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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Erstausbildung der Lehrkräfte im Elementar- und Schulbildungsbereich

Germany

9.Lehrkräfte und sonstiges Bildungspersonal

9.1Erstausbildung der Lehrkräfte im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 19 March 2024

Einrichtungen der Lehrerausbildung, Niveau und Ausbildungsmodelle

Pädagogisches Personal im Elementarbereich

Erzieherinnen und Erzieher im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung werden in der Regel an Fachschulen für Sozialpädagogik ausgebildet, die international dem tertiären Bereich zugeordnet werden. In den vergangenen Jahren lässt sich eine erhebliche Dynamik und Ausdifferenzierung bei Ausbildungsmodellen und -formaten beobachten. Über gelockerte Zugangsvoraussetzungen, eine stärkere Praxisanbindung bereits während der Ausbildung oder auch eine verkürzte Ausbildungsdauer sollen neue Zielgruppen für das Berufsfeld gewonnen werden, um dem drängenden Fachkräftebedarf zu begegnen. In den letzten Jahren sind in zunehmendem Maße auch grundständige und aufbauende Studiengänge für die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften entstanden. Insbesondere für die Leitungs-, Führungs- und Beratungsebene im Elementarbereich werden in Kooperation zwischen Fachschule und Fachhochschule Aufbaustudiengänge für ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher angeboten.

Ein Teil des Personals (vor allem auch in den Leitungsfunktionen) hat einen Studienabschluss einer Hochschule als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge oder als Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge. Die Ausbildung umfasst entweder drei Jahre Hochschulstudium und ein Jahr Berufspraktikum oder vier Jahre Hochschulstudium, in das bis zu zwei Praxissemester integriert sind. Weitere akademisch ausgebildete pädagogische Fachkräfte sind z. B. die Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen. Hier hat sich mittlerweile eine Vielzahl von Bachelor-Studiengängen etabliert.

Neben pädagogischen Fachkräften und Sozialpädagogen werden in einigen Ländern im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung auch Ergänzungskräfte, insbesondere Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, beschäftigt. Diese werden in den meisten Ländern in einem zweijährigen Bildungsgang an Berufsfachschulen ausgebildet.

Im Dezember 2011 hat die Kultusministerkonferenz ein kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für alle Arbeitsfelder der Erzieherinnen und Erzieher in der Fachschulausbildung entwickelt, das 2017 aktualisiert wurde. Das Qualifikationsprofil definiert das Anforderungsniveau des Berufes und beschreibt die beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss. Damit soll die Anrechenbarkeit von erworbenen Qualifikationen an Fachschulen und Fachakademien auf ein Hochschulstudium erleichtert und so die Durchlässigkeit und Attraktivität des Berufes gesichert werden.

Lehrkräfte

Die Lehrkräfteausbildung gliedert sich grundsätzlich in zwei Phasen, ein Hochschulstudium einschließlich schulpraktischer Studien und eine schulprakatische Ausbildung.

Der Anteil schulpraktischer Studien am Hochschulstudium ist in den vergangenen Jahren deutlich erhöht worden. In allen Ländern sind für das Hochschulstudium an den Universitäten Einrichtungen (z. B. Zentren für Lehrkräfteausbildung, Schools of Education) geschaffen worden, die die Lehrkräfteausbildung zwischen den Fachbereichen koordinieren, Beratung und Begleitung für Lehramtsstudierende anbieten sowie eine angemessene Praxisorientierung gewährleisten.

Den Abschluss des Hochschulstudiums, das den Zugang zum Vorbereitungsdienst eröffnet, bildet die Erste Staatsprüfung oder ein Master of Education. In den meisten Ländern ist inzwischen die gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen (BA/MA) auch in der Lehrkräfteausbildung eingeführt worden. Studiengänge, die Bachelor- und Masterstrukturen in der Lehrkräfteausbildung vorsehen, werden in allen Ländern akzeptiert und ihre Abschlüsse anerkannt, wenn sie folgenden Vorgaben entsprechen:

