Die Bildungsfinanzierung aus öffentlichen Haushalten basiert auf folgenden Rahmenbedingungen:
- Die Bildungseinrichtungen befinden sich überwiegend in öffentlicher Trägerschaft.
- Sie werden überwiegend aus öffentlichen Haushalten finanziert.
- Bestimmte Gruppen von Lernenden erhalten staatliche Ausbildungsförderung, die der Finanzierung ihrer Lebenshaltung und Ausbildung Oder der Entfaltung von Talent und Fähigkeiten dient.
- Die staatliche Finanzierung des Bildungssystems geschieht in Entscheidungsprozessen im politisch-administrativen System, in denen verschiedene Formen staatlicher Bildungsausgaben nach Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen sowie nach bildungspolitischen und sachlichen Erfordernissen aufeinander abgestimmt werden.
Öffentliche Bildungsausgaben
Im vertikal gestuften politisch-administrativen System der Bundesrepublik Deutschland lassen sich drei Ebenen von Gebietskörperschaften unterscheiden: 1) Bund; 2) Länder; 3) Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden. Auf allen drei Ebenen werden Entscheidungen getroffen, die die Bildungsfinanzierung betreffen, doch werden die öffentlichen Bildungsausgaben zu über 90 Prozent von den Ländern und den Kommunen getragen.
Seit 2008 erstellt das Statistische Bundesamt jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und im Einvernehmen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) den Bildungsfinanzbericht. Im Bildungsfinanzbericht werden die wichtigsten verfügbaren Informationen zu den Bildungsausgaben zusammengefasst. Seit 2023 erscheint der Bildungsfinanzbericht alle zwei Jahre. In den Zwischenjahren ergänzt der Statistische Bericht "Bildungsausgaben der öffentlichen Haushalte" die Berichterstattung. Der Bildungsfinanzbericht ist Teil der Bildungsberichterstattung, die kontinuierlich datengestützte Informationen über Rahmenbedingungen, Input, Verläufe, Ergebnisse und Wirkungen von Bildungsprozessen bereitstellt. Er dient als Grundlage für die folgenden Ausführungen zu den Ausgaben in den einzelnen Bildungsbereichen.
Die Bildungsausgaben (Grundmittel) von Bund, Ländern und Gemeinden werden in der Abgrenzung der Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte nachgewiesen. Im Jahr 2024 haben die öffentlichen Haushalte gemäß Statistischem Bericht insgesamt 191,5 Milliarden Euro für Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildende und berufliche Schulen, Hochschulen, die Förderung von Schülern und Studierenden, das sonstige Bildungswesen sowie Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit vorgesehen. Davon entfielen auf den Bund 11,8 Milliarden Euro, auf die Länder 130,9 Milliarden Euro und auf die Gemeinden 48,9 Milliarden Euro. Dies entspricht 4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 19,6 Prozent des öffentlichen Gesamthaushaltes.
Die Kosten für die betriebliche Ausbildung im Rahmen des dualen Systems werden zum überwiegenden Teil von der Wirtschaft und den sonstigen ausbildenden Betrieben und Einrichtungen getragen. Die Berufsschulen, die gemeinsam mit den Betrieben den Bildungsauftrag im dualen System erfüllen, werden aus öffentlichen Mitteln finanziert.