Skip to main content
European Commission logo

Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Bilaterale Übereinkommen und internationale Zusammenarbeit
Germany

Germany

13.Mobilität und Internationalisierung

13.7Bilaterale Übereinkommen und internationale Zusammenarbeit

Last update: 10 April 2025

Bilaterale Übereinkommen

Für den Austausch von Schülerinnen und Schülern, Fremdsprachenassistenzkräften und Lehrkräften basieren die traditionellen Programme des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz im Wesentlichen auf Vereinbarungen, die in zwischenstaatlichen Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Bildung und der Kultur getroffen wurden. Der PAD ist Partner der Kultusministerien und Senatsverwaltungen der Länder, wenn es um die internationalen Kontakte und die internationale Erziehung in den Schulen geht. Ferner setzt der PAD im Auftrag des Auswärtigen Amtes bei der Umsetzung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik um. Zur Förderung der schulischen Zusammenarbeit zwischen zwei Staaten kooperiert der PAD eng mit den bilateralen Jugendwerken bzw. den Fach- und Förderstellen der internationalen Jugendarbeit und wirkt zudem in zahlreichen Kommissionen und Ausschüssen mit.

Innerhalb der europäischen Union ist die Überzeugung gewachsen, dass gezielte Anstrengungen in Richtung einer praxisorientierten Ausbildung für den Übergang in Beschäftigung notwendig sind um einerseits die Beschäftigungsfähigkeit der Lernenden zu verbessern und damit andererseits die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Viele europäische Staaten haben daraufhin nationale Reformen angestoßen und auch Gesetzesnovellen im Bereich der beruflichen Bildung auf den Weg gebracht. Deutschland weist eine vergleichsweise niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf (6,0 Prozent im Januar 2019 laut EUROSTAT).

Zur Unterstützung der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in enger Abstimmung mit den relevanten Ressorts und Organisationen im September 2013 die Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungskooperation im Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) eingerichtet, an der sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit eigenem Personal beteiligt. Die Zentralstelle tritt im Ausland als German Office for Cooperation in Vocational Education & Training (GOVET) auf und übernimmt drei zentrale Aufgabenbereiche:

  • GESCHÄFTSSTELLENFUNKTION FÜR DEN RUNDEN TISCH zur internationalen Berufsbildungskooperation, in dem sich unter Federführung des BMBF die an der internationalen Berufsbildungskooperation beteiligten Ressorts abstimmen
  • ONE-STOP-SHOP, d.h. zentraler Ansprechpartner für Anfragen nationaler und internationaler Akteure der Berufsbildungszusammenarbeit
  • BEGLEITUNG der internationalen bilateralen Berufsbildungskooperationen des BMBF

Zusammenarbeit im Rahmen weltweiter Programme und Organisationen

Kopenhagen-Prozess im Bereich der beruflichen Bildung

Mit der Kopenhagener Erklärung vom November 2002 haben die Bildungsministerinnen und Bildungsminister der EU-Mitgliedstaaten und die europäischen Sozialpartner konkrete Themenfelder und Umsetzungsschritte zur Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung definiert. Meilensteine des Kopenhagen-Prozesses, in dem regelmäßig strategische Schwerpunkte, gemeinsame Ziele und Maßnahmen vereinbart werden, waren das Brügge Kommuniqué von 2010, das insbesondere das Erfordernis einer höheren Arbeitsmarktrelevanz durch eine hochwertige Berufsbildung mit integrierter betrieblicher Praxis betonte, sowie die sogenannten Rigaer Schlussfolgerungen von 2015, in denen die Bildungsministerinnen und -minister gemeinsam mit Sozialpartnern und Europäischer Kommission für den Zeitraum 2015–2020 Prioritäten zur Stärkung von Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit festlegten.

Deutschland gestaltet den Kopenhagen-Prozess von Anfang an aktiv mit und ist in allen wesentlichen Arbeitsgruppen vertreten, die zur Umsetzung des Prozesses eingerichtet wurden. Als wichtigste Handlungsfelder der EU werden in der Kopenhagener Erklärung die Förderung von Transparenz, die Anerkennung von Qualifikationen und die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung genannt. Auf europäischer Ebene werden vorrangig folgende Instrumente entwickelt bzw. weiterentwickelt:

  • Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR bzw. European Qualification Framework – EQF): Der EQR ist ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, der aus acht Kompetenzniveaus besteht, dem die Niveaus nationale Qualifikationsrahmen zugeordnet werden. Als Übersetzungsinstrument zwischen den unterschiedlichen nationalen Systemen macht er Qualifikationen in Europa transparenter und besser vergleichbar und fördert die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Beschäftigten. Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) wird seit 2013 auf nationaler Ebene die Empfehlung zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen umgesetzt.
  • Europäisches Netzwerk zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung (European Quality Assurance in Vocational Education and Training  – EQAVET): Die Deutsche Referenzstelle für Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung DEQA-VET ist Teil von EQAVET und beim BIBB angesiedelt.
  • ESCO (European Skills, Competences, and Occupations) ist die mehrsprachige europäische Klassifikation für Fertigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe. ESCO verfolgt das Ziel, Mobilität von Arbeitnehmenden in Europa durch Transparenz in der Kommunikation und der Vergleichbarkeit zufördern. 