  • integratives Studium an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen von mindestens zwei Fachwissenschaften und ihren Didaktiken und von Bildungswissenschaften in der Bachelorphase sowie in der Masterphase (Ausnahmen können die Länder bei den Fächern Kunst und Musik sowie in den beruflichen Fachrichtungen vorsehen) unter Einhaltung der ländergemeinsamen fachlichen Anforderungen
  • schulpraktische Studien bereits während des Bachelor-Studiums
  • keine Verlängerung der bisherigen Regelstudienzeiten (ohne Praxisanteile)
  • Differenzierung des Studiums und der Abschlüsse nach Lehrämtern
  • Eröffnen des Zugangs zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt gemäß Landesrecht

Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, haben ein besonderes lehramtsbezogenes Profil, das in der Akkreditierung nach Vorgaben des Akkreditierungsrates festzustellen und im Diploma Supplement auszuweisen ist. Die Abschlussbezeichnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge, die die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermitteln, lauten:

  • Bachelor of Education (B.Ed.)
  • Master of Education (M.Ed.)

Die Entscheidung, ob Lehramtsstudiengänge mit dem Staatsexamen abschließen oder der gestuften Studienstruktur folgen, liegt bei den Ländern. In Ländern, die für Lehramtsstudiengänge eine gestufte Studienstruktur vorsehen, ersetzt in der Regel der Masterabschluss das Erste Staatsexamen. Nach dem Vorbereitungsdienst muss in jedem Fall das (Zweite) Staatsexamen abgelegt werden.

Unabhängig davon, wie das Studium organisiert ist, sind alle Studiengänge modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem versehen.

Zulassungsbedingungen

Pädagogisches Personal im Elementarbereich

Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern ist in der Regel ein Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer bzw. eine zweijährige berufliche Vorbildung, so dass der gesamte Ausbildungsweg für pädagogische Fachkräfte vier bis fünf Jahre dauert.

Seit 2004 bilden in Deutschland auch Hochschulen Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung aus. Zwischenzeitlich sind rund 70 früh- bzw. kindheitspädagogische Bachelor-Studiengänge entstanden. Zulassungsbedingung ist in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung. Jeder dritte Studiengang wird berufsbegleitend angeboten, drei sind als integrierte Angebote konzipiert. Eine enge Kooperation von Fach- und Hochschulen ermöglicht hier einen Doppelabschluss: den Berufs- und den Bachelorabschluss.

Lehrkräfte

Lehramtsstudiengänge setzen grundsätzlich die Hochschulreife voraus, die nach 12- bzw. 13-jährigem Schulbesuch mit Bestehen der Abiturprüfung erworben wird. Die Hochschulreife kann im Einzelfall auch auf anderem Wege erlangt werden, z. B. von Erwachsenen nach erfolgreichem Besuch einer Abendschule oder in bestimmten Fällen nach erfolgreichem Abschluss einer nicht-universitären Ausbildung im tertiären Bereich.

Das Bestehen der Ersten Staatsprüfung oder einer entsprechenden Hochschulprüfung bzw. je nach Lehramtstyp einer entsprechenden Masterprüfung ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst, ja sie begründet sogar ein Anrecht auf Zulassung.

Die Erste Staatsprüfung bzw. der Master of Education bildet den Abschluss eines Hochschulstudiums und berechtigt wie der Masterabschluss grundsätzlich zur Promotion. Einzelheiten regeln die promotionsberechtigten Einrichtungen in ihren Promotionsordnungen.

Lehrpläne, Spezialisierung und Lernergebnisse

In der Lehrerausbildung entsprechen die verschiedenen Lehrämter den Schulstufen und Schularten in den Ländern. Angesichts der Vielzahl der Bezeichnungen, die sich daraus für die Lehrämter ergeben, hat sich die Kultusministerkonferenz aus Gründen der Übersichtlichkeit auf folgende sechs Lehramtstypen verständigt:

Typ 1 Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Typ 2 Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (auslaufend)
Typ 3 Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Typ 4 Lehrämter für die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
Typ 5 Lehrämter für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
Typ 6 Sonderpädagogische Lehrämter

