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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Bereich der Hochschulbildung
Germany

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14.Laufende Reformen und Politikinitiativen

14.4Reformen im Bereich der Hochschulbildung

Last update: 10 April 2025

2025

Im Berichtszeitraum gab es keine Reformen im Bereich der Hochschulbildung.

2024

Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland

Im Juni 2024 haben Bund und Länder eine neue "Strategie der Wissenschaftsminister/innen für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland“ beschlossen. Sie ersetzt die Internationalisierungsstrategie aus dem Jahr 2013 und soll den Hochschulstandort angesichts neuer technologischer und politischer Entwicklungen sowie steigender globaler Risiken stärken und resilienter machen. Gleichzeitig möchten Bund und Länder die für die Internationalisierung der Hochschulen relevanten sozialen, ökonomischen und technologischen Ent­wicklungen der vergangenen Jahre in einer strategi­schen Perspektive aufgreifen. So ergeben sich durch die Nachhaltigkeitsagenda und den wachsenden gesellschaftspolitischen Anspruch, mehr Chancengerechtigkeit und Diversität zu ermöglichen, neue Erwartungen und Anforderungen auch an die Internationalisierung von Forschung und Lehre. Zudem soll das Potenzial der Digitalisierung im Rahmen der Internationalisierung der Hochschulen ausgeschöpft werden.

Vor diesem Hintergrund streben Bund und Länder an:

  • die Attraktivität des deutschen Hochschul- und Wissenschaftsstandorts für internationale Studierende und Forschende weiter zu steigern und mögliche Hürden für deren Gewinnung, Integration und Verbleib weiter zu senken, um mehr qualifizierte Menschen für Wissenschaft und Wirtschaft zu gewinnen.
  • hochwertige Internationalisierungserfahrung für möglichst viele Studierende, Forschende und weitere Hochschulmitarbeitende zu ermöglichen – sowohl durch die Förderung physischer und virtueller Mobilität als auch durch eine Internationalisierung zu Hause.
  • Unter Wahrung der Hochschulautonomie und der Kompetenzordnung der EU im Hochschulbereich darauf hinzuwirken, die europäischen und internationalen Hochschulkooperationen in Forschung und Lehre weiter qualitativ auszubauen und zu vertiefen, von kleineren Projekten bis hin zu größeren Verbünden und strategischen Allianzen.

Umgang mit und Bekämpfung von Antisemitismus an Hochschulen

In Reaktion auf die terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel haben Bund und Länder, aber auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Hochschulen diese verurteilt, ihre Solidarität mit Israel bekräftigt und sich intensiv mit dem sich in Deutschland entwickelnden Protestgeschehen und mit den damit verbundenen Übergriffen auseinandergesetzt.

Bereits 2023 haben Kultusministerkonferenz (Plenum Hochschule) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen „Aktionsplan gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit” beschlossen. Im Juni 2024 hat die Kultusministerkonferenz (Plenum Hochschule) eine “Erklärung für eine offene Förderung des wissenschaftlichen Austausches” und gegen Forderungen nach einem Boykott israelischer Forschender und israelischer Wissenschaftseinrichtungen ausgesprochen. Neben einem intensivem Austausch der Länder zu den Erfahrungen mit den getroffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit findet in den Gremien in den Kultusministerkonferenz auch ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von jüdischen Organisationen und der HRK statt.

Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Mit dem 29. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes werden zentrale Vorhaben zur Stärkung der Chancengerechtigkeit in der Bildung adressiert. Neben einer Anhebung der Bedarfssätze, des Wohnkostenzuschlags für nicht bei den Eltern wohnende Geförderte und der Elternfreibeträge gehören dazu auch strukturelle Anpassungen, wie die Einführung einer Studienstarthilfe für Studierende aus finanziell schlechter gestellten Familien, eines Flexibilitätssemesters und die Erleichterung des Fachrichtungswechsels. Das Gesetz ist zum Schuljahresbeginn bzw. Wintersemester 2024/2025 in Kraft getreten.

