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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Bereich der Berufsausbildung und der Erwachsenenbildung

Germany

14.Laufende Reformen und Politikinitiativen

14.3Reformen im Bereich der Berufsausbildung und der Erwachsenenbildung

Last update: 6 May 2024

2023

Bürgergeld-Gesetz

Zum 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten. Ein klarer Fokus des Gesetzes ist die Stärkung der beruflichen Weiterbildung. Menschen mit einer beruflichen Weiterbildung oder einem nachgeholten Berufsabschluss soll dauerhaft eine langfristige und qualifizierte Beschäftigung ermöglicht werden. Die Fördermöglichkeiten wurden zum 1. Juli 2023 ausgeweitet und der Zugang erleichtert, z. B. zum Erwerb von Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen und IT-Kenntnisse). Ausgeweitet wurde auch die Möglichkeit, unverkürzte Umschulungen zu fördern. Als neue finanzielle Unterstützung wurde das monatliche Weiterbildungsgeld für abschlussorientierte Weiterbildungen eingeführt. Außerdem wurden die Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bei abschlussorientierten Weiterbildungen verstetigt.

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Im Sommer 2023 wurde das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung verabschiedet, mit dem die inländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung in Deutschland gestärkt werden sollen. Es beinhaltet neben der Verlängerung der Regelungen zu Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit die Einführung einer Ausbildungsgarantie, die Reform der allgemeinen Beschäftigtenförderung sowie die Einführung eines Qualifizierungsgeldes. Die Regelungen zu Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit sehen vor, dass Arbeitgeber bis Ende Juli 2024 50 Prozent der von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet erhalten, wenn sie ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung während der Kurzarbeit begonnen wird, Träger und Maßnahme nach dem SGB III zugelassen sind und die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert oder nach dem AFBG durchgeführt wird. Zudem werden dem Arbeitgeber für Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III bis zum 31. Juli 2024 auch die Lehrgangskosten in Abhängigkeit der Betriebsgröße pauschal erstattet. Die Regelungen zur Ausbildungsgarantie treten zum 1. April 2024 bzw. 1. August 2024 in Kraft. Die Ausbildungsgarantie hat zum Ziel, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen. Das Gesamtkonzept zur Ausbildungsgarantie sieht unter anderem die Stärkung der beruflichen Orientierung, die Förderung von Mobilität, die Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung und ein stärkeres Bewerben der .Assistierten Ausbildung sowie eine außerbetriebliche Berufsausbildung für sog. Marktbenachteiligte als „Ultima Ratio“ vor. Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wird ab dem 1. April 2024 durch verbesserte Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen, feste Fördersätze und die Öffnung für alle Betriebe und ihre Beschäftigten deutlich vereinfacht und ausgebaut. Zudem wird sie mit dem Qualifizierungsgeld um ein neues Förderinstrument erweitert. Das Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe und ihre Beschäftigten, die von starkem Transformationsdruck betroffen sind. Ziel ist, die Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern.

 2022

Exzellenzinitiative Berufliche Bildung

Im Dezember 2022 startete die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung der Bundesregierung. Die Exzellenzinitiative trägt zur Fachkräftestrategie bei und fasst die berufsbildungspolitischen Vorhaben zu einer übergeordneten Agenda zusammen: Sie soll Berufsbildung moderner und attraktiver machen. Besonders im Fokus stehen junge Menschen, die zwischen verschiedenen Qualifizierungswegen (duale Ausbildung, Fachschule, Studium) wählen können. Im Rahmen der Exzellenzinitiative werden bis 2026 Maßnahmen in drei zentralen Handlungsfeldern umgesetzt: 

  1. Exzellenz durch bessere Chancenförderung für den Einzelnen
  2. Exzellenz durch innovative und attraktive Berufsbildungsangebote 
  3. Exzellenz durch internationale Ausrichtung 

Die Maßnahmen umfassen flächendeckende Berufsorientierung und digitale Orientierungsprogramme,    verbesserte Förderstrukturen über das Aufstiegsfortbildungsfördergesetz, erweiterte Stipendienprogrammen (Handlungsfeld 1) ebenso wie die Entwicklung und Erprobung von attraktiven (digitalen) Qualifizierungsangeboten für die Aus- und Weiterbildung auch des Ausbildungs- und Prüferpersonals, die Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und der überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) als Exzellenzzentren des dualen Systems (Handlungsfeld 2). Darüber hinaus werden die internationale Mobilität in der Berufsbildung, Anerkennungszuschüsse zur Unterstützung der Fachkräfteeinwanderung sowie der Bereich der Internationalisierung der Berufsbildung gefördert (Handlungsfeld 3).

