2025
Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet. Der Bund unterstützt die Länder deshalb seit 2019 mit zusätzlichen Mitteln bei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung, um die Qualität bundesweit weiterzuentwickeln und einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen im Bundesgebiet zu leisten. Am 1. Januar 2025 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Kraft getreten. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro. Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitung
- Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Stärkung der Kindertagespflege
2024
Gesamtstrategie Fachkräfte in Kita und Ganztag
Im Mai 2024 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen der Fachkräftegewinnung und -bindung vorgestellt, die unter Einbindung der Länder und eines breiten Kreises von Expertinnen und Experten erarbeitet wurden. Dabei wurden verschiedene Hebel in den Blick genommen, um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten – von der Aus- und Weiterbildung, über Erleichterung von Quereinstiegen und Umschulungen, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bis hin zu den Arbeits- und Rahmenbedingungen.
2023
Im Berichtszeitraum gab es keine Reformen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung.
2022
Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen
Im März 2022 haben Kultusministerkonferenz und Jugendministerkonferenz (JMK) den „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ aus dem Jahr 2004 aktualisiert, in dem die Grundsätze der Bildungsarbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung niedergelegt sind. Der verbindliche „Gemeinsame Rahmen“ bezieht sich auf die Förderung in Kindertageseinrichtungen über den gesamten Zeitraum der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung.
Dem „Gemeinsamen Rahmen“ zufolge liegt der Schwerpunkt des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Kindertageseinrichtungen in der frühzeitigen Stärkung individueller Kompetenzen und Lerndispositionen, der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung, der Erweiterung, Unterstützung sowie Herausforderung des kindlichen Forscherdranges, in der Wertebildung und -erziehung, in der Förderung, das Lernen zu lernen und in der Weltaneignung in sozialen Kontexten. Kindertageseinrichtungen haben darüber hinaus den Auftrag, Inklusion als pädagogisch umfassendes Prinzip zu leben und allen Kindern gute Startmöglichkeiten und Entwicklungsbedingungen zu bieten. Ziel ist es, Teilhabe zu ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu befördern und alle Kinder in die Lage zu versetzen, in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu kommunizieren und zu interagieren.
Nähere Informationen zum „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ sind dem Artikel zu den Leitlinien der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu entnehmen.