2023

Professorinnenprogramm

Im November 2022 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) die Bund-Länder-Vereinbarung zum Professorinnenprogramm 2030 beschlossen. Damit wird das Professorinnenprogramm in eine vierte Phase überführt. Aufbauend auf den erfolgreichen bisherigen drei Programmphasen soll der Kulturwandel zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Hochschulen weiter gestärkt werden. Ziel des Förderprogramms ist es, die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs in Richtung Parität dynamisch zu erhöhen und die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen strukturell noch stärker zu verankern. Die Hochschulen reichen zunächst ein Gleichstellungskonzept ein; nach erfolgreicher Begutachtung können sie Anträge auf die Förderung von bis zu drei Professuren für Frauen stellen. Das Programm wird jeweils zur Hälfte von den Ländern und dem Bund finanziert. Das „Professorinnenprogramm 2030“ hat eine Laufzeit von acht Jahren (2023 bis 2030) und ein Fördervolumen von insgesamt 320 Millionen Euro.

Nähere Informationen über das Professorinnenprogramm sind dem Kapitel zur Finanzierung der Hochschulbildung zu entnehmen.

Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Bund und Länder stellen mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken den Hochschulen zusätzliche Mittel für den bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten und zur Steigerung der Qualität von Studium und Lehre bereit. Bei ihrer Vereinbarung über den Zukunftsvertrag im Jahr 2019 hatten sich die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern darauf verständigt, dass der Bund von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich dauerhaft 2,05 Milliarden Euro bereitstellt. Die Länder erbringen eigene Mittel mindestens in gleicher Höhe. 

Im November 2022 beschloss die GWK eine Dynamisierung des Zukunftsvertrags ab dem Jahr 2023. Demnach steigen die Bundes- und Ländermittel im Jahr 2023 um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Jahr 2024 um rund 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Jahr 2025 um 1,5 Prozent und in den Jahren 2026 und 2027 um drei Prozent. So stellen Bund und Länder durch die beschlosssene Dynamisierung im Zeitraum von 2023 bis 2027 jeweils weitere rund 338 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Dynamisierung des Zukunftsvertrags wird die Budgetentwicklung der Hochschulen an die der außeruniversitären Forschungseinrichtungen angeglichen.

2022

Auswirkungen der Energiekrise auf den Wissenschaftsbereich

Die Gremien der Kultusministerkonferenz haben sich intensiv mit den Auswirkungen der Energiekrise auf die Hochschulen, Universitätsklinika, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke befasst. Aufgrund der Bedeutung der Hochschulen als Bildungseinrichtungen und angesichts des großen Fachkräftebedarfs hat sich die Kultusministerkonferenz insbesondere dafür eingesetzt, dass Hochschulen, Universitätsklinika und Forschungseinrichtungen sowie Studierendenwerke als „geschützte Kunden“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung und der „SoS-Verordnung“ behandelt werden und sämtliche Einrichtungen unter den Schutz der Energiepreisbremse fallen.

Angesichts der besonderen Brisanz der sozialen Dimension der Energiekrise für die Studierenden hat die Kultusministerkonferenz in Gesprächen mit dem BMBF Möglichkeiten der Unterstützung für in Not geratene Studierende ebenso angesprochen wie eine Hilfe für die Studierendenwerke als Einrichtungen der sozialen Versorgung der Studierenden. Die letzten Beratungen Ende 2022 betrafen dabei die im Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) vorgesehene Abwicklung der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und bestimmte Schülergruppen. Im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 02. Oktober 2023 wurden insgesamt mehr als 2,8 Millionen Anträge ausgezahlt und die Studierenden, (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler mit rund 568 Millionen Euro unterstützt. 

Maßnahmen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Um die Hochschulen, die Lehrenden und die Studierenden im Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Kultusministerkonferenz auch 2022 Maßnahmen zum weiteren Umgang mit der Covid-19-Pandemie im Hochschulbereich und insbesondere zur Ausgestaltung des Sommersemesters 2022 beschlossen. Ziel war eine verantwortungsvolle Rückkehr an die Hochschulen und damit ein Hochschulalltag in Präsenz als Regelfall.

