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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
Germany

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13.Laufende Reformen und Politikinitiativen

13.1Reformen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung

Last update: 21 September 2026

2026

Ausbau der Kindertagesbetreuung

Im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) stehen von 2026 bis 2029 zusätzliche Mittel in Höhe von 3,76 Milliarden Euro (jährlich 940 Mio. Euro) für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Die Investitionen in Kitas aus dem SVIK sollen über ein „Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) umgesetzt werden.

Im Julie 2026 wurde die Vereinbarung zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zwischen Bund und Ländern geschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft und schafft die Grundlage dafür, dass bundesweit Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege gefördert werden können. 

Fördermittel können für den Neu- oder Ausbau von Kitas, für einen Umbau oder eine Sanierung beantragt werden. Auch eine moderne Ausstattung ist förderfähig - einschließlich digitaler Infrastruktur. Ebenfalls möglich ist es, dass die Kosten für eine energetische Sanierung übernommen werden, zum Beispiel der Einbau moderner Heizungsanlagen. Auch Maßnahmen zum wirksamen Hitzeschutz gewinnen angesichts steigender Temperaturen im Sommer an Bedeutung. So kann beispielsweise beantragt werden, dass der Einbau von Rollläden, einer besseren Dämmung oder einer Klimaanlage gefördert wird.

Mit dem Investitionsprogramm stärkt der Bund nicht nur den Ausbau und den Erhalt von Betreuungsplätzen, sondern verbessert zugleich die Rahmenbedingungen für Kinder und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte.

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder. Welche Maßnahmen gefördert werden, kann daher je nach Bundesland unterschiedlich sein. 

Neben dem weiteren Ausbau ist auch die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung entscheidend, um die Startchancen von Kindern zu verbessern. Aus diesem Grund setzt das geplante KiTa-Startchancen - und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) bundesweite Standards, insbesondere zur Erhebung und Förderung des Sprach- und Entwicklungsstands von Kindern sowie zur gezielten Unterstützung von Kindertagesstätten in herausfordernden Lagen. Es stärkt nachhaltig die Qualität der frühkindlichen Erziehung, Bildung, und Betreuung und verbessert die Startchancen von Kindern. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bund die Länder in den Jahren 2027 bis 2034 bei der Umsetzung des Gesetzes mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro unterstützt. Das SCQEG soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

2025

Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet. Der Bund unterstützt die Länder deshalb seit 2019 mit zusätzlichen Mitteln bei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung, um die Qualität bundesweit weiterzuentwickeln und einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen im Bundesgebiet zu leisten.

Am 1. Januar 2025 trat das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Kraft. Damit setzt der Bund in den Jahren 2025 und 2026 sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder mit insgesamt rund vier Milliarden Euro. Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

2024

Ausbau der Kindertagesbetreuung

Für den Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots hat die Bundesregierung zwischen 2008 und 2024 fünf Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung" mit einem Budget von insgesamt 5,4 Milliarden Euro aufgelegt, aus denen mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden konnten. Durch den massiven Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland konnte die Betreuungsquote der unter Dreijährigen im Bundesdurchschnitt von 17,6 Prozent (2008) auf 37,8 Prozent (2025) mehr als verdoppelt werden.

Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag

Im Mai 2024 hat das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen der Fachkräftegewinnung und -bindung vorgestellt, die unter Einbindung der Länder und eines breiten Kreises von Expertinnen und Experten erarbeitet wurden. Dabei wurden verschiedene Hebel in den Blick genommen, um den Fachkräfteengpässen entgegenzutreten – von der Aus- und Weiterbildung, über Erleichterung von Quereinstiegen und Umschulungen, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bis hin zu den Arbeits- und Rahmenbedingungen.

Das BMBFSFJ stimmt sich weiterhin eng mit den Ländern ab und setzt den Expertendialog "Fachkräfte für Kitas und Ganztag" mit Bundesressorts, Ländern, Kommunen, Fachverbänden und Sozialpartnern zu zentralen Herausforderungen der Fachkräfteentwicklung in Kindertagesbetreuung und im Ganztag fort.