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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Bereich der Berufsausbildung und der Erwachsenenbildung
Germany

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14.Laufende Reformen und Politikinitiativen

14.3Reformen im Bereich der Berufsausbildung und der Erwachsenenbildung

Last update: 10 April 2025

2025

Im Berichtszeitraum gab es keine Reformen im Bereich der Berufsausbildung und der Erwachsenenbildung.

2024

Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Mit dem darin neu eingeführten Feststellungsverfahren besteht für Menschen ohne formalen Berufsabschluss, aber mit Berufserfahrung, ab dem 1. Januar 2025 erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes.

Das Feststellungsverfahren richtet sich an Personen über 25 Jahren. Bei erfolgreichem Durchlaufen des Feststellungsverfahrens wird ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit erteilt, das Zugang zur Fortbildung sowie zur Ausbildereignung eröffnet. 

Darüber hinaus werden durch das BVaDiG digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale (Verwaltungs-)Prozesse in der beruflichen Bildung konsequent ermöglicht.

2023

Bürgergeld-Gesetz

Mit dem Bürgergeldgesetz wurden zum 21. Juli 2023 die Weiterbildungsmöglichkeiten Arbeitsloser und von Beschäftigten, die Bürgergeld beziehen gestärkt. Geringqualifizierten soll mit einer Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung eine nachhaltige Beschäftigungsaufnahme für ein Leben ohne zusätzliche staatliche Leistungen ermöglicht werden. Zum einen wurden finanzielle Anreize zur Teilnahme an Weiterbildungen ausgebaut: Die Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen bei abschlussorientierten Weiterbildungen wurde entfristet und ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro eingeführt. Zum anderen wurde der Zugang zu Fördermöglichkeiten vereinfacht, so dass mehr Menschen davon profitieren können. Dazu wurden die Möglichkeit der Förderung unverkürzter Umschulungen und der Zugang zum geförderten Erwerb von Grundkompetenzen (z. B. Lesen, Mathematik, IT) flexibler gestaltet.

Der Arbeitslosenversicherungsschutz während einer beruflichen Weiterbildung wurde durch eine längere Mindestrestanspruchsdauer nach Ende der Weiterbildung verbessert. Die Maßnahme „Teilnahme am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II, durch die besonders arbeitsmarktferne Menschen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden und weitergebildet werden können, wurde entfristet und die ganzheitliche Betreuung (Coaching nach § 16k SGB II) wurde als neues Regelinstrument eingeführt. Sie kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Mit dem im Sommer 2023 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Ausbildungssuchende und Beschäftigte weiterentwickelt und um neue Förderoptionen ergänzt. Um allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen, wurde eine Ausbildungsgarantie eingeführt. Die Ausbildungsgarantie setzt an verschiedenen Stellschrauben an: Sie stärkt die berufliche Orientierung und unterstützt regionale Mobilität. Und falls alle Bemühungen um einen betrieblichen Ausbildungsplatz erfolglos bleiben, ermöglicht sie eine außerbetriebliche Ausbildung in den Regionen, in denen es zu wenige Ausbildungsplätze gibt. Dieser breite Ansatz soll bestehende regionale und berufsfachliche Disparitäten bestmöglich ausgleichen und damit vermeiden, dass sich sogenannte Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt verstetigen.  Zudem wurde mit dem Gesetz die finanzielle Förderung von Weiterbildung für alle Unternehmen und ihre Beschäftigten geöffnet und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen erhöht. Mit der Einführung eines Qualifizierungsgeldes wurde die Beschäftigtenförderung erweitert. Das Qualifizierungsgeld kann seit dem 1. April 2024 für Beschäftigte in Anspruch genommen werden, deren Arbeitsplätze durch den Strukturwandel bedroht sind, denen durch Weiterbildung aber eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Betrieb ermöglicht werden kann.