In allen Ländern gliedert sich die Ausbildung in ein Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule einschließlich schulpraktischer Studien und eine schulpraktische Ausbildung (Vorbereitungsdienst). Lehramtsbezogene Studiengänge werden an Universitäten, Technischen Hochschulen/Technischen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen angeboten. Die schulpraktische Ausbildung in Form eines Vorbereitungsdienstes findet an Studienseminaren oder vergleichbaren Einrichtungen und Ausbildungsschulen statt. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer (Zweiten) Staatsprüfung abgeschlossen, mit deren Bestehen die Lehramtsbefähigung erworben wird. Die beiden Ausbildungsphasen sollen im Hinblick auf Erziehung und Unterricht eng aufeinander bezogen sein und den spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Lehramts Rechnung tragen.

die Ausbildung orientiert sich an den "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 in der jeweils geltenden Fassung) und den "Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 in der jeweils geltenden Fassung).

Den pädagogischen, fachlichen und didaktischen Basisqualifikationen in den Themenbereichen: Heterogenität, Inklusion, Grundlagen der Förderdiagnostik sowie Lehren und Lernen in der digitalen Welt kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Die von der Kultusministerkonferenz 2004 beschlossenen "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" definieren Anforderungen, die Lehrkräfte erfüllen sollen, und beziehen sich auf die in den Schulgesetzen der Länder formulierten Bildungs- und Erziehungsziele. Die Anforderungen ergeben sich aus den angestrebten Kompetenzen, die in vier Bereiche unterteilt sind:

  • Unterrichten
  • Erziehen
  • Beurteilen
  • Innovieren

Diese Standards wurden zwischenzeitlich um Kompetenzen für das Gebiet der Inklusion ergänzt und mit Blick auf ei Erfordernisse der Digitalisierung aktualisiert. Lehrkräfte sollen digitale Medien in ihrem jeweiligen Fachunterricht professionell und didaktisch sinnvoll nutzen sowie gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag inhaltlich reflektieren können.

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz "Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung" aus dem Jahr 2008, wurde zwischenzeitlich ebenfalls mit Hinblick auf den inklusiven Unterricht und die Digitalisierung aktualisiert. Die inhaltlichen Anforderungen an das fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studium für ein Lehramt leiten sich aus den Anforderungen im Berufsfeld von Lehrkräften ab; sie beziehen sich auf die Kompetenzen und somit auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, über die eine Lehrkraft zur Bewältigung ihrer Aufgaben im Hinblick auf das jeweilige Lehramt verfügen muss. Mit der Vorgabe sogenannter Fachprofile enthält der Beschluss einen Rahmen der inhaltlichen Anforderungen für das Fachstudium. Die Länder und die lehrerbildenden Hochschulen können innerhalb dieses Rahmens selbst Schwerpunkte und Differenzierungen, aber auch zusätzliche Anforderungen festlegen. Die Fachprofile umfassen die Beschreibung der im Studium zu erreichenden Kompetenzen sowie die dazu notwendigen einzelnen inhaltlichen Schwerpunkte. Sie sind auf die Fächer der allgemeinbildenden und beruflichen Lehrämter bezogen. Gemäß den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen sollen während der verschiedenen Phasen der Lehrkräftebildung und in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen die folgenden Kompetenzen erworben werden:

  • Grundlegende Kompetenzen hinsichtlich der Fachwissenschaften, ihrer Erkenntnis- und Arbeitsmethoden sowie der fachdidaktischen Anforderungen werden weitgehend im Studium aufgebaut.
  • Die Entwicklung mehr unterrichtspraktisch definierter Kompetenzen ist hingegen vor allem Aufgabe des Vorbereitungsdienstes; zahlreiche Grundlagen dafür werden aber schon im Studium gelegt bzw. angebahnt.
  • Schließlich ist die weitere Entwicklung in der beruflichen Rolle als Lehrerin oder Lehrer Aufgabe der Fort- und Weiterbildung.

