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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Leitlinien der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung

Germany

4.Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung

4.3Leitlinien der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung

Last update: 15 April 2024

Grundlegende Dokumente

Die Grundsätze der Bildungsarbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sind im „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ niedergelegt, der von Kultusministerkonferenz und Jugendministerkonferenz (JMK) im Jahr 2004 beschlossen und im März 2022 aktualisiert wurde. Der verbindliche "Gemeinsame Rahmen" bezieht sich auf die Förderung in Kindertageseinrichtungen über den gesamten Zeitraum der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung.

Dem „Gemeinsamen Rahmen“ zufolge steht im Vordergrund der Erziehungs- und Bildungsbemühungen im Elementarbereich der Erwerb grundlegender Kompetenzen und die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressourcen, die das Kind motivieren und darauf vorbereiten, künftige Lebens- und Lernaufgaben aufzugreifen und zu bewältigen, verantwortlich am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein Leben lang zu lernen. liegt der Schwerpunkt des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Kindertageseinrichtungen auf der frühzeitigen Stärkung individueller Kompetenzen und Lerndispositionen, der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung, der Erweiterung, Unterstützung sowie Herausforderung des kindlichen Forscherdranges, auf der Wertebildung und -erziehung, in der Förderung der Lernkompetenz („das Lernen zu lernen“) und auf der Weltaneignung in sozialen Kontexten. Kindertageseinrichtungen haben darüber hinaus den Auftrag, Inklusion als pädagogisch umfassendes Prinzip zu leben und allen Kindern gute Startmöglichkeiten und Entwicklungsbedingungen zu bieten. Ziel ist es, Teilhabe zu ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu befördern und alle Kinder in die Lage zu versetzen, in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu kommunizieren und zu interagieren.

Auf Landesebene präzisieren Bildungspläne den zu Grunde gelegten Bildungsbegriff und beschreiben den eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen. Durch die Bildungspläne werden Bildungsprozesse in den Kindertageseinrichtungen transparent und gleichzeitig bieten sie Orientierung für die Fachkräfte, Tagespflegepersonen, Eltern und Lehrkräfte sowie auch alle anderen Bildungs- und Lernorte, an denen sich Kinder aufhalten und betreut werden. Insbesondere haben Bildungspläne die Aufgabe, die Grundlagen für eine frühe, individuelle und begabungsgerechte Förderung aller Kinder zu schaffen und somit durch einen inklusiven Ansatz die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen unabhängig von Geschlecht, kultureller Zugehörigkeit, sozioökonomischem Hintergrund oder körperlichen Einschränkungen zu befördern.

Jede Kindertageseinrichtung muss eine eigene pädagogische Konzeption erstellen, die von den regionalen oder örtlichen Jugendämtern genehmigt werden muss. Die Verantwortung für die Qualität der Bildungsarbeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen liegt beim Träger der Einrichtung. Ob die bestehenden Richtlinien, die von den Bundesländern für den Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung entwickelt wurden, auch für die Tagespflege gelten, hängt von den Regelungen der Länder und dem Alter der Kinder ab.

Im November 2009 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter „Fachliche Empfehlungen zur Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ verabschiedet.

Lern- und Entwicklungsbereiche

Der gesetzliche Auftrag der Kindertagesbetreuung ist ein ganzheitlicher und verbindet die Trias von Bildung, Betreuung und Erziehung. Für den Elementarbereich sind weder Unterrichtsfächer und Wochenstundenzahlen vorgegeben noch werden Lehrpläne im schulischen Sinn entwickelt. Die Länder haben Bildungsziele und Bildungsbereiche in Landesgesetzen niedergelegt, die in Bildungsplänen und Bildungsprogrammen konkretisiert werden und deren Umsetzung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen vereinbart wurde.

Gemäß den fachlichen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom November 2009 zur Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie den aktuellen Bildungsplänen der Länder, soweit sie diese Altersstufe berücksichtigen, ist bei der Kleinkindbetreuung insbesondere auf die Grundbedürfnisse kleiner Kinder einzugehen. Zu den besonderen Bedürfnissen von unter Dreijährigen gehören:

  • Liebevolle Zuwendung
  • Einfühlsame und beziehungsvolle Pflege
  • Wohlwollende und entwicklungsangemessene Förderung
  • Empathische Anteilnahme und Unterstützung in Belastungssituationen
  • Bedingungslose Akzeptanz
  • Sicherheit und Geborgenheit

Die Bildungsförderung in dieser Lebensphase wird in erster Linie als Beziehungsgestaltung mit dem Kind und als entwicklungsbegleitende ganzheitliche Förderung aufgefasst. Sie wird begleitet durch die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Die Bildungsprozesse vollziehen sich im sozialen Miteinander, während der Interaktion und Kommunikation und vor allen Dingen im Spiel. Besondere Entwicklungsthemen der frühkindlichen Bildung sind die Förderung von Kommunikation und Sprache sowie die Bewegungsentwicklung bzw. motorische Entwicklung.

Ziel der Förderung der Entwicklung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ist die Entfaltung der geistigen, körperlichen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten. Bildungsbereiche sind nach dem „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“:

  • Alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Kommunikation
  • Personale und sozial-emotionale Entwicklung, Werteorientierung und Religiösität, kultursensitive Kompetenzen
  • MINT – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
  • Medien und digitale Bildung
  • Ästhetische Bildung
  • Körper, Bewegung, Gesundheit, Prävention
  • Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung

Diese Bildungsbereiche verstehen sich nicht abschließend oder ausschließlich. In den Bildungsplänen der Länder können andere Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen gezogen werden. Ausschlaggebend ist, dass sich die dargestellten Inhalte in der konkreten pädagogischen Arbeit wiederfinden.