 2022

Exzellenzinitiative Berufliche Bildung

Im Dezember 2022 startete die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung der Bundesregierung. Die Exzellenzinitiative trägt zur Fachkräftestrategie bei und fasst die berufsbildungspolitischen Vorhaben zu einer übergeordneten Agenda zusammen: Sie soll Berufsbildung moderner und attraktiver machen. Besonders im Fokus stehen junge Menschen, die zwischen verschiedenen Qualifizierungswegen (duale Ausbildung, Fachschule, Studium) wählen können. Im Rahmen der Exzellenzinitiative werden bis 2026 Maßnahmen in drei zentralen Handlungsfeldern umgesetzt: 

  1. Exzellenz durch bessere Chancenförderung für den Einzelnen
  2. Exzellenz durch innovative und attraktive Berufsbildungsangebote
  3. Exzellenz durch internationale Ausrichtung 

Die Maßnahmen umfassen flächendeckende Berufsorientierung und digitale Orientierungsprogramme,    verbesserte Förderstrukturen über das Aufstiegsfortbildungsfördergesetz, erweiterte Stipendienprogrammen (Handlungsfeld 1) ebenso wie die Entwicklung und Erprobung von attraktiven (digitalen) Qualifizierungsangeboten für die Aus- und Weiterbildung auch des Ausbildungs- und Prüferpersonals, die Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und der überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) als Exzellenzzentren des dualen Systems (Handlungsfeld 2). Darüber hinaus werden die internationale Mobilität in der Berufsbildung, Anerkennungszuschüsse zur Unterstützung der Fachkräfteeinwanderung sowie der Bereich der Internationalisierung der Berufsbildung gefördert (Handlungsfeld 3).

Nationale Weiterbildungsstrategie

Im Juni 2019 haben Bund, Länder, Sozialpartner und Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) beschlossen. Die Strategie mit dem Fokus auf berufliche Weiterbildung soll wesentlich dazu beitragen, sowohl den Einzelnen als auch die Gesellschaft zur erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels und neuer Herausforderungen (z. B. Automatisierung, Digitalisierung) zu befähigen. Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten sollen für alle transparenter und leichter zugänglich gemacht werden, um gerade auch Personengruppen mit bisher unterdurchschnittlicher Weiterbildungsbeteiligung oder kleine und mittlere Unternehmen ohne große Personalabteilungen gezielt zu unterstützen. Ein erster Ergebnisbericht wurde im Juni 2021 veröffentlicht.

Im September 2022 haben die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie beschlossen, die Strategie fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Erprobte Instrumente und Konzepte sollen breite Anwendung finden und neue Ideen mit Vertretern aus Praxis und Wissenschaft diskutiert werden. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente werden enger verzahnt, insbesondere mit Blick auf Zukunftskompetenzen wird die allgemeine Weiterbildung integriert. Darüber hinaus sollen konkrete Maßnahmen und Aktivitäten zur Fortentwicklung des Weiterbildungssystems sowie zur Stärkung der Weiterbildungskultur vereinbart werden. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente werden enger verzahnt, insbesondere mit Blick auf Zukunftskompetenzen wird die allgemeine Weiterbildung integriert. Die erste Nationale Weiterbildungskonferenz fand im November 2023 statt, die zweite ist für November 2025 geplant.  Im März 2025 wurde ein Umsetzungsbericht zur NWS veröffentlicht.

Darüber hinaus wurde bereits 2019 im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie ein Bund-Länder-Ausschuss (BLA) ins Leben gerufen. Übergreifendes Ziel des Formats ist die Frühkoordinierung und Verbesserung der Förderkohärenz in der beruflichen Weiterbildungsförderung von Bund und Ländern. Seit 2019 werden auf diese Weise Abstimmungen von Förder- und Beratungsmaßnahmen des Bundes und der Länder in der Weiterbildung sowie Transfer- und Erfahrungsaustausch ermöglicht.

Deutschland hat sich im Rahmen der EU-2030-Strategie das Ziel gesetzt, die Weiterbildungsbeteiligung auf einen Wert von 65 Prozent zu steigern. Dieses Ziel unterstützen die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Gemeinsame Ziele sind darüber hinaus zum Beispiel die gezieltere bzw. adressatengerechte Unterstützung heterogener Zielgruppen sowie der Aufbau digitaler Kompetenzen.

Zur Umsetzung dieser Ziele wollen die Partner:

  • Zugänge erleichtern zu Beratung, Förderung und Weiterbildungsangeboten unter Einbeziehung von finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen;
  • Kooperation vertiefen in Regionen und Branchen;
  • Konzepte weiterentwickeln für Kompetenzen der Zukunft, Qualifizierungsplanung im Betrieb sowie betriebliche und tarifliche Ansätze zur Stärkung der Weiterbildung;
  • Digitale Weiterbildung stärken mit mehr Transparenz und innovativen Lernangeboten.