zu Grunde liegende Studium, den individuellen Studienverlauf und die Leistungen des Absolventen beschreibt.

Abschlusszeugnisse an Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs – Berufsakademien, Fachschulen

Berufsakademien

Im Oktober 2004 hat die Kultusministerkonferenz Kriterien für die Akkreditierung von Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien beschlossen. Die staatlichen Abschlüsse von auf dieser Grundlage akkreditierten Ausbildungsgängen sind Bachelorabschlüssen an Hochschulen gleichgestellt. Mit der akademischen Gleichstellung der Bachelorabschlüsse ist auch die berufsrechtliche Gleichstellung verbunden. Bei der staatlichen Abschlussbezeichnung handelt es sich jedoch nicht um einen Hochschulgrad.

Fachschulen

Der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen Fachschule berechtigt je nach Fachrichtung zur Führung der Berufsbezeichnungen Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin, Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin, Staatlich geprüfter Betriebswirt/Staatlich geprüfte Betriebswirtin bzw. in der Fachrichtung Hauswirtschaft Staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter/Staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin und Staatlich geprüfter Gestalter/Staatlich geprüfte Gestalterin sowie weiterer Berufsbezeichnungen in sozialen Berufen wie z. B. Staatlich geprüfter Erzieher/Staatlich geprüfte Erzieherin. An der Fachschule ist auch der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.