Pädagogische Ansätze

Das pädagogische Profil in den Kindertageseinrichtungen ist durch das Prinzip der ganzheitlichen und inklusiven Bildungsunterstützung aller Kinder geprägt. Hier wird von den individuellen Bildungsansprüchen des Kindes ausgegangen und das Recht von Kindern auf eine uneingeschränkte, umfassende und an den individuellen Bedürfnissen orientierte Bildung betont. Die inhaltlichen Bildungsschwerpunkte in den Bildungsplänen stehen nicht isoliert, sondern durchdringen sich gegenseitig und sind nicht fächerorientiert zu handhaben. Durch ganzheitliche Bildungsangebote ist es möglich, mehrere Bildungsbereiche gleichzeitig umzusetzen. Die pädagogische Praxis wahrt und gestaltet gezielt diese Verbindung und gegenseitige Durchdringung der Bildungsbereiche.

Exemplarisch geeignet für das ganzheitliche Lernen ist die Projektarbeit. Es empfehlen sich Lerninhalte, die im Sinne der Ko-Konstruktion die Lebenswelt der Kinder betreffen und an ihren Interessen anknüpfen, sowie Lernformen, die selbstgesteuertes Lernen fördern, Gestaltungsspielräume eröffnen, Teamarbeit ermöglichen, den produktiven Umgang mit Fehlern stärken und es den Kindern erlauben, frei zu erkunden und sich auszuprobieren.

Die pädagogische Arbeit in Tageseinrichtungen wird an den Interessen, Bedürfnissen und Lebenssituationen der einzelnen Kinder und ihrer Familien ausgerichtet. Das setzt voraus, dass die pädagogischen Fachkräfte die Kinder beobachten, ihre Entwicklung dokumentieren und sich regelmäßig mit den Eltern austauschen.

Eine zentrale Bildungsaufgabe, insbesondere mit Bezug auf die unter Dreijährigen, ist die Förderung von Kommunikation und Sprache. Kinder erwerben Sprachkompetenzen nicht isoliert, sondern in täglichen Interaktionen mit Erwachsenen und den anderen Kindern. Eine emotional zugewandte Atmosphäre fördert die sprachliche Entwicklung. Entsprechend sind Abläufe und Pflegevorgänge durch die pädagogischen Fachkräfte mit Sprache zu unterstützen und als sprachanregende Situation zu gestalten. Die sprachliche Entwicklung wird außerdem unterstützt durch das Sprachvorbild der pädagogischen Fachkräfte, aus Liedern, Fingerspielen und Versen bestehenden Ritualen, die pädagogische Arbeit mit Bilderbüchern und vieles andere mehr.

Ein weiteres Entwicklungsthema ist die Förderung der Bewegungsentwicklung bzw. motorischen Entwicklung im Sinne der körperlichen Grundbildung. Umfassende Bewegungsmöglichkeiten sollen die Bewegungssicherheit und die Entwicklung von Körperbewusstsein, Selbstakzeptanz und Achtsamkeit des Kindes unterstützen. Dazu gehören unter anderem tägliche Bewegungsangebote unter Berücksichtigung der "Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung", freie Flächen, Angebote wie rhythmische Früherziehung und Sing- und Bewegungsspiele. Zudem soll das Kind genügend Zeit erhalten, um selbstbestimmt motorische Fortschritte zu erzielen.

Die Arbeit der Kindertageseinrichtungen ist inklusiv ausgerichtet und berücksichtigt die Bedarfe aller Kinder - mit und ohne Behinderung.

Leistungsbeurteilung

Eine Leistungsbeurteilung ist in Kindertageseinrichtungen nicht vorgesehen, da kein Unterricht im schulischen Sinn stattfindet. Eine regelmäßige entwicklungsbegleitende Beobachtung und Dokumentation der Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder ermöglicht es den pädagogischen Fachkräften, individuelle Entwicklungsaufgaben kompetent zu begleiten. Die Beobachtungen werden von den Fachkräften in den Dialog mit dem Kind und in die Gespräche mit den Eltern einbezogen.

Übergang in den Primarbereich

Im Juni 2009 haben Kultusministerkonferenz und JFMK den gemeinsamen Beschluss „Den Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder in die Grundschule sinnvoll und wirksam gestalten – Das Zusammenwirken von Elementarbereich und Primarstufe optimieren“ gefasst. Sie haben sich damit auf eine Reihe gemeinsamer Grundsätze verständigt, die als Handlungsleitfaden für die beteiligten Bildungsinstitutionen, deren Beschäftige und Eltern dienen können. Kindertageseinrichtung und Grundschule sollen die Kinder in ihrer Neugierde, Lernbereitschaft und lernmethodischer Kompetenz durch die Ermöglichung vielfältiger Lernerfahrungen und die Förderung ihrer Fähigkeiten unterstützen. Dazu zählt auch eine zuverlässige Förderung der Fertigkeiten in der deutschen Sprache.

Des Weiteren sehen KMK und JFMK es im Hinblick auf das Zusammenwirken von Kindertageseinrichtung und Grundschulen als notwendig an, dass die Länder durch Rechtsetzung oder Vereinbarung Ziele zur Gestaltung des Übergangs und der Kooperation von Kindertagesstätte und Grundschule verbindlich formulieren und durch geeignete Instrumentarien auf ihre Umsetzung achten.

Auch im "Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen" wird hervorgehoben, dass der Übergansprozess als eine gemeinsame Entwicklungs- und Förderaufgabe von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zu verstehen ist.