Hochschulstudium

Nachfolgend werden für die sechs Lehramtstypen charakteristische Elemente der Studiengänge in generalisierter Form beschrieben. Einzelheiten sind in Studienordnungen der Hochschulen, staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bzw. rechtlichen Vorgaben der Länder geregelt. Diese enthalten Bestimmungen insbesondere über

  • die Fächer/Fachrichtungen/sonderpädagogischen Schwerpunkte und ihre Kombinationen, die für das jeweilige Lehramt gewählt werden können;
  • Umfang und Inhalte des Studiums in den einzelnen Fächern/Fachrichtungen/sonderpädagogischen Schwerpunkte einschließlich bildungswissenschaftlicher und fachdidaktischer Studienfächer sowie zur schulpraktischen Ausbildung;
  • die Art der Leistungsnachweise während des Studiums, Art und Umfang der einzelnen Teilprüfungen und die Modalitäten der Bewertung.

Grundsätzlich gilt, dass Studiengänge für ein Lehramt so anzulegen sind, dass sie die Zielsetzungen der entsprechenden Schulformen und -arten berücksichtigen und zu einer fachlich und pädagogisch professionellen Handlungskompetenz führen.

Lehramtstyp 1:  Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe

Studiengänge für ein Lehramt für die Grundschule bzw. für die Primarstufe sind an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen so anzulegen, dass sie die Zielsetzungen der Grundschule berücksichtigen. Dabei kommt den erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen ein besonderer Stellenwert zu. Das Studium ist auf die wissenschaftlichen Kernbereiche der jeweils studierten Fächer bzw. Lernbereiche ausgerichtet und soll die Fähigkeit zur Durchdringung komplexer Sachverhalte und auch zu fachübergreifendem und interdisziplinärem Arbeiten entwickeln.

Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein mindestens 7-semestriges Studium, welches erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen einen besonderen Stellenwert zuweist. Der Studienumfang beträgt mindestens 210 Leistungspunkte gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS).

Das Studium umfasst die folgenden Teile:

  • Bildungswissenschaften, Grundschulpädagogik, Grundschuldidaktik.
  • Fachwissenschaftliche und -didaktische Studieninhalte aus den Fächern Deutsch und Mathematik sowie einem weiteren Fach oder Lernbereich für die Grundschule bzw. Primarstufe. Eines dieser Fächer bzw. einer dieser Lernbereiche wird im Umfang von mindestens 50 Leistungspunkten studiert. Damit kann nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen ggf. auch ein Einsatz über die Grundschule bzw. Primarstufe hinaus ermöglicht werden. Anstelle des weiteren Faches bzw. Lernbereichs kann eine sonderpädagogische Schwerpunktsetzung treten.
  • Schulpraktische Studien, die nach Möglichkeit bereits in den ersten Studiensemestern beginnen sollen. Die Studieninhalte in Mathematik und Deutsch müssen qualitativ und quantitativ der Funktion einer Grundschullehrkraft und dem Klassenleiterprinzip gerecht werden.
  • Eine schriftliche Arbeit, aus der die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennbar ist.

Das Studium wird mit einem entsprechenden Hochschulabschluss oder einer Ersten Staatsprüfung beendet.

Lehramtstyp 2:  Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (auslaufend)

Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein mindestens 7-semestriges Studium mit einem Studienumfang von mindestens 210 Leistungspunkten gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS).

Das Studium umfasst die folgenden Teile:

  • Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien. 
  • Das Studium in den Fachwissenschaften und ihren Didaktiken von mindestens zwei Fächern; dabei soll der Studienumfang der Fächer gegenüber dem der Bildungswissenschaften etwa im Verhältnis 2:1 stehen.
  • Eine schriftliche Arbeit, aus der die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennbar ist.

Je nach den speziellen Erfordernissen bei einzelnen Lehrämtern können entsprechend Landesrecht anstelle eines der beiden Fächer ein Lernbereich oder zwei Fächer verlangt werden.

Das Studium wird mit einem entsprechenden Hochschulabschluss oder einer Ersten Staatsprüfung beendet.

Lehramtstyp 3:  Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I

Die Studiengänge für ein Lehramt für die Sekundarstufe 1 sind an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen so anzulegen, dass sie die Zielsetzungen der entsprechenden Schulformen und -arten berücksichtigen und zu einer fachlich und pädagogisch professionellen Handlungskompetenz führen.

Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein mindestens 7-semestriges Studium mit einem Studienumfang von mindestens 210 Leistungspunkten gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS).

Das Studium umfasst die folgenden Teile:

  • Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien.
  • Das Studium in den Fachwissenschaften und ihren Didaktiken von mindestens zwei Fächern; dabei soll der Studienumfang der Fächer gegenüber dem der Bildungswissenschaften etwa im Verhältnis 2:1 stehen.
  • Eine schriftliche Arbeit, aus der die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennbar ist.

Je nach den speziellen Erfordernissen bei einzelnen Lehrämtern können entsprechend Landesrecht anstelle eines der beiden Fächer ein Lernbereich oder zwei Fächer verlangt werden.

Das Studium wird mit einem entsprechenden Hochschulabschluss oder einer Ersten Staatsprüfung beendet.

Lehramtstyp 4:  Lehrämter für die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium

Studiengänge für das Lehramt für die Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium sind an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen so anzulegen, dass sie die Zielsetzungen der entsprechenden Schulformen und -arten berücksichtigen und zu einer fachlich und pädagogisch professionellen Handlungskompetenz führen.

Die Regelstudienzeit eines Studiengangs für ein Lehramt dieses Typs beträgt im Bachelorstudium mindestens sechs Semester und im Masterstudium mindestens zwei Semester. Insgesamt beträgt sie einschließlich schulpraktischer Studien 10 Semester und wird mit 300 Leistungspunkten gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) bewertet. Die Regelstudienzeit von Lehramtsstudiengängen, die mit einer Ersten Staatsprüfung abschließen, beträgt mindestens 9 und höchstens 10 Semester und umfasst ein Studienvolumen von mindestens 270 Leistungspunkten gemäß ECTS.

Das Studium umfasst die folgenden Teile:

  • Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien.
  • Vertieftes Studium in den Fachwissenschaften und ihren Didaktiken von zwei Fächern im Umfang von insgesamt mindestens 180 ECTS-Punkten, die etwa gleichmäßig auf die beiden Fächer verteilt sind.
  • Eine schriftliche Arbeit, aus der die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennbar ist.

Das Studium wird mit einem entsprechenden Masterabschluss oder einer Ersten Staatsprüfung beendet.

Lehramtstyp 5:  Lehrämter für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen

Studiengänge mit dem Ziel der fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) sind an Hochschulen so anzulegen, dass sie den wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie der beruflichen Praxis Rechnung tragen und zu einer fachlich und pädagogisch professionellen Handlungskompetenz führen.

Die Regelstudienzeit in einem Studiengang für ein Lehramt dieses Typs beträgt im Bachelorstudium mindestens sechs Semester und im Masterstudium mindestens zwei Semester. Insgesamt beträgt sie einschließlich schulpraktischer Studien 10 Semester und entspricht einem Studienaufwand von 300 Leistungspunkten gemäß ECTS (European Credit Transfer System – ECTS). Die Regelstudienzeit von Lehramtsstudiengängen, die mit einer Ersten Staatsprüfung abschließen, beträgt 9 Semester und entspricht 270 Leistungspunkten gemäß ECTS.

Erforderlich ist außerdem eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene berufspraktische Tätigkeit mit einer grundsätzlichen Dauer von zwölf Monaten.

Das Studium umfasst die folgenden Teile:

  • Bildungswissenschaften mit Schwerpunkt Berufs- oder Wirtschaftspädagogik sowie Fachdidaktiken für die berufliche Fachrichtung und das zweite Unterrichtsfach und schulpraktische Studien im Umfang von 90 ECTS-Punkten.
  • Fachwissenschaften innerhalb der beruflichen Fachrichtung (erstes Fach) sowie Fachwissenschaften des Unterrichtsfachs (zweites Fach) im Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten.
  • Bachelor-Arbeit und Master-Arbeit im Umfang von insgesamt 30 ECTS-Punkten.