Ein weiteres wichtiges Instrument ist der EUROPASS zur Förderung der Transparenz und des Verständnisses von Kompetenzen und Qualifikationen (www.europass.eu). Im Jahr 2005 wurde der Europass europaweit eingeführt und 2018 durch eine überarbeitete Rechtsgrundlage modernisiert und flexibilisiert. Europass ist eine von 12 Maßnahmen der Europäischen Kompetenzagenda 2020 und ein wichtiges Element im Kontext der Osnabrücker Erklärung 2020. 

Die Angebote von Europass dienen dazu, Kompetenzen und Qualifikationen der Bürgerinnen und Bürger der EU europaweit verständlich und gut vergleichbar darzustellen und somit die Mobilität zum Lernen und Arbeiten zu vereinfachen und zu fördern.

In Deutschland ist das Nationale Europass Center (NEC) Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Europass (www.europass-info.de). Es ist in der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB angesiedelt. Das NEC verwaltet die nationale Datenbank zur Beantragung des Europass Mobilität. Ausgabestellen für den Europass Mobilität sind der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz für den Schulbereich, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) für den Hochschulbereich sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen für die betriebliche Ausbildung.

Den Rahmen für eine verstärkte Kooperation aller Berufsbildungsakteure in der laufenden Dekade setzen die Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz des Europäischen Rates sowie die Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Bildung als Motor für den Wiederaufbau und den gerechten Übergang zu einer digitalen und ökologischen Wirtschaft aus dem Jahr 2020. Die Osnabrücker Erklärung setzt auf die Berufsbildung zur Überwindung der Herausforderungen, die mit dem demographischen Wandel, der Digitalisierung und der Notwendigkeit eines ökologiebewussten Handelns zusammenhängen. Berufsbildung wird dabei im Kontext des lebenslangen Lernens verortet und die Notwendigkeit einer besseren Durchlässigkeit in den Bildungssystemen sowie die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung betont. Für den Zeitraum 2021 bis 2025 definiert die Osnabrücker Erklärung vier Hauptziele der Zusammenarbeit in der Berufsbildung:

  • Widerstandsfähigkeit und Exzellenz durch hochwertige, inklusive und flexible berufliche Bildung
  • Etablierung einer neuen Kultur des lebenslangen Lernens – Bedeutung der beruflichen Weiterbildung und der Digitalisierung
  • Nachhaltigkeit – eine grüne Perspektive in der beruflichen Bildung
  • Europäischer Berufsbildungsraum und internationale berufliche Bildung

Die jeweiligen Ziele werden mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Diese Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und der Merkmale der jeweiligen Berufsbildungs- bzw. Bildungssysteme umgesetzt werden. 

Um die Umsetzung zu konkretisieren, waren die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis Ende Mai 2022 Nationale Implementierungspläne (NIP) bei der Europäischen Kommission vorzulegen. Für Deutschland entwickelte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit Beteiligung von Sozialpartnern (Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften), Bundesministerien und Länder-Gremien sowie weiteren Institutionen der Berufsbildung den Nationalen Implementierungsplan (NIP). Der NIP spricht u. a. die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur für das betriebliche und schulische Lernen und Lehren, die Qualifizierung von Lehr- und Ausbildungspersonal, die Stärkung der beruflichen Bildung für Nachhaltigkeit, den Ausbau von Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie die europäische und internationale Berufsbildungskooperation an.

Der Bologna-Prozess

Wesentliche Impulse für die Internationalisierung der deutschen Hochschulen gehen vom zwischenstaatlichen Bologna-Prozess aus, der auf der 1998 von den für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Ministern Frankreichs, Italiens, des Vereinigten Königreichs und Deutschlands verabschiedeten Sorbonne-Erklärung aufbaut. Der Bologna-Prozess wurde 1999 mit dem Ziel ins Leben gerufen, bis zum Jahr 2010 einen Europäischen Hochschulraum (European Higher Education Area – EHEA) zu schaffen, dessen Markenzeichen ungehinderte Mobilität durch Transparenz und Kompatibilität der gestuften Studienstruktur, Qualitätssicherungssysteme auf der Grundlage europäischer Standards und Richtlinien sowie die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen sind. Die Ziele des Bologna-Prozesses stehen in Einklang mit den Reformbestrebungen von Bund und Ländern im Hochschulbereich.

Um erneut Bilanz zu ziehen, wurde im Mai 2024 die zwölfte Konferenz der für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister der nunmehr 47 aktiven Signatarstaaten durch das albanische Bologna-Sekretariat ausgerichtet. Mit Blick auf die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Krisen wurde dabei  die Verpflichtung betont, die folgenden fundamentalen Werte der Hochschulbildung bewahren, zu befördern und zu beschützen.

  • akademische Freiheit
  • akademische Integrität
  • institutionelle Autonomie
  • Teilhabe von Studierenden und Personal
  • öffentliche Verantwortung für die Hochschulbildung
  • Verantwortung der Hochschulen für die Gesellschaft

Um die Zusammenarbeit im Rahmen des Bologna-Prozesses weiterzuentwickeln und die Umsetzung der grundlegenden Verpflichtungen zu gewährleisten, haben die Ministerinnen und Minister in ihrem Abschlusskommuniqué unter anderem die weitere Unterstützung der teilnehmenden Staaten beschlossen, die Probleme bei der Umsetzung der vereinbarten Kernbereiche haben:

  • ein dreistufiges System, das mit dem übergreifenden Qualifikationsrahmen des Europäischen Hochschulraums kompatibel ist und dessen erste zwei Stufen mit einem ECTS-System versehen sind;
  • die adäquate Umsetzung der Lissaboner Anerkennungskonvention;
  • Qualitätssicherung in Einklang mit den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum.

Deutschland hat in diesen drei Kernbereichen die Ziele des Bologna-Prozesses umgesetzt und stellt seine Erfahrungen anderen Teilnehmerstaaten zur Verfügung. Während die grundlegenden Strukturreformen in Deutschland umgesetzt und somit alle systemischen Vereinbarungen bzw. Anforderungen im Bologna-Prozess erfüllt sind, stellen neue Ziele sowie nationale und internationale Ereignisse Deutschland und die weiteren teilnehmenden Staaten und ihre Hochschulsysteme vor neue Herausforderungen, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Europäischen Hochschulraums nötig machen. Gemäß dem gemeinsamen nationalen Bericht von Kultusministerkonferenz und BMBF zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2021–2024 aus deutscher Sicht liegt ein besonderer Schwerpunkt dabei auf der Kommunikation in Krisenzeiten.

Zu aktuellen Entwicklungen und praktischen Problemen der Umsetzung des Bologna-Prozesses berät die Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“, die unter Vorsitz von Bund und Ländern aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des DAAD, der Studierenden, des Akkreditierungsrates, der Sozialpartner und des Deutschen Studierendenwerks besteht. Bund und Länder unterstützen die Reform des deutschen Hochschulsystems mit zahlreichen Maßnahmen. Hierzu gehören unter anderem der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken und die Vereinbarung "Innovation in der Hochschullehre" sowie Studienfinanzierungsinstrumente (Auslands-BAföG, Bildungskredit und Stipendien). Hinzu kommen die Mobilitätsförderung des Bundes über den Deutschen Akademischen Austauschdienst und die Alexander von Humboldt-Stiftung sowie die Förderung des Projekts "Modus" der HRK, das die Hochschulen bei der Umsetzung der Studienreform in Deutschland unterstützt.

Anerkennung ausländischer Studienleistungen und Studienabschlüsse

Deutschland hat das am 1. April 1997 verabschiedete Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region („Lissabon-Konvention“) am 1. Oktober 2007 ratifiziert. Das Übereinkommen sieht die erleichterte Anerkennung von ausländischen Studienleistungen und -abschlüssen vor und zielt einerseits auf die Anerkennung zum Zweck des Hochschulzugangs und andererseits auf die Bewertung von Hochschulqualifikationen zum Zweck des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt. Zuständig für die Anerkennung zum Zweck des Hochschulzugangs, des Zugangs zu weiterführenden Studien wie auch für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sind die Hochschulen. Die Führung ausländischer Hochschulgrade ist in den Landeshochschulgesetzen geregelt. Auskünfte hierzu erteilen die Wissenschaftsministerien der Länder. Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Hochschulqualifikationen können bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die im Sekretariat der Kultusministerkonferenz angesiedelt ist, eine Zeugnisbewertung zur Einstufung ihres Abschlusses ins deutsche Bildungssystem beantragen. Für die Ausstellung einer ersten Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von derzeit 208 Euro erhoben, weitere Bescheinigungen kosten 104 Euro. . Das Verfahren ist seit 2024 Ende-zu-Ende digitalisiert und kann aus dem Ausland heraus beantragt werden. Detaillierte Informationen zur Zeugnisbewertung sind auf der Internetseite der ZAB zu finden. 

Die ZAB ist die zuständige Informations- und Gutachterstelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstufung ausländischer akademischer Bildungsnachweise in der Bundesrepublik Deutschland. Im internationalen Kontext arbeitet die ZAB eng mit den nationalen Äquivalenzzentren in den Ländern der Europäischen Union (NARIC), des Europarates und der UNESCO (ENIC) zusammen. Über das Informationssystem anabin stellt die ZAB Informationen zu den Bildungssystemen, -einrichtungen und -abschlüssen in rund 190 Staaten sowie zu Gesundheitsberufen zur Verfügung. Der Datenbestand umfasst die Bewertung von etwa 38.000 ausländischen Bildungseinrichtungen und etwa 35.000 ausländischen Bildungsabschlüssen und ist öffentlich zugänglich.