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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Nationaler Qualifikationsrahmen
Germany

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2.Aufbau und Steuerung

2.5Nationaler Qualifikationsrahmen

Last update: 8 April 2024

Die Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen (DQR) ist Teil eines europäischen Prozesses auf der Grundlage der 2008 in Kraft getretenen und 2017 überarbeiteten Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR). Zur Umsetzung des EQR haben mittlerweile 38 europäische Staaten die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) beschlossen. Diese NQR können eine unterschiedliche Anzahl von Niveaus haben und unterschiedliche Ziele verfolgen. Mittlerweile haben 36 Länder ihre nationalen Qualifikationsrahmen zum EQR referenziert. Auch die Aktualisierung von einmal vorgenommenen Referenzierungen und der dazugehörigen Referenzierungsberichte wird weiter verfolgt. Der Umsetzungsprozess wird von der Europäischen Kommission (KOM) eng begleitet. Über den jeweils aktuellen Stand der Entwicklung informiert das neue Europass-Portal.

Der EQR bildet als Referenzrahmen für lebenslanges Lernen die Leistungen der jeweiligen nationalen Bildungssysteme auf europäischer Ebene in acht Niveaus ab. Er dient als Übersetzungsinstrument zwischen den Bildungs- und Qualifikationssystemen der Mitgliedstaaten und soll Lernergebnisse aus allen Bildungsbereichen international verständlicher und vergleichbarer machen, um so die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa zu fördern. Der DQR beschreibt wie der EQR acht Niveaus, die in Kompetenzen gebündelte Lernergebnisse unabhängig vom Abschluss beschreiben. Grundsätzlich sollen sämtliche Niveaus über verschiedene Bildungswege zu erreichen sein. Bei den Niveaus 5 bis 8 wurden jeweils parallele Beschreibungen gewählt, die eine Zuordnung von akademischen und beruflichen Qualifikationen ermöglichen. Die Kompatibilität mit dem 2005 verabschiedeten und im März 2017 weiterentwickelten Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ist bei den DQR-Niveaus 6 bis 8 gewahrt. 

Die Zuordnung der Niveaus des DQR zu den Niveaus des EQR erfolgte im Rahmen des sogenannten Referenzierungsprozesses. Der deutsche Referenzierungsbericht wurde der EQF Advisory Group, dem beratenden Gremium auf europäischer Ebene, im Dezember 2012 erfolgreich präsentiert und von dieser gebilligt. 

Mit Unterzeichnung des Gemeinsamen Beschlusses zum DQR durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), die Kultusministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) im Mai 2013 wurde die Grundlage für die Einführung des DQR geschaffen. 

Ziel des DQR ist es, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen, Verlässlichkeit, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung zu unterstützen und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu erhöhen. Es besteht Einvernehmen zwischen Bund und Ländern, dass die Zuordnungen von Qualifikationen und Abschlüssen zu Niveaus das bestehende System der formalen Zugangsberechtigung nicht ersetzen. Die Zuordnung erfolgt mit der Maßgabe, dass jedes Qualifikationsniveau grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein kann. Das Erreichen eines Niveaus berechtigt nicht automatisch zum Zugang zum nächsthöheren Niveau und ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie bleibt durch die EU-Empfehlung zum EQR unberührt.

Mit dem DQR wurde erstmals ein Rahmen vorgelegt, der bildungsbereichsübergreifend alle Qualifikationen des deutschen Bildungssystems umfasst. In der Anlage zum Gemeinsamen Beschluss sind die im Konsens zugeordneten Qualifikationen des formalen Bereichs in einer tabellarischen Übersicht dargestellt. Angefügt ist jeweils eine lernergebnisorientierte Begründung. Meist steht eine Ankerqualifikation für einen Qualifikationstyp. Dann folgt der exemplarischen Begründung eine Liste der Qualifikationen, die diesem Typ entsprechen und in gleicher Weise zugeordnet werden.

Im Jahr 2017 wurde die Zuordnung der allgemeinbildenden Abschlüsse von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Der Hauptschulabschluss (HSA) wurde DQR-Niveau 2, der Mittlere Schulabschluss (MSA) DQR-Niveau 3 und die Fachhochschulreife (FHR), die Fachgebundene Hochschulreife (FgbHR) sowie die Allgemeine Hochschulreife (AHR) DQR-Niveau 4 zugeordnet. Für die berufliche Erstausbildung wurde eine Zuordnung auf zwei Niveaus bestätigt: Niveau 3 für zweijährige Ausbildungsgänge und Niveau 4 für drei- und dreieinhalbjährige Ausbildungsgänge. Damit wird die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung im Zuordnungsprozess zum DQR sichergestellt.

Die Ausweisung der EQR/DQR-Niveaus erfolgt auf allen neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen durch die jeweils zuständigen Stellen (berufliche Schulen, Kammern etc.). Im Hochschulbereich wird das EQR-/DQR-Niveau im Diploma Supplement ausgewiesen. Dabei wird in allen Bildungsbereichen eine einheitliche Formulierung verwendet. Für Abschlüsse, die vor Inkrafttreten des Gemeinsamen Beschlusses erlangt wurden, erfolgt keine Ausweisung des DQR Niveaus. Vermerkt wird die Zuordnung nur auf Bescheinigungen von Qualifikationen, die in der jährlich aktualisierten „Liste der zugeordneten Qualifikationen“ aufgeführt sind.

Grundsätzlich werden alle Zuordnungen von Qualifikationen aus dem formalen Bereich auch in der DQR-Qualifikationsdatenbank in Deutsch (zum Teil auch in Englisch) verbindlich ausgewiesen.

Neben Qualifikationen aus dem formalen Bereich sollen zukünftig auch Qualifikationen des nicht-formalen Bildungsbereichs dem DQR zugeordnet werden können - also aus dem Bereich, der mit Ordnungsmitteln arbeitet, die nicht durch Gesetze oder Verordnungen geregelt sind. Derzeit wird ein neues Verfahren zur Zuordnung dieser Qualifikationen eingeführt. 

Das DQR-Handbuch erläutert den DQR für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Es dient als Leitfaden für Stellen, die für die DQR-Zuordnung von Qualifikationen verantwortlich sind. Es formuliert Kriterien und Verfahren der Beschreibung von Qualifikationen für den DQR und soll sicherstellen, dass die Zuordnung neu entwickelter Qualifikationen stets nach den gleichen Kriterien und Verfahren erfolgt. Es legt Zuordnungen verbindlich fest, indem es die Kompetenzen ausweist, die mit einer Qualifikation erworben werden, macht die Zuordnungen auf diese Weise nachvollziehbar und beschreibt Zuständigkeiten und Informationsquellen. Ein Glossar erläutert die für das Verständnis des DQR wichtigen Termini.