Die Länder können davon jeweils mit 10 Leistungspunkten nach oben oder unten abweichen, jedoch müssen bei gestuften Studiengängen insgesamt 300 ECTS-Punkte (bzw. bei Staatsexamensstudiengängen 270 ECTS-Punkte) erreicht werden.

Anstelle des Unterrichtsfachs kann eine zweite berufliche Fachrichtung oder eine sonderpädagogische Fachrichtung gewählt werden. In Ausnahmefällen kann das zweite Fach ein affines Fach oder eine affine Fachrichtung sein. Die Studien- und Prüfungsleistungen im zweiten Fach einschließlich Fachdidaktik, in Fachdidaktik für die berufliche Fachrichtung, in den Bildungswissenschaften mit Schwerpunkt Berufs- oder Wirtschaftspädagogik sowie die schulpraktischen Studien können in Ausnahmefällen vollumfänglich im Masterstudiengang erbracht werden.

Das Studium wird mit einem Master of Education-Abschluss oder einer Ersten Staatsprüfung beendet.

Die folgenden Fachrichtungen können als Studienfächer gewählt werden: Wirtschaft und Verwaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Holztechnik, Textiltechnik und -gestaltung, Labortechnik/Prozesstechnik, Druck- und Medientechnik, Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik, Gesundheit und Körperpflege, Ernährung und Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft, Sozialpädagogik, Pflege, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik/Informatik. Die Länder können weitere berufliche Fachrichtungen zulassen.

Lehramtstyp 6:  Sonderpädagogische Lehrämter

Studiengänge für das sonderpädagogische Lehramt sind an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen so anzulegen, dass sie den Erfordernissen der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schulformen und -arten entsprechen und zu einer fachlich und pädagogisch professionellen Handlungskompetenz führen.

Die Befähigung zu einem sonderpädagogischen Lehramt kann sowohl über das Bestehen der (Zweiten) Staatsprüfung nach dem Erwerb eines entsprechenden Hochschulabschlusses oder dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung als auch durch ein Zusatzstudium nach dem Erwerb der Befähigung für ein anderes Lehramt erworben werden. In einigen Ländern bestehen die beiden Ausbildungen nebeneinander oder als Alternativen.

Das Studium umfasst die folgende Teile:

  • Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien, auch in den sonderpädagogischen Aufgabenfeldern.
  • Studium in der Fachwissenschaft und ihrer Didaktik in mindestens einem Unterrichtsfach oder Lernbereich.
  • Studium der Sonderpädagogik; dabei soll der Studienumfang in der Sonderpädagogik etwa 120 ECTS-Punkte betragen.
  • Eine schriftliche Arbeit, aus der die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennbar ist.

Dabei soll der Studienumfang in den Fachwissenschaften gegenüber dem Studienumfang in den Bildungswissenschaften etwa im Verhältnis 2:1 stehen.

Soweit für das Unterrichtsfach fachliche Standards des Lehramtstyps 4 zugrunde gelegt werden, beträgt der Umfang der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildungsanteile etwa 90 Leistungspunkte (ECTS).

Die Regelstudienzeit beträgt mindestens 8 Semester und wird mit 240 Leistungspunkten gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) bewertet.

Das Studium wird mit einem entsprechenden Hochschulabschluss oder einer Ersten Staatsprüfung beendet.

Das Studium in der Sonderpädagogik enthält fachrichtungsspezifische und fachrichtungsübergreifende Anteile unter Berücksichtigung der Aspekte der gemeinsamen Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Die fachrichtungsspezifischen Anteile sind den folgenden sonderpädagogischen Schwerpunkten zugeordnet:

  • Sehen,
  • Hören,
  • geistige Entwicklung,
  • körperliche und motorische Entwicklung,
  • Lernen,
  • Sprache,
  • emotionale und soziale Entwicklung.

Die Länder können andere Fachrichtungen zulassen.

