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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Germany

3.Bildungsfinanzierung

3.3Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Last update: 15 April 2024

Systemfinanzierung

Für die Weiterbildung tragen die Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Hand, die Wirtschaft, die gesellschaftlichen Gruppen, die Weiterbildungseinrichtungen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Verantwortung.

Dieser gemeinsamen Verantwortung entspricht auch das Finanzierungsprinzip, das alle Beteiligten verpflichtet, für ihren Teil und nach ihren Möglichkeiten zur Finanzierung der Weiterbildung beizutragen. Die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (Kommunen, Länder, Bund, Europäische Union) umfasst beispielsweise folgende Bereiche:

  • institutionelle Förderung anerkannter Weiterbildungseinrichtungen auf der Grundlage der Weiterbildungs- bzw. Erwachsenenbildungsgesetze durch die Länder
  • institutionelle Förderung kommunaler Volkshochschulen sowie Förderung von Aktivitäten der kulturellen Weiterbildung durch die Kommunen
  • individuelle Förderung für den nachträglichen Erwerb von schulischen Abschlüssen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und berufliche Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
  • individuelle Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Weiterbildung der Beschäftigten bei Bund, Ländern und Kommunen

Im Jahr 2019 wurden vier Fünftel der Bildungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden aufgebracht, das restliche Fünftel von Privathaushalten, Organisationen ohne Erwerbszweck und Unternehmen sowie aus dem Ausland. Der Bund finanzierte dabei insgesamt 10 Prozent der Bildungsausgaben. Seine Finanzierungsschwerpunkte lagen im Bereich der Förderung von Bildungs- sowie Weiterbildungsteilnehmenden, die zu jeweils 57 bzw. 100 Prozent vom Bund finanziert wurden. Der Erwerb und die Weiterentwicklung beruflicher bzw. betrieblicher Kompetenzen und Qualifikationen wird in entscheidendem Maße von der Wirtschaft finanziert. Die Unternehmen wenden für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhebliche Mittel auf.

Die arbeitsmarktnotwendige Weiterbildung für Arbeitslos, von Arbeitslosigkeit Bedrohten und Geringqualifizierten sowie für Beschäftigte erfolgt beitragsfinanziert nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III – Arbeitsförderung) aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung und steuerfinanziert nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt. Im Jahr 2022 betrugen die Aufwendungen für die Weiterbildungsförderung nach SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit insgesamt rund 2,79 Milliarden Euro bereit (etwa 346 Mio. Euro für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, mehr als 1,3 Mrd. Euro für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung aus dem Weiterbildungsbudget und über 1,1 Mrd. Euro für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung).

Die gesellschaftlichen Gruppen (Kirchen, Gewerkschaften usw.) tragen ebenfalls einen Teil der Kosten ihrer Weiterbildungseinrichtungen. Sie gewährleisten durch eine angemessene Gebührengestaltung einen möglichst breiten Zugang zur Weiterbildung. Als mittelbare Finanzierung der Erwachsenenbildung ist die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Freistellung von Beschäftigten unter Fortzahlung der Vergütung anzusehen, die in der Mehrzahl der Länder in Bildungsfreistellungs- oder Bildungsurlaubsgesetzen geregelt ist. Dabei bestehen je nach Landesgesetz Unterschiede hinsichtlich des Bildungszwecks (berufliche, gesellschaftspolitische oder allgemeine Weiterbildung). Zudem erfolgt die Finanzierung von Weiterbildung durch die Arbeitgeber auch ohne gesetzliche Verpflichtung im eigenen Interesse zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung der Arbeitsplätze.

Gebühren für die erwachsenen Lernenden

Die Teilnehmenden leisten für ihre Weiterbildung einen Beitrag, der durch steuerliche Entlastungen und durch Förderregelungen für untere Einkommensgruppen sowie für besondere Angebote unterstützt werden kann. So erfolgte beispielsweise die Finanzierung der Volkshochschulen (insbesondere allgemeine Weiterbildung) im Jahr 2021 je nach Land zu 8,0 bis 35,9 Prozent aus Teilnahmegebühren. In der beruflichen Weiterbildung tragen insbesondere die Teilnehmenden der Anpassungsfortbildung im Wesentlichen die Weiterbildungskosten. Darüber hinaus werden im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen die Kosten zum Teil auch von den Unternehmen getragen.

Die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen wird durch Entgelte und Gebühren der Teilnehmenden finanziert.

Finanzielle Hilfen für erwachsene Lernende

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Der nachträgliche Erwerb von schulischen Abschlüssen wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird z. B. für den Besuch von Abendschulen oder Kollegs gewährt, wenn die Auszubildende oder der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Für Teilnehmende an Kursen des sogenannten Zweiten Bildungsweges gilt diese Altersgrenze nicht. Sie können – je nachdem, ob sie bei ihren Eltern wohnen oder nicht und welche Art von Ausbildungsstätte sie besuchen – zwischen 474 und 736 Euro monatlich Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Diese Unterstützung erfolgt in der Form eines Zuschusses und muss daher nicht zurückgezahlt werden. Es kann auch ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag in Höhe von insgesamt bis zu 206 Euro gewährt werden, sowie gegebenenfalls ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro für jedes Kind. 