Die Länder haben mit einem Ausbau von Beratungsangeboten darauf reagiert, dass die Pandemie – neben den sozialen Folgen – teilweise starke psychische Belastungen für die Studierenden mit sich gebracht hat. Zur nachhaltigen Stärkung der mentalen Gesundheit der Studierenden können auch studienbegleitende Maßnahmen wie (Wahl-)Lehrveranstaltungen und Mentoring-Programme unterstützend wirken.

Die Pandemie hat zumindest für einen Teil der Studierenden auch Auswirkungen auf den Studienfortschritt. Die Länder sind auf den Bund zugegangen, um die Studierenden in ihrem Bemühen um ein erfolgreiches Weiterstudieren inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen. Dies gilt z. B. für das Nachholen von Studieninhalten, Lehrveranstaltungen, Prüfungen und externen Praktika und umfasst auch die Bereitstellung der diesbezüglich erforderlichen Beratungsangebote. 

Nachqualifizierung von Lehrkräften für den Sportunterricht in der Grundschule

Im September 2022 hat die Kultusministerkonferenz eine Empfehlung zur „Nachqualifizierung von Lehrkräften für den Sportunterricht in der Grundschule“ beschlossen. Der Beschluss orientiert sich an den „Gemeinsame[n] Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Weiterentwicklung des Schulsports 2017 bis 2022“, konkretisiert den Aspekt des Einsatzes qualifizierter Lehrkräfte im Sportunterricht der Grundschule aus der „Erklärung der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zur Qualitätssicherung des Sportunterrichts im Primarbereich“ von 2009 und berücksichtigt folgende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz: 

Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 in der Fassung vom 16.05.2019), Ländergemeinsame Eckpunkte zur Fortbildung von Lehrkräften als ein Bestandteil ihrer Professionalisierung in der dritten Phase der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2020).

Insbesondere berücksichtigt die Empfehlung die Ergebnisse des Fachtags „Qualitätssicherung im Schulsport“ der Kommission Sport vom 18. September 2019 in Berlin, die in dem Bericht zur Konzeptionierung und Umsetzung von Nachqualifizierungsangeboten im Fach Sport für Grundschullehrkräfte zusammenfassend dargestellt sind.

Um eine hohe Qualität des Sportunterrichts gerade in dem für die kindliche Entwicklung besonders bedeutsamen Primarbereich auch weiterhin zu sichern, sind auf der Grundlage der länderspezifischen Regelungen qualifizierte Lehrkräfte, die den Sportunterricht fachlich differenziert planen und durchführen können, erforderlich.

Gerade mit Blick auf das Klassenlehrkraftprinzip vieler Länder innerhalb der Grundschule kommt daher einer hochwertigen Nachqualifizierung für nicht im Fach Sport laufbahnmäßig ausgebildete Lehrkräfte eine besondere Bedeutung bei.

Maßnahmen zur Unterstützung von geflüchteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studierenden aus der Ukraine

Mit Beginn des Kriegs von Russland gegen die Ukraine haben die Länder und der Bund große Anstrengungen unternommen, um den Auswirkungen des Kriegs zu begegnen. In der Lübecker Erklärung haben die für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern ihre volle Solidarität mit ukrainischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studierenden erklärt. Auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Wissenschaftsministerien der Länder und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen wurde eine zentrale Kontaktstelle für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) geschaffen, über die Informationen zu konkreten Unterstützungsmaßnahmen von Bund, Ländern, Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen, Studierendenwerken und Stiftungen gebündelt und zugänglich gemacht wurden.

Für die zahlreichen weiteren Unterstützungsmaßnahmen und -angebote sind die Länder den Hochschulen dankbar. Exemplarisch wird auf die Durchführung des sogenannten Multifachtests, der als Ersatz für die 2022 nicht stattfindende reguläre staatliche Prüfung zum Erwerb einer ukrainischen Hochschulzugangsberechtigung dient, an sechs deutschen Hochschulen hingewiesen.