Vorbereitungsdienst

Für alle Lehrämter folgt dem Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule als zweiter Ausbildungsabschnitt der Vorbereitungsdienst. Er kann zwischen 12 und 24 Monate dauern. Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die auf den im Studium entwickelten fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Kompetenzen gründende schulpraktische Ausbildung. Sie dient der Weiterentwicklung der in den "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" formulierten Kompetenzen für das Berufsfeld der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in unterschiedlichen Ausbildungsformaten an Schulen, Studienseminaren oder vergleichbaren Einrichtungen statt. Sie umfasst theoretische Anleitung, unterrichtliche Erprobung und theoriegeleitete Reflexion.

Die folgenden Formate prägen die Ausbildung im Vorbereitungsdienst:

  • Einführungsveranstaltungen
  • Hospitation
  • begleiteter Unterricht
  • selbständiger Unterricht
  • Ausbildung in seminaristischen Veranstaltungsformen

Die Länder können außerdem eine Anrechnung einschlägiger Auslandspraktika während des Vorbereitungsdienstes bzw. nach Abschluss der ersten Phase der Lehrkräfteausbildung auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes vorsehen. Mindestens die Hälfte des Vorbereitungsdienstes sollte jedoch im Inland absolviert werden.

Allen Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz absolviert haben, wird der gleichberechtigte Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp  ermöglicht. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Land der Abschluss erworben wurde.

Bis zu 60 Leistungspunkte aus dem Vorbereitungsdienst können nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen für den Erwerb eines Masterabschlusses angerechnet werden.

Lehrkräfteausbilder

Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erhalten Lehrerinnen und Lehrer eine pädagogische und fachdidaktische Ausbildung an Studienseminaren. Die Organisation der Studienseminare liegt in der Regel in der Verantwortung der Länder. Die Leiterin bzw. der Leiter eines Studienseminars wird vom Kultusministerium ernannt und ist ihm unmittelbar unterstellt.

Die Ausbildung an den Studienseminaren liegt in der Hand von Lehrkräften (Lehrbeauftragte/Fachleiterinnen bzw. Fachleiter) mit besonderer wissenschaftlicher und schulpraktischer Expertise, die in ihrem eigenen Unterricht für die Arbeit am Studienseminar angemessen entlastet werden sollen oder die für einen befristeten Zeitraum vollständig an ein Seminar abgeordnet werden.

Für die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an den Schulen sind fachlich und methodisch besonders bewährte Lehrkräfte der Schulen zuständig, denen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zur Ausbildung zugewiesen sind.

Die mit der Ausbildung im Vorbereitungsdienst beauftragten Lehrkräfte werden kontinuierlich fortgebildet.

Qualifikationen, Leistungsbeurteilung und Abschlüsse

Unabhängig davon, ob das Studium im gestuften System organisiert ist oder mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, sind die Studiengänge modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) versehen. Prüfungen in universitärer Verantwortung werden grundsätzlich studienbegleitend durchgeführt. Leistungspunkte, die an Fachhochschulen im Rahmen eines akkreditierten Bachelor- oder Masterstudiengangs erworben worden sind, können in allen lehramtsbezogenen Studiengängen auf die zu erbringenden Leistungspunkte angerechnet werden. Einzelheiten regeln die Studienordnungen und Prüfungsordnungen. Der Abschluss eines Studiums, durch das die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, begründet ein Anrecht auf den Zugang zum staatlichen Vorbereitungsdienst.

Die Durchführung der Ersten Staatsprüfung obliegt den staatlichen Prüfungsämtern, die den für das Schulwesen zuständigen Ministerien zugeordnet sind. Prüfungen, die zu einem Bachelor- bzw. Masterabschluss führen, werden in Verantwortung der Hochschulen durchgeführt. In Bachelor- und Masterstudiengängen, die die Befähigung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst vermitteln, wird die staatliche Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrkräfteausbildung durch die Mitwirkung einer Vertreterin oder eines Vertreters der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörde im Akkreditierungsverfahren gesichert; die Akkreditierung des jeweiligen Studiengangs bedarf seiner Zustimmung.