Nationale Weiterbildungsstrategie

Im Juni 2019 haben Bund, Länder, Sozialpartner und Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Nationale Weiterbildungsstrategie beschlossen. Die Strategie mit dem Fokus auf berufliche Weiterbildung soll wesentlich dazu beitragen, sowohl den Einzelnen als auch die Gesellschaft zur erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels und neuer Herausforderungen (z. B. Automatisierung, Digitalisierung) zu befähigen. Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten sollen für alle transparenter und leichter zugänglich gemacht werden, um gerade auch Personengruppen mit bisher unterdurchschnittlicher Weiterbildungsbeteiligung oder kleine und mittlere Unternehmen ohne große Personalabteilungen gezielt zu unterstützen. Ein erster Ergebnisbericht wurde im Juni 2021 veröffentlicht.

Im September 2022 haben die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie beschlossen, die Strategie fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Erprobte Instrumente und Konzepte sollen breite Anwendung finden und neue Ideen mit Vertretern aus Praxis und Wissenschaft diskutiert werden. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente werden enger verzahnt, insbesondere mit Blick auf Zukunftskompetenzen wird die allgemeine Weiterbildung integriert. Darüber hinaus sollen konkrete Maßnahmen und Aktivitäten zur Fortentwicklung des Weiterbildungssystems sowie zur Stärkung der Weiterbildungskultur vereinbart werden. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente werden enger verzahnt, insbesondere mit Blick auf Zukunftskompetenzen wird die allgemeine Weiterbildung integriert. Die erste Nationale Weiterbildungskonferenz fand im November 2023 statt, die zweite ist im ersten Halbjahr 2025 geplatn.

Darüber hinaus wurde bereits 2019 im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) ein Bund-Länder-Ausschuss (BLA) ins Leben gerufen. Übergreifendes Ziel des Formats ist die Frühkoordinierung und Verbesserung der Förderkohärenz in der beruflichen Weiterbildungsförderung von Bund und Ländern. Seit 2019 werden auf diese Weise Abstimmungen von Förder- und Beratungsmaßnahmen des Bundes und der Länder in der Weiterbildung sowie Transfer- und Erfahrungsaustausch ermöglicht.

Deutschland hat sich im Rahmen der EU-2030-Strategie das Ziel gesetzt, die Weiterbildungsbeteiligung auf einen Wert von 65 Prozent zu steigern. Dieses Ziel unterstützen die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Gemeinsame Ziele sind darüber hinaus zum Beispiel die gezieltere bzw. adressatengerechte Unterstützung heterogener Zielgruppen sowie der Aufbau digitaler Kompetenzen.

Zur Umsetzung dieser Ziele wollen die Partner:

  • Zugänge erleichtern zu Beratung, Förderung und Weiterbildungsangeboten unter Einbeziehung von finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen;
  • Kooperation vertiefen in Regionen und Branchen;
  • Konzepte weiterentwickeln für Kompetenzen der Zukunft, Qualifizierungsplanung im Betrieb sowie betriebliche und tarifliche Ansätze zur Stärkung der Weiterbildung;
  • Digitale Weiterbildung stärken mit mehr Transparenz und innovativen Lernangeboten.

2021

Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Im Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ beschlossen und mit Finanzmitteln unterlegt. Mit dem auf dieser Basis gestarteten Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wurde ein umfassendes Netz von Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen und im Jahr 2021 weiterentwickelt, um das Ausbildungsplatzangebot zu erhalten und begonnene Berufsausbildungen fortzuführen. Das Programm richtete sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Pandemie in besonderer Weise betroffen waren. Sie erhielten zeitlich befristet Unterstützung, damit sie ihre Ausbildungsaktivitäten aufrechterhalten und damit junge Menschen ihre Ausbildung beginnen, fortsetzen und erfolgreich abschließen konnten. 

Das Programm umfasste Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus, Zuschüsse zur Ausbildungs- und Ausbildervergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit, Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben, wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss für ausbildende Kleinstunternehmen und Förderungen von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung. 

Für die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben sowie ausbildenden Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen und deren Auszubildenden stellt die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2022 bis zu 360 Millionen Euro bereitgestellt.