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Die Teilnehmenden an einer Aufstiegsfortbildung haben einen Rechtsanspruch nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auf staatliche Förderung. Gefördert werden mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich in einer förderfähigen Maßnahme auf einen Fortbildungsabschluss beispielsweise zum/zur Handwerksmeister /in, Industriemeister/in, Erzieher/in, staatlich geprüften Techniker/in, Fachwirt/in, Betriebswirt/in, Geprüften Berufsspezialist/in, Bachelor Professional, Master Professional oder auf eine von über 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch eine Förderung von Teilnehmenden, die als höchsten Hochschulabschluss bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, ist möglich. 

Das AFBG wird zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern finanziert. Im Jahr 2022 standen insgesamt über 1 Milliarde Euro an Förderleistungen im Rahmen des AFBG zur Verfügung.

Rund 192.000 Teilnehmenden an Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung wurden gefördert, von denen etwa 118.000 an einer Vollzeitmaßnahme und etwa 74.000 an einer Teilzeitmaßnahme teilnahmen. 

Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist sowohl im Zweiten als auch im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) geregelt. Gefördert werden u. a. Weiterbildungskosten wie Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für Kinderbetreuung oder auswärtige Unterbringung. Bei Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld kommt zur Übernahme der Weiterbildungskosten hinzu, dass das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung fortgezahlt wird. Hierbei wird für jeden Monat der Weiterbildung nur ein halber Monat Arbeitslosengeldanspruch verbraucht.

Mit der Einführung des Bürgergeldes im SGB II wurden auch die Weiterbildungsmöglichkeiten von Arbeitslosen und von Beschäftigten, die Bürgergeld beziehen, ausgebaut und finanzielle Anreize verstärkt.

Die präventive Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem SGB III umfasst einerseits die Übernahme von Lehrgangskosten für die Beschäftigten und andererseits die Gewährung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten an die Arbeitgeber.

Mit dem im Sommer 2023 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wird die präventive Weiterbildungsförderung ab dem 1. April 2024 ausgeweitet und um ein neues Förderinstrument ergänzt. Künftig kann die allgemeine Beschäftigtenförderung unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob der Betrieb vom Strukturwandel betroffen ist oder die Weiterbildung in einem Engpassberuf stattfindet. Diese bisherigen Anspruchsvoraussetzungen werden in das neue Förderinstrument „Qualifizierungsgeld“ überführt, mit dem Betriebe und ihre Beschäftigte unterstützt werden, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Das Qualifizierungsgeld kann während der Weiterbildungsmaßnahme als Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des bisherigen Arbeitseinkommens in Anspruch genommen werden.

Weitere Ausführungen zum Bürgergeld-Gesetz und zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung können Kapitel 14.4 entnommen werden.

Förderung durch Stipendien

Im Rahmen der  Begabtenförderung berufliche Bildung unterstützt der Bund mit Hilfe der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) durch Stipendien die Weiterbildung leistungsstarker junger Berufstätiger, die eine anerkannte Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder in den bundesgesetzlich geregelten Fachberufen des Gesundheitswesens durchgeführt haben und die bei Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind (Weiterbildungsstipendium). Außerdem fördert der Bund über die SBB leistungsstarke Berufserfahrene, die nach mehrjähriger Berufstätigkeit ein Studium beginnen wollen (Aufstiegsstipendium). 

Gutscheinprogramme zur Förderung non-formaler Weiterbildung

Seit über einem Jahrzehnt wird in Deutschland die berufliche Weiterbildung zudem in Form von Gutscheinprogrammen unterstützt. Auf Bundesebene erfolgte dies von 2008 bis Ende 2021 durch die sogenannte Bildungsprämie, die aus den zwei Komponenten Prämiengutschein und Spargutschein bestand. An Weiterbildung Interessierte konnten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten (Prämiengutschein). Die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen ist durch eine Öffnung des Vermögensbildungsgesetzes erleichtert worden (Spargutschein).

Nach Auslaufen der Bildungsprämie hat die Bundesregierung angekündigt, die entstehende Förderlücke für Personen mit geringem Einkommen durch ein Nachfolgeprogramm zu schließen. Mit dem Lebenschancen-BAföG ist ein neues, übergreifendes Förderinstrument geplant, das auch die Zielgruppe der Bildungsprämie umfassen wird. Das Programm soll individuelle Weiterbildungen auch jenseits der beruflichen Weiterentwicklung unterstützen. Dabei sind jährliche Zuschüsse für Personen mit geringen Einkünften vorgesehen, die in einem digitalen Weiterbildungskonto bis zur Einlösung für die gewünschte Weiterbildung angespart werden.

Darüber hinaus gibt es in der Mehrzahl der Länder eigene Regelungen zur Förderung non-formaler berufsbezogener Weiterbildung, die unter Bezeichnungen wie (Weiter-) Bildungsscheck, Qualifizierungsscheck, Qualischeck oder Weiterbildungsbonus die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und deren Beratung unterstützen. Die Programme unterscheiden sich von der früheren Bildungsprämie hinsichtlich der Zielstellungen, der Zielgruppen und der Förderkonditionen. Daneben gibt es in einigen Ländern Gutscheinprogramme, welche sich ausschließlich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Förderung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten.