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Promotion
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7.Hochschulbildung

7.5Promotion

Last update: 2 April 2025

Für besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit zur Promotion. Die Fachrichtungen, in denen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen promoviert werden kann, sind im Internet zu finden.

Durch die Promotion wird die Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Sie verkörpert eine eigenständige Forschungsleistung und wird in Deutschland nicht als dritte Phase des Studiums verstanden. Ziel der Promotionsphase ist, sich für eine Tätigkeit in Forschung und Wissenschaft aber auch für Führungsaufgaben in der Wissenschaftsgesellschaft zu qualifizieren.

Die Wege zur Promotion in Deutschland sind vielfältig. Das in Deutschland vorherrschende Modell ist die individuell verantwortete und betreute Promotionsphase. Daneben gewinnen strukturierte Promotionsprogramme zunehmend an Bedeutung. Promotionen werden in der Regel an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen durchgeführt, zum Teil in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Zunehmend besteht auch an Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Möglichkeit zu promovieren. In acht Bundesländern wurde den HAW/FH mittlerweile ein eigenes Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche eingeräumt. Weitere Bundesländer haben die gesetzlichen Voraussetzungen zur Verleihung eines eigenständigen Promotionsrechts für HAW/FH bereits geschaffen. Neben der Einrichtung landesweiter Promotionskollegs (mit und ohne Kooperation mit Universitäten) werden an vielen HAW/FH teilweise hochschuleigene, teilweise hochschulübergreifende Promotionszentren, Promotionskollegs o. ä. als neue Organisationseinheiten zur Durchführung von Promotionen etabliert.

Derzeit sind etwa 200.000 Promovierende an den Hochschulen eingeschrieben. Im Jahr 2023 haben knapp 27.000 Doktorandinnen und Doktoranden die Promotion erfolgreich abgeschlossen.

Aufbau von Doktorandenprogrammen

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wurden seit 1990 an den Hochschulen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierte Graduiertenkollegs eingerichtet, die die Gelegenheit bieten, im Rahmen eines systematisch angelegten Programms die Promotion vorzubereiten. Im Jahr 2021 existierten in Deutschland 246 Graduiertenkollegs. Seit 1998 werden verstärkt auch andere strukturierte Formen der Doktorandenausbildung angeboten. Dazu gehören internationale Promotionsprogramme, International Max-Planck Research Schools und die Graduate Schools.

Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Der Promotionszugang ist in den Landes­hochschulgesetzen und Promotionsordnungen der promotionsberechtigten Einrichtungen geregelt. Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Auch das Bestehen der Ersten Staatsprüfung berechtigt in der Regel zur Promotion.

Besonders qualifizierte Inhaber eines Bachelorgrades können auch ohne den Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zugelassen werden. Den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens regeln die promotionsberechtigten Einrichtungen ebenfalls in ihren Promotionsordnungen. Zusätzlich zum jeweiligen Abschluss werden entweder auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern bzw. ein Ergänzungsstudium an der Universität oder eine Promotionseignungsprüfung verlangt.

Masterabschlüsse, die an Kunst- und Musikhochschulen erworben wurden, berechtigen zur Promotion, wenn mit dem Abschluss des Masterstudiums eine hinreichende wissenschaftliche Qualifikation für ein Promotionsvorhaben erworben wurde.

Status von Doktorandinnen und Doktoranden

Ein Teil der Doktorandinnen und Doktoranden promoviert auf Stellen, ein anderer Teil wird über Stipendien gefördert und ein weiterer Teil finanziert die Promotionsphase aus eigenen Mitteln. Stipendien und Förderprogramme werden von Bund, Ländern, Forschungs- und Förderorganisationen, Begabtenförderungswerken und politischen Stiftungen aufgelegt. Die Höhe der Förderung variiert.

Leistungsbeurteilung

Die Promotion erfolgt aufgrund der Anfertigung einer Dissertation, die auf selbständiger Forschungsarbeit beruht, und einer mündlichen Prfüfung (Rigorosum). An die Stelle der mündlichen Prüfungen kann die Verteidigung der Dissertation (Disputation) oder eine vergleichbare Leistung treten. Eine bestimmte Dauer für die Abfassung der Dissertation ist nicht vorgegeben. Die Dissertation wird vielfach als Monographie verfasst, kumulative Dissertationen sind jedoch zum Teil auch möglich

Abschlusszeugnis

Die Promotion berechtigt zum Führen des Doktorgrades.

Andere Organisationsformen

Die möglichen Organisationsformen der Promotion sind oben aufgeführt.