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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Leitungspersonal in der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung
Germany

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9.Leitungs- und sonstiges Bildungspersonal

9.7Leitungspersonal in der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Last update: 3 April 2025

Die meisten Landesgesetze enthalten Festlegungen zu den Qualifikationsanforderungen an das pädagogische Personal. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1970 sollen Leiter der Einrichtungen der Erwachsenenbildung über einen Hochschulabschluss verfügen.