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der (Zweiten) Staatsprüfung ab. Diese ist Voraussetzung, nicht aber Garantie für eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Schuldienst. Sie ist vor einem staatlichen Prüfungsamt oder einer staatlichen Prüfungskommission abzulegen und besteht in der Regel aus vier Teilen:

  • in der Mehrzahl der Länder einer schriftlichen Hausarbeit aus dem Gebiet der Pädagogik, der Pädagogischen Psychologie oder der Didaktik eines der Unterrichtsfächer;
  • einer unterrichtspraktischen Prüfung mit Lehrproben in den gewählten Fächern
  • einer Prüfung über Grundfragen der Pädagogik, des Schul- und Beamtenrechts, der Schulverwaltung und ggf. über soziologische Aspekte der Schulbildung
  • einer Prüfung über didaktische und methodische Fragen der Unterrichtsfächer

Die Formen der Staatsprüfung müssen geeignet sein, den Stand der Kompetenzentwicklung gemäß den "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" in der jeweils geltenden Fassung erfassen zu können. Zur Sicherung der Qualität der Ausbildung im Vorbereitungsdienst werden Maßnahmen der externen und internen Evaluation durchgeführt.

Nach der (Zweiten) Staatsprüfung besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme in den Schuldienst. Die Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens nach Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung und nach Maßgabe des Bedarfs an Neueinstellungen. In einigen Ländern werden die freien Stellen mit einem entsprechenden Anforderungsprofil von den Schulen selbst ausgeschrieben. Lehrkräfte, die nicht berücksichtigt werden konnten, können sich für eine befristete Anstellung bewerben, z. B. im Falle von Mutterschutz, Erkrankung einer Lehrkraft oder von Elternzeit.

Alternative Ausbildungswege

Die Ausbildung von Lehrkräften erfolgt grundsätzlich in einem Lehramtsstudium an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen mit anschließendem Vorbereitungsdienst und einer abschließenden Staatsprüfung. Wenn in den Ländern dennoch unabweisbare lehramts- und fächerspezifische Bedarfe entstehen und die Unterrichtsversorgung mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften nicht sichergestellt werden kann, ist zur kurzfristigen Bedarfsdeckung die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern möglich. Je nach Land, Schulart und fachlicher Ausrichtung werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in unterschiedlichem Maße nachgefragt. Im Jahr 2022 handelte es sich bei 3.153 oder 9,4 Prozent aller Einstellungen in den öffentlichen Schuldienst um Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, deren Zahl damit im Vergleich zum Vorjahr weiter deutlich anstieg. Die Maßnahmen zur Einstellung von Seiteneinsteigern orientieren sich grundsätzlich an der jeweils geltenden Fassung der von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Standards und ländergemeinsamen Vereinbarungen zur Lehrerausbildung. Im Dezember 2013 hat die Kultusministerkonferenz unter anderem die folgenden Mindestanforderungen für die Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern beschlossen:

  • universitärer Masterabschluss oder ein diesem gleichgestellter Hochschulabschluss, aus dem sich mindestens zwei lehramtsbezogene Fächer ableiten lassen
  • Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder einer vergleichbaren Ausbildung, über die auch grundlegende bildungswissenschaftliche Kompetenzen zu sichern sind, durch eine (Zweite) Staatsprüfung oder eine gleichwertige staatlich zertifizierte Qualifikation

Den Ländern steht es darüber hinaus frei, weitere landesspezifische Sondermaßnahmen zu ergreifen. Mit der Formulierung gemeinsamer Vorgaben und Anforderungen für Seiteneinsterinnen und Seiteneinsteiger hat die Kultusministerkonferenz zugleich die Mobilität von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern bei einem späteren Landeswechsel gestärkt.

Im März 2023 hat sich die Kultusministerkonferenz auf weitere Maßnahmen als Reaktion auf den Lehrkräftebedarf verständigt. Zu den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern wurde Folgendes vereinbart:

  • Die Länder erleichtern sogenannten Quer- oder Seiteneinsteiger/-innen aus anderen Studiengängen bzw. mit anderen Studienabschlüssen den Einstieg in den Lehrberuf.
  • Die Länder qualifizieren die sog. Quer- oder Seiteneinsteiger/-innen angemessen. Sie werden für die Qualifizierung gemeinsame Standards erarbeiten.